In einer Spielstraße parken: Droht dafür ein Bußgeld?
Letzte Aktualisierung am: 28. Mai 2024
Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten
Achtung! Häufig werden die Begriffe „Spielstraße“ und „verkehrsberuhigter Bereich“ – mitunter auch als „unechte Spielstraße“ bezeichnet – synonym verwendet. Laut Verkehrsrecht handelt es sich dabei allerdings um verschiedene Straßentypen, für die unterschiedliche Verkehrsregeln gelten. Welche Unterschiede beim Parken in der Spielstraße gemäß StVO gelten, erfahren Sie im nachfolgenden Ratgeber.
FAQ: Parken in der Spielstraße
Eine echte Spielstraße wird durch das Verkehrszeichen 250 „Verbot für Fahrzeuge aller Art“ gekennzeichnet. Das Befahren einer solchen Straße ist demnach für Pkw, Lkw, Motorräder und auch Fahrräder untersagt. Dies bedeutet auch, dass in der Spielstraße ein generelles Parkverbot gilt.
Das Parken im verkehrsberuhigten Bereich (Zeichen 325) ist nur in den dafür gekennzeichneten Flächen gestattet. Außerhalb dieser ist das Anhalten lediglich zum Ein- und Aussteigen sowie zum Be- und Entladen zulässig.
Für das Parken in einer echten Spielstraße droht ein Bußgeld von mindestens 55 Euro. Wurde das Fahrzeug hingegen unzulässig in einem verkehrsberuhigten Bereich abgestellt, beginnen die Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog bei 10 Euro. Eine Übersicht der einzelnen Tatbestände liefert diese Tabelle.
Video: Das richtige Verhalten gegenüber Kindern im Straßenverkehr
Bußgeldkatalog: Parken in Spielstraße und verkehrsberuhigtem Bereich
Verstoß | Bußgeld |
---|---|
In einer Spielstraße parken | 55 € |
… mit Behinderung | 70 € |
… länger als 3 Stunden | 70 € |
Im verkehrsberuhigten Bereich außerhalb der gekennzeichneten Flächen parken | 10 € |
… mit Behinderung | 15 € |
… länger als 3 Stunden | 20 € |
… länger als 3 Stunden mit Behinderung | 30 € |
Inhaltsverzeichnis:
Parken in einer Spielstraße: Ist dies erlaubt?
Eine echte Spielstraße wird durch das Verkehrszeichen 250 (Verbot für alle Fahrzeuge) in Kombination mit dem Zusatzzeichen 1010-10 (Spielende Kinder erlaubt) gekennzeichnet. Es besteht demnach ein Durchfahrtsverbot für alle Fahrzeuge, wobei Kraft- und Fahrräder geschoben werden dürfen, wodurch sich auch ein generelles Parkverbot für die Spielstraße ergibt.
Fahrzeugführer, die sich nicht an diese Vorschriften halten, müssen mit Sanktionen rechnen. So sieht der Gesetzgeber für das Parken in Spielstraßen mindestens ein Verwarngeld in Höhe von 55 Euro vor. Geht der Verstoß mit einer Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer einher oder dauert dieser länger als drei Stunden, erhöht sich die Geldsanktion auf 70 Euro.
Übrigens! Vor einigen Jahren war das Parken in einer Spielstraße günstiger. Ein neuer Bußgeldkatalog, der 2021 in Kraft trat, führte zur Erhöhung der Verwarngelder. Zuvor mussten Parksünder für einen solchen Verstoß 30 bzw. 35 Euro bezahlen.
Zusätzlich zu der für das Parken in der Spielstraße vorgesehenen Strafe bzw. dem drohenden Bußgeld müssen die Fahrzeughalter mit weiteren Konsequenzen rechnen. Denn es ist grundsätzlich möglich, dass die Mitarbeiter des Ordnungsamtes oder die Beamten der Polizei einen Abschleppdienst rufen, um den Falschparker zu entfernen. In einem solchen Fall kostet das unerlaubte Parken in der Spielstraße durch das Abschleppen üblicherweise bis zu 230 Euro mehr.
Verkehrsberuhigter Bereich: Was gilt beim Parken auf einer „unechten“ Spielstraße?
Geht es im Alltag darum, in einer Spielstraße zu parken, ist in der Regel eigentlich der verkehrsberuhigte Bereich gemeint. Dieser wird durch das Verkehrszeichen 325 ausgeschildert und vor allem aufgrund der bildlichen Darstellung von spielenden Kindern auf der Straße fälschlicherweise als Spielstraße bezeichnet. Aus diesem Grund wird die verkehrsberuhigte Zone teilweise auch als unechte Spielstraße bezeichnet.
Welche Verkehrsregeln im verkehrsberuhigten Bereich gelten, ist in der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) unter Anlage 3 lfd. Nr. 12 aufgeführt. So dürfen Fahrzeuge in diesem nur mit Schrittgeschwindigkeit fahren und müssen sicherstellen, dass Fußgänger weder gefährdet noch behindert werden. Zum Parken heißt es außerdem:
Wer ein Fahrzeug führt, darf außerhalb der dafür gekennzeichneten Flächen nicht parken, ausgenommen zum Ein- oder Aussteigen und zum Be- oder Entladen.
In einer unechten Spielstraße ist das Parken demnach nur auf gekennzeichneten Flächen erlaubt. Zu erkennen sind diese üblicherweise anhand einer weißen Fahrbahnmarkierung. Wer außerhalb dieser Parkplätze sein Fahrzeug abstellt, muss mit einem Verwarngeld rechnen. Laut Bußgeldkatalog liegt dieses bei mindestens 10 Euro und kann maximal 30 Euro betragen, wenn andere Verkehrsteilnehmer behindert wurden und der Verstoß außerdem mehr als drei Stunden andauerte.
Darf ich als Anlieger in einer Spielstraße parken?
Ob in einer Spielstraße das Parken für Anwohner gestattet ist, hängt zum einen von der Beschilderung vor Ort und zum anderen davon ab, ob es sich um eine echte oder eine unechte Spielstraße handelt. So ist das Parken in einer echten Spielstraße auch vor eigener Einfahrt nicht gestattet, außer ein Verkehrszeichen gibt die Straße für Anlieger frei. Im Gegensatz dazu erlaubt ein verkehrsberuhigter Bereich das Parken für Anwohner in den gekennzeichneten Bereichen. Einen Anspruch auf einen Stellplatz vor der eigenen Haustür oder speziellen Bewohnerparkplätzen gibt es allerdings nicht.