Seewasserstraßen: Welche Vorschriften gelten dort?
Letzte Aktualisierung am: 4. September 2024
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In der Schifffahrt sind Seewasserstraßen essentiell
So wie es auf dem Land verschiedene Arten von Straßen gibt, werden auch auf dem Wasser unterschiedliche Verkehrswege definiert. Je nach Lage und Funktion werden diese Wasserstraßen entweder als Binnen- oder als Seewasserstraßen bezeichnet. Das ist dann von Bedeutung, wenn es um die jeweiligen Verkehrs- und Verhaltensregeln geht. Denn in Deutschland sind unterschiedliche Verordnungen und Gesetze zu beachten, wenn Schiffs- bzw. Bootsführer auf dem Wasser unterwegs sind.
Nicht nur große Containerschiffe bewegen sich auf See, sondern auch Segelboote oder Sportboote. Befahren sie Gewässer, die zum Hoheitsgebiet der Bundesrepublik gehören, müssen sie sich an die geltenden Vorschriften halten. Um welche es sich hierbei handelt und ob diese nur den Verkehr regeln, was eigentlich Seewasserstraßen dem Gesetz nach sind und wer diese befahren darf, erläutert der nachfolgende Ratgeber näher.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Seewasserstraßen
Grundsätzlich werden alle Wasserwege auf denen die Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung (SeeSchStrO) gilt als Seewasserstraßen.
Im Bundeswasserstraßengesetz ist unter § 1 festgelegt, welche Flächen als Seewasserstraßen angesehen werden.
Verstöße gegen die gesetzlichen Bestimmungen werden gemäß Bußgeldkatalog für die Seeschifffahrt (BVKatBin-See) geahndet.
Was wird als Seewasserstraße definiert?
Grundsätzlich gelten als Seewasser- bzw. Seeschifffahrtsstraßen in Deutschland alle Wasserflächen, auf denen die Vorschriften und Regelungen der Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung (SeeSchStrO) anzuwenden sind. Der Geltungsbereich der Ordnung ist in deren Paragraph 1 genau festgehalten.
So werden die Küstengewässer zwischen der Küstenlinie und den Mündungen der Binnenwasserstraßen bzw. deren „seewärtiger Begrenzung“ sowie die Wasserflächen bis zu drei Seemeilen seewärts als Seewasserstraßen definiert.
Auf diesen müssen alle Verkehrsteilnehmer die Vorschriften der SeeSchStrO beachten, unabhängig davon, mit welchen Fahrzeugen sie diese Flächen befahren. Also muss nicht nur die Seeschifffahrt auf einer solchen Wasserstraße den Verkehrsregeln folgen , sondern auch Sportbootführer bzw. Binnenschiffer, die diesen Bereich nutzen.
Eine weitere rechtliche Grundlage für diese Definition ist unter anderem im Bundeswasserstraßengesetz (WaStrG) zu finden. Denn diese legt bereits in Paragraph 1 fest, welche Verkehrswege als Bundeswasserstraßen anzusehen sind und bestimmt in diesem Zusammenhang die Begriffe Binnen- und Seewasserstraßen.
§ 1 WasStrG definiert unter Absatz 2 zu den Seewasserstraßen Folgendes:
2. die Seewasserstraßen.
(2) Seewasserstraßen sind die Flächen zwischen der Küstenlinie bei mittlerem Hochwasser oder der seewärtigen Begrenzung der Binnenwasserstraßen und der seewärtigen Begrenzung des Küstenmeeres. Zu den Seewasserstraßen gehören nicht die Hafeneinfahrten, die von Leitdämmen oder Molen ein- oder beidseitig begrenzt sind, die Außentiefs, die Küstenschutz-, Entwässerungs-, Landgewinnungsbauwerke, Badeanlagen und der trockenfallende Badestrand.
Die Seewasserstraßenordnung bestimmt Verhaltensregeln auf dem Wasser
Auf den Seewasserstraßen in deutschen Hoheitsgebieten sind neben der Seewasserstraßenordnung auch internationale Verordnungen zu beachten. Die Kollisionsverhütungsregeln (KVR), die unter anderem auch durch die internationale Seeschifffahrtsorganisation (IMO) erarbeitet wurden, gehören mit zu den wichtigsten Vorgaben. Ausnahmen bezüglich der KVR gelten auf den Seewasserstraßen dann, wenn die SeeSchStrO andere Verhaltensweisen festschreibt.
Zu den allgemeinen Verkehrsregeln, welche in der Ordnung definiert sind, gehören unter anderem Punkte wie die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten, die richtige Kennzeichnung der Fahrzeuge, die Vorfahrtsregelungen und auch das Rechtsfahrgebot. In der Regel hat beispielsweise der durchgehende Schiffsverkehr auf einer Seewasserstraße Vorrang vor dem kreuzenden bzw. einfahrenden Verkehr.
Auch die Promillegrenze in der Schifffahrt sowie die Voraussetzungen zum Führen eines Wasserfahrzeugs und zum Befahren von Seewasserstraßen sind in der Ordnung zu finden. Des Weiteren definiert diese, welche Behörden für die Ahndung von Verstößen zuständig sind und auf welcher Grundlage die Sanktionen verhängt werden.
Die Funktion vom Seeaufgabengesetz (SeeAufgG)
Das Seeaufgabengesetz (SeeAufgG) gehört zum Schifffahrts- und Seerecht und legt in Deutschland fest, welche Behörden auf den Seewasserstraßen zuständig sind. So legen die Vorschriften im SeeAufgG fest, welche Aufgaben an die verschiedenen Behörden verteilt werden. Gültig ist das Gesetz auf denselben Wasserflächen, welche durch das WasStrG und die SeeSchStrO als Seewasserstraßen definiert sind.
So bestimmt das SeeAufG unter anderem auch, dass bei Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten auf den Seewasserstraßen entweder der Bußgeldkatalog für die Seeschifffahrt (BVKatBin-See) bzw. das Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) oder das Strafgesetzbuch (StGB) zur Anwendung kommt. Darüber hinaus ist hier auch festgehalten, wann Bestimmungen und Verordnungen in Bezug auf Seewasserstraßen in Kraft bzw. außer Kraft treten.
Wichtige Vorschriften zum Befahren der Seewasserstraßen
Jeder, der auf einer Seewasserstraße unterwegs ist, sollte sich zumindest mit den grundlegenden Vorschriften befassen. Neben den Verkehrsregeln gehören sicherlich auch die Bestimmungen bezüglich des Führens eines Wasserfahrzeugs dazu. Besteht für das Fahrzeug eine Führerscheinpflicht, muss entweder ein Sportbootführerschein See vorhanden sein oder eine andere Seeschifffahrtsbescheinigung vorliegen, die das Führen erlaubt. Dies gilt jedoch nur für motorisierte Fahrzeuge, die ein Leistung von 15 PS überschreiten.
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich benötige Ihre Hilfe zu folgendem Sachverhalt.
Wir waren am Montag in Warnemünde und wollten dort ein Motorboot mieten um zu einem Seebestattungsplatz zu fahren der knapp 5000 m vom Ufer entfernt liegt. Meine Tochter hat einen Bootsführerschein See.
Vom Bootsvermieter wurden wir sehr unwirsch behandelt und es wurde uns gesagt das wir nur 1000 m weit raus fahren dürften.
Von der Seebestattungsreederei und einem anderen Bootsvermieter (welcher leider krankheitsbedingt geschlossen hatte), wurde uns im Vorab gesagt das man sehr wohl dort hinaus fahren darf.
Nun fragten wir ob es eine eigene Verfügung der Bootsvermieters sei. Das wurde verneint und behauptet es wäre eine allgemeine Verordnung des Seefahrt Straßen Amt.
Können Sie uns hierzu eine Auskunft geben?
Wir mussten nun unverrichteter Dinge zurück fahren (650 km). 😢
Vielen Dank für Ihre Mühe!
Mit besten Grüßen aus Oberfranken
Marion D
Darf ich mit Unterweserpatent auf der Elbe fahren