bis 50.000 Euro,
in schweren Fällen bis zu 500.000 Euro
Berlin
bis 500.000 Euro
Brandenburg
bis 500.000 Euro
Bremen
bis 100.000 Euro,
in schweren Fällen bis zu 500.000 Euro
Hamburg
bis 500.000 Euro
Hessen
bis 25.000 Euro
Niedersachsen
bis 250.000 Euro
Nordrhein-Westfalen
bis 250.000 Euro,
in schweren Fällen bis zu 500.000 Euro
Mecklenburg-Vorpommern
bis 150.000 Euro,
in schweren Fällen bis zu 500.000 Euro
Rheinland-Pfalz
bis 125.000 Euro,
in schweren Fällen bis zu 500.000 Euro
Saarland
bis 25.000 Euro
Sachsen
bis 125.000 Euro,
in schweren Fällen bis zu 500.000 Euro
Sachsen-Anhalt
bis 50.000 Euro
Schleswig-Holstein
bis 100.000 Euro,
in schweren Fällen bis zu 500.000 Euro
Thüringen
bis 125.000 Euro,
in schweren Fällen bis zu 500.000 Euro
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Sondeln
Was bedeutet das Wort „Sondeln“?
Beim Sondeln handelt es sich um die Suche nach Gegenständen mithilfe einer Sonde. In dem meisten Fällen wird dafür ein Metalldetektor eingesetzt. Sondengänger suchen in ihrer Freizeit nach metallischen Gegenständen im Boden. Das können unter anderem Münzen, Schmuck oder auch Patronenhülsen und ähnliche sein.
Wo darf man ohne Erlaubnis sondeln?
Es gibt nur wenige Orte, an denen das Sondeln ohne Erlaubnis möglich ist. An den meisten öffentlichen Stränden, Badeseen und Spielplätzen ist dies erlaubt. Wo das Sondeln grundsätzlich untersagt ist, haben wir hier zusammengefasst.
Ist das Sondeln strafbar?
Sondeln Sie ohne eine entsprechende Genehmigung oder an Orten, wo dies grundsätzlich untersagt ist, müssen Sie in der Regel mit Bußgeldern rechnen. Wie hoch diese ausfallen, können Sie der Tabelle hier entnehmen. Darüber hinaus sind in besonders schweren Fällen auch Geld- oder Freiheitsstrafen möglich.
Was ist „Sondeln“?
Sondeln ist ein Hobby, das sich neben dem Magnetfischen in den letzten Jahren immer größerer Beliebtheit erfreut. Der Begriff an sich bedeutet, dass Personen mit einer Sonde den Boden nach bestimmten Gegenständen absuchen.
Im Prinzip handelt es sich um eine Schatzsuche. In der Regel kommt beim Sondeln ein Metalldetektor als Sonde zum Einsatz, um metallische Gegenstände aufzuspüren. Zu diesen gehören zum Beispiel antike Münzen oder auch alte Patronenhülsen.
Personen, die dieses Hobby ausüben, werden als Sondengänger bezeichnet. Ob eine Genehmigung für das Sondeln notwendig ist, hängt von den Bestimmungen des jeweiligen Bundeslandes ab und auch davon, wo die Suche stattfindet. Auch was mit den Funden geschieht und wessen Eigentum sie sind, unterliegt bestimmten Vorgaben. Mehr zu den rechtlichen Grundlagen erfahren Sie später im Ratgeber.
Das Hobby kann durchaus kostspielig sein, da Metalldetektoren schonmal bis zu 10.000 Euro kosten können. Es gibt aber auch Geräte ab 35 oder 50 Euro. Je nach Leistungsfähigkeit und Ausstattung sollten Interessierte mit Kosten zwischen 100 und 1.000 Euro rechnen. Die Leistungsfähigkeit bestimmt die Reichweite beim Sondeln. Diese kann sich zwischen einigen Zentimetern bis zu drei Metern bewegen. Sind die Detektoren mit Tiefenortungssonden ausgestattet, sind wesentlich tiefere Messungen möglich.
Folgende Suchtiefen sind beim Sondeln üblich:
einfache Geräte liegen zwischen 10 cm und 30 cm
Mittelklassegeräte liegen zwischen 30 cm und 1,50 m
hochwertigere Geräte liegen zwischen 1,50 m und 3,00 m
professionelle Geräte funktionieren bis zu 12 m oder tiefer
Findet das Sondeln allerdings in einem Bereich statt, in dem der Boden sehr mineralhaltig ist, kann das die Reichweite der Geräte mitunter stark einschränken. Daher ist es schwierig, pauschale Aussagen zu treffen.
Verschiedene Arten des Sondelns
Sondeln als Hobby kann auf verschiedene Arten stattfinden. So ist es nicht ungewöhnlich, dass Sondengänger auf leicht zugänglichen Untergründen wie Sand oder lockerer Erde suchen.
Das Sondeln am Strand oder im Wald ist genauso üblich, wie bestimmte Felder oder Wiesen abzugehen. Auf der Suche nach verlorenen Gegenständen oder Kleingeld, kann es auch vorkommen, dass das Sondeln auf einem Spielplatz stattfindet.
Das Sondeln lohnt sich besonders auch an Orten, die eine historische Bedeutung haben oder besonders alt sind. So sind alte Gehöfte, Burgen, Mühlen, Kriegsschauplätze oder auch die Umgebung von alten Bäumen bzw. Wäldern oftmals sehr beliebt für eine Schatzsuche.
Nachfolgend finden Sie eine Übersicht zu den üblichen Arten der Suche per Metalldetektor. Sondeln wird in Deutschland meist in verschiedene Bereiche unterteilt. Zu diesen gehören unter anderem folgende:
Antikensuche: Suche nach historischen bzw. archäologischen Gegenständen
Auftragssuche: beauftragte Suche nach verlorenen bzw. versteckten Gegenständen (privat oder öffentlich)
Gefallenenbergung: vermisste Soldaten bergen
Goldsuche: natürliche Vorkommen von Gold aufspüren
Meteoritensuche: metallische Rückstände nach Einschlägen bzw. Beobachtungen finden
Militaria: Rückstände aus Kriegen (Orden, Ausrüstung, Patronenhülsen usw.)
Schatzsuche: gezielt nach bestimmten verlorenen oder versteckten Gegenständen suchen, unterirdisch oder auch unter Wasser
Strandsuche: gezielt nach Schmuck, Kleingeld usw. suchen
Wintersondeln: in Schnee- und Eissuchen nach Verlorenem suchen (z. B. in Skigebieten)
Sondengänger sollten beim Sondeln einige Richtlinie beachten. Daher sollten sie ihr Suchgebiet immer schadensfrei und ohne offene Löcher verlassen. Auch auf die Grabtechnik sollten sie achten, sodass die vorhandene Natur nicht zerstört wird. Dazu gehört es auch, den Abfall wieder mitzunehmen.
Rechtliche Grundlage: Was müssen Sondengänger beachten?
Doch darf man eigentlich mit einem Metalldetektor am Strand suchen? Darf man im Wald sondeln? Und was passiert mit den Funden?
Wer sondeln will, muss sich vorab mit den geltenden rechtlichen Bestimmungen auseinandersetzen. Denn die Schatzsuche per Metalldetektor ist nicht so einfach möglich, wie manche es denken. In fast allen Bundesländern muss eine Genehmigung eingeholt werden. Denn oftmals handelt es sich bei Funden um historische Stücke, die ausgewertet und in den archäologischen Kontext gesetzt werden müssen. Aber auch bei der Gefallenenbergung spielen zum Beispiel Vorschriften zur Störung der Totenruhe eine Rolle.
Grundsätzlich gilt, wer nach historischen Gegenständen sucht, benötigt in Deutschland eine Genehmigung. Die rechtlichen Grundlagen hierfür bilden die Denkmalschutzgesetze der jeweiligen Bundesländer.
Bayern bildet die einzige Ausnahme, hier ist das Sondeln erlaubt. Allerdings gilt auch in Bayern wie im Rest von Deutschland, dass auf bestimmten Flächen das Sondeln immer untersagt ist.
Das Sondeln ist also verboten, wenn keine Genehmigung vorliegt oder die Suche auf den genannten Flächen stattfinden soll. Wichtig ist auch, dass sich Sondengänger der Gefahren bewusst sind. Suchen Sie nach militärischen Gegenständen bzw. auf entsprechenden Gebieten, kann es durchaus sein, dass scharfe Munition oder Bomben zutage treten. In diesem Fall, sollte immer die Polizei verständigt werden.
Achtung: Auf privaten Grundstücken muss in jedem Fall die Erlaubnis des Eigentümers vorliegen. Das gilt auch in privaten Wäldern, auf Feldern oder Wiesen, die nicht im Besitz des Landes oder des Bundes sind.
Genehmigung fürs Sondeln: Was ist zu tun?
Um für das Sondeln eine Genehmigung zu erhalten, müssen sich Sondengänger an das zuständige Denkmalamtwenden. Bei der Beantragung der Grabungserlaubnis findet üblicherweise entweder ein Lehrgang oder ein Gespräch statt, bei dem über die geltenden Regelungen und Gefahren aufgeklärt wird. Je nach Bundesland muss der Lehrgang dann erfolgreich absolviert sein, bevor der Antrag gestellt werden kann.
Sondengänger müssen sich vorab informieren, welche Voraussetzungen für den Antrag erfüllt sein müssen. Üblich ist, dass für eine Genehmigung für das Sondeln folgende Unterlagen notwendig sind:
formloser Antrag (schriftlich, per Post, E-Mail oder online, wo möglich)
Erstantrag: Angabe aller Flächen, die begangen werden sollen, Lageplan (Maßstab 1:5.000 ist üblich)
Angaben zu den verwendeten Geräten und Hilfsmitteln (Metalldetektor, Spaten usw.)
Wichtig ist, dass die Genehmigung nur die Flächen betrifft, die im Gebiet der zuständigen Behörde liegen. Sie dürfen also nicht in anderen Gebieten oder Bundesländern sondeln. In der Regel wird eine Genehmigung zeitlich begrenzt ausgestellt, meist für ein Kalenderjahr und muss nach Ablauf erneut beantragt werden. Sie muss bei allen Sondengängen mitgeführt und auf Verlangen der Behörden vorgezeigt werden.
Was kostet eine Genehmigung zum Sondeln?
Das Ausstellen einer Genehmigung zum Sondeln ist meist mit Gebühren verbunden. Diese variieren je nach Gemeinde und Bundesland stark. Allerdings gibt es auch Gemeinden bzw. Bundesländer, in denen die Ausstellung der Genehmigung kostenfrei geschieht. Daher ist es schwierig eine pauschale Aussage zu den Kosten zu treffen. Durchschnittlich sollten Interessierte mit Kosten zwischen 50 und 150 Euro rechnen.
Sondeln am Strand erlaubt: Was gilt?
Wo darf man ohne Genehmigung sondeln? Gibt es solche Orte überhaupt? Ja, die gibt es tatsächlich. So ist das Sondeln in der Regel an vielen öffentlichen Stränden, an Badeseen oder öffentlichen Spielplätzen ohne Genehmigung möglich.
Sofern sich diese Flächen nicht in einem Schutzgebiet befinden oder zu den Boden- bzw. Kulturdenkmälern zählen, ist das Sondeln erlaubt. Bei privaten Seen, Spielplätzen oder Stränden muss natürlich die Erlaubnis des Eigentümers vorliegen.
Grundsätzlich ist das Sondeln am Strand sowohl auf den Sandflächen als auch am Wasser erlaubt. In den Dünen ist es allerdings immer untersagt. Hier spielt der Strandschutz eine wesentliche Rolle. Sondengänger sollten davon absehen, die Dünen zu begehen.
Achtung: In Schleswig-Holstein ist das Sondeln an Stränden genehmigungspflichtig.
Vorgaben zum Umgang mit Funden
Funde, die durch das Sondeln entdeckt werden, müssen in der Regel dokumentiert werden. Sind Sondengänger ohne eine Genehmigung und entsprechende Dokumentation unterwegs, kann das durchaus teure Folgen haben. Zudem zerstören sie oftmals auch durch Unkenntnis wichtige historische Zeugnisse. Ob ein Fund wertvoll oder von Bedeutung ist, lässt sich oftmals ohne wissenschaftliche Untersuchungen oder historische Kenntnisse nicht feststellen. Daher ist es vorgeschrieben, dass beim Sondeln Funde gemeldet werden müssen. Hier sollten Sie zudem auch keine falschen Angaben machen.
In den meisten Bundesländern gibt es einmal im Jahr eine sogenannte Fundabgabe. Hier können Sondengänger ihre Funde melden, bestimmen und eintragen lassen. Meist gehen die Funde, sofern es sich nicht um wichtige historische oder archäologische Gegenstände handelt, an den Finder zurück.
Haben die Gegenstände aber eine besondere wissenschaftliche Bedeutung, gehen sie meist gegen eine Belohnung in den Besitz des Bundes bzw. der Denkmalbehörde über.
Es ist grundsätzlich untersagt, in militärischen Gebieten oder auf kriegsmittelbelasteten Flächen zu sondeln. Finden Sondengänger bei der Suche dennoch, Munition, Waffen oder Bomben, sollten sie wie bereits erwähnt, immer die Polizei verständigen. Lassen Sie den Fund dort liegen wo er ist und kennzeichnen Sie den Bereich wenn möglich. Von Kampfmitteln kann immer Lebensgefahr ausgehen, auch wenn diese nicht so aussehen.
Neben der Explosionsgefahr können von Kampfmitteln auch noch weitere Gefahren wie Vergiftungen durch Gase oder chemische Kampfstoffe ausgehen. Zudem können alte Kampfmittel instabil sein, sodass jegliche Bewegung bereits das Zünden auslösen könnte.
Unerlaubtes Sondeln: Welche Strafe droht?
Haben Sie keine Genehmigung für das Sondeln, müssen Sie mit Sanktionen rechnen. Die rechtlichen Grundlagen bilden auch hier die Denkmalschutzgesetze der Bundesländer.
In der Regel handelt es sich um Ordnungswidrigkeiten, die nach dem entsprechenden Bußgeldkatalog geahndet werden. Zudem können auch Sanktionen der Naturschutzgesetze zum Tragen kommen, wenn Sie Bestimmungen dieser verletzen.
Werden Sie zum Beispiel beim unerlaubten Sondeln im Wald erwischt, können je nach Regelungen der Bundesländer Bußgelder von bis zu 500.000 Euro anfallen. Das gilt natürlich auch, wenn Sie in Naturschutzgebieten oder auf Bodendenkmälern sondeln.
Ebenfalls mit Bußgeldern müssen Sie rechnen, wenn Sie die Funde nicht ordnungsgemäß angeben und melden. In besonders schweren Fällen, zum Beispiel bei organisierten Vergehen oder Straftaten, sind neben dem Bußgeld durchaus auch strafrechtliche Konsequenzen möglich. Hier sind dann Geld- oder Freiheitsstrafen vorgesehen.
Dörte studierte Anglistik und Germanistik ihre und ist seit 2016 Teil des bussgeldkatalog.org-Teams. Ihre redaktionellen Schwerpunkte liegen in Themenbereichen wie Regeln zur Schifffahrt, ausländische Verkehrsregeln oder Vorschriften für Lkw-Fahrer.