Bußgeldkatalog & Verkehrsregel von Spanien: Das gilt!

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 21. August 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Verkehrsregeln in Spanien

Gilt auch im Urlaub: Die Verkehrsregeln in Spanien müssen eingehalten werden.
Gilt auch im Urlaub: Die Verkehrsregeln in Spanien müssen eingehalten werden.

Spanien ist eines der beliebtesten Urlaubsländer für die deutsche Bevölkerung. Sei es das Festland, welches wunderbare Sehenswürdigkeiten wie die Bauwerke Gaudis in Barcelona (z.B. die Sagrada Familia) und das Guggenheim Museum zu bieten hat, oder auch die allseits beliebte Insel Mallorca, welche mit ihren weiten Stränden zu einem entspannten Urlaub einlädt.

Viele Reisende mieten sich bei ihrem Aufenthalt in Spanien ein Auto, um das Land und die zahlreichen Stadtzentren genauer zu erkunden. Dabei sollte allerdings auch im Urlaub in Spanien auf die Verkehrsregeln geachtet werden. Denn im Ausland sind einige Regeln im Straßenverkehr anders und viele Verstöße werden strenger geahndet als in Deutschland.

Ob sich die Verkehrsregeln auf Mallorca von den spanischen unterscheiden, wie die Regeln generell auf der Autobahn in Spanien sind oder wie das unterschiedliche Tempolimit in dem Urlaubsland Spanien ist, wird Ihnen in dem folgenden Ratgeber erklärt.

FAQ: Bußgeldkatalog von Spanien

Wie hoch fallen die Bußgelder in Spanien aus?

Einen groben Eindruck dazu können Sie durch unsere Bußgeldtabelle gewinnen. Diese finden Sie hier.

Ist eine Vollstreckung der Geldbußen möglich?

Ja, durch ein Abkommen der EU können Bußgeldbescheide aus dem Ausland über die Grenzen hinweg durchgesetzt werden. Dabei muss sich die Forderung allerdings auf mindestens 70 Euro belaufen.

Lassen sich Sanktionen reduzieren?

Begleichen Sie den Bußgeldbescheid aus Spanien innerhalb von 20 Tagen, wird in der Regel ein Rabatt gewährt.

Spezifische Ratgeber zu Bußgeldern aus Spanien:

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Auszug aus dem spanischen Bußgeldkatalog

VergehenBußgeld nach spanischen Bußgeldkatalog
Promillegrenze (0,5 Promille) überschrittenab 500 €
Geschwindigkeitsverstoß ...
20 km/hab 100 €
50 km/hab 600 €
Handy am Steuerab 200 €
Sicherheitsgurt nicht angelegtab 200 €

Höchstgeschwindigkeit in Spanien

Von 2012 bis 2018 stiegen die Kfz-Zulassungszahlen in Spanien Jahr für Jahr an. Dies wirkt sich insbesondere in den großen Städten durch ein sehr hohes Verkehrsaufkommen deutlich aus. Wenn Sie also Spanien mit dem Auto erkunden wollen, kann es passieren, dass Sie in den Stadtzentren einige Staus erwarten.

Doch herrscht freie Fahrt, sollten Sie sich an die geltenden Tempolimits halten. Gerade im Urlaub ist es wichtig, die Geschwindigkeitsgrenzen im Ausland zu kennen. Andernfalls befindet sich nach Ihrer Reise ein Bußgeldbescheid aus Spanien in Ihrem Briefkasten – und es gibt sicherlich schönere Souvenirs als ein hohes Bußgeld.

Folgendes Tempolimit ist in Spanien für die verschiedenen Straßen vorgegeben:

  • In geschlossenen Ortschaften hängt die zulässige Höchstgeschwindigkeit von den Gegebenheiten ab. Maximal 50 km/h dürfen Sie auf Straßen mit zwei oder mehr Fahrspuren für jede Fahrtrichtung fahren. Nur 30 km/h sind erlaubt, wenn es für jede Fahrtrichtung nur eine Fahrspur gibt. Ein Tempolimit von 20 km/h ist zu beachten, wenn sich beide Fahrtrichtungen eine Fahrbahn teilen und der Gehweg nicht klar von der Fahrbahn getrennt ist.
  • Außerhalb geschlossener Ortschaften, auf Straßen mit einem vorhandenen Seitenstreifen von 1,50 Metern, darf bis zu 90 km/h gefahren werden.
  • Außerhalb geschlossener Ortschaften, auf Straßen mit einem vorhandenen Seitenstreifen von mehr als 1,50 Metern, darf bis zu 100 km/h gefahren werden.
  • Auf den Autobahnen in Spanien und den Straßen, welche mehr als zwei Fahrspuren jeweils in eine Richtung haben, darf bis zu 120 km/h gefahren werden.

Geblitzt in Spanien?

In Spanien ist die Maut auf bestimmte Streckenabschnitte beschränkt.
In Spanien ist die Maut auf bestimmte Streckenabschnitte beschränkt.

Im ganzen Land sind fest installierte Radargeräte verteilt. Auf die Blitzer wird durch dementsprechende Verkehrsschilder hingewiesen. Das spanische Wort für Radargeräte lautet „radares“.

Sollten Sie bezüglich der Geschwindigkeit die Verkehrsregeln in Spanien nicht einhalten, kann ein Verstoß zur Geschwindigkeitsübertretung mit einem Bußgeld bestraft werden.

Allerdings kann zudem noch je nach der überschrittenen Höhe der Geschwindigkeitsbegrenzung ein Vermerk von Punkten im Fahreignungsregister anfallen. Außerdem ist ein Fahrverbot möglich oder im schlimmsten Fall sogar der Entzug des Führerscheins.

Autobahn in Spanien: Zahlung der Maut

In Spanien gibt es einige Straßen, auf denen eine Gebühr für die Benutzung gezahlt werden muss. Eine mautpflichtige Autobahn ist durch gesonderte Schilder gekennzeichnet, auf denen die Worte „Autopista de peaje“ stehen.

Es ist wichtig, vor der Benutzung einer kostenpflichtigen Autobahn ein Ticket an der dafür aufgestellten Mautstation zu lösen. Der Preis richtet sich nach der Kategorie des Fahrzeugs (PKW, LKW oder Wohnwagen) und nach der gefahrenen Strecke.

Gut zu wissen: Bei der Autobahn in Spanien, welche eine Maut verlangt, werden Kreditkarten und Bargeld (Münzen und Scheine) akzeptiert. Die Automaten der Mautstation können Wechselgeld und sogar bei Bedarf Quittungen ausgeben.

Alkohol am Steuer

Die spanische Polizei ist befugt, nach einem Verkehrsunfall oder bei einer Kontrolle einen Alkohol- und Drogentest beim Fahrer durchzuführen.

Die Alkoholgrenze, wenn in Spanien mit Auto gefahren wird, liegt bei 0,5 Promille im Blut und 0,25 Promille beim Atemtest. Bei Fahranfängern, also jenen, die ihren Führerschein weniger als zwei Jahre besitzen, gilt ein Wert von 0,3 Promille im Blut und 0,15 Promille nach dem Atemtest.

Verkehrssünder, welche durch einen Alkoholtest überführt werden, haben mit einem hohen Bußgeld zu rechnen und können mitunter sogar durch Freiheitsentzug bestraft werden.

Die Verkehrsregeln in Spanien bei einem Unfall

Das Tempolimit in Spanien variiert je nach Fahrzeug und Art der Straße.
Das Tempolimit in Spanien variiert je nach Fahrzeug und Art der Straße.

Vor der Reise nach Spanien sollten Sie sich bei Ihrer Versicherung sicherheitshalber informieren, welche Schäden bei einem möglichen Verkehrsunfall abgedeckt werden. Gleiches gilt, wenn Sie einen Mietwagen nutzen. Zudem händigt Ihnen Ihre Versicherung die „Grüne Versicherungskarte“ aus, welche Sie stets, wie auch die Fahrzeugpapiere, mit sich führen sollten.

Die Grüne Versicherungskarte gilt als Nachweis, dass Sie eine gültige Haftpflichtversicherung besitzen und ist allgemeingültig als „Internationale Versicherungskarte im Kraftverkehr“.

Wenn Sie sicher gehen wollen und schon im Voraus Sicherheitsmaßnahmen treffen möchten, können Sie sich ein Formular für Unfallberichte im Ausland von Ihrer Versicherung aushändigen lassen.

Dieser Bericht wird nach einem Verkehrsunfall von beiden Parteien ausgefüllt, sofern sich schon vor Ort geeinigt wurde, um einen Nachweis für die Versicherung zu haben.

Der Bericht sollte gleich am Unfallort ausgefüllt werden und gilt als ein Tatsachenbericht und nicht zur Schuldfeststellung. Wenn beide am Unfall beteiligten Parteien sich einig sind, besteht keine zwingende Pflicht, die Polizei dazu zu rufen.

Achtung! Unterschreiben Sie keinesfalls Formulare von anderen Verkehrsteilnehmern, die Sie nicht verstehen. Diese könnten andernfalls als Beweis gegen Sie ausgelegt werden.

Sobald das Formular ausgefüllt ist, besteht eine Frist von fünf Tagen, in denen der Unfallbericht bei der Versicherung eingereicht werden muss. Falls zum Zeitpunkt des Unfalls kein Unfallformular vorhanden ist, kann der Bericht als Brief nachgereicht werden.

Den Bericht über den Unfalls übernehmen die Behörden dann, wenn die Unfallbeteiligten ins Krankenhaus müssen, unter Schock stehen oder anderweitig medizinisch versorgt werden müssen.

Schon gewusst?

Gemäß den Verkehrsregeln in Spanien wird nach einem Unfall das spanische Recht angewandt, um die Verantwortlichkeit und den Schadensersatz für die entstandenen Schäden festzulegen.

Da Mallorca zu Spanien gehört, gilt auf der Insel ebenfalls das spanische Recht. Außerdem sind auch hier die spanischen Verkehrsregeln gleichermaßen zu beachten und einzuhalten.

Telefonieren am Steuer

Wer mit dem Handy bei der Fahrt am Ohr von der Polizei Spaniens erwischt wird, muss mit einem Bußgeld von mindestens 200 Euro rechnen. Das Telefonieren mit dem Mobiltelefon ist nur über eine Freisprechanlage gestattet und gilt ansonsten als ein Verkehrsverstoß in Spanien.

Über den Autor

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Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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135 Kommentare

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  1. Silas
    Am 9. Oktober 2024 um 6:31

    Guten Tag zusammen,

    über eine kurze Recherche bin ich auf das Forum hier gestoßen.

    Bei mir kamen tatsächlich auch zwei Strafzettel mit dem Verstoß “RGC-152”. Als ich den ersten Brief geöffnet habe dachte ich mir erstmal nichts dabei und war eigentlich gewillt das Bußgeld direkt zu bezahlen. Als ich jedoch den zweiten Brief geöffnet hatte, ist mir direkt aufgefallen, dass Datum, Uhrzeit und sogar das Bild genau dieselben wie beim ersten Brief waren. Es wurde lediglich die Voragngsnummer om eine Endziffer erhöht. Das hat mich dann schon etwas Stutzig gemacht. Außerdem finde ich es tatsächlich auch fragwürdig, ob und wie diese tollen Fotos rechtlich wirksam sind.
    Den Mietwagen hatten wir ohne zweifel im angegebenen Zeitraum, jedoch kann theoretisch jeder Mensch der Welt hinter dem Steuer sitzen. Es wäre ja Möglich, dass ein Hotelangestellter unser Auto umparkt etc. Also das sind nur schlechte Beispiele, aber ihr wisst was ich meine. Man erkennt überhaupt nicht, wer hier am Steuer sitzt.

  2. Stefan
    Am 11. April 2024 um 21:50

    Haben heute ein Strafzettel aus Muro erhalten. RGC 154.
    Waren im August dort. Parkplatz war damals überflutet, dass wir nicht parken konnten und sind wieder rausgefahren.
    Komplett im Schritttempo.

    Bei Euch was rausgekommen?

    • G B
      Am 26. April 2024 um 16:21

      Hallo!
      wir haben den gleichen Bescheid aus Muro erhalten. Hat sich was ergeben? Habeb Sie bezahlt?
      mfg

  3. Brigitte F
    Am 29. Januar 2024 um 14:53

    Guten Tag, wir fahren je ein Seniorenmobil, in DE Krankenfahrstuhl (Paragraph 24 StVo). Haben ein Versicherungsschild dran, da wir über 10 km/h fahren können. Nun hat uns die span. Polizei angehalten und uns erklärt, dass wir nur damit auf dem Gehweg fahren dürfen. Als wir erklärten, dass in Spanien die Wege nicht barrierefrei sind, weil nicht abgesenkt oder Laterne mitten im Weg, haben sie mit den Schulter gezuckt und gesagt, wir sollen mit em Taxi fahren. Es gibt aber auf dem Land in Spanien viele Straßen ohne Gehweg und auf Überlandstraßen sind oft Fahrradrandstreifen an den Seiten. Dürfen wir da nirgend fahren? Über eine Antwort freue ich mich. Mit freundlichen Grüßen Brigitte F

  4. Martin
    Am 20. Januar 2024 um 15:34

    Hallo zusammen,

    die Tickets aus Muro erscheinen ja bald wie eine fest eingeplante Position im Haushalt der Gemeinde. Ich habe ebenfalls ein Ticket aus Muro erholten, ebenfalls € 80,-, ebenfall RGC 154. Alles identisch, auch der Winkel der Aufnahme und die Unleserlichkeit des Kennzeichens.
    Da das Kennzeichen völlig unleserlich ist – zumindest auf dem Bescheid – gebe ich die Sache an meinen Anwalt. Da könnte ja irgendwer irgendein Fahrzeug fotographieren und wahllos € 80,- von irgendwem fordern. Also, so läuft das ja nicht.

  5. Silke P
    Am 19. Dezember 2023 um 11:26

    Wir haben ebenfalls einen Bußgeldbescheid über den Verstoß RGC154 am Parkplatz Muro bekommen. Wofür auch immer…. Sollte ich diesen – um Ärger zu vermeiden – bezahlen? Aber wenn man die Kommentare so liest, ist das was da gemacht wird ja wirklich frech! Aber was kann man tun?!

  6. Bernhard
    Am 5. November 2023 um 19:51

    Habe auch bisher zwei Bußgeldbescheide über den Parkplatz in Muro mit Mietwagen bekommen. Juli 2023, gleicher Polizeibeamter vermerkt. Da wir bestimmt 4x da waren, kommen bestimmt noch welche. :(
    Gesetzesparagraph: RGC154 – Unangemessene oder einschüchternde Fahrweise; 80€ reduziert 40€

    Habt ihr schon was erreicht, gibt es eine Info von einem Anwalt?

    LD Bernhard

    • Ilya
      Am 29. Januar 2024 um 12:01

      Gleiches Problem mit 4 Strafzetteln á 40€ bzw 80€ in Muro aus Oktober 2023. Mein Anwalt meinte es wäre am einfachsten zu bezahlen, trotz dieser dreisten Masche. Wenn man Einspruch stellt, wird das ganze verdoppelte und man kann evtl auf den Gerichtskosten sitzenbleiben. Das nutzen die natürlich aus. Habt ihr schon was erreicht?

    • Alexandra
      Am 2. Dezember 2023 um 20:10

      Hallo, ich habe heute auch 5 Strafzettel bekommen. Ich bin auch bei dem Parkplatz am Muro gewesen.
      Aber die Begründung ” unangemessene oder einschüchternde Fahrweise” – ist ja seltsam . Habt ihr schon einen Anwalt befragt?
      Ich war im Juni dort.
      Gruß Alexandra Jeep

  7. Daniel
    Am 24. Juli 2023 um 10:24

    Hallo an die Redaktion

    Ich bin Besitzer eines Hauses in Spanien. vor meinem Grundstück hat es einen Gehweg. Dort werden immer Autos abgestellt.
    Darf man auf dem Gehweg Parkieren? was ich so lese , ist es verboten auf dem Gehweg zu Parkieren. gibt es eine Artikel über das?

    Freundliche Grüsse

    Daniel

  8. Gabriel
    Am 4. Juni 2023 um 10:35

    Hallo.
    Habe einen Bescheid über 80€ bekommen. Mir ist nur nicht klar für was “Gesetztesparagraph RGC037-2” Bild von hinten beigefügt.
    Datum der Tat 26.11.2022, Zustellung des Bescheid 03.06.2023, Sanktionsbescheid 25.05.2023!
    Ich lese immer was von 50% Rabatt innerhalb einer bestimmten Zeit der Zahlung? Wenn ja, was muss ich tun?
    Danke für eine Antwort.

  9. Wagner
    Am 12. März 2023 um 13:53

    Hallo,
    Ich möchte mir in Spanien einen Gebrauchtwagen Aukaufen der allerdings kein Navi hat.
    Frage : Darf man eine Handyhalterung anbringen um auf dem Smartphone eine Navi-App zu benutzen. Natürlich unter der Voraussetzung dass das Fahrziel nicht während der Fahrt angegeben wird oder man gegebenenfalls die Fahrt unterbricht.

  10. Michael
    Am 25. Juni 2022 um 19:57

    Hab einen Bußgeld bekommen.

    Angaben auf der Brief , der mit Foto vom Nummernschild von hinten versehen ist :

    Zur Anzeige gebrachter Vorgang : ” unangemessene oder einschüchternde Fahrweise “.

    Grad des Verstoßes : Leicht

    Gesetztes Paragraph : RGC037-2

    40 Euro reduzierte Strafe. 80 Euro Normale Straße.

    Weiß jemand was das für ein vergehen ist ?

    • Jörg
      Am 5. Juli 2024 um 18:43

      Hallo,
      habe auch den Gesetzesparagraph RGC037-2, nur bei mir steht bei ” Zur Anzeige gebrachter Vorgang” Nicht genehmigte Fahrzeugführung unter Missachtung von Beschränkungen, Limitierungen oder Verboten der Fahrzeugführung, oder Fahrzeugführung ohne die entsprechende Genehmigung.
      Foto ist auch dabei, verstehe den Verstoß nicht.

    • Anna
      Am 31. Oktober 2023 um 21:54

      Gibt es inzwischen bei euch eine Lösung? Wir haben den gleichen Bescheid 2x erhalten zur gleichen Uhrzeit. Konnten eure Anwälte etwas dazu sagen oder hat jemand mit Spanien Kontakt aufgenommen?

      Danke!

    • Matzinger
      Am 15. Juni 2023 um 9:47

      Hab ich auch bekommen, allerdings RGC154 und bin mir keiner Schuld bewusst.
      Das Foto sagt überhaupt nichts aus.
      Ich habe sogar zwei Bescheide für dasselbe “Vergehen” vom selben Polizisten bekommen.
      Ohne Anwalt wird das wohl nix.

      • Nico
        Am 3. Juli 2023 um 19:49

        Hi, ich auch. 2x an zwei verschiedenen Tagen an der selben Stelle: Einem Strandparkplatz an der Playa de Muro. Ich hatte Familie im Auto und habe auf dem Parkplatz ganz sicher nicht den Sand spritzen lassen oder ähnliches. Mir scheint, als sei das eine Art Masche. Ich habe das beteiligte Ordnungsamt mal angemailt…

        • Marco
          Am 22. September 2023 um 14:24

          Bei mir genau das gleiche
          4 Strandbesuche, 4x RGC154.
          Werde Anwalt einschalten
          Was kam bei der Anfrage in Spanien raus?

          • Sina
            Am 6. Dezember 2023 um 12:39

            Hallo zusammen,wir haben einen identischen Bescheid für den Parkplatz in Muro bekommen. Hat jemand etwas durch Einspruch oder Einschaltung eines Anwalts erreicht?
            Danke für eine Rückmeldung.
            Viele Grüße,
            Sina

        • Eric
          Am 22. Juli 2023 um 10:39

          Grüße Nico,

          Scheint wirklich eine Masche zu sein.

          Ich hab heute genau den selben Strafzettel bekommen und wahrscheinlich genau beidem selben Ort.
          Hast du von denen schon eine Antwort bekommen?

          Grüße Eric

          • Lukas
            Am 3. November 2023 um 16:42

            Hallo Zusammen,

            hier der gleiche Fall. 3 Bescheide innerhalb einer Woche. Wie ist es bei Euch ausgegangen?

            Liebe Grüße
            Lukas

          • Chris
            Am 29. Oktober 2023 um 3:09

            Ich habe auch drei Briefe erhalten. Finde ich sehr merkwürdig! Was ist bei euch herausgekommen?

          • Victoria
            Am 28. Oktober 2023 um 21:30

            Hallo, bei uns ist heute ebenfalls der gleiche Bußgeldbescheid eingetroffen. Gleiche Begründung. Mein Mann hat mich mit den Kindern lediglich abgeholt, damit wir nicht allesamt nach dem Restaurantbesuch wieder zum Auto laufen mussten… Wie ist es bei eu h weitergegangen?

            Herzlichen Dank und viele Grüße , Victoria

          • Klaus
            Am 24. Oktober 2023 um 19:30

            0la, laut Besitzer Oma Opa ist der Parkplatz privat und Kameraüberwacht, Parkverbot von Mai bis September ,hattet ihr Erfolg mit dem Einspruch?

          • Gerd
            Am 22. September 2023 um 14:40

            Ich habe 4 Bußgeldbescheide für eine Woche Anfang Juni für unangemessene Fahrweise auf der Zufahrt zum Restaurant Ponderosa. Ebenso mein Sohn, der mit 2 Kleinkindern im Auto vor mir fuhr. Wir haben keine Ahnung, was an unserem Schritttempo rinschüchternd war. Die Fotos sind sehr undeutlich und die Nummernschilder nicht zu erkennen.
            Nepp in höchster Vollendung..
            Viele Grüße

          • Tim
            Am 4. September 2023 um 22:58

            Hallo,

            bei mir auch. Muro auf dem sandigen Parkplatz vor dem Strandrestaurant Ponderosa Beach.
            Wie ist es bei euch ausgegangen?

            Beste Grüße
            Tim

  11. Sebastian
    Am 21. Februar 2022 um 10:29

    Liebe Redaktion,

    ich habe vor vier Monaten mit dem Mietwagen in Malaga in Spanien falsch geparkt und dafür ein Ticket in Höhe von 200€ bekommen. Auf dem Ticket gab es einen QR Code, der auf eine Webseite geführt hat, mit der man eine Rechnung erstellen konnte. Wenn man das Ticket sofort bezahlt, gab es einen Rabatt von 50%. Daraufhin habe ich das Ticket am Automaten einer Santander Bank bezahlt und natürlich alle Quittungen aufgehoben. Jetzt habe ich von meiner Autovermietung ein Schreiben wegen des Bußgeldes bekommen und diese hat auch gleich noch eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 42€ erhoben.

    Wie gehe ich hier weiter vor, da ja sowohl die Bußgeldforderung als auch die Gebühr zu Unrecht erhoben wurde?

    Viele Grüße,
    Sebastian

    • bussgeldkatalog.org
      Am 21. Februar 2022 um 13:41

      Hallo Sebastian,

      wir dürfen leider keine kostenlose Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich in diesem Fall am besten an einen Anwalt für spanisches Verkehrsrecht.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  12. S. Vogelsang
    Am 20. Juni 2021 um 21:15

    Hallo
    Ich habe so eben 2 Bescheide aus La Palma bekommen. Ein Bescheid über 100€ wegen 16km/h, der andere über sagenhafte 300€ wegen 5 km/h mehr, also 21km/h zu schnell. Kann das sein? Es steht zwar ab 20km/h ab(!) 100€, aber das bei 21km/h direkt 300€ berappt werden sollen, finde ich dann doch ein wenig unglaubwürdig…

  13. Michael F
    Am 16. Mai 2021 um 7:53

    Hallo!
    Es habe sich doch die Höchstgeschwindigkeiten für PKW auf Mallorca ab Mai 2021 geändert!
    Wie sind denn nun die neuen Höchstgeschwindigkeiten?
    Wo bekommt man den neuen Bußgeld-Kataolg für 2021?
    Bedanke mich jetzt schon im Voraus für eine Antwort
    Mit freundlichen Grüßen
    ICKE

  14. Tom
    Am 7. April 2021 um 19:32

    Falsch geparkt.. 200,-€ .. oder sofort zahlen 100,-€
    Dreiste und verbrecherische Abzocke ist das. Sonst nix.. völlig unverhältnismäßig..

    Das hört mein Verständnis für rechtsstaatliche Maßnahmen auf.

    Die nehmen nur Leihwagen ins Visier.. Die Einheimischen hatten keinen Strafzettel..

  15. Christian
    Am 14. September 2020 um 18:38

    Hallo, habe gestern, nach 8 Monaten (!) einen Bescheid aus Mallorca bekommen, ich soll dort im Januar 2020 mit nem Leihwagen in nem Verkehrsberuhigten Bereich gefahren sein.
    Kein Bild dabei, nur der Hinweis, das es Bildmaterial gibt.

    Ich kann 45€ sofort vergünstigt oder den vollen Preis 90€ bezahlen.

    Soll ich?

    MfG

  16. Thomas K.
    Am 9. Juli 2020 um 12:17

    Ich bin in Cadiz 9Kmh zu schnell gefahren und habe einen Bußgeldbescheid von € 100,00 erhalten, ist das korrekt???

  17. Maren
    Am 16. Oktober 2019 um 13:40

    Hallo wir sind auf Mallorca mit einem Mietwagen durch einen verkehrsberuhigten Bereich gefahren!
    Bekomme ich von der Behörde einen Strafzettel oder werde ich nur von der mietwagenfirma informiert?

  18. Andreas
    Am 8. Oktober 2019 um 16:11

    Hallo,
    ich bin vor drei Wochen mit meinem Motorrad in Spanien, Land Valencia, auf regennasser Straße ohne Fremdeinwirkung gestürzt. Die kurvenreiche Strecke war extrem rutschig und deshalb bin ich sehr vorsichtig bei geringer Geschwindigkeit gefahren. Dennoch ist mir mein Motorrad in einer Bergabpassage im Kurvenausgang plötzlich über das Hinterrad weggerutscht und ich kam zu fall. Meine geschätzte Geschwindigkeit betrug nach meiner Einschätzung um die 30 km/h. Der Schaden am Motorrad war gering. Ich habe mir allerdings den Fuß gebrochen und musste per Krankenwagen in die nächste Ambulanz gebracht worden. Die hinzugezogene Guardia Civil hat mir noch auf der Krankentrage 100 EURO per Kreditkartenzahlung abgeknöpft. Mein Protest, ich hätte doch niemanden geschädigt und vermutlich war die Straße einfach an dieser Stelle für mich nicht vorhersehbar extrem schmierig gewesen, evtl. durch Öl oder Diesel, wurde mit dem Hinweis, dass das nun mal die Vorschriften in Spanien sind und ich bei Nichtzahlung später 200 EURO zu zahlen hätte und bis dahin mein Motorrad konfisziert werden würde. Also zahlte ich zähneknirschend. Im Nachhinein frage ich mich allerdings , ob das alles so rechtens oder eher eine Willkür des Polizisten der Guardia Civil war.

  19. Martin
    Am 13. August 2019 um 21:41

    Hallo,

    wollte gerade Strafzettel aus Mallorca bezahlen. Die Internet-Seite akzeptiert den Datum des Bußgeldes nicht und lässt mich nicht weiter. ( geblitzt am 25.05.- am 06.08. Briefumschlag bekommen- alle Tage dazwischen ausprobiert und es wird kein Datum akzeptiert) Was sollte ich tun?
    Vielen Dank,

    Martin

  20. Oh
    Am 10. Juli 2019 um 23:12

    wurde ebenfalls vor kurzem bei Malaga bei Tempo 80 mit 89km/h geblitzt. 100€ waren fällig, welche ich durch zügige Zahlung per KK innerhalb von 20 Kalendertagen auf 50€ reduzieren konnte. Dabei steht allerdings nirgendwo ein Hinweis, wann dieser Zeitraum beginnt, da auf dem Briefumschlag nirgendwo ein Datum der Zustellung angegeben ist. :( *grrr* Die größte Frechheit allerdings ist, dass man scheinbar in Spanien schon bei einer erhöhten Geschwindigkeit von +1 km/h mit dieser Summe zur Kasse gebeten wird. HALLO?! Wo ist denn da bitte die “Verhältnismäßigkeit”. Darüberhinaus war der komplette Brief lediglich in Spanisch. Nur ein kleiner Zwei-Zeiler oben links auf dt. und englisch weißt auf die Hompage der DGT hin. Allerdings nirgends ein Hinweis auf Dt. oder Englisch, dass man die Möglichkeit hat um die Hälfte zu reduzieren! Frechheit, eher Abzocke in meinen Augen!!!

  21. Tim
    Am 8. Juli 2019 um 16:57

    Hallo.
    Und zwar war ich für zwei Wochen in Teneriffa und habe mir ein Auto ausgeliehen. Ich bin über 1000 km gefahren und weiß erst seit gestern das es hier sehr genau genommen wird mit der Geschwindigkeitsüberschreitung. Wird die strafe erhöht wenn ich z.b 10 mal zu schnell war? Wären ja mindestens 1000 Euro bzw. 500 wenn ich schnell zahle.Was passiert wenn ich einfach nicht zahle. Bekomme ich eine Anzeige vom BFJ? Oder sollte ich mich in Spanien einfach nicht mehr blicken lassen, gibt ja genügend andere Länder.

  22. Uwe
    Am 19. Juni 2019 um 17:59

    wie ist die Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen in Spanien mit Anhänger ?, kein Wohnwagen

  23. Fabio
    Am 12. Juni 2019 um 18:13

    Hallo. Die Frage würde vor 3 Jahren schon einmal gestellt, möchte nur noch mal sicher gehen ob dies noch stimmt.
    Wie hoch ist das Bußgeld in Spanien falls man in einem Fahrzeug welches für 4 Personen ausgelegt ist mit 5 Personen fährt.

    Mit freundlichen Grüßen

    Fabio

  24. Naddel
    Am 30. Mai 2019 um 7:44

    Wie hoch ist die Strafe, wenn ein Kind (knapp unter 1,40m) ohne Sitzkissen mitfährt?

  25. Fischer
    Am 25. März 2019 um 0:34

    Hallo. Ich wurde heute auf der Autobahn in Teneriffa geblitzt. Laut Tacho dürfte ich nur 2 bis 3 kmh drüber gewesen sein. Wird das geahndet? Wir waren mit einem Mietwagen unterwegs. Grüße Fischer

  26. Vanessa
    Am 15. März 2019 um 22:37

    Heute erhielten wir eine Knolle aus Spanien. Allerdings ist diese aus August 2018.
    Also über ein halbes Jahr liegt diese zurück.
    Ist das nicht schon verjährt? Muss ich diese zahlen?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 27. Mai 2019 um 16:11

      Hallo Vanessa,

      Bußgelder aus dem Ausland unterliegen häufig anderen Verjährungsfristen als Bußgelder in Deutschland. Ob der Bußgeldbescheid bereits verjährt ist, können wir daher nicht einschätzen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  27. Franz A.
    Am 31. Januar 2019 um 0:49

    Wieviel kostet die Korrektur des Fahrstreifens(durch zurückschieben) an einer Mautstationseinfahrt einer Autobahn in Spanien?

  28. Colin B
    Am 21. Januar 2019 um 9:19

    Hallo liebes Team.
    Wenn ich richtig gelesen habe, ist es kein Problem, wenn ich auf Mallorca als “Fahranfänger” (19, BF17 gemacht) ein kleines Bier trinke und dann fahre? In Deutschland ist ja unter 21 0,0.
    Lg

    • bussgeldkatalog.org
      Am 29. März 2019 um 12:39

      Hallo Colin,
      für Fahranfänger (bis 2 Jahre Fahrpraxis) gilt in Spanien eine Promillegrenze von 0,3.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  29. Julia B.
    Am 7. Januar 2019 um 12:37

    … zu der Frage davor: auf dem Foto ist niemand erkennbar (schwarz) und sie nennen auch nicht die Hoehe des Bußgeldes.

  30. julia
    Am 7. Januar 2019 um 12:29

    bin auf einer Str. mit 80km/h Begrenzung 31km zu schnell gefahren – sie wissen, dass es nicht der Besitzers des in Spanien registrierten Wagens war und wollen, dass er ihnen die Kopie meines Führerscheins aushändigt. wie soll man da vorgehen? Ihm wird angedroht, dass, falls er mich nicht nennt, er selbst dafür zur Verantwortung gezogen wird – kann das sein?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 8. Februar 2019 um 16:44

      Hallo julia,

      eine Fahrtenbuchauflage wäre als Konsequenz bspw. möglich.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

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