Bußgeldkatalog & Verkehrsregel von Spanien: Das gilt!

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 21. August 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Verkehrsregeln in Spanien

Gilt auch im Urlaub: Die Verkehrsregeln in Spanien müssen eingehalten werden.
Gilt auch im Urlaub: Die Verkehrsregeln in Spanien müssen eingehalten werden.

Spanien ist eines der beliebtesten Urlaubsländer für die deutsche Bevölkerung. Sei es das Festland, welches wunderbare Sehenswürdigkeiten wie die Bauwerke Gaudis in Barcelona (z.B. die Sagrada Familia) und das Guggenheim Museum zu bieten hat, oder auch die allseits beliebte Insel Mallorca, welche mit ihren weiten Stränden zu einem entspannten Urlaub einlädt.

Viele Reisende mieten sich bei ihrem Aufenthalt in Spanien ein Auto, um das Land und die zahlreichen Stadtzentren genauer zu erkunden. Dabei sollte allerdings auch im Urlaub in Spanien auf die Verkehrsregeln geachtet werden. Denn im Ausland sind einige Regeln im Straßenverkehr anders und viele Verstöße werden strenger geahndet als in Deutschland.

Ob sich die Verkehrsregeln auf Mallorca von den spanischen unterscheiden, wie die Regeln generell auf der Autobahn in Spanien sind oder wie das unterschiedliche Tempolimit in dem Urlaubsland Spanien ist, wird Ihnen in dem folgenden Ratgeber erklärt.

FAQ: Bußgeldkatalog von Spanien

Wie hoch fallen die Bußgelder in Spanien aus?

Einen groben Eindruck dazu können Sie durch unsere Bußgeldtabelle gewinnen. Diese finden Sie hier.

Ist eine Vollstreckung der Geldbußen möglich?

Ja, durch ein Abkommen der EU können Bußgeldbescheide aus dem Ausland über die Grenzen hinweg durchgesetzt werden. Dabei muss sich die Forderung allerdings auf mindestens 70 Euro belaufen.

Lassen sich Sanktionen reduzieren?

Begleichen Sie den Bußgeldbescheid aus Spanien innerhalb von 20 Tagen, wird in der Regel ein Rabatt gewährt.

Spezifische Ratgeber zu Bußgeldern aus Spanien:

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Auszug aus dem spanischen Bußgeldkatalog

VergehenBußgeld nach spanischen Bußgeldkatalog
Promillegrenze (0,5 Promille) überschrittenab 500 €
Geschwindigkeitsverstoß ...
20 km/hab 100 €
50 km/hab 600 €
Handy am Steuerab 200 €
Sicherheitsgurt nicht angelegtab 200 €

Höchstgeschwindigkeit in Spanien

Von 2012 bis 2018 stiegen die Kfz-Zulassungszahlen in Spanien Jahr für Jahr an. Dies wirkt sich insbesondere in den großen Städten durch ein sehr hohes Verkehrsaufkommen deutlich aus. Wenn Sie also Spanien mit dem Auto erkunden wollen, kann es passieren, dass Sie in den Stadtzentren einige Staus erwarten.

Doch herrscht freie Fahrt, sollten Sie sich an die geltenden Tempolimits halten. Gerade im Urlaub ist es wichtig, die Geschwindigkeitsgrenzen im Ausland zu kennen. Andernfalls befindet sich nach Ihrer Reise ein Bußgeldbescheid aus Spanien in Ihrem Briefkasten – und es gibt sicherlich schönere Souvenirs als ein hohes Bußgeld.

Folgendes Tempolimit ist in Spanien für die verschiedenen Straßen vorgegeben:

  • In geschlossenen Ortschaften hängt die zulässige Höchstgeschwindigkeit von den Gegebenheiten ab. Maximal 50 km/h dürfen Sie auf Straßen mit zwei oder mehr Fahrspuren für jede Fahrtrichtung fahren. Nur 30 km/h sind erlaubt, wenn es für jede Fahrtrichtung nur eine Fahrspur gibt. Ein Tempolimit von 20 km/h ist zu beachten, wenn sich beide Fahrtrichtungen eine Fahrbahn teilen und der Gehweg nicht klar von der Fahrbahn getrennt ist.
  • Außerhalb geschlossener Ortschaften, auf Straßen mit einem vorhandenen Seitenstreifen von 1,50 Metern, darf bis zu 90 km/h gefahren werden.
  • Außerhalb geschlossener Ortschaften, auf Straßen mit einem vorhandenen Seitenstreifen von mehr als 1,50 Metern, darf bis zu 100 km/h gefahren werden.
  • Auf den Autobahnen in Spanien und den Straßen, welche mehr als zwei Fahrspuren jeweils in eine Richtung haben, darf bis zu 120 km/h gefahren werden.

Geblitzt in Spanien?

In Spanien ist die Maut auf bestimmte Streckenabschnitte beschränkt.
In Spanien ist die Maut auf bestimmte Streckenabschnitte beschränkt.

Im ganzen Land sind fest installierte Radargeräte verteilt. Auf die Blitzer wird durch dementsprechende Verkehrsschilder hingewiesen. Das spanische Wort für Radargeräte lautet „radares“.

Sollten Sie bezüglich der Geschwindigkeit die Verkehrsregeln in Spanien nicht einhalten, kann ein Verstoß zur Geschwindigkeitsübertretung mit einem Bußgeld bestraft werden.

Allerdings kann zudem noch je nach der überschrittenen Höhe der Geschwindigkeitsbegrenzung ein Vermerk von Punkten im Fahreignungsregister anfallen. Außerdem ist ein Fahrverbot möglich oder im schlimmsten Fall sogar der Entzug des Führerscheins.

Autobahn in Spanien: Zahlung der Maut

In Spanien gibt es einige Straßen, auf denen eine Gebühr für die Benutzung gezahlt werden muss. Eine mautpflichtige Autobahn ist durch gesonderte Schilder gekennzeichnet, auf denen die Worte „Autopista de peaje“ stehen.

Es ist wichtig, vor der Benutzung einer kostenpflichtigen Autobahn ein Ticket an der dafür aufgestellten Mautstation zu lösen. Der Preis richtet sich nach der Kategorie des Fahrzeugs (PKW, LKW oder Wohnwagen) und nach der gefahrenen Strecke.

Gut zu wissen: Bei der Autobahn in Spanien, welche eine Maut verlangt, werden Kreditkarten und Bargeld (Münzen und Scheine) akzeptiert. Die Automaten der Mautstation können Wechselgeld und sogar bei Bedarf Quittungen ausgeben.

Alkohol am Steuer

Die spanische Polizei ist befugt, nach einem Verkehrsunfall oder bei einer Kontrolle einen Alkohol- und Drogentest beim Fahrer durchzuführen.

Die Alkoholgrenze, wenn in Spanien mit Auto gefahren wird, liegt bei 0,5 Promille im Blut und 0,25 Promille beim Atemtest. Bei Fahranfängern, also jenen, die ihren Führerschein weniger als zwei Jahre besitzen, gilt ein Wert von 0,3 Promille im Blut und 0,15 Promille nach dem Atemtest.

Verkehrssünder, welche durch einen Alkoholtest überführt werden, haben mit einem hohen Bußgeld zu rechnen und können mitunter sogar durch Freiheitsentzug bestraft werden.

Die Verkehrsregeln in Spanien bei einem Unfall

Das Tempolimit in Spanien variiert je nach Fahrzeug und Art der Straße.
Das Tempolimit in Spanien variiert je nach Fahrzeug und Art der Straße.

Vor der Reise nach Spanien sollten Sie sich bei Ihrer Versicherung sicherheitshalber informieren, welche Schäden bei einem möglichen Verkehrsunfall abgedeckt werden. Gleiches gilt, wenn Sie einen Mietwagen nutzen. Zudem händigt Ihnen Ihre Versicherung die „Grüne Versicherungskarte“ aus, welche Sie stets, wie auch die Fahrzeugpapiere, mit sich führen sollten.

Die Grüne Versicherungskarte gilt als Nachweis, dass Sie eine gültige Haftpflichtversicherung besitzen und ist allgemeingültig als „Internationale Versicherungskarte im Kraftverkehr“.

Wenn Sie sicher gehen wollen und schon im Voraus Sicherheitsmaßnahmen treffen möchten, können Sie sich ein Formular für Unfallberichte im Ausland von Ihrer Versicherung aushändigen lassen.

Dieser Bericht wird nach einem Verkehrsunfall von beiden Parteien ausgefüllt, sofern sich schon vor Ort geeinigt wurde, um einen Nachweis für die Versicherung zu haben.

Der Bericht sollte gleich am Unfallort ausgefüllt werden und gilt als ein Tatsachenbericht und nicht zur Schuldfeststellung. Wenn beide am Unfall beteiligten Parteien sich einig sind, besteht keine zwingende Pflicht, die Polizei dazu zu rufen.

Achtung! Unterschreiben Sie keinesfalls Formulare von anderen Verkehrsteilnehmern, die Sie nicht verstehen. Diese könnten andernfalls als Beweis gegen Sie ausgelegt werden.

Sobald das Formular ausgefüllt ist, besteht eine Frist von fünf Tagen, in denen der Unfallbericht bei der Versicherung eingereicht werden muss. Falls zum Zeitpunkt des Unfalls kein Unfallformular vorhanden ist, kann der Bericht als Brief nachgereicht werden.

Den Bericht über den Unfalls übernehmen die Behörden dann, wenn die Unfallbeteiligten ins Krankenhaus müssen, unter Schock stehen oder anderweitig medizinisch versorgt werden müssen.

Schon gewusst?

Gemäß den Verkehrsregeln in Spanien wird nach einem Unfall das spanische Recht angewandt, um die Verantwortlichkeit und den Schadensersatz für die entstandenen Schäden festzulegen.

Da Mallorca zu Spanien gehört, gilt auf der Insel ebenfalls das spanische Recht. Außerdem sind auch hier die spanischen Verkehrsregeln gleichermaßen zu beachten und einzuhalten.

Telefonieren am Steuer

Wer mit dem Handy bei der Fahrt am Ohr von der Polizei Spaniens erwischt wird, muss mit einem Bußgeld von mindestens 200 Euro rechnen. Das Telefonieren mit dem Mobiltelefon ist nur über eine Freisprechanlage gestattet und gilt ansonsten als ein Verkehrsverstoß in Spanien.

Über den Autor

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Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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135 Kommentare

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  1. dancechamp
    Am 16. August 2016 um 6:27

    kann man bestraft werden in spanien / deutsches fahrzeug / tuev hu abgelaufen ?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 18. August 2016 um 9:09

      Hallo,

      sofern das Fahrzeug keine erheblichen Mängel vorweist oder als verkehrsunsicher gilt, sollte keine Strafe folgen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  2. Werner
    Am 9. August 2016 um 9:54

    Hallo,
    wir fahren zum Überwintern, nach Marokko, immer mit dem Reisemobil, durch Spanien.
    Dann haben wir immer etwas mehr als 3,5 t drauf.
    Wie sind die Bußgelder bei Überladung ?

    Danke

    • bussgeldkatalog.org
      Am 11. August 2016 um 9:17

      Hallo Werner,

      um sicherzugehen, ist es empfehlenswert, sich bei den Verbraucherzentren und dem Reiseveranstalter zu erkundigen. Die können notfalls die Behörden fragen, wie die Regelungen für Überladung in dem jeweilige zu bereisenden Land sind.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

      • Werner
        Am 11. August 2016 um 18:52

        Die Verbraucherzentralen sind für Bürger in Deutschland, die Probleme in Deutschland haben.
        Wenn ich Reisemobil fahre, brauche ich keinen Reiseveranstalter.
        Danke, das war mir keine Hilfe.

        • bussgeldkatalog.org
          Am 15. August 2016 um 8:49

          Hallo Werner,
          in der Regel können Sie bei Verbraucherzentralen auch erfragen, wie hoch die Bußgelder im jeweiligen Urlaubsland sind. Die Bußgelder berechnen sich danach, wie schwer Ihr Fahrzeug ist und um wie viel Sie das zulässige Gesamtgewicht überschritten haben. Bei Fahrzeugen bis zu 10 Tonnen und einer Überladung von sechs bis 15 Prozent kann das Bußgeld zwischen 300 und 400 Euro liegen. 15 bis 25 Prozent würden Sie 1.500 bis 2.000 Euro kosten und bei einer Überladung von mehr als 25 Prozent könnten 3.300 bis 4.600 Euro auf Sie zukommen. Es handelt sich bei diesen Angaben jedoch lediglich um Richtwerte, für die tatsächliche Höhe können wir keine Garantie übernehmen. Daher die Empfehlung, sich an die Verbraucherzentralen zu wenden.

          Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  3. Nelly
    Am 1. August 2016 um 11:43

    Hallo ,
    sind auf Mallorca von hinten geblitzt worden. Statt 90 km/h sind wir 107 km/h gefahren macht 100,00 € plus 40,00 € für die Mietwagenfirma !
    Die Anhörung/Bescheid wurde auf spanisch verschickt !!! Ist das rechtens ????

    • bussgeldkatalog.org
      Am 4. August 2016 um 9:22

      Hallo Nelly,

      in der Regel sollten Bußgeldbescheide aus dem Ausland übersetzt sein. Auch die Tatsache, dass kein Fahrer auf dem Blitzerfoto erkennbar ist, könnte gegen eine Zahlung des Bußgelds sprechen. Kontaktieren Sie ggf. einen Anwalt mit Spezialisierung auf Verkehrsrecht. Er kann Sie individuell beraten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  4. Thomas & Kristine
    Am 18. Juli 2016 um 9:18

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    Wir waren im den letzten beiden Mai-Wochen 2016 in Andalusien und haben nun ein Schreiben von unserem Mietwagenpartner “Hertz” erhalten. Wir sollen €40,- Bearbeitungsgebühr wegen einer Ordnungswidrigkeit bezahlen.
    Wir sind uns aber keiner Schuld bewusst und haben auch noch keine Information darüber, was uns vorgeworfen wird.
    Dazu nun zwei Fragen:
    1) Auf welchem Weg gelange ich an Informationen zum Tatvorwurf?
    (Auf der Rechnung von Hertz sind zur Ordnungswidrigkeit ein Datum und ein Aktenzeichen angegeben. Die Bearbeitungsgebühr i.H.v. €40,- sind “sofort” zahlbar. Wir möchten natürlich weitere Versäumnis-Zuschläge vermeiden, haben aber eben keine weiteren Informationen.)
    2) Kann uns die Zahlung der Bearbeitungsgebühr an Hertz in einem eventuellen Rechtsstreit als indirektes Schuldeingeständnis ausgelegt werden?

    Vielen Dank im Voraus,

    Thomas & Kristine

    • Christian
      Am 5. Dezember 2017 um 11:52

      Hallo Ihr Beiden,

      uns ist das selbe in Andalusien passiert. Habt Ihr hierzu schon weitere Informationen erhalten?

      Viele Grüße,
      Chris

    • bussgeldkatalog.org
      Am 18. Juli 2016 um 9:49

      Hallo Thomas & Christine,

      Sie können für gewöhnlich eine Akteneinsicht fordern. Mehr dazu sollte in dem Vertrag stehen, den Sie mit Hertz festgelegt haben. Im Notfall kann hier ein Anwalt helfen. Dieser kann Ihnen auch sagen, ob die Zahlung einem indirekten Schuldgeständnis gleichkommt. Wir dürfen leider keine Rechtsberatung anbieten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  5. Gitti
    Am 7. Juli 2016 um 13:50

    wie hoch ist auf Fuerteventura das Bußgeld… bei geschlossene Ortschaft mit 30 km/h über 30 km/h mehr gefahren wurden

    • bussgeldkatalog.org
      Am 11. Juli 2016 um 8:40

      Hallo Gitti,
      da Fuerteventura politisch zu Spanien gehört, können Sie die ungefähre Höhe des Bußgeldes unserer Bußgeldtabelle entnehmen. Ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 20 km/h kann das Bußgeld bereits 100 Euro betragen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

      • Susanne
        Am 21. März 2017 um 2:33

        ich habe bei überschreitung von 14 km/h einen bescheid über 100 € erhalten.
        sie schreiben ab einer überschreitung von 20 km/h kann das bußgeld bereits 100 € betragen.
        wieviel ist es dann unter einer überschreitung von 20 km/h ?

        • bussgeldkatalog.org
          Am 23. März 2017 um 11:12

          Hallo Susanne,

          das Bußgeld sollte weniger als 100 Euro betragen – es können jedoch Versand- und Verwaltungsgebühren hinzukommen.

          Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  6. Leon
    Am 30. Juni 2016 um 13:40

    Hallo,

    wie hoch ist ein Bußgeld wenn man bei einem 4 Personen PKW zu 5. Fährt?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 4. Juli 2016 um 10:32

      Hallo Leon,
      wenn Sie Personen ohne geeignete Sitzgelegenheit in Ihrem Fahrzeug transportieren, müssen Sie mit einem Bußgeld von 5 Euro rechnen. Da die fünfte Person wahrscheinlich auch keine Möglichkeit hat, einen Sicherheitsgurt anzulegen (weil lediglich vier Gurte vorhanden sind), bedeutet dies normalerweise weitere 30 Euro.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  7. Stefanie
    Am 28. Juni 2016 um 17:54

    bin auf Mallorca 3x an der gleichen Stelle mit 10 km zu schnell geblitzt worden.
    D. h. 1x 100 statt 90 km, dann 102 statt 90km, und zum Schluss 113 km, innerhalb von 3 Tagen. Wir wurden von hinten fotografiert und haben es garnicht gemerkt.
    Pro Aufnahme 100€ macht zusammen 300€.
    Müssen wir die alle zahlen?
    Mit freundlichen Grüßen
    Stefanie

    • bussgeldkatalog.org
      Am 30. Juni 2016 um 9:49

      Hallo Stefanie,

      wenn Sie einen Bußgeldbescheid diesbezüglich erhalten haben, dann sollten Sie diesen bezahlen, aufgrund des Geschwindigkeitsübertretung in allen Fällen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  8. wolfgang R.
    Am 15. März 2016 um 10:44

    Frage :

    Wie hoch ist die Toleranz bei Geschwindigkeitsüberschreitung

    Freundlichen Gruß
    Wolfgang R.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 17. März 2016 um 10:47

      Hallo Wolfgang,

      in Spanien gibt es keinen Toleranzabzug bei Geschwindigkeitsüberschreitungen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

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