Sitzerhöhung im Auto: Ab wann ist diese erlaubt?

Von Nicole P.

Letzte Aktualisierung am: 8. September 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Ab wann kommt die Sitzerhöhung ohne Rückenlehne zum Einsatz?

Fragen rund um die Sitzerhöhung: Ab wann ist sie geeignet? Ist das Alter entscheidend?
Fragen rund um die Sitzerhöhung: Ab wann ist sie geeignet? Ist das Alter entscheidend?

Die Sicherheit des eigenen Nachwuchses sollte für Eltern immer oberste Priorität haben. Dies gilt insbesondere bei der Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr. Damit Kinder auch mit dem Auto sicher ans Ziel kommen, schreibt der Gesetzgeber die Verwendung von Kindersitzen vor.

Dabei lassen sich grundsätzlich verschiedene Rückhalteeinrichtungen – so die offizielle Bezeichnung – unterscheiden. Als letztes Modell, bevor dann endgültig auf einen solchen Autositz verzichtet werden kann, kommt in der Regel eine sogenannte Sitzerhöhung zum Einsatz. Ab wann diese geeignet ist, hängt dabei von der Größe und dem Gewicht des Kindes ab.

Doch welchen Zweck erfüllt eine Sitzerhöhung? Ab welchem Alter/welcher Größe ist der Wechsel zu einer „einfachen“ Sitzerhöhung sinnvoll? Und ab wann ist eine Kindersitzerhöhung nicht mehr gesetzlich vorgeschrieben? Antworten auf diese und weitere Fragen liefert der nachfolgende Ratgeber.

➥ Angebote zum Thema Sitzerhöhung

FAQ: Ab wann reicht die Sitzerhöhung?

Was ist eine Sitzerhöhung?

Dabei handelt es sich in der Regel um die letzte Art von Kindersitz, die der Nachwuchs im Auto verwendet. Ziel ist ein Größenausgleich, der dazu führt, dass der Sicherheitsgurt ordnungsgemäß verläuft. Denn die Anschnallpflicht gilt auch für Kinder.

Ab wann ist eine Sitzerhöhung im Auto erlaubt?

Sobald das Kind mindestens 15 kg wiegt, genügt eine Sitzerhöhung. Diese sollte eine Rückenlehne besitzen, um das Kind bei einem Seitencrash oder anderweitigen Unfall ausreichend zu schützen.

Wie lange muss die Sitzerhöhung verwendet werden?

Die Kindersitzpflicht gilt in Deutschland bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres oder einer Körpergröße von mindestens 150 cm.

Keine Lust zu lesen? Kindersitzpflicht im Video erklärt

Video zur Kindersitzpflicht
Video: Wann besteht Kindersitzpflicht?

Ab wann darf ein Kind vorne sitzen mit einer Sitzerhöhung?

Vorgaben zur Autositzerhöhung: Ab wann diese erlaubt ist, definiert meist das Gewicht.
Vorgaben zur Autositzerhöhung: Ab wann diese erlaubt ist, definiert meist das Gewicht.

Ab wann nur eine Sitzerhöhung im Auto ausreicht, die den im Fahrzeug vorhandenen Dreipunktgurt nutzt, wird von verschiedenen Faktoren beeinflusst. Kaum eine Rolle spielt folgender Aspekt beim Wechsel zur Kindersitzerhöhung: das Alter. Ab wann ein solches Modell zum Einsatz kommen kann, hängt stattdessen von der Körpergröße und dem Gewicht des Kindes ab. Schließlich soll die Sitzerhöhung dafür sorgen, dass der Sicherheitsgurt richtig über den Körper verläuft.

Um eine Orientierung bei den vielfältigen Kindersitzen zu erleichtern, werden diese gemäß der Kindersitznorm UN ECE Reg. 44 in verschiedene Normgruppen zusammengefasst. Zu den Modellen in Gruppen II bzw. III kann auch eine Sitzerhöhung zählen. Angaben ab wann diese zum Einsatz kommen dürfen, sprechen in der Regel von einem Mindestgewicht von 15 kg. Dies entspricht im Durchschnitt einer Körpergröße von etwa einem Meter.

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Die neuere Norm UN ECE Reg. 129 orientiert sich eher an der Größe des Kindes. Eine Sitzerhöhung ohne Rückenlehne ist danach erst erlaubt, wenn der Nachwuchs über 125 cm groß ist und mindestens 22 kg auf die Waage bringt.

Eltern sollten immer bedenken, dass eine Sitzerhöhung deutlich weniger Schutz bietet als ein richtiger Kindersitz. Dies gilt insbesondere im Falle eines seitlichen Aufpralls. Darüber hinaus können schlafende Kinder bei einer Autositzerhöhung unter Umständen aus dem Gurt rutschen. Daher empfehlen Experten, den Kindersitz so lange wie möglich zu verwenden. Auch wenn eine Sitzerhöhung ggf. bereits ab 3 Jahren zulässig wäre.

Gerade wenn unerwartet ein weiteres Kind mitgenommen wird, die Großeltern die Enkel von der Kita abholen oder nur eine kurze Strecke zurückgelegt werden soll, fällt die Entscheidung nicht selten auf eine günstige Erhöhung aus Styropor. Doch auch für solche Trips raten Fachleute von einer Sitzerhöhung ab. Wann sich ein Unfall ereignet, lässt sich schließlich nicht vorhersehen.

Übrigens! Solange Kinder in einem passenden Kindersitz angeschnallt sind, dürfen sie überall im Auto platznehmen. Das bedeutet auch, dass eine Sitzerhöhung auf dem Beifahrersitz grundsätzlich erlaubt ist.

Sitzerhöhung: Ab wann können Sie auf diese verzichten?

Bei der Sitzerhöhung ist das Alter eher nebensächlich, schließlich sitzt der Gurt nur ab einer bestimmten Körpergröße richtig.
Bei der Sitzerhöhung ist das Alter eher nebensächlich, schließlich sitzt der Gurt nur ab einer bestimmten Körpergröße richtig.

Der Gesetzgeber schreibt die Verwendung von einem Kindersitz bzw. einer Sitzerhöhung vor. Ab wann auf eine solche Rückhalteeinrichtung verzichtet werden kann, ergibt sich aus der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO). Denn in dieser sind die Rahmenbedingungen zur Kindersitzpflicht in Deutschland definiert.

In § 21 StVO heißt es dazu:

Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr, die kleiner als 150 cm sind, dürfen in Kraftfahrzeugen auf Sitzen, für die Sicherheitsgurte vorgeschrieben sind, nur mitgenommen werden, wenn Rückhalteeinrichtungen für Kinder benutzt werden […].

Diese gesetzlichen Vorgaben gelten auch für die Sitzerhöhung. Ab wann ein Verzicht möglich ist, hängt also von der Entwicklung des Kindes ab. Erreicht dieses vor seinem 12. Geburtstag eine Körpergröße von 1,50 m, kommt das Mitfahren im Auto ohne einen speziellen Sitz auch schon früher in Frage.

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Nachfolgend finden Sie eine Auswahl verschiedener Sitzerhöhungen:

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  • für Kinder von 3,5-12 Jahren mit 15-36 kg
  • Geprüft nach UN ECE R44/04
  • aus stoßfestem HDPE-Kunststoff
  • geeignet für alle gängigen Autositze
Osann Junior Isofix Sitzerhöhung Gruppe 2/3 (15-36 kg) Sarah Harrison Dunkelgrau…
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Quellen und weiterführende Links

Über den Autor

Nicole
Nicole P.

Seit 2016 verstärkt Nicole die Redaktion von bussgeldkatalog.org. Zuvor absolvierte sie ein Studium der Buchwissenschaft und Kulturanthropologie in Mainz. Zu ihren thematischen Schwerpunkten zählen unter anderem die verschiedenen Aspekte der Verkehrserziehung und Verkehrssicherheit, Verkehrsregeln im Ausland sowie das Zollrecht.

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24 Kommentare

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  1. Marco
    Am 13. August 2024 um 18:26

    Darf ich als Busfahrer ein Sitz/Keilkissen benutzen?
    Moin ich bin Omnibusfahrer aus Bremen, immer mehr meiner Kollegen, fahren mit einem Keil oder Orthopädischen Sitzkissen. Da wir im Linienverkehr unter 50km in der Stadt unterwegs sind, haben unsere Busse keine Gurte, auch der Fahrerarbeitsplatz nicht. Deshalb stellt sich mir die Frage, ob solche Kissen überhaupt erlaubt sind und im Falle eines Unfalls, nicht noch zusätzliche Risiken entstehen können und wie sieht es versicherungstechnisch aus?
    Gruß aus Bremen
    Marco

  2. Melanie B.
    Am 17. August 2022 um 21:01

    Guten Abend meine Tochter ist 9 Jahre jung 1.47 Groß und wiegt 49 Kilo leider fällt laut Angaben keine Sitzerhöhung mehr wie 36 Kilo aus… Darf ich meiner Tochter eine Sitzerhöhung für Erwachsene holen oder sollte sie die bis 36 Kilo nehmen obwohl diese für ihr Gewicht nicht geeignet sind?

  3. Vera
    Am 13. Januar 2022 um 10:13

    Danke, alles gut erklärt und beruhigend (für mich als Oma die ab und zu drei Kids zwischen 5 und 8,Jahre von der Schule oder KiTa nach Hause in einen kleinen 4-Sitzer befördern muss) zu wissen ich mache mich nicht strafbar, wenn ich mein 8-jährigen Enkel auf den Beifahrersitz auf einer Sitzerhöhung transportiere.

    • Sonja
      Am 17. Mai 2024 um 9:28

      strafbar nicht aber besonders sicher ist es nicht

  4. Edmond Q
    Am 8. November 2021 um 23:57

    Hallo zusammen,

    Dieses video sber auch ds schreiben oben finde ich richtig klasse,, alles gut verdeutlicht was ich wissen wollte, jetzt brauche ich mein kind nur noch zu messe. Und zu wieden dann weiss ich wo und wie ich ed im Auto sitze.
    Vielen dank

  5. Alexandra
    Am 1. November 2021 um 17:30

    Hallo an alle.

    Ich verstehe nicht wo das Problem liegt. Transportiert eure Kinder doch einfach bis sie 12 Jahre oder 1.50cm groß sind.

    Es gibt im Endeffekt nur 3 Sitze die in Frage kommen.

    1. Die Baby Schale die man je nach Größe rückwärts gerichtet bis ca. 1.5 oder 2 Jahre nimmt (die neuen Reboarder Modelle kann man teilweise auch länger nehmen).

    2. Die Sitze die einen 5 Punkt Gurt haben (die man ca. Bis 3 oder 4 Jahre nimmt) sie erkennt man auch daran dass sie etwas höher sind und etwas wuchtiger ausschauen.

    3. Sitze mit einer Rückenstütze/ -lehne

    Oder kombimodelle die Variante 2 und 3 vereinen die einen fangkörper vorn dran haben den man später weg lässt.

    Die einfachen Erhöhungen ohne rückenstütze sollten meiner Meinung nach überhaupt nicht mehr verkauft werden.
    Sie verleiten Eltern (fürs zweitauto oder für Großeltern, Bekannte) die einfache Erhöhung schnell rein zu stellen und die kinder nicht ordnungsgemäß zu transportieren.
    Aber da ist der aeinzekhandel schuld und das Internet da die immer noch angeboten werden!

    Der Sitz den man als längstes benutzt muss man ja nicht zwangsläufig doppelt und für jedes Auto haben, besonders wenn der mal 150 bis 200euro kostet. Klar geht das ins Geld. Aber man sollte auch nicht zu unbequem sein, und stattdessen ihn dann einfach den Großeltern oder Bekannten leihen. Denn viel mehr Arbeit macht das auch nicht den Sitz auszubauen.

    Ich verstehe nicht warum viele ihre Kinder nicht ordnungsgemäß um Auto mit nehmen. Bei uns haben auch viele nur eine Erhöhung – Keinen richtigen Sitz.
    Unsere liebsten werden so schlecht transportiert, das ist einfach unverantwortlich und hier sollte die Polizei viel öfters kontrollieren.

  6. tesfalem
    Am 17. März 2021 um 19:03

    danke für ihre information abr ich habe ghört kinder als 11jahre 140 cm Große

  7. D Wolf
    Am 23. Oktober 2020 um 10:37

    Ich habe einen Enkel, er ist zweieinhalb Jahr alt und wiegt 13,5 KG. Ist aber so groß, das er in eine Sitzerhöhung mit Rückenlehne passt. Da wir nur diesen Sitz haben, darf ich den Kleinen für eine kurze Strecke in diesem transportieren?
    Mfg. Wolf

  8. Scheid F.
    Am 8. August 2020 um 16:14

    Sehr gute hilfreiche Antworten

  9. Jens
    Am 21. Juli 2020 um 9:39

    Hat alle meine Fragen beantwortet, sogar eine, die ich nicht hatte.

  10. Karina L.
    Am 10. Juli 2020 um 7:24

    Alles drin, was ich wissen wollte, ausführlich erklärt, dankeschön

  11. Susan
    Am 5. Januar 2020 um 20:02

    Lieber Winfried…ich bin froh um diesen Text. Ich dachte schon, dass ich schwer von Begriff sei. Meine Interpretation ist, dass bei den Sitzerhöhern rechtlich kein Unterschied besteht, ob es sich um eine einfache oder eine mit Lehne handelt. Verkauft werden die einfachen Sitzerhöher mit Altersempfehlung von 3 oder 4 Jahren bis 12 Jahren und sollen für ein Gewicht von 15 kg bis 36 kg geeignet sein. Ich persönlich finde das Gewicht massgebender, sofern sich das Kind normalgewichtig ist und die entsprechende Körpergrösse hat. Die Sicherheit ist auch vom Kind abhängig. Vor allem ob es in der Lage ist, anständig sitzen zu bleiben oder dauernd aus der Gurte schlüpft, nach vorne liegt etc. Nun merke ich aber, dass ich hier wohl auf einer DE Seite gelandet bin und kenne mich eher mit dem CH Recht aus. Da ich aber vor habe demnächst nach DE zu fahren, wäre es für mich wichtig, wie es da rechtlich aussieht. Herzliche Grüsse, Susan

  12. Winfried
    Am 11. November 2019 um 10:53

    Bei der Frage: Wann reicht eine Sitzerhöhung? erklären sie nur
    Was ist eine Sitzerhöhung?
    Wie lange muss die Sitzerhöhung verwendet werden?
    Wo darf die Kindersitzerhöhung im Auto verwendet werden?
    Keine Antwort auf die von ihnen gestellte Frage!!!!!!
    Das ist schon merkwürdig und traurig

  13. EA
    Am 6. September 2019 um 14:46

    Entweder in einer breiteren Sitzerhöhung falls es das gibt, oder abnehmen… Keinesfalls ohne Sitzhilfe.

  14. Ilona
    Am 10. August 2019 um 8:48

    Wie kann/soll/muss das Kind reisen, wenn es 10 Jahre Jung, 142 cm gross ist und klagt, dass die Sitzerhohung zu eng ist???
    VG

  15. Melanie T
    Am 29. Juli 2019 um 10:02

    Super Info , alles sofort gefunden was wir gesucht haben OHNE drei Stunden im Text zu suchen :)!

  16. Michael
    Am 21. Juli 2019 um 22:23

    Bestens…war mir nicht sicher und da haben mir ihre Ausführungen sehr weiter geholfen !!!

  17. A.
    Am 20. Juli 2019 um 16:50

    Dankeschön, sehr klar erklärt

  18. Wilfried
    Am 16. Juli 2019 um 11:37

    So ein unnötiger Dauertext ohne endlich mal die wichtigen Inhalt kurz und knackig aufzulisten. Muss man alle Inhalte zig mal wiederholen, nur um die Wortanzahl zu erhöhen? Unnütz!

  19. Birgit S.
    Am 13. Mai 2019 um 16:01

    Hier steht alles Nötige was man darüber wissen möchte.Top Info 👍danke 😉

  20. E
    Am 28. April 2019 um 12:38

    Sehr Klahr. Danke!!

  21. Karsten R.
    Am 6. April 2019 um 10:56

    Die Körpergröße von unserem Enkelkind spielt keine Rolle das Gewicht ist entscheidend ❔

  22. Susanne S.
    Am 23. Februar 2019 um 13:55

    Steht alles drin was ma wissen muß, super!

  23. Carmen M.
    Am 26. Dezember 2018 um 20:06

    Sehr kompetente Beratung ohne langes, unnötiges Geschwafel.

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