Schwertransport: Welche Vorgaben gelten für Spezialtransporte?
Letzte Aktualisierung am: 1. September 2024
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Welche Transporte werden als Schwertransport bezeichnet?
Was genau ist eigentlich ein Schwertransport und welche Voraussetzungen müssen für solch einen Transport erfüllt sein? Wann dürfen diese Sondertransporte fahren und wer erteilt die Genehmigungen?
In Deutschland ist die Durchführung von Schwertransporten streng geregelt. Alle Güter, die bezüglich ihres Gewichtes oder ihre Maße nicht den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO) und der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) entsprechen, werden als Schwertransport beziehungsweise auch als Großraum- oder Schwerguttransport bezeichnet.
Die Straßenverkehrsordnung unterscheidet vier Arten von Spezialtransporten:
- Schwertransport, der aufgrund seines Gewichtes nicht den Vorschriften entspricht (wie z.B. schwere Gebäudeteile, Maschinenteile, Baumaschinen usw.)
- Großraumtransport, der aufgrund seiner Abmessungen nicht den Vorschriften entspricht – ein Transport mit Überbreite (wie z.B. breite Gebäudeteile, großdimensionierte Röhren usw.)
- Großraum- und Schwertransporte, die aufgrund ihres Gewichtes und der Ausmaße nicht den Vorschriften entsprechen (wie z.B. Turbinen, Reaktorbauteile, Brückenteile, Antriebe von Windkraftanlagen usw.)
- Langtransporte, die eine Überlänge von mehr als 20 Metern erreichen (wie z.B. Flügelblätter einer Windkraftanlage, Stahlträger usw.)
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Schwertransport
Bei einem Schwertransport handelt es sich in der Regel um einen Spezialtransport mit einem LKW, der die Vorgaben zum zulässigen Gesamtgewicht überschreitet.
Ja, gemäß den Vorgaben in § 29 StVO bedarf es einer Genehmigung, wenn der Transport im öffentlichen Straßenland unterwegs ist.
Ja, die Richtlinien für Großraum- und Schwertransporte (RGST) geben vor, wann ein solcher Transport möglich ist. Weitere Informationen diesbezüglich finden Sie hier.
Welche Genehmigungen werden für die Durchführung der Sondertransporte benötigt?
Meist wird ein Schwertransport von einer Schwerlast-Spedition ausgeführt und auch dementsprechend organisatorisch betreut. Diese Speditionen, oftmals auch eine spezielle Projektspedition, müssen sich im Vorfeld um die notwendigen Genehmigungen und Anmeldungen kümmern.
Meist wird in den Verkehrsnachrichten auf angemeldete Transporte hingewiesen. Daher kann ein nicht angemeldeter Schwertransport, beziehungsweise ein Transport mit Überbreite, eine erhebliche Behinderung und Verkehrsgefährdung darstellen. Dies kann auch eine erhöhte Unfallgefahr bedeuten.
Diese Genehmigung ist gebührenpflichtig. Der Erlaubnis für die Durchführung von Spezialtransporten gehen Anträge für Sondergenehmigungen für die Nutzung der benötigten Fahrzeuge voraus.
Ein Schwertransport kann mit einem normalen LKW durchgeführt werden. Wenn nur die Ladung – die Schwerlast – Übermaße aufweist und der Schwertransporter an sich den Vorschriften der StVO und der StVZO entspricht, muss für die Nutzung von öffentlichen Straßen eine Ausnahmegenehmigung nach § 46 Abs. 1 Nr. 5 der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) beantragt werden.
Überschreitet auch das Fahrzeug die in der StVO vergebenen Höchstmaße, muss eine Erlaubnis nach § 70 der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) beantragt werden.
Diese Paragraphen betreffen das Fahrzeug und die Zulassung, einen Schwertransport mit diesem Fahrzeug durchführen zu können. Die zuständige Behörde entscheidet, ob eine Sondergenehmigung für das Fahrzeug erteilt wird.
Hierfür müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein: Es muss eine geeignete Fahrstrecke vorhanden sein und der Transport kann nicht über die Schiene oder per Schiff durchgeführt werden. Die Ladung ist nicht teilbar und geht in Gewicht, Höhe, Breite, Länge über die im Fahrzeugschein eingetragenen zulässigen Werte hinaus.
Bei einem Schwertransport weichen meist sowohl die von den Schwerlast-Speditionen verwendeten Fahrzeuge als auch die Ladung von den Normen der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) ab. Daher müssen hier diese Ausnahmegenehmigungen vorliegen. Ist dies nicht der Fall, kann der Sondertransport mit diesen Fahrzeugen nicht durgeführt werden.
Die genannte Regelung gestattet aber nur den Bau eines Fahrzeuges, welches Übermaße aufweist. Die Teilnahme am Straßenverkehr ist hierdurch noch nicht genehmigt.
Das zweite notwendige Dokument
Nach der Erlaubnis für den Schwertransporter muss auch eine Genehmigung für den eigentlichen Transport beantragt werden.
Die Erlaubnis für den Transport an sich wird dann nach § 29 Absatz 3 der Straßenverkehrsordnung (StVO) erteilt. Diese genehmigen die Verwaltungen der Gemeinden und Städte. Meist ist hier das Ordnungsamt zuständig. Die durchführende Schwerlast-Spedition muss für die Genehmigung eines Transportes folgende Informationen dem Amt vorlegen:
- Absender
- Empfänger
- Kennzeichen
- Abmessungen der Ladung
- Gewicht des Transportes sowie Achslasten und Achsabstände
- Räder pro Achse und Spurweite
- Fahrtwegbeschreibung
Die zuständige Behörde kann darüber hinaus auch weitere Informationen bezüglich des Fahrzeuges, der Schwerlast sowie zu den Maßen einfordern. Liegen die Informationen vor, wird der Antrag zur Durchführung eines Spezialtransportes an die zuständigen Landesverwaltungen zur Freigabe weitergeleitet. Wird diese erteilt, erlaubt das Ordnungsamt den Transport.
Die erteilte Genehmigung ist dann höchstens bis zum Ende des Folgemonats nach Antragstellung gültig. Um nicht für das gleiche Fahrzeug immer neue Anträge stellen zu müssen, besteht für die Schwerlasttransport-Firmen die Möglichkeit Dauergenehmigungen zu erhalten. Auch hier ist das Ordnungsamt zuständig. Da diese Genehmigungen kennzeichenabhängig sind, ist eine Übertragung auf andere Fahrzeuge der Firma nicht möglich.
Auch sind die Maße der Transporte für solche Dauergenehmigungen eingeschränkt. Der Schwertransport darf dann die Länge von 23 Metern, die Breite von drei Metern, die Höhe von vier Metern sowie das Gewicht von 41,8 Tonnen nicht überschreiten. Auch hier wird eine Ausnahmegenehmigung nach § 70 der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) benötigt. Werden die vorgegebenen Abmessungen überschritten, bedarf es einer Einzelgenehmigung.
Ein Schwertransport benötigt ein Begleitfahrzeug, wenn die Abmessungen dies verlangen. Zu den Abmessungen zählen neben der Höhe auch die Länge und Breite der Zugmaschine, inklusive der Ladung und des Nachläufers, wenn ein solcher vorhanden ist. Je nach Art des Transports, ob Großraum oder Schwerlast, wird entschieden, welches Begleitfahrzeug zugeteilt werden muss. Dies können dann ein oder mehrere BF2 oder BF3-Fahrzeuge sein.
Die Transportbegleitung muss, wenn es die Maße verlangen, auch durch die Polizei erfolgen. Ob ein Begleitfahrzeug notwendig ist und welche Art der Transportbegleitung erfolgen muss, legt die Behörde, die den Transport erlaubt hat, fest.
Wann können Sondertransporte durchgeführt werden?
Für die Durchführungen von Schwertransporten werden von den Behörden meistens nur bestimmte Zeiten genehmigt. Es gibt Zeiten, zu denen kein Schwerlasttransport durchgeführt werden darf. Hierzu gehören zum Beispiel auch Ferienzeiten, in denen die Nutzung von bestimmten Autobahnen untersagt ist. Diese Zeiten werden auch Sperrzeiten genannt.
In den Richtlinien für Großraum- und Schwertransporte (RGST) werden die Durchführungszeiträume für einen Schwertransport geregelt. In diesen Richtlinien wird festgelegt, dass Schwerlasttransporte nur von Montag 9 Uhr bis Freitag 15 Uhr durchgeführt werden dürfen. Für Wochenenden und Feiertage werden keine oder wenn, dann sehr selten, Genehmigungen erteilt.
Behörden erlauben Schwertransporte bis zu einer Breite von 3,20 Meter meist vorrangig in verkehrsarmen Zeiten. Das bedeutet, dass in der Zeit zwischen 6 Uhr und 8:30 Uhr und zwischen 15:30 Uhr und 19:00 Uhr keine Transporte durchgeführt werden.
Wenn die Breite diese Maße überschreitet, werden fast alle Transporte nur noch während der Nacht, in der Zeit zwischen 22 Uhr und 6 Uhr durchgeführt.
Konsequenzen bei Verstößen
Sowohl die Ausnahmegenehmigungen für Ladung und Fahrzeug als auch die Genehmigung zur Durchführung eines Schwertransportes enthalten Bedingungen und Auflagen, an die sich die Spedition und der Fahrer halten müssen.
Die aufgeführten Bedingungen gelten immer nur für den betreffenden Schwertransport und die durchführende Spedition. Sie können nur mit Zustimmung der Behörde auf Dritte übertragen werden. Bei den im Bescheid hinterlegten Abmessungen werden keine Toleranzen gewährt, so dass die Maße auch vor Fahrtantritt kontrolliert werden müssen. Hier muss ein Abgleich zwischen Bescheid und Ladung stattfinden. Auch Mittel, die zur Ladungssicherung verwendet werden, zählen zu den Gesamtmaßen. Findet keine ausreichende Ladungssicherung statt, kann dies hohe Bußgelder zur Folge haben.
Das Unternehmen, dem der Bescheid erteilt wurde, muss auch die Befahrbarkeit der Strecke vor Fahrtbeginn prüfen. Darüber hinaus muss der Fahrzeugführer des Schwertransportes den Bescheid lesen und auch verstehen können.
Lassen die Witterungsverhältnisse eine Weiterfahrt nicht zu, muss ein Schwertransport abgebrochen werden. Das Gleiche gilt, wenn die im Bescheid angegebenen Zeiten überschritten werden. Hier ist darauf zu achten, dass der abgestellte Schwertransport keine Behinderung oder Gefährdung darstellt.
Bei Überprüfungen von Schwertransporten oder Großraumtransporten durch die Polizei oder den Zoll, kommt es immer wieder zur Feststellung von Verstößen gegen die Auflagen der Sondergenehmigungen.
Wird ein Verstoß gegen die Auflagen für den Schwertransport festgestellt, handelt es sich um eine einfache Verkehrsordnungswidrigkeit. Dies hat keinen Einfluss auf die Wirksamkeit der erteilten Erlaubnis. Hier muss mit einem Bußgeld in Höhe von 40,00 Euro und einem Punkt gerechnet werden.
Seit einigen Wochen fahren jede Nacht – ca. 22:30 – 23:30 Uhr jede Menge Schwertransporter über die L284 durch unseren Ort, jedes Fahrzeug mit überbreiten Containern (Wohncontainer???) beladen, hinter jedem Fahrzeug ein Begleitfahrzeug. Das Problem: die Straße durch unseren Ort ist sehr marode und eng, auch die Brücken über die Sülz sind sanierungsbedürftig. In der Regel sind jede Nacht 12 LKW + Begleitfahrzeuge unterwegs, die dicht an dicht durch unseren Ort donnern, zielsicher und mit hoher Geschwindigkeit jedes Schlagloch treffen und einen Höllenlärm verursachen. Haben wir als Anwohner die Möglichkeit, gegen diese Lärmbelästigung anzugehen?? Eine Geschwindigkeitsbegrenzung und Hinweis auf Nachtruhe wäre schon hilfreich.
Hallo.
Kann mir jemand sagen ob ich bei einer überbreite von ca 2,75 Meter eine Genehmigung brauche?
Sollte durch DE und AT fahren.
Wenn ein mehrere Schwertransporte im Konvoi fahren, reicht da ein Begleitfahrzeug oder muss jedes Schwertransportfahrzeug ein Begleitfahrzeug haben?
In den meisten Fällen habe ich in der Genehmigung stehen das nicht im Konvoi gefahren werden darf somit wird für jeden Transport ein Begleitfahrzeug benötigt
Kann mir vielleicht jemand sagen, WO ich die Genehmigung für einen Schwertransport beantragen kann? Das hab ich bis jetzt nicht gefunden. Gruß Andrea
Großraum- und/oder Schwertransporte musst du über VEMAGS beantragen. Dort anmelden, zuständige EGB wählen und den Antrag stellen. Läuft alles online ab
Strafe bei geschwindigkeits Brückenauflage statt wie vorgeschrieben 25 mit 70 kmh passiert
Hier in Pfronten fahren die regelmäßig quer durch Pfronten ind Umland, die Begleitfahrzeuge versuchen den Gegenverkehr dann ins Bankett zu drängen. Ich meine nicht dass das Rechtens ist. Die fahren auf der Gegenspur und verlangen von den Autofahrern die Straße in Richtung Wiese zu verlassen. Notwendig ist es nicht, Polizei ist auch keine dabei. Es interessiert irgendwie auch niemanden.
Sei froh das die BF dich zur Seite “drücken”. So ein SLT braucht nun ein bißchen mehr Platz als du mit deinem PKW.
Die BF sind anstelle der Polizei dabei und als Verwaltungshelfer der Polizei/ Straßenverkehrsbehörde angewiesen entsprechend der Verkehrsrechtlichen Anordnung diese durchzuführen. Das nicht befolgen dieser Anweisungen durch andere VT sind ebenso Bußgeld belastet, wie die Anweisungen der Polizei zu misachten.
Allerdings solltest du auf einen preisgünstigen Umbau deines PKW zum Cabrio/ Kleinstwagen spekulieren dann ignoriere die Anweisungen und fahr einfach weiter. Vielleicht bekommst du dann auch noch, komplett gratis natürlich, Kopfschmerzen dazu. Da sind wir bei solchen Leuten wie dir nicht kleinlich.
Die Begleitfahrzeuge dürfen den Verkehr nicht ins Bankett drücken. Auch Verwaltungshelfer nicht, Verwaltungshelfer haben weder Ermessensspielraum noch eine eigene Entscheidungsbefugnis. Die dürfen ihre Verkehrszeichen anzeigen, die Autofahrer zu beachten haben. Diese sind festgelegt, wo welches anzuzeigen ist.
Hallo,
wir lassen zur Zeit mehrere LKW durch eine Firma zu einem anderen Standort mit Tieflader transportieren. Die LKW haben unterschiedliche Höhen, von 3,75 bis 3.95 m. Die Transportfirma hat entsprechend eine Ausnahmegenehmigung für 4,40 m geholt und ist jetzt angehalten worden, da sie abweichend von der Ausnahmegenehmigung 20 cm unter der genehmigten Höhe hat. Die weiterfahrt wurde verboten, da der Transport zu tief ist. Gibt es so etwas und wie kann man dies Begründen?
Freundliche Grüße.
Hallo
Wenn man mit einen Schwertransport von der Fahrstrecke abkommt.Mit welcher Strafe muss man rechen.Wer ist weiter Transportfüher Außerhalb der Autobahn,Das Vorrausfahrende Begleitfahrzeug oder der Schwertransportfahrer weiter..
Sehr gut beschrieben
Das sollte sich mal alle durchlesen welche genehmigungen beantragen
Für einen Tiefladertransport ohne Genehmigung gibt es sicherlich keine Strafen. Es gibt nur Strafen für einen Transport, wenn dieser die zulässigen Maße überschreitet und man ohne Ausnahmegenehmigung unterwegs ist. Dabei ist es völlig unerheblich um was für einen Anhänger es sich handelt.
Das sollten sich so einige Disponenten und dergleichen mal durchlesen
Tiefladertransport ohne Genehmigung was gibt’s da für Strafen