Auch für Schul- und Kindergartenbesuch gelten bestimmte Regeln. Die wichtigsten Aspekte, die hierbei zum Tragen kommen sind die Impfpflicht und die Schulpflicht. Doch in welchem Umfang können auf Eltern und vielleicht sogar die Kinder selbst Bußgelder bei Verstößen gegen einzelne Schulregeln zukommen? Welche Ordnungswidrigkeiten und Straftaten überhaupt denkbar sind, erfahren Sie im Schul-Bußgeldkatalog.
Über den Autor
Jana O.
Jana studierte Germanistik, Philosophie und Englischen Literaturwissenschaften an der Universität Greifswald. Sie ist seit 2015 Bestandteil des bussgeldkatalog.org-Teams. Neben einem umfassenden Überblick zu verkehrsrechtlichen Fragestellungen liegt ihr Interesse u. a. im Bereich Tuning und Fahrzeugtechnik.
Bußgeldkatalog Schule:
Bußgeldkatalog zur Schulpflicht
In Deutschland besteht eine Schulpflicht. Wie lange diese dauert und was bei Verstößen droht, lesen Sie hier.
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Ist ein Bußgeld in der Schule möglich?
Werden Regeln nicht eingehalten, hat das Konsequenzen. Das lernt jedes Kind, nicht erst in der Schule. Das deutsche Regelsystem ist sehr umfassend. Es legt für so gut wie alle Lebensbereiche Verhaltensregeln fest, nicht nur im Umgang mit anderen Menschen. Während der Schulzeit kommen einige Schüler erstmals mit solchen in Konflikt.
Kein Bock auf den Sportunterricht? Oder die Französischstunde? Es ist Sommer, lieber ab in den Park oder an den See mit Freunden. Die eine oder andere Fehlstunde tut schon nicht weh. Doch: In Deutschland gilt eine Schulpflicht. Deren Dauer legen die einzelnen Bundesländer fest. Die Vollzeitschulpflicht beträgt dabei mindestens neun Jahre. Das bedeutet: Jeder Schüler muss von der Einschulung an mindestens neun Jahre eine Schule besuchen.
Und auch danach kann eine Schulpflicht weiterhin gegeben sein, etwa im Rahmen einer Berufsausbildung. Einen groben Überblick zur Dauer der Schulpflicht in den einzelnen Bundesländern finden Sie in der folgenden Tabelle (detaillierte Informationen ergeben sich aus den Schulgesetzen der jeweiligen Länder):
Bundesland
Dauer in Jahren
Vollzeitschulpflicht
Berufsschulpflicht
Baden-Württemberg
9 (4 Jahre Grundschule, 5 Jahre weiterführende Schule)
3 (oder bis zum Halbjahresende nach dem 18. Geburtstag)
Bayern
9
3 (oder 1 Berufsvorbereitungsjahr oder bis zum 21. Lebensjahr)
Berlin
10
Brandenburg
10
bis zum Ende des Schuljahres, in dem der Schüler das 18. Lebensjahr vollendet
Bremen
10
2 (oder 1 Berufsvorbereitungsjahr oder bis zum Ende des Schuljahres, in dem der Schüler 18 wird)
Hamburg
9
2 (oder bis zum Ende des Schuljahres, in dem der Schüler 18 wird)
Hessen
10 (oder 9, dann zzgl. 1 Jahr Berufsschulpflicht)
(1, wenn Vollzeitschulpflicht auf 9 beschränkt)
Mecklenburg-Vorpommern
9
bis zum Ende des Schuljahres, in dem der Schüler das 18. Lebensjahr vollendet
Niedersachsen
12 (davon Berufsschulpflicht mindestens für die Dauer des Ausbildungsverhältnisses)
Nordrhein-Westfalen
10
bis zum Ende des Schuljahres, in dem der Schüler das 18. Lebensjahr vollendet
Rheinland-Pfalz
12
Saarland
9
3 (oder mindestens bis zum 18. Geburtstag)
Sachsen
9
3
Sachsen-Anhalt
9
mindestens 1
Schleswig-Holstein
9
mindestens 1
Thüringen
9 (bis max. 11)
bis zum Berufsabschluss (mindestens aber bis zum 21. Geburtstag)
Die Schulpflicht besteht mithin grundsätzlich für alle Kinder mindestens bis zum vollendeten 18. Lebensjahr. Ausnahmen können z. B. beim Überspringen von Klassen gelten. Sie beginnt dabei ab dem Schuleintrittsalter (je nach Bundesland und Geburtsdatum zwischen 5 und 7 Jahren).
FAQ: Bußgeldkatalog Schule & KiTa
Drohen in der Schule Bußgelder?
Ja, insbesondere bei Zuwiderhandlungen gegen die Schulpflicht (also fürs Schwänzen) sowie die neu eingeführte Masern-Impfpflicht sind Bußgelder vorgesehen. Wie hoch diese im Einzelfall ausfallen, können Sie dieser Tabelle entnehmen.
Wie lange sind Kinder schulpflichtig?
Dies ergibt sich aus den jeweiligen Schulgesetzen der Länder. Eine grobe Übersicht finden Sie in dieser Tabelle.
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Bußgeld von der Schule wegen Fehlzeiten
Ob nun Vollzeit- oder Berufsschulpflicht: Ein Verstoß kann ein Bußgeld von der Schule nach sich ziehen. Welcher Bußgeldkatalog von der Schule zur Anwendung kommt, richtet sich ebenfalls nach dem jeweiligen Bundesland. Die Länder legen dies in ihren Landesschulgesetzen fest. Schuleschwänzen gilt dabei gemeinhin als Ordnungswidrigkeit und kann somit auf Grundlage des Ordnungswidrigkeitengesetzes (OWiG) geahndet werden.
So kann das Bußgeld für unentschuldigte Fehltage in der Schule beispielsweise bei bis zu 1.000 Euro liegen, sofern die Länder in ihren Schulgesetzen nichts Abweichendes bestimmen (vgl. § 17 Abs. 1 OWiG). Dieses kann dabei nicht nur den Eltern des schulpflichtigen Kindes drohen, sondern auch dem Schulverweigerer selbst (ab 14 Jahren). Während der Bußgeldkatalog in der Grundschule also zunächst nur die Eltern betrifft, können in der weiterführenden Schule ab Strafmündigkeit mithin auch die Schulverweigerer selbst mit einem Bußgeld belegt werden.
Dabei wird das Bußgeld von der Schule aber nicht grundsätzlich pro Tag festgelegt. Die Sanktionen im Bußgeldkatalog geben für Schüler und deren Eltern nur eine Richtung vor. Die Städte und Gemeinden können im Zweifel selbst einzelne Tagessätze oder Rahmen für das Bußgeld je verpasstem Schultag vorgeben. Wie hoch das Bußgeld am Ende tatsächlich ausfällt, orientiert sich am Einzelfall, also dem Maß der Verschuldung durch die Eltern bzw. durch den Schüler, und liegt im Ermessen der zuständigen Bußgeldstelle.
Zahlen Eltern oder Schüler das verhängte Bußgeld der Schule nicht oder kommt es auch weiterhin zu Verstößen gegen die Schulpflicht, können immer neue Bußgeldverfahren von der Schule veranlasst werden. Das Bußgeld kann sich erhöhen. Im Zweifel kann dies sogar bis hin zum Jugendarrest gehen. Zudem kann neben einem Bußgeld von der Schule auch ein Zwangsgeld drohen oder gar die zwangsweise Durchsetzung der Schulpflicht (Schulzwang).
Bußgeldkatalog “Schule”: Welches Bußgeld ist möglich?
In der folgenden Tabelle finden Sie eine Übersicht zu den Bußgeldern, die in den einzelnen Bundesländern für das Schwänzen und andere Verstöße möglich sind.
Verstoß
Bußgeld
... gegen die Schulpflicht
Baden-Württemberg
bis 1.000 €
Bayern
bis 1.000 €
Berlin
bis 2.500 €
Brandenburg
bis 2.500 €
Bremen*
bis 500 € (für Schüler)
bis 1.000 € (für Eltern)
Hamburg*
bis 1.000 €
Hessen*
bis 1.000 €
Mecklenburg-Vorpommern*
bis 2.500 €
Niedersachsen
bis 1.000 €
Nordrhein-Westfalen
bis 1.000 €
Rheinland-Pfalz
bis 1.500 €
Saarland*
bis 1.000 €
Sachsen
bis 1.250 €
Sachsen-Anhalt
bis 1.000 €
Schleswig-Holstein
bis 1.000 €
Thüringen
bis 1.500 €
* bei Strafbarkeit aufgrund dauernder oder wiederholter Pflichtverletzungen: Geldstrafe bis 180 Tagessätze oder Freiheitsstrafe bis 6 Monate
... gegen die Impfpflicht
fehlender, fehlerhafter oder unrichtiger Nachweis über Impfung bzw. Immunisierung gegen Masern
bis 2.500 €
unzulässige Beschäftigung einer Person, für die ein entsprechender Nachweis fehlt
bis 2.500 €
Verstoß gegen die Meldepflicht gegenüber den Behörden bei fehlendem Nachweis
bis 2.500 €
trotz Untersagung wegen fehlenden Nachweises durch das Gesundheitsamt die Einrichtung betreten
bis 2.500 €
Einzelne Bundesländer behandeln hartnäckige Verstöße gegen die Schulpflicht sogar als strafbare Handlung: So ist etwa in Hamburg, Hessen und dem Saarland in besonders schwerwiegenden Fällen auch eine Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder eine Geldstrafe bis 180 Tagessätzen möglich.
Verstoß gegen die Impfpflicht in der Schule: Bußgeld und Zwangsgeld möglich
Seit März 2020 besteht in Deutschland eine Masern-Impfpflicht in Kitas, Schulen und anderen Betreuungseinrichtungen. Hintergrund sind erneute größere Masern-Ausbrüche in Deutschland (und Europa) in den vergangenen Jahren. Die Masern-Elimination, die bereits bis zum Jahre 2015 hierzulande erzielt werden sollte, wurde damit verfehlt. Um eine solche zu erreichen, sei nach Einschätzung des Bundesgesundheitsministeriums eine Impfquote von mindestens 95 % erforderlich.
Die nun eingeführte Impfpflicht gilt für alle Personen, die nach 1970 geboren wurden und in Gemeinschaftseinrichtungen arbeiten, in denen vornehmlich Minderjährige betreut werden – und für die dort Betreuten.
Verstoßen die Eltern eines schulpflichtigen Kindes gegen die Impfpflicht und lassen es nicht impfen, kann das Kind allerdings nicht von der Schule ausgeschlossen werden (aufgrund der bestehenden Schulpflicht). Fehlt jedoch ein entsprechender Nachweis, ist die Schule verpflichtet, das zuständige Gesundheitsamt hierüber zu informieren. Ein Bußgeld für die Schule bei Verstoß gegen diese Meldepflicht kann bei bis zu 2.500 Euro liegen.
Auch die Eltern des Kindes müssen zumindest einmalig mit einem Bußgeld rechnen. Eine wiederholte Ahndung eines Verstoßes gegen die Impfpflicht sieht der Bußgeldkatalog für die Schule nicht vor. Allerdings kann auch in diesem Fall alternativ ein Zwangsgeld folgen. Eine Zwangsimpfung hingegen droht in keinem Fall.
Warum sind Masern so gefährlich?
Masern sind hochansteckend. Nach Schätzungen kann ein Betroffener im Schnitt 15 weitere Personen mit dem Virus infizieren. Neben schwerwiegenden Komplikationen wie einer Mittelohr- oder Lungenentzündung kann eine Infektion schlimmstenfalls zur sogenannten Masern-Enzephalitis (Hirnhautentzündung) führen. Nach Einschätzung des Robert-Koch-Instituts könne statistisch bis zu jede fünfte Erkrankung tödlich enden.
Haben Sie ein Bußgeld wegen Fehlstunden in der Schule erhalten?
Wie im Verkehrsrecht können Sie auch bei Sanktionierungen nach dem Bußgeldkatalog “Schule” einen Bußgeldbescheid erhalten. Und auch hier besteht ebenso eine Berechtigung, Einspruch gegen den entsprechenden Bußgeldbescheid zu erheben.
Wenden Sie sich im Zweifel daher an einen Anwalt, um prüfen zu lassen, ob unter unter welchen Voraussetzungen Sie im Einzelfall erfolgreich gegen den Bußgeldbescheid vorgehen können.
Bildnachweise: depositphotos.com/geerati@gmail.com (Header), depositphotos.com/geerati@gmail.com (Vorschaubild), depositphotos.com/golib.tolibov.gmail.com, fotolia.com/candy1812, fotolia.com/Monkey Business
Jana studierte Germanistik, Philosophie und Englischen Literaturwissenschaften an der Universität Greifswald. Sie ist seit 2015 Bestandteil des bussgeldkatalog.org-Teams. Neben einem umfassenden Überblick zu verkehrsrechtlichen Fragestellungen liegt ihr Interesse u. a. im Bereich Tuning und Fahrzeugtechnik.