Sperrfrist beim Führerscheinentzug: Wie lange dauert sie?

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 5. Dezember 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Die Sperrfrist im Detail: Informationen, Grundlagen, Ratschläge

Während der Sperrfrist bleibt das Auto in der Garage stehen.
Während der Sperrfrist bleibt das Auto in der Garage stehen.

Der Bußgeldkatalog beruht auf einer Staffelung der Strafmaßnahmen für Verkehrssünder. Je schwerer das Vergehen, desto strenger die Folgen – auf diesem Prinzip ist das Verkehrsrecht aufgebaut.

Kleine Delikte werden lediglich mit einem Bußgeld belegt, mit steigender Schwere kommen Punkte in Flensburg, Fahrverbote und schließlich der Entzug der Fahrerlaubnis hinzu.

Bei letzterem legt ein Gericht eine sogenannte Sperrfrist fest, in welcher die Fahrerlaubnis für den Fahrer entzogen wird. Erst nach Ablauf einer gewissen Zeit kann eine Neuerteilung erfolgen.

Für viele Betroffene ist die führerscheinlose Zeit eine harte Geduldsprobe. Einige hoffen auf eine Verkürzung der Sperrfrist, um sich schnell wieder hinter das Steuer begeben zu können.

Doch unter welchen Umständen kommt es zur Sperrfristverkürzung? Wie viele Monate können Sie dadurch sparen? Und welche Maßnahmen können Verkehrssünder noch in der Sperrfrist ergreifen, um ihren Führerschein so schnell und einfach wie möglich zurückzubekommen? Im folgenden Artikel finden Sie allgemeine Informationen sowie spezifische Tipps rund um den Ablauf der Sperrfrist.

FAQ: Sperrfrist nach der Entziehung der Fahrerlaubnis

Was ist die Sperrfrist?

Nach der Entziehung der Fahrerlaubnis beginnt die Sperrfrist. In dieser Zeit kann der Betroffene keine neue Fahrerlaubnis erwerben. Auch eine im Ausland erworbene Fahrerlaubnis ist bis zum Ablauf der Sperrfrist in Deutschland nicht gültig. Ein Antrag auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis ist sechs Monate vor Ablauf der Sperrfrist möglich.

Wie lange dauert die Sperrfrist beim Führerschein?

Die Sperrfrist wird für mindestens 6 Monate, maximal jedoch 5 Jahre verhängt. Die genaue Dauer legt die Behörde für den jeweiligen Einzelfall fest.

Können Sie die Sperrfrist verkürzen?

Die Sperrfrist kann unter Umständen durch die Teilnahme an Schulungsmaßnahmen (z. B. verkehrspsychologische Beratung) verkürzt werden. Eine Garantie gibt es jedoch nicht, das Gericht entscheidet auf Grundlage des jeweiligen Einzelfalls.

Spezifische Informationen zur Sperrfrist

Die Sperrfrist folgt dem Führerscheinentzug

Manche Verkehrsdelikte führen direkt zum Entzug der Fahrerlaubnis. Dazu gehört zum Beispiel das Führen eines Kfz mit mehr als 1,6 Promille Alkohol im Blut. Eine Sperrfrist der Fahrerlaubnis folgt auch, wenn Sie acht oder mehr Punkte auf dem Flensburger Konto angesammelt haben.

Die rechtlichen Grundlagen zu Sperrfrist sind in § 69 des Strafgesetzbuches (StGB) vermerkt:

(1) Entzieht das Gericht die Fahrerlaubnis, so bestimmt es zugleich, daß für die Dauer von sechs Monaten bis zu fünf Jahren keine neue Fahrerlaubnis erteilt werden darf (Sperre). Die Sperre kann für immer angeordnet werden, wenn zu erwarten ist, daß die gesetzliche Höchstfrist zur Abwehr der von dem Täter drohenden Gefahr nicht ausreicht. Hat der Täter keine Fahrerlaubnis, so wird nur die Sperre angeordnet.

Der Fahrerlaubnisentzug ist nicht mit einem Fahrverbot zu verwechseln. Zwar müssen Sie in beiden Fällen den Führerschein abgeben, doch die Entziehung der allgemeinen Fahrerlaubnis ist ungleich schwerwiegender.

Nach Ablauf des Fahrverbots bekommen Sie Ihren Führerschein einfach wieder und können sich wieder hinter das Steuer setzen. Mit der Fahrerlaubnisentziehung verlieren Sie Ihre Berechtigung, ein Kfz im Straßenverkehr zu führen.

Diese Entscheidung ist vorerst endgültig und nicht temporär begrenzt. Ist die Sperrfrist vorbei, müssen Sie die Fahrerlaubnis neu beantragen, wenn Sie wieder fahren möchten.

Auch nach Ablauf der Sperrzeit bleibt der Führerschein so lange weg, bis Sie über eine neue Fahrerlaubnis verfügen.

Wie lange dauern Sperrfristen?

Nach der Sperrfrist müssen Sie eine neue Fahrerlaubnis beantragen.
Nach der Sperrfrist müssen Sie eine neue Fahrerlaubnis beantragen.

Laut Gesetz liegt die Dauer der Sperrfrist zwischen sechs Monaten und fünf Jahren. In Ausnahmefällen kann sie auch lebenslänglich andauern. In der Regel liegen die Sperrfristen jedoch zwischen sechs und elf Monaten.

Sechs Monate vor Fristende können Sie bereits eine Neuerteilung der Fahrerlaubnis beantragen. Achtung: Auch Besitzer einer ausländischen Fahrerlaubnis müssen einen Antrag stellen!

Durch die Entziehung verlieren sie das Recht, Fahrzeuge auf deutschem Boden zu führen. Nach Ablauf der Sperrfrist wird die Erlaubnis nicht automatisch wiedererteilt. Stellen Sie keinen Antrag und setzen sich wieder hinter das Steuer, liegt der Tatbestand des Fahrens ohne Fahrerlaubnis vor.

Folgt eine MPU auf die Sperrfrist?

Gerade bei Alkoholdelikten kann eine Medizinisch-Psychologische-Untersuchung (MPU) Voraussetzung sein, um Ihre Fahrerlaubnis wieder zu bekommen. Dies erfahren Sie, wenn Sie den entsprechenden Antrag stellen. Sie können allerdings auch schon vorab bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde nachfragen, ob eine MPU fällig wird und sich entsprechend vorbereiten.

Dauerte die Sperrfrist länger als zwei Jahre an, können weitere Bedingungen anfallen. Unter Umständen müssen Sie eine erneute Fahrprüfung komplett oder teilweise ablegen. So stellt das Gericht fest, ob Sie sich sicher im Straßenverkehr bewegen können und ob eine Neuerteilung des Führerscheins möglich ist. Dies wird jedoch im Einzelfall entschieden.

Die Sperrzeitverkürzung: Führerschein zurück durch einen Antrag auf Sperrfristverkürzung?

Manche Verkehrssünder benötigen zur täglichen Arbeit einen Führerschein. Die Sperrfrist zu verkürzen scheint einen Ausweg aus der führerscheinlosen Zeit zu bieten. Allerdings ist eine Verkürzung der Sperrfrist bei einem Führerscheinentzug nicht einfach zu erlangen.

§ 69a des StGB bestimmt, dass die Sperrfrist nachträglich aufgehoben werden kann,

(7) Ergibt sich Grund zu der Annahme, daß der Täter zum Führen von Kraftfahrzeugen nicht mehr ungeeignet ist

Dieser Absatz ist auf eine Weise formuliert, welche dem Richter bzw. der Behörde einen großen Entscheidungsspielraum gewährt. Es liegt also im Ermessen des Gerichts oder der Fahrerlaubnisbehörde, die Entziehung des Führerscheins zu verkürzen. Experten sind sich einig, dass nur jene Gründe vorgelegt werden sollten, die zum Zeitpunkt der Gerichtsverhandlung noch nicht bekannt waren.

  • Der Besuch einer Nachschulung bzw. einer verkehrspsychologischen Beratung kann einen entsprechenden Grund für das Gericht liefern, bei der Sperrfrist eine Verkürzung zu erlassen.
  • Persönliche oder wirtschaftliche Umstände hingegen sind nicht geeignet: Auch wenn Ihr Arbeitgeber mit Kündigung aufgrund der Sperrfrist droht, wird dies in der Regel nicht berücksichtigt.
Beachten Sie jedoch: Die Sperrfrist muss auch im Falle eine nachträglichen Minderung mindestens drei Monate betragen. Für Wiederholungstäter, welche in den vorangehenden drei Jahren bereits ihre Fahrerlaubnis verloren haben, liegt die Mindestdauer bei einem Jahr.

Es empfiehlt sich, einen Verkehrsanwalt zu Hilfe zu nehmen, um den Antrag an das Gericht zu formulieren. Eine Abkürzung der Sperrfrist scheint vielen Verkehrssündern verlockend – Experten stellen jedoch fest, dass selten mehr als drei Monate Verkürzung gewährt werden.

Verkürzung der Sperrfrist nach einer Trunkenheitsfahrt

Fällt nach der Sperrfrist eine MPU an?
Fällt nach der Sperrfrist eine MPU an?

Ein Großteil der Führerscheinentziehungen wird wegen Alkoholdelikte verhängt. Gerade bei Wiederholungstaten in diesem Bereich versteht das Recht keinen Spaß. Entsprechend stichhaltige Gründe müssen Alkoholsünder vorweisen, um die Sperrfrist beim Führerscheinentzug zu verkürzen.

Einige Anbieter haben sich auf entsprechende Schulungen spezialisiert. Sie sollten die Angebote jedoch ausgiebig prüfen: Auf diesem Weg kann die Sperrfristverkürzung mit hohen Kosten einhergehen.

Tipp: Nehmen Sie Kontakt zu  einem Anwalt auf. Dieser kann Ihre Aussichten, die Sperrfrist zu verkürzen und den Führerschein früher wiederzuerlangen genau einschätzen. Unter Umständen bewahrt er Sie vor unnötigen Ausgaben.

Video zur Sperrfrist bei Entzug der Fahrerlaubnis

Die wichtigsten Infos zur Sperrfrist nach Entzug der Fahrerlaubnis
Die wichtigsten Infos zur Sperrfrist nach Entzug der Fahrerlaubnis

Über den Autor

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Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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201 Kommentare

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  1. Engel
    Am 5. Juli 2019 um 13:23

    Hallo mir wurde im Februar diesen Jahres der führschein vorläufig entzogen und hab jetzt das Urteil bekommen und in einen Abschnitt steht : Angesichts der vom Verhalten des Angeklagten ausgehenden Beeinträchtigung der Sicherheit
    im Straßenverkehr erschien auch unter Berücksichtigung der bisherigen amtlichen
    Sicherstellung des Führerscheins gemäß § 69 a StGB die Verhängung einer isolierten
    Sperrfrist von 6 Monaten tat- und schuldangemessen.

    Ab wann bekomme ich mein führschein wieder

  2. Kiko
    Am 2. Juli 2019 um 19:11

    Hallo Liebes Bußgeldkatalog-Team,

    Ich habe vor circa 3 Jahren meinen Führerschein wegen Fahren unter THC-Einfluss verloren, und muss mich noch immer einer MPU unterziehen. Da ich allerdings wegen des Studiums in einem Monat vorraussichtlich ganze 6 Jahre nach Malta ziehe, hatte ich überlegt mir einfach dort einen EU-Führerschein aushändigen zu lassen. Oben wird ja angeführt, dass man mit einem EU-Führerschein in Deutschland fahren darf, sofern keine Sperrfrist vorliegt. Genau kann ich mich nicht dran erinnern, aber ich habe im Kopf, dass mir zuzüglich zur MPU ein Fahrverbot (Fahrverbot = Sperrfrist?) von nur einem Monat verhängt wurde. Das fand ich etwas komisch, da ich aufgrund der MPU ja eh nicht in dem nächsten Monat hätte fahren können. Meine Frage lautet nun, ob dieser eine Monat Fahrverbot wirklich meine Sperrfrist darstellt, oder ob bei einer MPU generell eine weit aus längere Sperrfrist angelegt wird. Also ob ich mit einem in Malta erworbenen Führerschein auch in Deutschland in den Ferien fahren dürfte, oder ob die Polizei im Falle einer Kontrolle sehen würde, dass ich ja eigentlich eine MPU machen müsste, was zwangsläufig dann zum Fahren ohne Fahrerlaubnis führt, und ich mit einer hohen Strafe zu rechnen habe.
    Ich bedanke mich im Voraus.

    Mit freundlichen Grüßen,

    Kiko L.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 4. Juli 2019 um 11:07

      Hallo Kiko,

      ein Fahrverbot ist nicht das Gleiche wie eine Sperrfrist. Bei einem Fahrverbot erhalten Sie nach der festgelegten Zeit Ihren Führerschein ohne Weiteres zurück. Eine Sperrfrist legt bei einem Führerscheinentzug die Zeit fest, in der die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis nicht beantragt werden kann. Sie sollten unbedingt noch einmal die Details zu Ihrem Verfahren recherchieren. Möglicherweise kann die Führerscheinstelle Ihnen genauere Auskünfte zu den Auflagen geben, die für die Wiedererteilung Ihrer Fahrerlaubnis nötig sind.

      Mit dem EU-Führerschein die MPU zu umgehen, stellt eine wackelige, sehr unsichere Lösung dar, zu der wir Ihnen nicht raten können.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  3. B.
    Am 30. Juni 2019 um 8:00

    Hallo,
    Ich bin Epileptikerin und muss regelmäßig einen fachärztlichen Gutachten machen lassen. Dieses Jahr habe ich wieder einen Termin ausgemacht beim Gutachter. Am Telefon wurde mir gesagt kostet 395€, dann kam die Rechnung über 780€! Dann habe ich den Termin dort abgesagt. Ich habe meinem Sachbearbeiter bei der Zulassungsstelle eine E-Mail geschrieben und um eine Einverständniserklärung gebeten, weil ich jetzt woanders einen Termin machen wollte, und die brauchen die Einverständniserklärung damit der Sachbearbeiter denen meine Akte schicken darf. Jetzt hat er zurück geantwortet und sagt macht er nicht, und die Frist läuft in 3 Tagen ab!
    Verliere ich jetzt meinen Führerschein? Mit wie viel Bußgeld muss ich rechnen?
    Vielen Dank!

  4. Sascha
    Am 25. Juni 2019 um 16:31

    Ich habe vor etwa 1,5 Jahren eine MPU wegen Drogen gemacht und habe sie auch bestanden. Habe jetzt natürlich noch ein halbes Jahr Probezeit und habe jetzt ganz überrascht einen Brief bekommen mit 27kmh zu schnell außerorts. Wurde aber vorher noch nie geblitzt. Mit welchen Folgen kann ich rechnen weil ich brauche den Führerschein für meinen Beruf.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 28. Juni 2019 um 9:58

      Hallo Sascha,

      eine Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 20 km/h gelten als A-Verstoß. Sie erwartet mindestens eine Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre sowie die Verpflichtung, an einem Aufbauseminar teilzunehmen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  5. Michaela
    Am 14. Juni 2019 um 12:17

    Guten Tag,

    Ich habe über mehrere Jahre 8 Punkte gesammelt (Geschwindigkeitsüberschreitungen)….Imit welchen Konsequenzen muss ich rechnen? Wie erhalte ich meinem Führerschein wieder ?!?

    Liebe Grüße

  6. Julia
    Am 29. Mai 2019 um 10:42

    Ich musste in einer anderen Stadt an einer Grenze ein Drogen test machen. Insg. Waren es 6 Stück da alle unterschiedlich ausfielen musste ich im naheliegendem Krankenhaus ein bluttest machen. Ich habe jetzt das Ergebnis. 1monat Fahrverbot 2punkte und mehr als 800€strafe. Muss ich jetzt im Anschluss mit einer fahrerlaubnisenziehung und einer mpu rechnen oder bleibt es bei dem Bußgeldbescheid? Danke für die Antwort.

  7. Nico
    Am 10. Mai 2019 um 14:12

    Hi,

    Ich hätte mal ne Frage. Mit welchen Konsequenzen muss ich in meiner Situation rechnen?
    Ich habe seid Dezember 2015 meinen Führerschein, wurde im August 17 zum ersten Mal geblitzt mit 28 kmh (jeweils nach Abzug der Toleranz und Auserorts) zu schnell, hab dann ein Aufbauseminar gemacht, wurde im Sommer 18 dann nochmal geblitzt mit 36 kmh zu viel geblitzt, durfte daraufhin einen Monat laufen und wurde jetzt im März 19 nochmal mit ca 45 kmh zu schnell geblitzt… Also eigentlich dürfte ich noch in der Probezeit sein und den Führerschein für 6 Monate verlieren oder? Womit muss ich denn rechnen, also wie lange muss man in der Regel abgeben, wie viel wird das alles ungefähr Kosten und was muss ich machen um den wieder zu bekommen?

    Sie können mir das gerne auch unverbindlich sagen aber ich wüsste halt gerne was so in etwa auf mich zukommt.

    Mfg
    Nico

  8. Oliver
    Am 10. Mai 2019 um 8:15

    Hallo. Ich habe 1989 den Führerschein Klasse B und b1 Kleinkraftrad erworben. Mit diesen dürfte ich entsprechend bis 7,5 t und Anhänger fahren. Krad bis 80 ccm .2009 wurde dieser mir entzogen aufgrund Alkohol mit dem Grenzwert von 1.6 Promille. Als ich die MPU bestanden hatte und eine Nachschulung der Klasse B (neu) würde mir nur noch die Klasse b erteilt. Warum habe ich nicht die alten Klassen bis 7,5 t bzw. B1 die ich besaß wieder bekommen? Danke vorab. Grüße

  9. Joshi
    Am 3. April 2019 um 1:38

    Hallo.

    Ich wurde 2011 wegen dem Besitz von THC und Amphetamin erwischt und musste eine Geldstrafe von 350 Euro bezahlen. Zu einem Eintrag im Führungszeug kam es nicht. Jetzt möchte ich einen Führerschein machen, und habe Angst dass da irgendwas auf mich zu kommt. Habe mich jetzt bei der Fahrschule angemeldet, und heute meine Unterlagen zur Beantragung abgegeben. Was könnte mich denn erwarten, und wie wahrscheinlich ist das?

    Danke Lg.

  10. Sandra
    Am 1. April 2019 um 14:01

    Hallo. Ich bin das erste Mal mit Drogen im Blut angehalten worden. Thc und speed… Habe überall gelesen das beim ersten Mal 500 Euro, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot auf mich zu kommen werden… Kann es auch schlimmer werden? Und wenn ich eine MPU machen muss wie läuft das dann ab bekomme ich dann meinen Führerschein trotzdem nach Ende des Fahrverbots wieder oder erst wenn ich die MPU bestanden habe?

  11. Jehnes
    Am 27. Februar 2019 um 10:27

    Hallo, ich hab da mal eine Frage. Mein Mann wurde im Oktober 2018 bei einer Verkehrskontrolle angehalten.
    Es wurde eine Alkoholtest sofort angeordnet, das Ergebnis 1,46 Promille. Führerschein wurde sofort entzogen.
    Hohe Geldstrafe und 9 Monate Sperrfrist.
    Mein Mann trinkt keinen Alkohol mehr.
    Nun überlegen wir, eine Sperrfristverkürzung zu beantragen.Lohnt sich das und was könnte ihn an Auflagen erwarten?
    Kann man beim Gericht eine unverbindliche Anfrage stellen?

  12. Rennschnecke 77
    Am 11. Februar 2019 um 21:20

    Hallo,
    bei meinem Lebensgefährten liegt folgender Sachverhalt vor:

    im Zuge einer Polizeikontrolle wurde er am 17.06.04 mit BTM am Steuer erwischt, der Führerschein wurde ihm direkt vor Ort abgenommen und die Weiterfahrt untersagt.

    Am 25.06.04 bekam er ein Schreiben vom Landratsamt, im welchem stand, dass es (das Landratsamt) beabsichtigt ihm die Fahrerlaubnis kostenpflichtig zu entziehen. Die Kosten kann er sich aber sparen, wenn er freiwillig auf seine Fahrerlaubnis verzichtet.

    Die freiwillig Rückgabe des Führerscheins und den Verzicht auf die Fahrerlaubnis hat er am 27.06.04 unterschrieben. In der Akte ist der “Verzicht während Entzug” mit dem Datum 01.07.2004 vermerkt.

    Später (12.10.04) kam ein Strafbefehl vom zuständigen Amtsgericht, in dem er für die Sache zu einer Geldstrafe plus einem Monat Fahrverbot verurteilt worden ist. Da hatte er aber schon beim Landratsamt freiwillig auf seine Fahrerlaubnis verzichtet.

    Zu der Zeit befand sich mein Lebensgefährte aus ganz anderen Gründen in einer, gelinde gesagt, sch…weren Lebenssituation, sodass er sich nicht weiter mit dieser Führerschein/Fahrerlaubnis Sache auseinandergesetzt und sich damit abgefunden hat, kein Fahrzeug mehr führen zu dürfen.

    Jetzt benötigt er für die Arbeit einen Führerschein.

    FRAGE(N):

    Ich habe gelesen, dass nach 15 Jahren die Fahrerlaubnis auch ohne MPU neu zugeteilt wird. Der Verstoß ist getilgt und kein/E noch so schlecht gelaunte/r Landratsbeamte/R kann noch eine MPU verlangen?
    IST DAS TATSÄCHLICH SO?

    Mein Lebensgefährte hat im September 2014 sich die Akten vom alten Wohnort ins Landratsamt des neuen Wohnortes anfordern lassen, wegen Einsicht, einen Antrag hat er da aber nicht gestellt.
    KEIN “VERWALTUNGSAKT”?

    Diese 15 Jahre wären jetzt (11.02.2019) ja fast verstrichen.
    WANN FRÜHESTENS?

    Von einer weitern Sperrzeit steht im Schreiben vom Lanratsamt nix, oder wäre dieses einmonatige Farhrverbot vom AG als SPERRZEIT anzusehen?

    NUR falls noch Zeit ist:
    Sind LandratsAMT und AMTsgericht zwei verschiedene Stiefel?
    Dem Gericht hätte ein Monat Fahrverbot als Strafe gereicht. Das Landratsamt hat aber vorher schon mit “beabsichtigt ein Fahrerlaubnisentzugsverfahren einzuleiten” und den “damit verbundenen Kosten” den Verzicht auf die gesamte Fahrerlaubnis erwirkt.
    Hätte man mit dem später ergangenen Strafbefehl gegenargumentieren können?
    Müssen LandratsbeAMTe auf das AMTsgericht hören?

    Vielen Dank liebe Redakteur/innen (und außen) von Bussgeldkatalog.org für die freundliche Antwort und alle anderen interessanten Infos,

    Rennschnecke 77

  13. Didi
    Am 24. Januar 2019 um 11:55

    Hallo,

    mein Führereschein ist seit 2008 weg wegen BTM.
    Heute wollte ich Neuerteilung beantragen und mir wurde gesagt, daß ich Praxis und Theorieprüfung inklusive MPU nochmal machen muss da es länger als 10 Jahre her ist als ich den Lappen abgegeben habe.
    Ist das die korrekte Rechtsprechung gerade oder nur gezielt Geldmacherei.
    Ich soll zudem für alles was Klasse 3 früher war extra Prüfungen beantragen!
    Kann mir jemand Auskunft über die korrekte Vorgehensweise geben ?

    • Falko
      Am 21. Juni 2022 um 2:02

      Ja must mpu machen und fs Prüfungen. Hättest du 15 Jahre gewartet hätte mpu nicht angeordnet werden dürfen verjährt. Trotzdem dann noch FS Prüfungen Praxis Theorie

  14. Adam
    Am 21. Januar 2019 um 15:00

    Hallo.
    Ein Freund aus dem EU-Ausland darf seit längerem keine Kfz in Deutschland führen. Bei Ihm wurde das Recht, von einer ausländischen Fahrerlaubnis Gebrauch zu machen unanfechtbar aberkannt. Können Sie mir sagen, wie lang die Fristen für so eine Entscheidung sind (wann darf er wieder in Deutschland fahren)? Und wo er Auskunft diesbezüglich erhalten kann. Muss er einen Antrag auf die Erteilung des Rechts zum Führen von Kfz in Deutschland nach so einer Entscheidung stellen? Wo macht man so etwas…
    Danke schon für die Antwort

  15. Rif
    Am 21. Dezember 2018 um 2:23

    Hallo ich habe brief bekommen wegen Thc am fahren und habe für 2 Monate FS abgegeben und heute habe eine Brief mit Bußgeld 500 Euro 1 Monat Fahrverbot. Muss ich noch mpu machen oder nach 1 Monat Fahrverbot bekomme ich FS zurück? Also etwas stimmt mir nicht weil 1 Brief musste sofort FS abgeben aber jezt die Brief von Bußgeld steht 1 Monat Fahrverbot

  16. Paul
    Am 9. Dezember 2018 um 19:20

    Hallo,
    bei mir wurde eine harte Droge nachgewiesen, eigentlich im Kranhenhaus und nicht auf der Strasse (ich war in den Tagen und auch danach nicht unterwgs), trotzdem erwarte ich demnächst von der Füherscheinstelle den FE Entzug und eine Sperrfrist von ca. 1 Jahr. Meine Frage: ich bin Ausländer und mit Expat Status, das heisst ich könnte rechtzeitig vor der dem Auflass meine FE auf eine ausländische FE (EU) konvertieren. Würde das mir die MPU in einem Jahr ersparen? Oder wenn ich die Deutsche FE abgebe und danach die FE in meinem Land neu mache (von Anfang an), würde sie gültig in D in einem Jahr auch ohne MPU sein? Danke

  17. Uwe
    Am 4. Dezember 2018 um 23:28

    Hallo,
    meine Tochter wurde mit einem Blutalkoholwert von 0,86 gestoppt. Sie ist nicht mehr in der Probezeit und war noch nie
    auffällig. Hafterschwerend kommt hinzu dass sie noch einen Unfall gebaut hat (mit dem Wagen auf der Autobahn die Leitplanke gestreift, ohne weiteren Fremdschaden). Jetzt liegt die Sache nachdem die Polizei die Akte geschlossen hat bei der Staatsanwaltschaft. Meine Frage ist, ob sie bis zur „Urteilsverkündung“ Autofahren darf?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 2. Januar 2019 um 16:48

      Hallo Uwe,

      wurde bislang weder ein Fahrverbot noch ein Entzug der Fahrerlaubnis verhängt, darf der Beschuldigte in der Regel weiter Auto fahren.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  18. Kathi
    Am 21. November 2018 um 22:29

    Hallo mein Freund hatte vor 5 Monaten einen Unfall ( mit Motorrad und sein Reifen ist geplatzt ) besitzt keinen Führerschein hat auch noch nie einen besessen. Im Unfall war zum Glück niemand weiter verwickelt. Nun meine Frage was wird auf ihn Zukommen? Wird er eine Sperre bekommen weil er vor hatte einen Führerschein zu machen. Polizei hat sich noch nicht gemeldet.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 23. November 2018 um 18:07

      Hallo Kathi,

      es kann auch eine Sperrfrist auferlegt werden, wenn kein Führerschein vorhanden ist. In dieser Zeit kann der Betroffene dann keinen Führerschein beantragen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  19. Ernst S.
    Am 21. November 2018 um 10:57

    Hallo…
    Wurde mit meinen Roller kontrolliert ….!.1,19 Prom.
    Ergebnis jetzt 9 Monate mit Sperrfrist ab Zustellung sowie 50 Tagessätze a 40.–
    Muss ich auch noch mit MPU rechnen.?
    Keine Vorstrafen–Keine Punkte in Flensburg–
    Mit es Sinn eine Sperrfrist Verkürzung zu beantragen?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 23. November 2018 um 18:00

      Hallo Ernst,

      eine MPU wird in aller Regel erst ab 1,6 Promille angeordnet.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

      • Hasan
        Am 18. Juni 2022 um 0:55

        hai ich musste mein FS wegen THC Konsums abgeben Eingezogen habe 1 jahr speere bekomme und eine mpu auflage
        doch ich wurde vor kurtzem mit einem e-scooter angehalten und positiv auf THC nachgewissen meine Frage ist wird jetzt meine speere wieder verlängert oder bekomme ich nur ein bußgeld strafe ?

  20. Andy
    Am 15. November 2018 um 21:25

    Hi…ich musste 2004 oder 2005 meinen FS abgeben wegen 18 Punkte.MPU sollte ich machen.Hatte dann aber ne Freundin die Auto hatte und hab alles schleifen lassen…bis heute.Wollt jetzt doch mein FS wieder haben.Was muss ich bei der Behörde sagen,fragen bzw beantragen??????? DAnKe

    • bussgeldkatalog.org
      Am 23. November 2018 um 17:25

      Hallo Andy,

      wenden Sie sich mit Ihrer Frage am besten an die zuständige Führerscheinbehörde. Ist die Sperrfrist vergolten, können Sie den Führerschein neu beantragen. Das Bestehen einer MPU müssen Sie aber auch jetzt noch nachweisen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  21. Matthias
    Am 29. September 2018 um 16:44

    Hallo, mir wurde durch die Verwaltungsbehörde die Fahrerlaubnis entzogen ( 8 Punkte). Nun lese ich immer wieder etwas von Sperrfristen. Wo finde ich diese ? Auf dem Bescheid steht nichts.

    LG

  22. Bettina
    Am 24. September 2018 um 1:10

    Hallo,
    ich wurde mit 2 Promille angehalten, Blutwerte wurden vom Arzt auf dem Revier gezogen, weil Pusten nicht mehr funktionierte.
    Man sagte mir nun, dass durch die 2 Stunden zwischen Straftat und ärztliche Entnahme der Maximalwert höher gesetzt werden kann und ich mit 5 Jahren Sperre rechnen muss.

    Stimmt das?
    Was kann ich machen, lohnt ein Rechtsanwalt? Ich bin im ADAC, Verkehrsrechtschutz.

  23. Ali
    Am 19. September 2018 um 12:25

    Hallo.. Mein Führerschein ist für 7 Monaten sperre und 1500 Strafe wegen fahreflucht.. Was soll ich dann machen wenn die 7 Monaten rum sind.. wie bekomme ich es wieder?

  24. Karl
    Am 6. September 2018 um 9:49

    Hallo,
    vielleicht haben Sie hierzu Erfahrungswerte die Sie mit mir teilen können; Ich habe vor zwölf Jahren, im Alter von 19, aufgrund von THC im Blut nach einer allg. Kontrolle, meinen Führerschein abgeben müssen + ein Jahr Sperre erhalten + die Auflage eine MPU bestehen zu müssen.
    Meine Frage; Muss ich die MPU noch machen? Muss der Eintrag inzwischen gelöscht sein?
    Wenn ja, kann ich mich für einen neuen Führerschein in der Fahrschule anmelden?
    VG
    Karl

  25. Jannes
    Am 22. Juni 2018 um 19:51

    Moin
    Ich habe vor 3 monaten mein Führerschein abgeben müssen und zu mir wurde gesagt ich soll 1 jahr abstinez nachweißen ,heute also 3 monate später kam ein brief wo drin steht 1 monat fahr verbot und bußgeld und 2 punkte ? Das davon muss ich jetzt antretten?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 23. Juli 2018 um 15:53

      Hallo Jannes,

      bitte fragen Sie bei der Behörde nach.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  26. Norbert J.
    Am 9. Juni 2018 um 14:32

    Hallo zusammen , ich habe seit dem 2.März 18 meinen Führerschein weg , also über drei Monate. Habe noch immer kein Urteil von der Staatsanwaltschaft bekommen . Mir wurde vorgeworfen betrunken gefahren und beim rückwärts ausparken einen vorne drauf gefahren bin . Die Polizei stelle keine unfallmerkmale fest habe auch gesagt das ich Nicht gefahren bin! !!!!!!!! Musste mit zur wache da wurde dann festgestellt das ich 1,5 8 Promille hatte . Ich habe Sowas noch nie gemacht und werde es auch nie !!!!!!!!! Bin seit dem 1.6.18 leider Arbeitslos . Könnte Einen neuen Job wo ich aber meinen Führerschein für brauche haben. Was kann ich tun ?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 9. Juli 2018 um 16:31

      Hallo Norbert,

      ein Anwalt für Verkehrsrecht kann Sie beraten. Wir dürfen an dieser Stelle keine kostenlose Rechtsberatung anbieten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  27. Michael M.
    Am 6. Juni 2018 um 21:16

    Ich hatte im Mai 2017 eine Trunkenheitsfahrt mit dem Fahrrad, 2,3 Promille.

    Laut Strafbefehl bekam ich eine Geldstrafe und einen Monat Fahrverbot, das ich im Januar 2018 antrat.

    Ich bin und war während der gesamten Zeit in Besitz einer Fahrerlaubnis.

    Im Februar bekam ich, für mich damals überraschend – mein Anwalt hatte mir nicht mitgeteilt dass diese bei diesem Wert zwingend ist – die Aufforderung zur MPU.

    MPU dann im Mai, fiel dann, wenig überraschend negativ aus.

    Im Untersuchungsergebnis fanden sich aber folgende Formulierungen:

    „Das problematische Verhalten kann durch einen Kurs zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung nach § 70 FeV angesprochen und in ausreichenden Maße beeinflusst werden.“

    „Allerdings besteht bei der Art der Einstellungsmängel die begründete Aussicht, diese durch die Teilnahme an einem Kurs zur Wiederherstellung der Kraftfahrereignung nach $ 70 Fev für alkoholauffällige Kraftfahrer – ggf. auch als Alternative zu einer erneuten Medizinisch-Psychologischen Untersuchung im Rahmen eines Neuerteilungsverfahrens – zu beheben.“

    Habe das negative Gutachten, trotz aller Unkenrufe, nun beim LBV abgegeben in der irrigen Hoffnung, man würde mir diesen Kurs zum Erhalt der Fahrerlaubnis gewähren. Stehe als Berufskraftfahrer nun mal mit dem Rücken zur Wand.

    Heute dann das lapidare Schreiben, dass der vorgeschlagene § 70 Kurs zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung bei mir nicht greife, da ich Inhaber einer Fahrerlaubnis bin. Kann diese nun freiwillig abgeben (Verzichtserklärung abgeben), oder sie wird mir entzogen.

    Meine Fragen :

    1.) Welche Sperrfristen für Neuerteilung
    a.) bei freiwilliger Abgabe
    b.) bei Entzug durch LBV

    2.) Könnte § 70 Kursempfehlung , ggfls. auch ohne erneute MPU, dann greifen? Je nach freiwilliger Abgabe/Entzug?

    Der Plan wäre dann also: Fahrerlaubnis abgeben/entziehen lassen. § 70 Kurs genehmigen lassen. Diesen belegen, dann Fahrerlaubnis ohne MPU neu beantragen.

    3.) Macht eine anwaltliche Vertretung in diesem Stadium noch Sinn?

    Danke für die Mühe.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 3. Juli 2018 um 14:46

      Hallo Michael,

      aus der Ferne und ohne Einsicht der Unterlagen lässt sich schwerlich eine Einschätzung treffen. Ein Anwalt für Verkehrsrecht kann Sie zum weiteren Vorgehen beraten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  28. Franzi
    Am 26. Mai 2018 um 11:30

    Hallo ich hatte nie eine Fahrerlaubnis aber bin leider trotzdem gefahren aus eigener Dummheit bin 3 mal verurteilt worden und Sperre wurde von 2 Jahren verhangen das ganze ist nun 5 Jahre her , nie mit Alkohol oder Drogen
    Nun möchte ich führerschein machen muss ich mit mpu rechnen?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 14. Juni 2018 um 16:31

      Hallo Franzi,

      vermutlich müssen Sie eine MPU machen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  29. Ense
    Am 22. Mai 2018 um 10:32

    Hallo,
    was sind die Folgen, wenn der Füherschein wegen Trunkenheit entzogen und in dieser Zeit ohne Füherschein gefahren (und erwischt) wurde?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 11. Juni 2018 um 16:43

      Hallo Ense,

      es handelt sich dabei um Fahren ohne Fahrerlaubnis. Gemäß § 21 StVG ist dies eine Straftat, die mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe bestraft wird.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  30. Andrej
    Am 21. Mai 2018 um 12:33

    Hallo
    Ich musste mein Führerschein für 6 Monate abgeben weil ich habe 8 Punkte ereicht habe aber nicht ich selber gefahren habe nur auf die Briefe nicht rechtzeitig beantwortet wurde rechtskräftig muss ich MPU machen ?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 11. Juni 2018 um 15:18

      Hallo Andrej,

      ob Sie eine MPU absolvieren müssen, wird von der zuständigen Behörde festgelegt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

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