Ein Verstoß gegen die Schonzeiten der Wildtiere in Deutschland kann, je nach Bundesland, mit einem entsprechenden Bußgeld belegt werden. Sollte innerhalb der Hegezeiten ein Wildtier gejagt oder getötet werden, fällt das folgende Bußgeld an:
Bundesland
Bußgeld
Baden-Württemberg
bis zu 5.000 €
Bayern
bis zu 5.000 €
Berlin
bis zu 5.000 €
Brandenburg
bis zu 5.000 €
Bremen
bis zu 5.000 €
Hamburg
bis zu 5.000 €
Hessen
bis zu 5.000 €
Mecklenburg-Vorpommern
bis zu 5.000 €
Niedersachsen
bis zu 5.000 €
Nordrhein-Westfalen
bis zu 5.000 €
Rheinland-Pfalz
bis zu 5.000 €
Saarland
bis zu 5.000 €
Sachsen
bis zu 5.000 €
Sachsen-Anhalt
bis zu 5.000 €
Schleswig-Holstein
bis zu 5.000 €
Thüringen
bis zu 5.000 €
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Schonzeiten für Wild
Was genau ist die Schonzeit?
Während der Schonzeit (veraltet: Hegezeit) dürfen Jäger Wildtiere, die dem Jagdgesetz unterliegen, weder fangen noch töten. In dieser Zeit ist also keine Jagdzeit. Verstöße können mit hohen Bußgeldern geahndet werden.
Warum gibt es Schonzeiten?
Die Schonzeit dient der Arterhaltung und damit in gewisser Weise auch dem Artenschutz. Sie soll die Aufzucht von Jungtieren durch ihre Eltern sicherstellen. Denn wenn die Jungen ihre Eltern (durch die Jagd) verlieren, verhungern sie meistens oder fallen Fressfeinden zum Opfer.
Von wann bis wann dauert die Schonzeit?
Für die Wildtierarten gelten teils unterschiedliche Schonzeiten. Sie beginnt häufig schon mit der Paarungszeit, spätestens aber mit der Zeit, in welcher die Jungen geboren und aufgezogen werden. Einen Überblick über die unterschiedlichen Schonzeiten finden Sie hier.
Wie sind die Hegezeiten?
Bei der Jagd gibt es Schonzeiten in Deutschland, welche dringend einzuhalten sind. Gemäß des Jagdrechtes sind neben der Jagdsaison auch Schonzeiten – früher auch als Hegezeiten bezeichnet – in einem Jahr eingeplant.
Diese sollen zur Arterhaltung dienen, da gerade in diesen Zeiträumen Jungtiere aufgezogen werden, welche ohne die Versorgung durch die Elterntiere nicht weiter leben können.
In dem folgenden Ratgeber erfahren Sie, was bezüglich der Schonzeit und der Jagd beachtet werden muss und wann diese Schonzeiten für das Wild in Deutschland gelten.
Gesetzliche Regelungen in Deutschland
In den Schonzeiten ist es in Deutschland gesetzlich verboten Wild zu jagen. Diese Zeit schließt die Paarungs- oder Brunftzeit ein und der natürliche Fortpflanzungsablauf findet bei den Wildtieren statt. Zudem werden die Tiere aufgezogen und benötigen die Nahrung der Eltern. Für die verschiedenen Arten des Jagwildes gelten dementsprechend unterschiedliche Schonzeiten, da nicht jedes Wildtier den gleichen Paarungsritus hat.
In manchen Fällen darf das männliche Wild auch in diesen Zeiträumen gejagt werden, wenn für den Wurf und die Aufzucht nur das weibliche Tier erforderlich ist. Dennoch ist dies eher selten der Fall und daher sollten sich die Personen mit einem gültigen Jagdschein an die Schonzeiten für das Wild halten.
Im Bundesjagdgesetz und der Bundesjagdverordnung sind die Richtlinien für die Jagd geregelt. Im § 22 sind die Jagd- und Schonzeiten für das Wild genau festgelegt. So heißt es hier im Absatz 1:
(…) Außerhalb der Jagdzeiten ist Wild mit der Jagd zu verschonen (Schonzeiten). Die Länder können die Jagdzeiten abkürzen oder aufheben; sie können die Schonzeiten für bestimmte Gebiete oder für einzelne Jagdbezirke aus besonderen Gründen, insbesondere aus Gründen der Wildseuchenbekämpfung und Landeskultur, zur Beseitigung kranken oder kümmernden Wildes, zur Vermeidung von übermäßigen Wildschäden, zu wissenschaftlichen, Lehr- und Forschungszwecken, bei Störung des biologischen Gleichgewichts oder der Wildhege aufheben. (…)
Aus diesem Absatz ist ersichtlich, dass es in der Tat Ausnahmen gibt, in denen während der Schonzeit gejagt werden darf. Diese sollten aber begründet sein.
Landesjagdgesetz hat Vorrang vor dem Bundesjagdgesetz
Bei dem Jagdgesetz ist es allerdings wichtig zu beachten, dass das Landesjagdgesetz noch vor dem Bundesjagdgesetz gilt und somit Vorrang hat. Das bedeutet, auch wenn generell das Bundesrecht gilt, dass bei einer Landesentscheidung auch eine gegenteilige Aussage überlagert wird und überwiegt. Gerade bei der Jagdsaison und den Schonzeiten bei Wild ist dies bedeutend, insbesondere wenn die Gesetze diesbezüglich geändert werden.
Schonzeit Rotwild
Als Rotwild werden Rothirsche bezeichnet. Diese und deren Alttiere haben eine Schonzeit von bis zu sechs Monaten. Von Anfang Februar bis Ende Juli ist der Zeitraum, in welchen diese Tiere nicht bejagt werden dürfen.
Schonzeit Schwarzwild
Wildschweine werden in den Jäger- und Jagdfachkreisen als Schwarzwild bezeichnet. Bundesweit haben die Bachen eine Schonzeit von ungefähr viereinhalb Monaten. Diese ist in der Regel im Jahr von Februar bis Juni festgelegt. In dieser Zeit versorgen die Muttertiere Ihre Frischlinge. Variieren können die Schonzeiten für das Wild innerhalb der verschiedenen Bundesländer und daher von Start und Ende teils etwas unterschiedlich ausfallen.
Übersicht der Schonzeiten für das Wild in Deutschland (Auswahl)
Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.