Seniorenmobil im Straßenverkehr: Diese Regeln sind zu beachten
Letzte Aktualisierung am: 9. September 2024
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FAQ: Seniorenmobil
Sie dürfen mit Ihrem Seniorenmobil auf der Straße fahren (allerdings nicht auf der Autobahn oder Kraftfahrstraße). Sofern Sie nicht schneller als mit Schrittgeschwindigkeit fahren, ist auch die Nutzung des Gehwegs und der Fußgängerzone erlaubt. Wenn ein entsprechendes Zusatzzeichen vorhanden ist, dürfen Sie auch den Radweg oder den Bussonderfahrstreifen mit Ihrem Seniorenmobil befahren, andernfalls jedoch nicht.
In Geschäften gilt das Hausrecht. Hier darf der Betreiber entscheiden, ob er Ihnen die Nutzung des Seniorenmobils gestattet. Sofern jedoch keine baulichen Gegebenheiten dagegen sprechen und Sie maximal mit Schrittgeschwindigkeit fahren, ist es in der Regel gestattet.
Ja. Gilt ein E-Mobil für Senioren rechtlich als Krankenfahrstuhl, ist es ein führerscheinfreies Fahrzeug, für das weder Fahrerlaubnis noch Prüfbescheinigung erforderlich sind. Dafür darf das Fahrzeug aber z. B. nur eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von max. 15 km/h aufweisen.
Ja, besteht eine medizinische Notwendigkeit, kann das Seniorenmobil von der Krankenkasse übernommen werden.
Inhaltsverzeichnis:
Das Seniorenmobil ist ein Krankenfahrstuhl
Seniorenmobil, Rentner-Elektromobil, Elektroroller für Senioren … Verschiedene Begriffe, die alle ein und dasselbe Gefährt bezeichnen. Keiner davon taucht jedoch in den Gesetzestexten auf. Denn die rechtliche Bezeichnung eines Seniorenmobils lautet „Krankenfahrstuhl”. Was darunter genau zu verstehen ist, wird in § 2 Nr. 13 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) definiert. Demnach weist ein Krankenfahrstuhl folgende Eigenschaften auf:
- Kraftfahrzeug mit Elektroantrieb
- einsitzig
- zum Gebrauch durch körperlich behinderte Menschen bestimmt
- Leermasse von max. 300 kg (einschließlich Batterien, aber ohne Fahrer)
- zulässige Gesamtmasse von max. 500 kg
- bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von max. 15 km/h
- Breite von max. 1,10 m
Krankenfahrstühle sind also Elektromobile, die für Behinderte und Senioren bestimmt sind. Allerdings ist es nicht erforderlich, tatsächlich körperlich eingeschränkt zu sein, um damit fahren zu dürfen. Es ist somit auch erlaubt, dass komplett gesunde Menschen einen Krankenfahrstuhl – oder ein Seniorenmobil – nutzen. Es bedarf dafür weder einer Fahrerlaubnis noch eines Behindertenausweises. Für Krankenfahrstühle, die schneller als 10 km/h fahren können, war vor 2002 außerdem eine Prüfbescheinigung notwendig. Diese wurde mittlerweile jedoch abgeschafft, sodass auch diese Elektromobile nun ohne irgendeinen Nachweis gefahren werden dürfen.
Eine Einschränkung gilt aber doch: Weist ein Krankenfahrstuhl eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von mehr als 10 km/h auf, ist ein Mindestalter von 15 Jahren vorgeschrieben, um damit fahren zu dürfen. So legt es § 10 Abs. 3 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FEV) fest.
Beachten Sie, dass alle Krankenfahrstühle gemäß § 4 Abs. 4 FZV mit einer roten Warntafel an der Fahrzeugrückseite ausgestattet sein müssen. Diese kennzeichnet bauartbedingt langsam fahrende Kraftfahrzeuge.
Versicherung und Zulassung für Seniorenmobile
Auch ein Seniorenmobil unterliegt § 1 des Pflichtversicherungsgesetzes (PflVG) und das bedeutet: Sie als Halter müssen eine Haftpflichtversicherung für Ihr Gefährt abschließen. Diese dient dazu, fremde Sach- und Personenschäden abzudecken, die Sie eventuell mit Ihrem Seniorenmobil verursachen. Ihr Gefährt muss dann mit einem entsprechenden Versicherungskennzeichen ausgestattet werden.
Schafft Ihr Seniorenmobil bauartbedingt allerdings nur eine Höchstgeschwindigkeit von maximal 6 km/h, sind Sie von der Versicherungspflicht befreit (§ 2 Abs. 1 Nr. 6a PflVG). Gleiches gilt, wenn Sie ausschließlich auf Privatgelände und nicht im öffentlichen Raum damit fahren möchten.
Was Sie für Ihr Senioren-E-Mobil hingegen nicht benötigen, ist eine Zulassung. Gemäß § 3 Abs. 2 FZV sind motorisierte Krankenfahrstühle explizit vom Zulassungsverfahren ausgenommen.
Das Seniorenmobil in der Straßenverkehrs-Ordnung
Ein Seniorenmobil bzw. ein Krankenfahrstuhl ist in erster Linie ein Fahrzeug und darf deshalb auf der Straße fahren. In diesem Fall müssen Sie als Fahrer sich an die gleichen Verkehrsregeln halten wie Autofahrer: Sie dürfen nicht bei Rot über die Ampel fahren, müssen sich an die Vorfahrtsregeln halten, dürfen nicht in falscher Richtung durch die Einbahnstraße fahren etc.
Allerdings räumt § 24 Abs. 2 FZV den Elektromobilen auch ein besonderes Privileg ein: Wenn Sie nicht schneller als mit Schrittgeschwindigkeit fahren, dürfen Sie mit Ihrem Seniorenmobil auch auf dem Gehweg und in der Fußgängerzone fahren. In diesem Fall werden Sie rechtlich wie ein Fußgänger behandelt. So müssen Sie beispielsweise die Fußgänger- anstelle der Fahrbahnampel nutzen und haben an einem Fußgängerüberweg Vorrang.
Darüber hinaus beinhalten die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) und die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) ein paar Sonderregelungen für Seniorenmobile, wie z. B.:
- Sie unterliegen nicht der gesetzlichen Winterreifenpflicht. (§ 2 Abs. 3a StVO)
- Sie dürfen bei Dunkelheit nicht unbeleuchtet auf der Fahrbahn parken und müssen von dort entfernt werden. (§ 17 Abs. 4 StVO)
- Sie dürfen einen Bussonderfahrstreifen befahren, sofern ein entsprechendes Zusatzzeichen dies erlaubt. (Anlage 2 Nr. 25 StVO)
- Es muss kein Erste-Hilfe-Material im Seniorenmobil mitgeführt werden. (§ 35h Abs. 3 StVZO)
- Ziehen Sie mit Ihrem Seniorenmobil einen Anhänger, darf die Anhängelast höchstens 50 Prozent der Leermasse Ihres Seniorenmobils betragen. (§ 42 Abs. 1 StVZO)
- Seniorenmobile benötigen keine Rückfahrscheinwerfer. (§ 52 Abs. 6 StVZO)
Darf man mit einem Elektromobil fahren wenn nur eine 30prozentige Sehkraft und auf beiden Augen einen Tunnelblick habe. lg
Ich wohne in einer Senioren-Service-Wohnanlage, ist es rechtlich gestattet das E-Mobil auf einen
großen Flur zustellen?
Guten Tag,
was mich mal interessieren würde:
Einspurige Fahrzeuge (Fahrräder, Mofas, etc.) dürfen ja innerorts mit entsprechendem Sicherheitsabstand überholt werden.
Diese Scooter sind idR aber mehrspurig – bedeutet das, dass ich diese innerorts auf Straßen nicht überholen darf, wenn es nur eine Spur für jede Fahrtrichtung gibt?
Beste Grüße und Danke im Voraus
Stephan R
Darf ich mit meinem Kabinenroller der 25 km schnell ist auf der Bus Spur fahren. So wie auf dem Rad weg und in der Fußgänger zone und Geweg Fahren.?? (Krankenfahrstuhl zu gelassen ist.
Wo darf ich mit einen Elektro Mobile fahren, das bis 25km/h schnell ist und drei Fahrstufen hat:
Höchstgeschwindigkeit Fahrstufe 1 6Km/h
Fahrstufe 2 15Km/h
Fahrstufe 3 25Km7H
Bitte um Mitteilung.
Vom ADAC habe ich die Nachricht per Mail bekommen, dass Seniorenmobile, die bis zu 25 km/h fahren können, als Kraftfahrzeuge gelten und nur auf der Straße fahren dürfen, also keine Sonderrechte wie z.B. “motorisierte Krankenfahrstühle” (Höchstgeschwindigkeit bis zu 15 km/h) genießen.
Auch Radwege mit Mofa-Zusatzschild dürfen Seniorenmobile nicht benutzen, vermutlich weil es keine einspurige Fahrzeuge wie Mofas sind.
Wer mit einem “Seniorenmobil” mit Schrittgeschwindigkeit auch mal auf Fußwegen, Fußgängerzonen und auf Straßen mit dem Schild “Verbot für Kraftfahrzeuge” fahren will, der braucht demnach ein Seniorenmobil, das laut Gesetz als “motorisierter Krankenfahrstuhl” gilt.
Was für ein Elektromobil ist das?
Hallo, eine sehr gute Freundin die seit ihrer Corona Impfung Gehbehindert ist und jetzt auf ihr Elektromobil 6 km/h angewiesen ist, wurde von der Polizei angehalten weil Sie ihre 10 Jährige Tochter mitfahren ließ. Ist es verboten seine Tochter mitfahren zu lassen?
Mit freundlichen Grüßen Michael S
Ja, NATÜRLICH ist es verboten. Es ist ein “ein-Personen-Fahrzeug”!
Und der Beisatz mit “seit Corona-Impfung Gehbehindert” hat auch wieder was von Schwurbel-Müll …
Darf ich mit einem Krankenfahrstuhl auf dem Fußweg parken, wenn ich niemanden behindere?