Smartwatch am Steuer: Ist das erlaubt?
Letzte Aktualisierung am: 19. August 2024
Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten
Wissenswertes zur Nutzung der neuen Technologie beim Autofahren
Die wohl am wenigsten interessante Funktion einer Smartwatch (was übersetzt „schlaue Uhr“ bedeutet) ist das Ablesen der Uhrzeit. Sie ist außerdem in der Lage, sich mit dem Smartphone zu verbinden und ermöglicht es dem Nutzer so, Apps zu steuern, Nachrichten zu schreiben und vieles mehr. Smartwatches gewinnen in der heutigen Zeit immer mehr an Beliebtheit. Sie sind kompakt, praktisch und erleichtern so manchem Verwender das Leben.
Dass es verboten ist, das Handy am Steuer zu benutzen, sollte mittlerweile jedem Kraftfahrer bekannt sein. Der Bußgeldkatalog sieht für diese Ordnungswidrigkeit ein Bußgeld in Höhe von 100 Euro sowie einen Punkt in Flensburg vor. Doch wie verhält es sich mit der neumodischen Smartwatch?
Welche Vorschriften die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) zur Smartwatch am Steuer vorsieht, ob dafür ebenfalls Sanktionen drohen und was die Nutzung der „schlauen Uhr“ im Auto für die Sicherheit im Straßenverkehr bedeutet, erklären wir in diesem Ratgeber.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Smartwatch am Steuer
Ob die Verwendung der Smartwatch am Steuer zulässig ist, hängt wohl von der Art der Nutzung ab. Das Lesen von Nachrichten sollte ebenso wie beim Handy verboten sein.
Das Lesen oder Verfassen von Nachrichten stellt eine enorme Ablenkung dar, denn während des Blicks auf das Display befindet sich das Fahrzeug im Blindflug.
Der Bußgeldkatalog sieht dafür ein Bußgeld in Höhe von 100 Euro sowie einen Punkt in Flensburg vor.
Bußgeldrechner zum Handy am Steuer
Keine Lust zu lesen? Handyverstoß im Video erklärt
Was besagt die StVO zur Smartwatch am Steuer?
Die Nutzung von Smartwatches beim Autofahren ist in der StVO nicht explizit definiert. In § 23 StVO findet sich lediglich das Verbot zum Telefonieren mit dem Smartphone oder Mobiltelefon während der Fahrt. Dort heißt es:
Wer ein Fahrzeug führt, darf ein elektronisches Gerät, das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist, nur benutzen, wenn
1. hierfür das Gerät weder aufgenommen noch gehalten wird und
2. entweder
a) nur eine Sprachsteuerung und Vorlesefunktion genutzt wird oder
b) zur Bedienung und Nutzung des Gerätes nur eine kurze, den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen angepasste Blickzuwendung zum Gerät bei gleichzeitig entsprechender Blickabwendung vom Verkehrsgeschehen erfolgt oder erforderlich ist.“
Auch wenn sich die Smartwatch im Gegensatz zum Smartphone bereits am Handgelenk des Fahrers befindet, kann diese Richtlinie angewandt werden. Es existiert demnach ein gesetzliches Verbot, das die Benutzung von Smartwatches im Auto einschränkt. Ein kurzer Blick auf die Uhr, zum Ablesen der Uhrzeit ist vermutlich noch in Ordnung. Lange Textnachrichten sollten Sie jedoch nicht auf der Smartwatch lesen, wenn Sie kein Bußgeld riskieren wollen.
Grundsätzlich sollten Sie außerdem nie § 1 StVO aus den Augen lassen:
Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.“
Kommt es zu einem Verkehrsunfall, weil der betroffene Fahrer im Auto durch die digitale Spielerei abgelenkt war, hat das ein Bußgeld von 200 Euro, 2 Punkte in Flensburg und einen Monat Fahrverbot zur Folge.
Was bedeutet die Smartwatch am Steuer für die Verkehrssicherheit?
Einige Autofahrer wollen auch während der Fahrt nicht auf ihr Smartphone oder andere elektronische Geräte verzichten. Doch obwohl das Nutzen eines MP3-Players oder das Rauchen einer Zigarette beim Autofahren in Deutschland nicht verboten sind, wird der Fahrer dadurch abgelenkt. Aus diesem Grund spricht auch die Smartwatch am Steuer für ein höheres Unfallrisiko.
Um ganze 2,5 Sekunden verlängert sich einer Studie eines britischen Instituts zufolge die Reaktionszeit bei der Nutzung einer Smartwatch beim Autofahren. Zum Vergleich: Bei einem Smartphone sind es 1,85 Sekunden. Auch wenn es sich nur um Sekunden handelt, so können diese teilweise über Leben oder Tod entscheiden.
“Auch wenn sich die Smartwatch im Gegensatz zum Smartphone bereits am Handgelenk des Fahrers befindet, kann diese Richtlinie angewandt werden.”
Welche Richtlinie? Ist hier die StVO gemeint? Das ist ein Gesetz, keine Richtlinie.
Und warum kann es angewandt werden, wenn doch eine Smartwatch weder aufgenommen noch gehalten wird?
Inhaltlich so weit Zustimmung, aber bei den Fakten sollte man schon bleiben. Bei 60 km/h legt man in einer Sekunde 16,66 Meter zurück, nicht 80-100. km/h / 3,6 = m/s bzw. m/s x 3,6 = km/h.
Ich finde den Artikel einerseits informativ, bin aber andererseits auch irritiert über irreführende, teilweise falsche Aussagen wie
“verboten […], das Handy am Steuer zu benutzen” oder
“Um ganze 2,5 Sekunden verlängert sich […] die Reaktionszeit bei der Nutzung”.
Die Nutzung per Touchscreen oder in der Hand haltend ist bspw. verboten, die Nutzung in der Handyhalterung per Sprachkommandos, Sprachausgabe oder Musikwiedergabe jedoch erlaubt!
Stark reaktionsverzögernd und verboten ist also keineswegs “die” Nutzung von Smartphones am Steuer, sondern bestimmte, besonders ablenkungsträchtige Nutzungsarten.
Ich finde das Handy am Steuer wird viel zu Human bewertet,da sich die meisten Verkehrsteilnehmer überhaupt nicht bewusst sind, was in der Zeit am Handy in der sie am Verkehrsgeschehen nicht aktiv teilnehmen passieren kann. Beispiel : Bei einer Geschwindigkeit von 60 km/h und einer Ablenkung von nur einer Sek. haben Sie ca. 80-100 Meter zurückgelegt wo Sie Wahrscheinlich nichts mitbekommen haben. Bei meinen täglichen Spaziergängen sehe ich bis zu 5 Autofahrer die Auf ihr Handy am Steuer nicht verzichten können.Ich finde das eigentlich Schade !!!!!