Sicherheitsabstand auf der Autobahn: So groß muss er sein!
Letzte Aktualisierung am: 8. September 2024
Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten
Vorgeschriebener Mindestabstand soll Reaktionsspielräume öffnen
Die vorgeschriebenen Mindestabstände im Straßenverkehr sollen gewährleisten, dass im Falle eines plötzlich auftauchenden Verkehrshindernisses noch ausreichend Zeit und Raum bleibt, um Kollisionen zu vermeiden oder zumindest deren Intensität abzuschwächen. In der Regel gibt es dabei keine pauschalen Angaben zum einzuhaltenden Sicherheitsabstand, vielmehr richten sich diese regelmäßig nach der gefahrenen Geschwindigkeit.
Je höher die Geschwindigkeit, desto größer muss in der Regel auch der Abstand zu vorausfahrenden Fahrzeugen sein. Aus diesem Grund ist ein großer Sicherheitsabstand auf der Autobahn besonders von Bedeutung.
Doch wie groß muss der Abstand zum Vordermann eigentlich sein? Wie können Sie den auf der Autobahn benötigten Sicherheitsabstand ermitteln? Und welche Sanktionen drohen bei einer Unterschreitung des Abstands?
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Sicherheitsabstand auf der Autobahn
Pkw sollten sich an die Faustregel “Abstand gleich halber Tacho” halten, sodass Sie auch im Falle einer Gefahrenbremsung noch rechtzeitig zum Stehen kommen.
Nein. Lkw müssen auch bei Geschwindigkeiten über 50 km/h stets mindestens 50 Meter Abstand halten.
Je nachdem, um wie viel der halbe Tachowert überschritten wurde, drohen bis zu 400 Euro Bußgeld, sowie 2 Punkte und ein dreimonatiges Fahrverbot. Klicken Sie hier und nutzen Sie unseren kostenlosen Bußgeldrechner.
Bußgeldtabellen zu Abstandsverstößen
Tatbestand | Bußgeld | Punkte | FahrverbotFVerbot | Lohnt ein Einspruch? |
---|---|---|---|---|
Abstandsverstoß bei weniger als 80 km/h | 25 € | eher nicht | ||
... mit Gefährdung | 30 € | eher nicht | ||
... mit Sachbeschädigung | 35 € | Hier prüfen ** | ||
Abstandsverstoß mit mehr als 80 km/h | ||||
... Abstand weniger als 5/10 des halben Tachowertes | 75 € | 1 | Hier prüfen ** | |
... Abstand weniger als 4/10 des halben Tachowertes | 100 € | 1 | Hier prüfen ** | |
... Abstand weniger als 3/10 des halben Tachowertes | 160 € | 1 | Hier prüfen ** | |
... Abstand weniger als 2/10 des halben Tachowertes | 240 € | 1 | Hier prüfen ** | |
... Abstand weniger als 1/10 des halben Tachowertes | 320 € | 1 | Hier prüfen ** | |
Abstandsverstoß mit mehr als 100 km/h | ||||
... Abstand weniger als 5/10 des halben Tachowertes | 75 € | 1 | Hier prüfen ** | |
... Abstand weniger als 4/10 des halben Tachowertes | 100 € | 1 | Hier prüfen ** | |
... Abstand weniger als 3/10 des halben Tachowertes | 160 € | 2 | 1 Monat1 M | Hier prüfen ** |
... Abstand weniger als 2/10 des halben Tachowertes | 240 € | 2 | 2 Monate2 M | Hier prüfen ** |
... Abstand weniger als 1/10 des halben Tachowertes | 320 € | 2 | 3 Monate3 M | Hier prüfen ** |
Abstandsverstoß mit mehr als 130 km/h | ||||
... Abstand weniger als 5/10 des halben Tachowertes | 100 € | 1 | Hier prüfen ** | |
... Abstand weniger als 4/10 des halben Tachowertes | 180 € | 1 | Hier prüfen ** | |
... Abstand weniger als 3/10 des halben Tachowertes | 240 € | 2 | 1 Monat1 M | Hier prüfen ** |
... Abstand weniger als 2/10 des halben Tachowertes | 320 € | 2 | 2 Monate2 M | Hier prüfen ** |
... Abstand weniger als 1/10 des halben Tachowertes | 400 € | 2 | 3 Monate3 M | Hier prüfen ** |
Bußgelder für Lastkraftwagen:
Beschreibung | Bußgeld | Punkte | Lohnt ein Einspruch? |
---|---|---|---|
Sie unterschreiten bei einer gefahrenen Geschwindigkeit über 50 km/h mit dem Lkw, der mehr als 3,5 t zGM aufweist, den vorgeschriebenen Mindestabstand von 50 Metern | 80 € | 1 | Hier prüfen ** |
Sie fahren schneller als 50 km/h und unterschreiten dabei den Mindestabstand von 50 Metern mit einem Kraftomnibus mit Fahrgästen oder einem Fahrzeug, das der Kennzeichnungspflicht unterliegt und mehr als 3,5 t zGM wiegt | 120 € | 1 | Hier prüfen ** |
Bußgeldrechner: Was droht mir bei Nichteinhaltung vom Sicherheitsabstand auf der Autobahn
Keine Lust zu lesen? Abstandsverstoß im Video erklärt
Mindestens einzuhaltenden Sicherheitsabstand auf der Autobahn berechnen
Als Maßgabe für die Ermittlung des Mindestabstandes, der eingehalten werden muss, dient in aller Regel die gefahrene Geschwindigkeit. Der notwendige Sicherheitsabstand entspricht dabei der Hälfte des auf dem Tacho angezeigten Wertes in Metern. Die Berechnung ist also vergleichsweise einfach. Aus dieser Formel ergeben sich z. B. folgende Sicherheitsabstände, die auf der Autobahn mindestens eingehalten werden sollten:
- 60 km/h = 30 m
- 70 km/h = 35 m
- 80 km/h = 40 m
- 90 km/h = 45 m
- 100 km/h = 50 m
- 110 km/h = 55 m
- 120 km/h = 60 m
- 130 km/h = 65 m
- usf.
Um das Verhältnis von einzuhaltendem Sicherheitsabstand und benötigtem Anhalteweg zu veranschaulichen, sind die entsprechenden Werte in der folgenden Tabelle einander gegenübergestellt:
Geschwindigkeit in Kilometern pro Stunde | vorgegebener Mindestabstand in Metern | Anhalteweg normal in Metern | Anhalteweg bei Gefahrenbremsung in Metern |
---|---|---|---|
60 | 30 | 54 | 36 |
70 | 35 | 70 | 45,5 |
80 | 40 | 88 | 56 |
90 | 45 | 107 | 67,5 |
100 | 50 | 130 | 80 |
110 | 55 | 154 | 93,5 |
120 | 60 | 180 | 108 |
130 | 65 | 208 | 123,5 |
140 | 70 | 238 | 140 |
150 | 75 | 270 | 157,5 |
160 | 80 | 304 | 176 |
170 | 85 | 340 | 195,5 |
180 | 90 | 378 | 216 |
190 | 95 | 418 | 237,5 |
200 | 100 | 460 | 260 |
Da der Sicherheitsabstand auf der Autobahn bei den hohen Geschwindigkeiten regelmäßig nicht ausreicht, um tatsächlich rechtzeitig vor einer Kollision abzubremsen, kann dieser allenfalls dazu genügen, ausreichend Zeit und Platz für angemessene Reaktionen (Ausweichmanöver) zu bieten. Kommt es dennoch zum Aufprall auf ein vorausfahrendes Fahrzeug, kann über die Ausnutzung des Abstands für die Bremsung zudem die Aufprallgeschwindigkeit herabgesetzt werden. Das kann bestenfalls schlimmere Verletzungen verhindern.
Sondervorschriften beim Sicherheitsabstand für Lkw-Fahrer auf der Autobahn
Für Lkw über 3,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht (zGG) gelten bezüglich der Mindestabstände bei hohen Geschwindigkeiten besondere Vorschriften. Bei einer gefahrenen Geschwindigkeit über 50 km/h muss der Abstand des Lkw zum vorausfahrenden Fahrzeug mindestens 50 m betragen. Dafür gibt es mehrere sicherheitsrelevante Gründe:
- Die schweren Kraftfahrzeuge haben aufgrund des Zuggewichts einen längeren Bremsweg und kommen daher erst wesentlich später zum Stillstand bzw. dauert es bis zum Herabsenken der Aufprallgeschwindigkeit wesentlich länger.
- Die Schwergewichte reagieren insgesamt auch etwas schwerfälliger auf Lenkbewegungen und Ausweichbemühungen des Fahrers.
- Die Zwischenräume insbesondere bei langen Lkw-Kolonnen ermöglichen anderen Verkehrsteilnehmern das Einscheren in die rechte Fahrspur (etwa um andere Fahrzeuge vorbeizulassen oder eine Abfahrt zu nutzen).
Beschilderung kann größere Mindestabstände zwischen den Lastkraftwagen fordern.
Sicherheitsabstand auf der Autobahn nicht eingehalten: Bußgeld und andere drohende Sanktionen
Da die Unfallgefahr durch die Nichteinhaltung vom Sicherheitsabstand auf der Autobahn aufgrund der zusätzlich hohen Geschwindigkeiten exponentiell steigt, werden Abstandsverstöße vergleichsweise streng sanktioniert. Bereits ab einem Abstand von nur 5/10 des halben Tachowertes droht bei einer gefahrenen Geschwindigkeit über 80 km/h neben einem Bußgeld von mindestens 75 Euro ein Punkt in Flensburg (bei 100 km/h also weniger als 25 m Abstand).
Ab einer gefahrenen Geschwindigkeit von 100 km/h droht zudem spätestens ab einer Unterschreitung von 3/10 des halben Tachowertes ein mindestens einmonatiges Fahrverbot. Die Sanktionen, die bei erheblicher Unterschreitung des Sicherheitsabstands auf der Autobahn drohen, können Sie den obigen Tabellen entnehmen.
Physikalische Formeln mit einer Geschwindigkeitskomponente sind von quadratischer Natur. Daraus ergibt sich eine Vervierfachung des Bremsweges bei doppelter Geschwindigkeit. Da der Verordnungsgeber den Verkehrsteilnehmer nicht mit dieser rechnerischen Hürde überlasten will, wird der Sicherheitsabstand nach einer stark vereinfachenden Faustformel (halber Tacho) berechnet. Die überproportional steigende Gefahr im Falle einer Unterschreitung wird durch die entsprechenden steigenden Bußgeldsätze kompensiert.