Skateboard fahren: Welche Regeln sind im Straßenverkehr zu beachten?

Von Nicole P.

Letzte Aktualisierung am: 9. September 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Bußgelder fürs Skateboardfahren

TatbestandBußgeld
Unerlaubtes Betreten der Autobahn / Kraftfahrstraße10 €
Nutzung der Fahrbahn trotz vorhandenem Gehweg5 €
Missachtung einer roten Ampel5 €
… mit Unfallfolge10 €
Unnötige Behinderung des Fahrverkehrs in einem verkehrsberuhigten Bereich 5 €

Vorschriften für Skater

Wo ist es erlaubt, mit dem Skateboard zu fahren?
Wo ist es erlaubt, mit dem Skateboard zu fahren?

E-Scooter, Inline-Skates und Skateboard zeigen, dass sich Fortbewegung und Freizeitspaß problemlos miteinander kombinieren lassen. Damit bei dem Vergnügen die Verkehrssicherheit nicht zu kurz kommt, sind bei der Nutzung allerdings die gesetzlichen Vorgaben zu beachten.

Doch wo darf man mit dem Skateboard im Straßenverkehr fahren? Welche Verkehrsregeln müssen Skater darüber hinaus beachten? Sind elektronische Skateboards für den öffentlichen Straßenverkehr zu gelassen? Und mit welchen Sanktionen müssen Sie vorschriftswidrig mit einem Skateboard fahren? Antworten auf diese und weitere Fragen liefert der nachfolgende Ratgeber.

FAQ: Skateboard fahren

Wo darf ich mit dem Skateboard fahren?

Sind Sie mit dem Skateboard unterwegs, gelten üblicherweise die Regelungen für Fußgänger. Aus diesem Grund ist der Gehweg zu nutzen.

Muss ich auf dem Skateboard einen Helm tragen?

Eine gesetzliche Helmpflicht schreibt der Gesetzgeber für Skateboards nicht vor. Unabhängig davon ist es grundsätzlich aber dennoch sinnvoll, im Vorfeld eine Schutzausrüstung bestehend aus Helm und Protektoren anzulegen.

Welche Vorschriften gelten für elektrische Skateboards?

Eine Straßenzulassung gibt es für elektrische Skateboards in Deutschland bislang nicht, weshalb die Verwendung nur auf privaten Grundstücken zulässig ist. Eine Alternative könnte stattdessen der E-Scooter darstellen.

Was besagt das Verkehrsrecht zu Skateboards?

Nehmen Sie mit einem Skateboard am Straßenverkehr teil, ist der Gehweg zu nutzen.
Nehmen Sie mit einem Skateboard am Straßenverkehr teil, ist der Gehweg zu nutzen.

Um herauszufinden, welche Verkehrsregeln es zu beachten gilt, wenn Sie mit einem Skateboard fahren, müssen wir erst einmal die juristische Einordnung klären. Denn die Rollbretter können sowohl als Fortbewegungsmittel als auch als Sportgerät zum Einsatz kommen. Wollen Sie das Skateboard für Kunststücke und Tricks verwenden, liegt eine sportliche Nutzung vor, die nicht im öffentlichen Straßenverkehr stattfinden darf. Stattdessen müssen Sie in diesem Fall auf Privatgelände und spezielle Sportanlagen mit Halfpipes ausweichen.

Wollen Sie hingegen mit dem Skateboard fahren, um sich fortzubewegen, gilt es in Deutschland insbesondere die Vorschriften der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) zu beachten. Unter § 24 Abs. 1 StVO heißt es dazu:

Schiebe- und Greifreifenrollstühle, Rodelschlitten, Kinderwagen, Roller, Kinderfahrräder, Inline-Skates, Rollschuhe und ähnliche nicht motorbetriebene Fortbewegungsmittel sind nicht Fahrzeuge im Sinne der Verordnung. Für den Verkehr mit diesen Fortbewegungsmitteln gelten die Vorschriften für den Fußgängerverkehr entsprechend.

Aus diesem Zitat ergibt sich, dass bei der Nutzung von Rollern, Inline-Skates oder ähnlichen Fortbewegungsmitteln wie dem Skateboard grundsätzlich die Verkehrsregeln für Fußgänger Anwendung finden. Konkret bedeutet dies, dass der Gehweg zu benutzen ist, wenn Sie mit dem Skateboard fahren. Die Straße und auch Radwege sind hingegen Tabu.

Zudem müssen Sie als Skateboardfahrer die Grundregeln für die Teilnahme an öffentlichen Straßenverkehr (§ 1 StVO) berücksichtigen und sicherstellen, dass Sie durch Ihre Fahrweise keine anderen Verkehrsteilnehmer gefährden oder unnötig behindern. In der Praxis bedeutet dies, dass Sie Rücksicht nehmen und ggf. Ihre Geschwindigkeit entsprechend dem Personenaufkommen reduzieren müssen.

Wollen Sie mit einem Skateboard fahren lernen, sollten Sie sich dafür einen Ort abseits des öffentlichen Straßenverkehrs und großer Menschenmassen suchen. Zudem ist die richtige Schutzausrüstung wichtig, die neben einem Helm auch Protektoren für Knie, Ellenbogen und Handgelenke umfasst.

Mit dem E-Skateboard fahren: Was ist zu beachten?

Ein E-Skateboard hat im öffentlichen Straßenverkehr nichts zu suchen.
Ein E-Skateboard hat im öffentlichen Straßenverkehr nichts zu suchen.

Um mit einem Skateboard zu fahren, müssen Sie sich in der Regel mit dem Bein vom Untergrund abstoßen und können sich dann zusätzlich durch die Gewichtsverlagerung fortbewegen. Allerdings gibt es mittlerweile auch Alternativen, bei der sich die körperliche Anstrengung reduzieren lässt. Die Rede ist von elektrischen Skateboards auch E-Skateboards oder E-Boarder genannt.

Bislang ist es in Deutschland aber nicht erlaubt, mit einem solchen E-Skateboard zu fahren, denn es fehlt eine Zulassung für den Straßenverkehr. Daran ändert auch die im Jahr 2019 in Kraft getretene Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) nichts, denn umfasst nur Fahrzeuge mit einer Haltestange wie etwa E-Scooter. Zudem fehlen wichtige Ausstattungsmerkmale wie Bremsen und Beleuchtungseinrichtungen.

Wer ein Elektro-Skateboard ungeachtet dessen dennoch im öffentlichen Straßenverkehr nutzt, muss mit Sanktionen für das Fahren ohne Betriebserlaubnis und Versicherungsschutz rechnen. Der Bußgeldkatalog sieht dabei für die fehlende Betriebserlaubnis ein Bußgeld in Höhe von 70 Euro und für die fehlende Versicherung in Höhe von 40 Euro vor.

Da ein Versicherungsschutz aktuell nicht abzuschließen ist, besteht zudem die Gefahr, dass Sie bei einem Unfall selbst für die Schäden aufkommen müssen. Aus diesem Grund sollten Sie, wenn Sie ein E-Skateboard fahren wollen, nur private Grundstücke nutzen.

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Quellen und weiterführende Links

Über den Autor

Nicole
Nicole P.

Seit 2016 verstärkt Nicole die Redaktion von bussgeldkatalog.org. Zuvor absolvierte sie ein Studium der Buchwissenschaft und Kulturanthropologie in Mainz. Zu ihren thematischen Schwerpunkten zählen unter anderem die verschiedenen Aspekte der Verkehrserziehung und Verkehrssicherheit, Verkehrsregeln im Ausland sowie das Zollrecht.

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