Sperrfrist beim Führerscheinentzug: Wie lange dauert sie?

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 27. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Die Sperrfrist im Detail: Informationen, Grundlagen, Ratschläge

Während der Sperrfrist bleibt das Auto in der Garage stehen.
Während der Sperrfrist bleibt das Auto in der Garage stehen.

Der Bußgeldkatalog beruht auf einer Staffelung der Strafmaßnahmen für Verkehrssünder. Je schwerer das Vergehen, desto strenger die Folgen – auf diesem Prinzip ist das Verkehrsrecht aufgebaut.

Kleine Delikte werden lediglich mit einem Bußgeld belegt, mit steigender Schwere kommen Punkte in Flensburg, Fahrverbote und schließlich der Entzug der Fahrerlaubnis hinzu.

Bei letzterem legt ein Gericht eine sogenannte Sperrfrist fest, in welcher die Fahrerlaubnis für den Fahrer entzogen wird. Erst nach Ablauf einer gewissen Zeit kann eine Neuerteilung erfolgen.

Für viele Betroffene ist die führerscheinlose Zeit eine harte Geduldsprobe. Einige hoffen auf eine Verkürzung der Sperrfrist, um sich schnell wieder hinter das Steuer begeben zu können.

Doch unter welchen Umständen kommt es zur Sperrfristverkürzung? Wie viele Monate können Sie dadurch sparen? Und welche Maßnahmen können Verkehrssünder noch in der Sperrfrist ergreifen, um ihren Führerschein so schnell und einfach wie möglich zurückzubekommen? Im folgenden Artikel finden Sie allgemeine Informationen sowie spezifische Tipps rund um den Ablauf der Sperrfrist.

FAQ: Sperrfrist nach der Entziehung der Fahrerlaubnis

Was ist die Sperrfrist?

Nach der Entziehung der Fahrerlaubnis beginnt die Sperrfrist. In dieser Zeit kann der Betroffene keine neue Fahrerlaubnis erwerben. Auch eine im Ausland erworbene Fahrerlaubnis ist bis zum Ablauf der Sperrfrist in Deutschland nicht gültig. Ein Antrag auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis ist sechs Monate vor Ablauf der Sperrfrist möglich.

Wie lange dauert die Sperrfrist beim Führerschein?

Die Sperrfrist wird für mindestens 6 Monate, maximal jedoch 5 Jahre verhängt. Die genaue Dauer legt die Behörde für den jeweiligen Einzelfall fest.

Können Sie die Sperrfrist verkürzen?

Die Sperrfrist kann unter Umständen durch die Teilnahme an Schulungsmaßnahmen (z. B. verkehrspsychologische Beratung) verkürzt werden. Eine Garantie gibt es jedoch nicht, das Gericht entscheidet auf Grundlage des jeweiligen Einzelfalls.

Spezifische Informationen zur Sperrfrist

Die Sperrfrist folgt dem Führerscheinentzug

Manche Verkehrsdelikte führen direkt zum Entzug der Fahrerlaubnis. Dazu gehört zum Beispiel das Führen eines Kfz mit mehr als 1,6 Promille Alkohol im Blut. Eine Sperrfrist der Fahrerlaubnis folgt auch, wenn Sie acht oder mehr Punkte auf dem Flensburger Konto angesammelt haben.

Die rechtlichen Grundlagen zu Sperrfrist sind in § 69 des Strafgesetzbuches (StGB) vermerkt:

(1) Entzieht das Gericht die Fahrerlaubnis, so bestimmt es zugleich, daß für die Dauer von sechs Monaten bis zu fünf Jahren keine neue Fahrerlaubnis erteilt werden darf (Sperre). Die Sperre kann für immer angeordnet werden, wenn zu erwarten ist, daß die gesetzliche Höchstfrist zur Abwehr der von dem Täter drohenden Gefahr nicht ausreicht. Hat der Täter keine Fahrerlaubnis, so wird nur die Sperre angeordnet.

Der Fahrerlaubnisentzug ist nicht mit einem Fahrverbot zu verwechseln. Zwar müssen Sie in beiden Fällen den Führerschein abgeben, doch die Entziehung der allgemeinen Fahrerlaubnis ist ungleich schwerwiegender.

Nach Ablauf des Fahrverbots bekommen Sie Ihren Führerschein einfach wieder und können sich wieder hinter das Steuer setzen. Mit der Fahrerlaubnisentziehung verlieren Sie Ihre Berechtigung, ein Kfz im Straßenverkehr zu führen.

Diese Entscheidung ist vorerst endgültig und nicht temporär begrenzt. Ist die Sperrfrist vorbei, müssen Sie die Fahrerlaubnis neu beantragen, wenn Sie wieder fahren möchten.

Auch nach Ablauf der Sperrzeit bleibt der Führerschein so lange weg, bis Sie über eine neue Fahrerlaubnis verfügen.

Wie lange dauern Sperrfristen?

Nach der Sperrfrist müssen Sie eine neue Fahrerlaubnis beantragen.
Nach der Sperrfrist müssen Sie eine neue Fahrerlaubnis beantragen.

Laut Gesetz liegt die Dauer der Sperrfrist zwischen sechs Monaten und fünf Jahren. In Ausnahmefällen kann sie auch lebenslänglich andauern. In der Regel liegen die Sperrfristen jedoch zwischen sechs und elf Monaten.

Sechs Monate vor Fristende können Sie bereits eine Neuerteilung der Fahrerlaubnis beantragen. Achtung: Auch Besitzer einer ausländischen Fahrerlaubnis müssen einen Antrag stellen!

Durch die Entziehung verlieren sie das Recht, Fahrzeuge auf deutschem Boden zu führen. Nach Ablauf der Sperrfrist wird die Erlaubnis nicht automatisch wiedererteilt. Stellen Sie keinen Antrag und setzen sich wieder hinter das Steuer, liegt der Tatbestand des Fahrens ohne Fahrerlaubnis vor.

Folgt eine MPU auf die Sperrfrist?

Gerade bei Alkoholdelikten kann eine Medizinisch-Psychologische-Untersuchung (MPU) Voraussetzung sein, um Ihre Fahrerlaubnis wieder zu bekommen. Dies erfahren Sie, wenn Sie den entsprechenden Antrag stellen. Sie können allerdings auch schon vorab bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde nachfragen, ob eine MPU fällig wird und sich entsprechend vorbereiten.

Dauerte die Sperrfrist länger als zwei Jahre an, können weitere Bedingungen anfallen. Unter Umständen müssen Sie eine erneute Fahrprüfung komplett oder teilweise ablegen. So stellt das Gericht fest, ob Sie sich sicher im Straßenverkehr bewegen können und ob eine Neuerteilung des Führerscheins möglich ist. Dies wird jedoch im Einzelfall entschieden.

Die Sperrzeitverkürzung: Führerschein zurück durch einen Antrag auf Sperrfristverkürzung?

Manche Verkehrssünder benötigen zur täglichen Arbeit einen Führerschein. Die Sperrfrist zu verkürzen scheint einen Ausweg aus der führerscheinlosen Zeit zu bieten. Allerdings ist eine Verkürzung der Sperrfrist bei einem Führerscheinentzug nicht einfach zu erlangen.

§ 69a des StGB bestimmt, dass die Sperrfrist nachträglich aufgehoben werden kann,

(7) Ergibt sich Grund zu der Annahme, daß der Täter zum Führen von Kraftfahrzeugen nicht mehr ungeeignet ist

Dieser Absatz ist auf eine Weise formuliert, welche dem Richter bzw. der Behörde einen großen Entscheidungsspielraum gewährt. Es liegt also im Ermessen des Gerichts oder der Fahrerlaubnisbehörde, die Entziehung des Führerscheins zu verkürzen. Experten sind sich einig, dass nur jene Gründe vorgelegt werden sollten, die zum Zeitpunkt der Gerichtsverhandlung noch nicht bekannt waren.

  • Der Besuch einer Nachschulung bzw. einer verkehrspsychologischen Beratung kann einen entsprechenden Grund für das Gericht liefern, bei der Sperrfrist eine Verkürzung zu erlassen.
  • Persönliche oder wirtschaftliche Umstände hingegen sind nicht geeignet: Auch wenn Ihr Arbeitgeber mit Kündigung aufgrund der Sperrfrist droht, wird dies in der Regel nicht berücksichtigt.
Beachten Sie jedoch: Die Sperrfrist muss auch im Falle eine nachträglichen Minderung mindestens drei Monate betragen. Für Wiederholungstäter, welche in den vorangehenden drei Jahren bereits ihre Fahrerlaubnis verloren haben, liegt die Mindestdauer bei einem Jahr.

Es empfiehlt sich, einen Verkehrsanwalt zu Hilfe zu nehmen, um den Antrag an das Gericht zu formulieren. Eine Abkürzung der Sperrfrist scheint vielen Verkehrssündern verlockend – Experten stellen jedoch fest, dass selten mehr als drei Monate Verkürzung gewährt werden.

Verkürzung der Sperrfrist nach einer Trunkenheitsfahrt

Fällt nach der Sperrfrist eine MPU an?
Fällt nach der Sperrfrist eine MPU an?

Ein Großteil der Führerscheinentziehungen wird wegen Alkoholdelikte verhängt. Gerade bei Wiederholungstaten in diesem Bereich versteht das Recht keinen Spaß. Entsprechend stichhaltige Gründe müssen Alkoholsünder vorweisen, um die Sperrfrist beim Führerscheinentzug zu verkürzen.

Einige Anbieter haben sich auf entsprechende Schulungen spezialisiert. Sie sollten die Angebote jedoch ausgiebig prüfen: Auf diesem Weg kann die Sperrfristverkürzung mit hohen Kosten einhergehen.

Tipp: Nehmen Sie Kontakt zu  einem Anwalt auf. Dieser kann Ihre Aussichten, die Sperrfrist zu verkürzen und den Führerschein früher wiederzuerlangen genau einschätzen. Unter Umständen bewahrt er Sie vor unnötigen Ausgaben.

Über den Autor

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Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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200 Kommentare

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  1. Gerri
    Am 28. April 2018 um 15:14

    Hi leute, Ich wurde 2007 zu einer Freiheitsstrafe verurteilt. 1 Jahr 2 Monate wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis.
    Hinzu kam eine Führerscheinsperre von 2 Jahren.
    Nun die Frage Inzwischen sind 11 Jahre vergangen, kann ich einen Antrag auf Ersterteilung stellen… ohne mit einer Mpu rechnen zu müssen… oder komm ich nicht drum herum ?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 22. Mai 2018 um 11:59

      Hallo Gerri,

      eine absolut präzise Voraussage können wir dazu nicht machen. Bei Problemen kann Ihnen in jedem Fall aber ein Anwalt für Arbeitsrecht weiterhelfen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  2. lars
    Am 5. April 2018 um 23:42

    Hallo,ich wurde 2000 wegen fahren ohne Führerschein und unter Alkohol zu 5 Monaten Haft und einer Sperrfrist von 14 Monaten verurteilt. Die Strafe habe ich abgesessen und wurde 3006 entlassen. Diesen Monat wollte ich die Prüfung beantragen zur theoretischen Prüfung und mir wurde es nicht genehmigt. Ich muss nach Döbeln und dort beantragen. Ist die Sperrfrist noch immer gültig? Hab do nebenbei gehört das die was von MPU sagten. Kann das jetzt noch sein? Bin seit 2006straffrei

    • bussgeldkatalog.org
      Am 3. Mai 2018 um 10:18

      Hallo lars,

      eine MPU kann immer dann angeordnet werden, wenn an der Fahrtüchtigkeit einer Person gezweifelt werden kann. Dies wird jedoch von der Fahrerlaubnisbehörde entschieden und nicht von der Behörde/Polizei. Das Fahren ohne Fahrerlaubnis im berauschten Zustand zieht in der Regel immer eine MPU-Auflage nach sich. Dass Sie seit Ihrer Entlassung straffrei sind, ändert an dieser Sanktion leider nichts ab. Sie sollten sich erst einmal Klarheit darüber verschaffen, wie genau Ihre Auflagen sind.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  3. Martin
    Am 12. März 2018 um 13:49

    Hallo
    Ich habe meinen Führerschein 2006 wegen Alkohol am Steuer verloren. Mit 19 Jahren aus Dummheit mit 2.4 Promille. 2008 bin ich in die Schweiz gezogen und habe 2009 meinen Führerschein hier neu gemacht. Jetzt möchte ich dieses jahr wieder zurück nach Deutschland ziehen. Kann ich meinen Schweizer Führerschein jetzt einfach in Deutschland ummelden? Ohne Probleme?

    Gruss Martin

    • bussgeldkatalog.org
      Am 11. April 2018 um 13:54

      Hallo Martin,

      fragen Sie am besten bei der Führerscheinbehörde nach.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  4. bettina
    Am 22. Februar 2018 um 10:37

    Hallo.
    Ich habe meinen Führerschein mit einer sperre von 9 monaten , Trunkenheit 1,6 , abgeben müssen. Nun endet die sperre heute 22.2. Laut Gericht. Neu beantragt vor 3 monaten hab ich ihn auch. Aber noch keine post bekommen ,wie geht es nun weiter? Geld Strafe auch sofort bezahlt.
    Liebe Grüsse

    • bussgeldkatalog.org
      Am 23. März 2018 um 17:26

      Hallo Bettina,

      wenn Sie weiterhin nichts von der Behörde hören, könnten Sie dort einmal nachfragen, ob Ihr Antrag eingegangen oder vielleicht auf dem Postweg verloren gegangen ist.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  5. Sven S.
    Am 8. Februar 2018 um 10:09

    Ich habe 8 Punkte durch zu schnell gefahren . wann muss ich menien Führerschein abgeben? Habe ich die Möglichkeit gegen das Urteil Widerspruch ein zulegen oder muss ich wenn das Urteil kommt meinen Führerschein gleich abgeben?
    Bin Selbstständig und habe einen Angestellten ohne Führerschein.

    MfG

    • bussgeldkatalog.org
      Am 5. März 2018 um 11:53

      Hallo Sven S.,

      in der Regel werden Sie durch Bußgeldbescheide darüber informiert, wie mit Ihrem Führerschein verfahren wird. Einen Einspruch ist grundsätzlich immer möglich; da geltendes Recht jedoch ab acht Punkten einen Fahrerlaubnisentzug vorsieht, sind die Erfolgsaussichten eher gering. Beachten Sie, dass Sie nicht nur ein vorübergehendes Fahrverbot erhalten – Sie müssen Ihre Fahrerlaubnis dann neu bei der Fahrerlaubnisbehörde beantragen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  6. Nikoletta B.
    Am 7. Februar 2018 um 20:24

    Hallo,
    ich bin Gestern nachts vom Polizei angehalten. Sonda war 1,1 Promilla. Danach Blutabnahme ( Ergebnis noch nicht bekannt)
    Polizei hat meine Führerschein sofort angenommen, obwohl ich arbeite als Fahrer.
    Das konnte er doch nicht machen oder?
    Danke
    Mit freundlichen Grüßen
    Nikoletta

    • bussgeldkatalog.org
      Am 5. März 2018 um 12:04

      Hallo Nikoletta B.,

      insofern berechtigte Zweifel an Ihrer Fahrtüchtigkeit bestehen, ist dies durchaus möglich und rechtens. Ob Sie beruflich auf Ihren Führerschein angewiesen sind oder nicht, ist dabei erst einmal nicht relevant.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  7. Alexander
    Am 6. Februar 2018 um 15:06

    Hallo,

    Ich habe einen Tschechischen Führerschein der am 3.12.2018 abläuft. Mein damaliger Fehler (fahren unter BTM) ist Anfang mitte 2006 gewesen, muss ich den tschechischen FS überhaupt nochmal verlängern oder kann ich ihn problemlos in Deutschland umschreiben lassen? Da nun schon mehr als 10 Jahre vergangen sind seit der Straftat. Ich hatte auch 2006 im September eine MPU (natürlich nicht bestanden),ist dies irgentwie von Bedeutung?

    MFG ALEX

    • bussgeldkatalog.org
      Am 5. März 2018 um 13:13

      Hallo Alexander,

      in der Regel sollten Sie Ihren Führerschein nicht einfach derart umschreiben lassen können, um die MPU-Auflage zu umgehen.

      Es gilt: Die Auflage einer MPU wird in der Regel nach zehn Jahren obsolet, jedoch bedeutet das nicht, dass Sie ohne weiteres die Fahrerlaubnis neu beantragen können. Mitunter wird Ihnen erneut eine MPU angeordnet. Wenden Sie sich am besten an die Fahrerlaubnisbehörde und klären Sie Ihre Situation.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  8. Andy
    Am 6. Februar 2018 um 14:46

    Hallo,
    ende Juni 2017 hat mich die Polizei mit Alkohol erwischt. Nicht am Steuer, aber ich habe gestanden, das ich gefahren bin. Im Oktober bekam ich dann eine Geldstrafe und 9 Monate Fahrverbot.
    Mit einem Anwalt habe ich dann Einspruch erhoben und die Verhandlung sollte dann am 09.01.2018 sein. Einen Tag vorher haben wir den Einspruch zurückgezogen.
    Den Führerschein habe ich am 23.01. beim Landgericht abgegeben.
    Nun bekam ich ein Schreiben, in dem steht, das die Sperrfrist am 06.06.18 endet.
    Haben die sich zu meinen Gunsten vertan?

    Mfg Andy

    • bussgeldkatalog.org
      Am 5. März 2018 um 13:01

      Hallo Andy,

      in den Behörden arbeiten auch nur Menschen, insofern sind Fehler nicht auszuschließen. Wie es sich in Ihrem Fall verhält, können wir nicht einschätzen, da wir keine Akteneinsicht haben. Bestehen Zweifel an dem Schreiben, sollten Sie sich noch einmal mit der entsprechenden Behörde auseinander setzten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  9. Taner
    Am 1. Februar 2018 um 17:22

    Hallo undzwar geht es um folgendes ich wollte vor kurzem beim TÜV meine theoretischenprüfung machen bevor die Prüfung angefangen hat ist der Prüfer durch den Raum gegangen mit einem signalempfänger heißt es glaube ich als er bei mir war fragte er mich was ich an mich hätte und er fing damit an und sagte zu mir ich sollte mich ausziehen und ich habe die Jacke aufgemacht er wollte mehr das ich mich ganz ausziehe so ich habe ihn gesagt das ich mich nicht ausziehen werde das hatte mich so geärgert ich hatte dem Prüfer gesagt das ich mein Handy nur bei mir habe ( das Handy war an weil ich immer erreichbar sein muss wegen privater Sache ) der Prüfer sagte dann zu mir das ich so nicht die Prüfung machen darf ich war so geärgert hab dann den Raum verlassen. So jetzt habe ich mitbekommen das ich vom TÜV 6 Monate sperrfrist bekommen habe + MPU ( Das ganze ist nur ein Verdacht von TÜV Mann kann doch nicht einfach jemanden mit so was beschuldigen ) ich habe auch weder ein schreiben oder sonst was von denen bekommen ich weiß nicht was der ganze Mist sein soll ich war auch bei der Führerscheinstelle habe dort wegen der Sache nachgefragt und die Sagten zu mir die können mir nicht weiter helfen . Kennt sich jemand mit so was aus was kann ich dagegen am besten machen ???

    • bussgeldkatalog.org
      Am 22. Februar 2018 um 15:50

      Hallo Taner,

      es ist in Ihrem Fall ratsam, einen Anwalt für Verkehrsrecht zu konsultieren und sich von diesem beraten zu lassen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  10. Bernd
    Am 29. Januar 2018 um 21:20

    Eine frage mein Führerschein ist seit 2007 weg wegen Alkohol, habe 2013 ein jahr lang haarprobe gemacht und andere Tests bin durch die mpu gefallen. Führerschein stelle hat mir eine neue Sperre von 15 Jahren aufgebrummt bis ich meinen Schein ohne mpu machen darf is das rechtens?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 19. Februar 2018 um 12:14

      Hallo Bernd,

      ja, das kann in der Tat möglich sein. Die Anordnung einer MPU wird dann obsolet, wenn der Eintrag aus der Akte gelöscht wird – dies ist in der Regel nach fünfzehn Jahren der Fall.

      Das Team von bussgeldkatalog.org

  11. Micha
    Am 29. Januar 2018 um 7:34

    Ich wurde im Cannabis Rausch hinterm Pkw Steuer erwicht ohne Ausfall Erscheinungen .
    Ich bin im Besitz der Klasse c – ce .
    Bekomme ich die nach einer bestandener mpu wieder oder nur die Klasse b ?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 12. Februar 2018 um 12:48

      Hallo Micha,

      beim Antrag auf Neuerteilung müssen Sie alle Führerscheinklassen, die Sie zurückerhalten möchten, angeben. Je nach Klasse sind zusätzlich weitere Unterlagen vorzulegen. Die zuständige Behörde kann Sie bei weiteren Fragen beraten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  12. Vanessa
    Am 25. Januar 2018 um 9:46

    Hallo,
    ich habe eine etwas komische frage. Meine Freundin hat vor etwa 3 Jahren Ihren Führerschein innerhalb der Probezeit verloren weil Sie zu schnell gefahren ist. Die Polizei entzog Ihr den Führerschein mit anordnung einer MPU. Da Sie aus Finanziellen gründen die MPU innerhalb der angeordneten 2 Jahre nicht gemacht hat, muss Sie ja jetzt den Führerschein komplett neu machen. Sie hat sich jetzt bei einer Fahrschule angemeldet und ist auch fast fertig. Allerdings hat Sie nie erwähnt das Sie bereits einen Führerschein besessen hat und eigentlich eine MPU hätte machen müssen.

    Was kann jetzt auf Sie zukommen?

    Kann es passieren das bei der Prüfung raus kommt, das Sie die MPU hätte machen müssen und dadurch das ganze Geld was Sie bereits an die Fahrschule gezahlt hat weg ist?

    Oder kann es passieren das die Führerschein es beim ausstellen des Führerscheins merkt?

    Kann Sie die MPU auch nach bestehen der Prüfung machen?

    Kann es auch sein das die MPU nach ablauf der 2 Jahresfrist verfallen ist?

    Wir freuen uns auf viele Antworten und bedanken uns im vorraus.
    LG Vanessa :)

    • bussgeldkatalog.org
      Am 19. Februar 2018 um 10:58

      Hallo Vanessa,

      zu Ihren Fragen:

      1. In der Regel sollte beim Anmelden der Prüfung bzw. allerspätestens beim Ausstellen auffallen, dass die Anordnung einer MPU besteht. Solange dies der Fall ist, darf nicht gefahren werden – das bezahlte Geld und die abgeleisteten Stunden sind damit nicht ungültig, dennoch darf kein Fahrzeug geführt werden. Mitunter wird die Prüfung auch verweigert, dies ist jedoch von der Fahrschule abhängig. Sie können die Auflage einer MPU nicht einfach umgehen, in dem Sie erneut die Fahrschule absolvieren.

      2. Eigentlich verhält es sich in der Regel so, dass nach Entzug der Fahrerlaubnis nicht die gesamte Fahrschule wiederholt werden muss – Betroffene müssen eine positive MPU absolvieren und können danach mit den üblichen Unterlagen erneut die Fahrerlaubnis bei der Fahrerlaubnisbehörde beantragen.

      3. Eine MPU verfällt nicht, genau genommen wird deren Anordnung obsolet – dies ist jedoch nach frühestens 10 Jahren der Fall.

      Das Team von bussgeldkatalog.org

  13. Bayer
    Am 17. Januar 2018 um 22:54

    Musste mein Führerschein für 2 Monate abgeben und habe eine Geldstrafe gezahlt, wegen BtM.Ich dachte alles wäre geklärt, nun habe ich ein Brief von der Stadt erhalten und muss doch mein Führerschein abgeben.Was kann ich tun um mein Führerschein so schnell wie möglich zurück zu bekommen?Was für Möglichkeit habe ich?

    MfG

    • bussgeldkatalog.org
      Am 5. Februar 2018 um 18:03

      Hallo Bayer,

      Sie müssten sich bei der Stadt erkundigen, welche Voraussetzungen für die Neuerteilung Ihres Führerscheins erfüllt sein müssen. Bei Drogendelikten ist in der Regel eine MPU notwendig.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  14. franxic
    Am 15. Januar 2018 um 17:04

    Hallo,
    ich wurde im November 2007 wegen Amphetaminbesitz festgenommen. Einige Monate später bekam ich die Aufforderung der Führerscheinstelle, innerhalb von sechs Wochen eine MPU zu absolvieren. Da der nötige Absolvenznachweis innerhalb dieser Frist nicht zu erbringen war, habe ich meinen Führerschein abgegeben. Zählt das als freiwilliger Verzicht, da es keinen gerichtliche Anordnung gab? Gibt es in so einem Fall eine Sperrfrist und ab wann läuft die Tilgungsfrist für die Anordnung der MPU?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 5. Februar 2018 um 14:47

      Hallo franxic,

      wenn Sie Ihren Führerschein ohne Anordnung und ohne Verhängung einer Sperrfrist abgegeben haben, so dürften Sie in der Regel keiner solchen Frist unterliegen. Die normale Tilgungsfrist für die MPU-Anordnung beträgt zehn Jahre. Informationen finden Sie auch hier: https://www.bussgeldkatalog.org/fuehrerschein-ohne-mpu/ Am einfachsten ist es aber stets, direkt bei der zuständigen Führerscheinstelle nachzufragen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  15. Franz
    Am 15. Januar 2018 um 12:21

    Ich wurde in der Probezeit 2 mal geblitzt über 20 kmh daraufhin wurde meine Probezeit verlängert und ich habe auch eine Nachschulung gemacht dann hatte ich 1 Monat vor Probezeit ende jetzt noch einen Autounfall wo ich auf einer nassen Fahrbahn ins rutschen kam und in ein Auto im Gegenverkehr rutschte (sogar der Polizist sagte das es echt rutschig sei). So jetzt habe ich einen Brief erhalten in dem steht das mir wegen drei A Delikte die Fahrerlaubnis entzogen wird aber nicht wie lange ? Könnt ihr mir da helfen und sagen mit wie vielen Monaten ich zu rechnen habe ? Bin nämlich auf mein Auto angewiesen da ich im Außendienst arbeite.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 31. Januar 2018 um 17:55

      Hallo Franz,

      Sie können erst nach Ablauf der Sperrfrist eine neue Fahrerlaubnis beantragen. Wie lang diese Sperrfrist ausfällt, sollte Ihren Unterlagen zu entnehmen sein. In der Regel beträgt die Sperrfrist mindestens sechs Monate. Unter Umständen wird Ihnen zusätzlich auferlegt, dass Sie eine MPU erfolgreich absolvieren müssen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  16. S.S.
    Am 7. Januar 2018 um 15:07

    Hallo,
    im März 2012 Polizeikontrolle 0,8 Promille 500 Euro Strafe und 1 Monat Fahrverbot.(Zählt als Ordnungswidrigkeit Löschung nach 2,5 Jahren)
    April 2017 hat die Polizei mir den Führerschein entzogen. Blutentnahme 1,52 Promille.9 Monate Sperrzeit plus 1750 Euro strafe. Alles mit Anwalt gemacht trotzdem. Im Oktober Wiedererteilungsantrag abgeschickt und nach 2 Wochen kam nur ein Brief welche Klasse ich beantrage da ich die alte Klasse 3 hatte. Seitdem kam nichts mehr. Die Sperrzeit endet am 14.1.2018. Laut Bundeshof entscheid im April 2017 keine Beantragung von MPU unter 1,6 Promille wegen einem Tatbestand. Mit was muss ich rechnen. MPU oder nicht.

    Danke im voraus

    • bussgeldkatalog.org
      Am 23. Januar 2018 um 11:32

      Hallo,

      die MPU wird von der Behörde im Einzelfall angeordnet. Fragen Sie direkt dort nach.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

      • Nik
        Am 23. Oktober 2023 um 23:01

        Hallo, ich brauche deine Antwort, hast du MPU 1.52 gemacht, weil ich auch meine Lizenz für 1.51 ausgesetzt habe und ich nicht weiß, was mich erwartet. Ich würde mich über deine Antwort freuen, danke.

  17. Becker
    Am 26. Dezember 2017 um 21:39

    Wurde 2015 wegen drogenrausch am Steuer erwischt und musste Geldstrafe zahlen und Führerschein abgeben .
    Um meinen Führerschein zu erhalten soll ich eine Abstinenz ablegen von 6 mal ich habe jetzt schon 5 mal hinter mir doch leider wurde ich beim fahren ohne fahrerlaubnis angehalten obwohl ich Führerschein abgab fuhr ich das Fahrzeug :(.Mist
    Kann ich meine abstinenz Kontrolle trotzdem zu ende machen ohne Geld umsonst bezahlt zu haben und somit wieder von vorne zu beginnen?
    Und was kommt noch auf mich zu außer einer Geldstrafe davon weiß ich :/?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 9. Januar 2018 um 12:40

      Hallo Becker,

      wenden Sie sich in Ihrem Fall am besten an einen Anwalt für Verkehrsrecht, der Sie im Detail beraten kann. Wir dürfen keine individuelle Rechtsberatung geben.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  18. Marcel
    Am 19. Dezember 2017 um 3:01

    Guten Abend,wenn der Führerschein nach 8 Punkten entzogen wird,muss man dann den kompletten Führerschein wieder neu machen nach der sperrfrist? Ich bin lkw Fahrer und benötige ihn zum Lebensunterhalt.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 3. Januar 2018 um 12:35

      Hallo Marcel,

      nach der Sperrfrist müssen Sie die Fahrerlaubnis neu beantragen. In Ihrem Fall könnte ein Anwalt für Verkehrsrecht zu Hilfe genommen werden, damit dieser den Antrag an das Gericht formuliert.

      Die Bussgeldkatalog.org

  19. S.P.
    Am 7. Dezember 2017 um 18:18

    Hallo,
    Mir wurde heuer im Sommer die FE entzogen wg. Alkohol am Steuer (1,13 Promille Blutalk) Sperre wurde angeordnet bis März 2018 und eine Geldstrafe.
    Leider wurde ich aber gestern mit einem Firmenwagen beim Schwarzfahren erwischt (Firma wusste nichts von der fehlenden FE)
    Mit was hab ich jetzt zu rechnen?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 22. Dezember 2017 um 14:43

      Hallo S.P

      Das Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis gilt als Straftat und wird mit einer Geldstrafe oder Haftstrafe bis zu einem Jahr geahndet.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  20. J.
    Am 21. November 2017 um 0:03

    Hallo!

    Ich wurde im Januar diesen Jahres von der Polizei angehalten. Urin und danach bluttest. Hatte sehr hohe Werte THC im Blut, aber keine Ausfallerscheinungen bzw. Auffälligkeiten. Habe den FS daraufhin dann im August freiwillig abgegeben (dann kam erst das schreiben), weil er eingezogen werden sollte und 500 Euro Geldstrafe bekommen. In der Verhandlung vor Gericht wurde diese OWiG dann noch von vorsätzlich auf grob fahrlässig herabgestuft. Habe seit Januar (seit der Kontrolle) kein THC oder andere Drogen und/oder Alkohol mehr konsumiert und bin auch seitdem absolut clean, Screening programm (seit August, auch haarprobe) habe ich bis heute auch alle mit negativ werten bestanden. Also absolut sauber. Habe aus dem dummen Fehler gelernt und werde nie wieder berauscht ein Kfz führen! Bin auch seit August regelmäßig bei einem verkehrspsychologen. Der sagte mir, das der FS auf jeden Fall mindestens 1 Jahr weg ist und dann mpu. Da ich aber beruflich sehr auf den FS angewiesen bin (Lehrgänge, probefahrten, etc… Arbeite in der Kfz Branche) nun meine Frage:
    kann ich eine sperrzeitverkürzung bei meinem Fall in Erwägung ziehen? 1 oder 2 Monate würden schon reichen. Gibt es in meinem Fall die Möglichkeit, den FS überhaupt etwas früher wiederzuerlangen? Wie geht das von statten bzw. was müsste ich tun?
    Bin ersttäter, habe noch nie irgendwelche Straftaten oder owigs davor begangen, außer 2 mal geblitzt worden mit 20 km/h zu schnell außerhalb geschlossener Ortschaften…

    Danke für Ihre Zeit und antworten…

    Mit freundlichen Grüßen J.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 11. Dezember 2017 um 12:12

      Hallo J.,

      wir dürfen an dieser Stelle leider keine kostenlose Rechtsberatung anbieten. Ein Anwalt für Verkehrsrecht kann Sie beraten, wie Sie in Ihrem speziellen Fall vorgehen sollten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  21. M.L.
    Am 23. Oktober 2017 um 11:41

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich habe eine Frage: Es geht darum, ich habe 2011 meinen füherschein bestanden im Oktober.
    Allerdings, habe ich eine verlängerung der Probezeit bekommen.
    Mein Füherschein wurde 2014 im März neu ausgestellt.
    Wann ist denn dann meine Probezeit zu ende, oder ist Sie schon zu ende.

    Ich wäre sehr dankbar, über eine Hilfreiche antwort von Ihnen.

    Mit freundlichen Grüßen

    M.L.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 14. November 2017 um 12:45

      Hallo M.,

      eine verlängerte Probezeit beträgt insgesamt 4 Jahre. Wenn Sie ihren Führerschein 2011 gemacht haben, ist die Probezeit vorbei. Die Ausstellung eines neuen Führerschein (z. B. nach Verlust) ändert in der Regel nichts am Status der Fahrerlaubnis.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  22. Stefan
    Am 23. Oktober 2017 um 11:21

    Hallo,
    ich habe da auch mal eine Frage.
    Ich musste meinen Führerschein im April 2016 abgeben, aufgrund eines vollen Punktekontos – zu schnell gefahren und 1x Fahren ohne Fahrerlaubnis (hatte 1 Monat abgeben müssen aufgrund von zu schnell…). Dadurch dann letztendlich volles Konto gehabt und Fahrerlaubnis wurde entzogen inkl. Sperre für 6 Monate.
    Nun habe ich aber noch nichts wieder gemacht, also nicht beantragt usw. Ich lebe in einer Großstadt und bin nicht zwingend darauf angewiesen. Aber irgendwann möchte ich dann doch mal wieder fahren ^^
    Die Frage ist – was fällt alles an? Es ist nun 1 1/2 Jahre her seit der Abgabe, bzw 1 Jahr, seit ich ihn hätte wieder haben können. Muss ich noch nochmal komplett die Fahrschule machen, oder MPU, oder sonstige Maßnahmen?
    Ich hatte auch mal gehört, dass wohl nach 2 Jahren “alles verjährt ist” und ich dann komplett neu machen muss. Was teilweise sogar günstiger wäre als so manche Maßnahmen ^^
    LG Stefan

    • bussgeldkatalog.org
      Am 14. November 2017 um 12:38

      Hallo Stefan,

      zur Neuerteilung des Führerscheins nach einer Entziehung wenden Sie sich an die Führerscheinstelle Ihres Wohnorts. Diese prüft Ihren Antrag und ordnet gegebenenfalls ein ärztliches Gutachten oder eine MPU an. Eine erneute Führerscheinprüfung ist in der Regel nicht notwendig.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  23. Dirk R.
    Am 10. Oktober 2017 um 22:48

    Unfall gehabt unter Alkoholeinfluss,nur Sachschaden verursacht;2,7Promille gehabt.Führerscheinsperre jetzt aufgehoben,muss ich zur MPU ?,Wie lange kann das dauern und bekomme ich jemals meinen LKW Führerschein der alten Klasse 2 wieder?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 6. November 2017 um 9:04

      Hallo Dirk,

      je nach Bundesland wird ab 1,1 bzw. 1,6 Promille zwingend eine MPU nötig, bevor Sie den Führerschein zurückerhalten können. Haben Sie die MPU erfolgreich absolviert, wird ein neuer Führerschein ausgestellt. Welche Klassen Sie nach der Umschreibung erhalten, erfahren Sie auf https://www.bussgeldkatalog.org/fuehrerscheinklassen/fuehrerschein-klasse-2/.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  24. Jana
    Am 21. September 2017 um 15:43

    Hallo!
    Ich habe jetzt seit 5 Monaten meinen Führerschein und bin vor kurzem mit 6km/h zu schnell geblitzt worden. Mit was kann ich rechnen?
    Danke für die Antwort.
    Lg Jana

  25. Iris
    Am 29. August 2017 um 17:35

    Hallo, mir wurde 2005 mein Führerschein wegen Alkohol abgenommen. Ca. 2,5 prom.
    Die Fahrerlaubnis wurde vorläufig entzogen. Tilgungsraten ist der 13.01.2021. Seit 2014 trinke ich keinen Alkohol mehr. Nun möchte ich meinen FS gerne wiederhaben. Dass eine MPU unumgänglich ist, ist mir bewusst. Ich fahre seit 5 Jahren einen 25km Motorroller. Nehme also aktiv im Straßenverkehr teil. Meine Frage lautet muss ich trotzdem zu einer Nachschulung bzw. muss ich eine Prüfung ablegen? Bitte um Antwort

    • bussgeldkatalog.org
      Am 11. September 2017 um 10:09

      Hallo Iris,

      ob Sie eine erneute Prüfung abgelegen müssen, entscheidet die Führerscheinstelle je nach Einzelfall.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  26. Renatas
    Am 29. August 2017 um 16:32

    Hallo
    Ich habe eine frage, ich hab mit sechszehn eine Führerschein Sperre bekommen und möchte fragen ob die Sperre ab jetzt gilt oder erst ab achtzehn?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 11. September 2017 um 9:57

      Hallo Renatas,

      in der Regel gilt die Führerscheinsperre ab sofort. Dies sollte auch Ihren Unterlagen zu entnehmen sein.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  27. David
    Am 1. August 2017 um 17:48

    Hallo habe letzen Jahr im Dezember beim herausfahren von einen Parkplatz rückwärts einen Auto beschädigt Sachschaden 2350 Euro.Ich habe gedacht das es ein stein war und deshalb bin ich weg gefahren. Ausgestiegen bin ich nicht, danach sollten ich meinen fûhereschein vorläufig abgeben weben Unfallflucht. Was ich auch gemacht habe. 2 Monaten später Kamm der Beschluss: 9 monate Führerschein Entzug und 45 Tagessätzen a 45 Euro. Meine Frage werden die 2 Monate mit diese 9 Monate abgerecht oder ab dem Tag wo der Beschluss kam ? , habe in einen Monat einen Gerichts Termin habe ich Chancen auf Verkürzung ? Zum Beispiel wenn der Richter sagt ok 6 Monate dann wäre genau am Gerichts Termin 6 Monate wo ich meinen fûhereschein weg geschickt habe ? Muss ich dann ein neuen Antrag stellen bei der Führerscheinstelle?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 7. August 2017 um 10:47

      Hallo David,

      jener Zeitraum, in welchem Sie bereits jetzt keinen Führerschein haben, wird in der Regel angerechnet. Ob eine Verkürzung der Sperrfrist möglich ist, kann ein Anwalt für Verkehrsrecht ermitteln.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  28. Manu
    Am 28. Juni 2017 um 22:16

    Hallo,
    Ich bin letzten September erstmalig mit 1,61 Promille gefahren und habe eine Sperrfrist bis 16.11.17 bekommen. Ich befinde mich derzeit in einem Abstinenznachweisprogramm, weiß allerdings nicht wie lange das laufen soll, ein Jahr wurde mir vom Anwalt angeraten, aber das wäre erst März 2018 vollendet, von Führerscheinstelle und MPU-Beratungsstelle habe ich unterschiedlich Informationen bekommen. Ist ein halbes Jahr nachgewiesene Abstinenz ausreichend zum Bestehen einer MPU und macht es Sinn, es gleich im November zu probieren? Wie lange vor Ende der Sperrfrist darf die MPU gemacht werden?
    Freundliche Grüße,
    Manu

    • bussgeldkatalog.org
      Am 29. Juni 2017 um 16:47

      Hallo Manu,

      es geht eigentlich nicht so sehr um Fristen. Wichtig ist, dass Sie sich ausgiebig auf die MPU vorbereiten. Sie können auch bereits in der Sperrfrist die MPU absolvieren – wie hoch Ihren Chancen zum Bestehen sind, steht dann auf einem anderen Blatt. Möglicherweise hilft Ihnen eine MPU-Beratung weiter.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  29. mike m.
    Am 25. Juni 2017 um 2:05

    HALLO,ich bin nun in dem stolzen alter angekommen (43)den führerschein machen zu wollen.da gibt es nur eine problem.ich hatte noch nie einen führerschein bin in den letzten 20 jahren durch alkohol und fahren ohne führerschein negativ aufgefallen.2012 hatte ich einen schweren unfall mit 2,3 promille blutalkohol zu 4 jahren auf bewährung 4 jahre führerschein sperre und einer 12 wochen alkoholtherapie verurteilt.die alkoholtherapie habe ich erfolgreich bestanden.die bewährung ist auch vorbei.jetzt meine frage: wie kann ich vorgehen den führerschein zu machen MPU ??bitte um hilfe und adressen was ich tun kann und was ich tun muss.vielen dank und verbleibe
    mit freundlichem gruss
    mike m. wohnort berlin

    • bussgeldkatalog.org
      Am 26. Juni 2017 um 10:57

      Hallo Mike,

      Sie werden wohl um eine MPU nicht herum kommen. Wenn Sie den Führerschein beantragen, wird die Führerscheinstelle prüfen, ob dies möglich ist und welche Bedingungen daran geknüpft sind.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  30. heiko
    Am 20. Juni 2017 um 8:50

    Hallo ich habe eine sperrfrist bis dez.2017 wegen alk und dann noch fahren ohne FA soll zur MPU hab schon einen kurs belegt ” Spur Weckzel” Hab einen Antrag gestellt auf Sperrfristverkürzung,der abgeländ wurde wegen nicht ausreicht meine frage kann ich den trermin zur MPU jetzt schon bekommen und dann noch mal einen Antrag auf verkützung stellen?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 22. Juni 2017 um 11:25

      Hallo Heiko,

      Sie können selbst festlegen, wann Sie die MPU absolvieren. Oftmals ist diese auch Voraussetzung für eine Sperrfristverkürzung.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

      • b. heiko
        Am 6. August 2017 um 14:41

        ja das mit der mpu wollte ich ja nicht gerade machen weil von hartz 4 kann man sich das ja nicht leisten ,auf grund dieser lage hatte ich schon mal einen antrag gestellt auf meine unterlagen dieich am 03.04.2014 beantragt habe habe ich nur mein urteil zu geschickt bekommen auf der ersten seite steht beigefügte anlagen wird ihnen zur kenntnisnahme übersandt.alleweiteren unterlagen sind ,was kann vernichtet worden ,was kann ich daraus schliessen .ich vermute das diese unterlagen vernichtet worden sind weil ich von berlin -strausberg-nach niedersachsen gezogen bin ,wie soll ich mich jetzt verhalten.

        • bussgeldkatalog.org
          Am 14. August 2017 um 11:59

          Hallo Heiko,

          leider können wir Ihre Fragestellung nicht ganz nachvollziehen. Im Zweifel empfiehlt es sich, einen Anwalt hinzuziehen.

          Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

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