Spielzeug auf der Straße nutzen: Ist dies erlaubt?

Von Nicole P.

Letzte Aktualisierung am: 12. September 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Wo dürfen Kinder ungestört auf der Straße spielen?

Mit dem liebsten Spielzeug die Straße erkunden: Was sagt der Gesetzgeber?
Mit dem liebsten Spielzeug die Straße erkunden: Was sagt der Gesetzgeber?

Kinder brauchen Bewegung und sollen ihre Umgebung mit allen Sinnen erkunden. Dennoch zeigt eine Studie des Kinderhilfswerkes von 2018, dass selbst bei schönem Wetter nur jedes zweite Kind an drei oder mehr Tagen der Woche draußen spielt.

Um den eigenen Stubenhocker für einen Ausflug an die frische Luft zu begeistern, damit dieser seinen Bewegungsdrang ausleben kann, müssen Eltern manchmal aber Überzeugungsarbeit leisten. Eine Idee kann sein, gemeinsam mit dem liebsten Spielzeug auf die Straße zu gehen, damit auch Teddybär, Spielzeugauto und Co. mehr als nur die eigenen vier Wände sehen.

Doch welche gesetzlichen Vorgaben gelten für Spiele auf der Straße? Was besagt die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)? Und gibt es Alternativen, wo Kinder mit ihrem Spielzeug auf der Straße spielen dürfen? Antworten auf diese und weitere Fragen liefert der nachfolgende Ratgeber.

FAQ: Spielzeug auf der Straße nutzen

Dürfen Kinder auf der Straße spielen?

Nein, die StVO untersagt in der Regel das Spielen auf Straßen, Seitenstreifen und Radwegen.

Können für das Spielen auf der Straße Sanktionen drohen?

Der Bußgeldkatalog sieht insbesondere für die Nutzung von Inline-Skates auf der Straße Sanktionen vor. Das Verwarngeld beläuft sich dabei auf 15 bis 35 Euro.

Wo ist das Spielen erlaubt

Auf Spielstraßen und im verkehrsberuhigten Bereich können sich Kinder austoben, denn dort haben Fußgänger Vorrang.

Dürfen Kinder auf der Straße ihr Spielzeug verwenden?

Gerade in den Städten mangelt es nicht selten an nahegelegenen Spielplätzen und Parks, in denen sich Kinder nach Herzenslust austoben können. Daher gilt es, die vorherrschenden Bedingungen so gut wie möglich auszunutzen. Doch bedeutet dies, dass Kinder mit ihrem Spielzeug die Straße erobern dürfen?

Laut Gesetzgeber ist die Straße bzw. Fahrbahn ausschließlich für Fahrzeuge gedacht. Wer zu Fuß geht, muss hingegen die Gehwege nutzen. Diese Aufteilung soll auch der Verkehrssicherheit dienen. Darüber hinaus heißt es in § 31 Abs. 1 StVO:

Sport und Spiel auf der Fahrbahn, den Seitenstreifen und auf Radwegen sind nicht erlaubt.

Demnach ist das Spielen auf der Straße laut StVO in der Regel nicht gestattet. Allerdings besteht die Möglichkeit, bestimmte Sport- oder Spielarten nur ein entsprechendes Zusatzzeichen zu erlauben. Dadurch besteht zum Beispiel die Option eine Straße zum Inline-Skaten und Rollschuhfahren freizugeben. Das Skaten ist dann unter besonderer Rücksichtnahme auf der Straße zulässig. Allerdings müssen sich diese am rechten Fahrbahnrand einordnen, sodass anderen Fahrzeugen überholen können. Wer sich nicht an diese Vorgaben hält, muss mit Sanktionen in Form eines Verwarngeldes gemäß Bußgeldkatalog rechnen.

Wichtig! Auch wenn die Fahrbahn für Rollschuhfahrer freigegeben ist, bedeutet dies nicht automatisch, dass auch anderes Spielzeug auf der Straße verwendet werden darf.

Raum zum Spielen: Verkehrsberuhigter Bereich und Spielstraße

Konzentration auf die Straße: Spielzeug hat im Straßenverkehr nichts zu suchen.
Konzentration auf die Straße: Spielzeug hat im Straßenverkehr nichts zu suchen.

In verkehrsberuhigten Bereichen haben Fußgänger grundsätzlich Vorrang. Kinder können dort also mit ihrem Spielzeug die gesamte Straße nutzen, während Auto- sowie Radfahrer besondere Vorsicht walten lassen und ggf. auch warten müssen. Gekennzeichnet ist die verkehrsberuhigte Zone mit einem blauen, rechteckigen Straßenschild, welches unter anderem einen Erwachsenen und ein Kind beim gemeinsamen Fußballspiel auf der Straße zeigt. Fälschlicherweise wird die verkehrsberuhigte Zone oft als Spielstraße bezeichnet.

In einer echten Spielstraße herrscht ein „Verbot für Fahrzeuge aller Art“. Dieses wird mit einem weißen, runden Schild mit rotem Rand angekündigt. Zusätzlich dazu markiert ein Zusatzzeichen mit einem spielenden Kind die Spielstraße. Diese Straßen sind ausschließlich für Fußgänger freigegeben, Autos und Fahrräder somit verboten. Hier können Kinder also vollkommen ungestört und gefahrenfrei mit ihrem Spielzeug auf der Straße toben.

Für die eigene Sicherheit und die Ihres Kindes sollte auf der Straße kein Spielzeug verwendet werden. Dies gilt insbesondere auch beim Überqueren der Fahrbahn, denn hier ist volle Konzentration auf den Verkehr gefragt! Warten Sie stattdessen, bis Sie einen Park oder Spielplatz erreicht haben, bevor Puppe, Teddy oder ferngesteuerte Autos zum Spielen herausholen.

Über den Autor

Nicole
Nicole P.

Seit 2016 verstärkt Nicole die Redaktion von bussgeldkatalog.org. Zuvor absolvierte sie ein Studium der Buchwissenschaft und Kulturanthropologie in Mainz. Zu ihren thematischen Schwerpunkten zählen unter anderem die verschiedenen Aspekte der Verkehrserziehung und Verkehrssicherheit, Verkehrsregeln im Ausland sowie das Zollrecht.

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3 Kommentare

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  1. Andrea D
    Am 6. September 2023 um 12:34

    Darf ich an der Seite einer Verkehrsberuhigten Straße ein Bobby car zur Abschreckung hinstellen und anbinden… Bei uns Rasen die meisten Autofahrer mit 40-50 km durch den Verkehrsberuhigten beireich

  2. MichaelZ
    Am 30. März 2021 um 12:46

    Und wie ist die Gesetzeslage wenn ich mich mit meinem PKW im verkehrsberuhigten Bereich vorsichtig und langsam bewege und mir ein Kind mit einem Spielzeug, z.B Bobbycar, in meinen PKW fährt?

    • Haase
      Am 11. April 2024 um 11:12

      Dürfen Kinder in einem verkehrsberuhigten Bereich in gekennzeichneten Parkbuchten Spielgeräte ( Basketball-Korb) aufstellen und dort Parkbuchten blockieren?

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