Schwimmbad-Regeln: Wer haftet in Hallen- und Freibädern?

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 23. August 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Welche Regeln gelten im Schwimmbad?
Welche Regeln gelten im Schwimmbad?

Auch beim Planschen gilt Benehmen!

Sommerzeit ist Badezeit. Wenn die Temperaturen nach oben klettern, freuen sich Groß und Klein über eine nasse Abkühlung. Wer nun nicht mit einem eigenen Pool aufwarten kann, der sucht meist ein öffentliches Schwimmbad auf – denn in vielen öffentlichen Gewässern gilt ein Badeverbot.

Nur wenige machen sich dabei Gedanken um die rechtlichen Dimensionen ihres Badebesuches. Dennoch sieht die Benutzung von einem Schwimmbad auch einzuhaltende Regeln vor. In Schadensfällen kommt es nämlich häufig zu Auseinandersetzungen zwischen den Badbesitzern und den Badegästen.

FAQ: Auch im Schwimmbad gelten Regeln

Gibt es einheitliche Regeln für die Benutzung eines Schwimmbads?

Nein. Welche Regeln in einem Schwimmbad gelten, wird von dessen Betreiber festgelegt.

Bekomme ich Schmerzensgeld, wenn ich mich in einem Schwimmbad verletze?

Wer in so einem Fall haftet, kommt darauf an, wie der Unfall geschehen konnte. Wann der Betreiber haftet, erfahren Sie hier.

Haften Eltern auch in einem Schwimmbad für ihre Kinder?

Ja. Verletzt sich ein Kind in einem Schwimmbad, muss geklärt werden, ob die Eltern ihrer Aufsichtspflicht nachgekommen sind.

Spezielle Informationen zum Thema Schwimmen:

Kein einheitlicher Gesetzeskatalog für öffentliche Bäder

Selbstverständlich ist das Betreiben eines Schwimmbades keine rechtsfreie Angelegenheit. Bäderbesitzer müssen u. a. sicherstellen, dass die Becken vorschriftsgemäß und regelmäßig desinfiziert werden. Dies wird durch das Infektionsschutz-Gesetz (IfSG) bestimmt. Zudem muss die Anlage die entsprechenden Sicherheitsstandards erfüllen.

Demgegenüber bestehen jedoch keine speziellen Regeln, die beim Schwimmen von Besuchern eingehalten werden müssen – neben den üblichen Vorschriften für öffentliche Räume, versteht sich. Das bedeutet: Lärmbelästigungen, fahrlässiges Verhalten, allgemein die Störung des öffentlichen Friedens et cetera sind auch beim Schwimmen zu unterlassen!

Die in einem Schwimmbad geltenden Regeln werden großteils durch den jeweiligen Betreiber festgelegt. Im Regelfall sind diese in den allgemeinen Geschäftsbedingungen formuliert. Häufig ist auch eine ausgeschilderte Schwimmbad-Ordnung zu finden.

Hierzulande sind die bekanntesten und auch am weitläufigsten anerkannten Grundsätze für das Badeverhalten die Baderegeln der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft e.V. – eine Organisation, welche vor allem Maßnahmen gegen das Ertrinken vorantreibt.

Die Schwimmbadregeln werden vom Betreiber festgelegt

Wer die ausgeschilderten Schwimmbad-Vorschriften nicht befolgt, muss im Schadensfall mitunter selbst haften
Wer die ausgeschilderten Schwimmbad-Vorschriften nicht befolgt, muss im Schadensfall mitunter selbst haften

Welche Verhaltensregeln im jeweiligen Schwimmbad gelten, kann also durch den Betreiber bestimmt werden, sofern diese nicht unverhältnismäßig, diskriminierend oder anderweitig unrecht sind.

Häufig kommt es zu juristischen Streitigkeiten, was die Haftung bei Badeunfällen angeht. Badeanstalten können sich durch die Formulierung eines Haftungsauschlusses in ihren Schwimmbad-Regeln jedoch nicht aus jeder Affäre ziehen. Eine Betreiberhaftung wäre etwa dann denkbar, wenn

  • der Bademeister seiner Aufsichtspflicht nicht nachkam oder allgemein zu wenig Aufsichtspersonal vorhanden war
  • ein Unfall oder eine Verletzung auf mangelnde Wartung oder fehlende Sicherheitsvorkehrungen zurückgeführt werden kann
  • Gefahren durch Rutschen etc. nicht eindeutig ausgeschildert waren

Trotz der Auflagen können Bäderinhaber nicht für jeden erdenklichen Unfall verantwortlich gemacht werden – schließlich gilt es auch, eine Zumutbarkeit zu beachten. Vorhersehbaren Risiken sollte durch den Betrieb vorgebeugt werden; Unfälle, die sich aus nicht-erwartbaren Umständen ergeben, können stets auftreten und liegen dementsprechend nicht oder nur teilweise im Verantwortungsbereich des Schwimmbetriebes. So wurde bspw. vom Landgericht Coburg entschieden, dass Schwimmbadbetreiber nicht für einen Sturz haften, der durch nasse Treppenstufen verursacht wurde (Aktenzeichen Az.: 1 C 351/02).

Auch wenn die in einem Schwimmbad geltenden Regeln eine Aufsicht durch entsprechendes Personal garantieren sollten, bedeutet das nicht, dass Eltern von ihrer Verantwortung entbunden werden! Erleiden Kinder Verletzungen in Schwimmbädern, gilt stets zu klären, wer seiner Aufsichtspflicht nachgekommen ist und wer nicht.

Über den Autor

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Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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2 Kommentare

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  1. Massoud H
    Am 11. September 2021 um 14:35

    Guten Tag. Ist das gesetzlich geregelt dass man mit Straßen-Klamotten die Schwimmbäder nicht besuchen kann?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 11. Oktober 2021 um 9:09

      Hallo Massoud H.,

      dazu können wir leider keine Auskunft geben, informieren Sie sich am besten bei Ihrem lokalen Schwimmbad.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

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