Wie Social-Media-Buttons laut Datenschutz eingebunden werden sollten

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 20. August 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Auf Webseiten können Social-Plugins bezüglich Datenschutz Probleme bereiten
Auf Webseiten können Social-Plugins bezüglich Datenschutz Probleme bereiten

Voten, Liken, Teilen – auch dort müssen Daten geschützt werden

Soziale Plattformen haben die Art und Weise der Kommunikation nachhaltig beeinflusst. Ihre Präsenz erstreckt sich auch über die eigene Domain hinaus – so zum Beispiel als Buttons, welche auf andere Seiten eingebaut werden und das direkte Teilen auf dem eigenen Profil ermöglichen.

Viele Nutzer schätzen es, Inhalte ohne einen Wechsel direkt teilen zu können. Auch für Seitenbetreiber hat dies natürlich Vorteile, erhöhen sie so ihre eigene Reichweite. Dennoch haben Provider darauf zu achten, Social-Media-Buttons entsprechend geltendem Datenschutz korrekt auf ihrer Seite zu einzubinden. Warum dies wichtig ist und worauf Sie achten müssen, erfahren Sie im Nachfolgenden.

FAQ: Datenschutz bei Social-Media-Buttons

Was sind Social-Media-Buttons?

Mit Buttons sind im Social-Media-Bereich die kleinen bunten Knöpfe gemeint, auf die ein Nutzer klicken kann, um einen Beitrag zu teilen, ihn mit “gefällt mir” zu markieren oder ihn zu kommentieren.

Was ist das Problem mit den Knöpfchen?

Nutzer wissen häufig nicht, dass bereits personenbezogene Daten wie etwa die IP-Adresse erhoben werden, wenn sie eine Seite mit solchen Buttos aufrufen.

Was muss ich beachten?

In Ihrer Datenschutzerklärung sollte u. a. genau aufgelistet sein, welche Buttons Sie verwenden, welche Daten durch diese gewonnen und wie sie verwendet werden.

Soziale Netzwerke und die Sache mit den Daten

Wer sich ein wenig in die Wirkweisen und den Datenschutz von sozialen Netzwerken einarbeitet oder auch nur die regelmäßig aufkommenden Skandale von Facebook und Co. mitbekommen hat, dem wird eines schnell klar: Die großen Social Networks sind auch bei ihren Social-Media-Plugins dem Datenschutz eher weniger verschrieben.

Für europäische Hosts, die dennoch nicht auf diese Funktionen verzichten möchten, kann dies Probleme bedeuten. Denn schon bei Aufruf der eigenen Seite, auf welcher solche Buttons eingefügt sind, werden personenbezogene Daten – wie die IP-Adresse – gespeichert und auch weitergeleitet. Dies passiert in der Regel hintergründig, häufig ohne Wissen der Nutzer. Wer Abmahnungen entgehen will, sollte die entsprechenden Felder also durch zusätzliche Befehle erweitern.

Wer Social-Media-Buttons entsprechend geltendem Datenschutz verwenden möchte, der kommt nicht um weitere Plugins oder Erweiterungen herum. Die Buttons in ihrer ursprünglichen Form sind nämlich nicht EU-konform und dementsprechend abmahnwürdig!

Mehrere Optionen, ein Ziel: Datenerhebung der Buttons einschränken

Damit Social-Media-Plugins dem Datenschutz entsprechen, müssen Sie verändert werden
Damit Social-Media-Plugins dem Datenschutz entsprechen, müssen Sie verändert werden

Eine Möglichkeit, Social-Media-Buttons entsprechend hiesigem Datenschutz zu verwenden, ist die sogenannte Zwei-Klick-Lösung. Diese funktioniert folgendermaßen: Die entsprechenden Teilen-Felder sind zwar auf der Seite eingebunden, jedoch inaktiv. Dies ist daran erkennbar, dass die entsprechenden Felder häufig graulich bzw. weniger farbintensiv als üblich hinterlegt sind. Erst wenn der Nutzer sie separat anklickt, erfolgt eine Datenerhebung.

Damit sind Provider im Regelfall auf der sicheren Seite. Dadurch, dass der Nutzer entsprechende Felder erst aktiv betätigen muss, nutzt er den betroffenen Dienst auch aktiv und willigt damit in die Datenerhebung und –weitergabe ein.

Abgesehen davon sind verschiedene kostenfreie und kostenpflichtige Erweiterungen verfügbar, welche die erhobenen Daten vieler Buttons einschränken und diese somit zum größten Teil datenschutzkonform machen. Wenn Sie sich für eines dieser Angebote entscheiden, sollten Sie sicherstellen, dass die von Ihnen eingebundenen Buttons mit abgedeckt sind!

Die betroffenen Social-Media-Buttons entsprechend hiesigem Datenschutz in ihrer Wirkweise zu verändern, reicht jedoch nicht aus. Weiterhin müssen sowohl die Buttons im Einzelnen als auch die gewählte Lösung in der Datenschutzerklärung Erwähnung finden! Dabei reicht es nicht, den Einsatz von Buttons bloß zu erwähnen. Eine valide Datenschutzerklärung muss genau aufführen,

  • welche Buttons die Seite verwendet
  • welche Daten durch das Einbinden dieser Schaltflächen erhoben und weitergeleitet werden
  • wie diese Daten generiert werden
  • welches weitere Plugin verwendet wird und wie es arbeitet
Bitte beachten Sie: In Sachen Social-Media-Buttons besteht bezüglich Datenschutz – trotz der genannten „work-arounds“ – nach wie vor noch kein rechtlicher Konsens!

Über den Autor

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Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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