Sportbootführerschein: Voraussetzungen, Kosten und Prüfung
Letzte Aktualisierung am: 10. September 2024
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Fahrerlaubnis für den Spaß an Bord
Der Verkehr auf den Wasserstraßen ist dem auf betonierten Fahrbahnen nicht unähnlich. Es gilt Verkehrsregeln zu beachten, Promillegrenzen einzuhalten und bestimmte Voraussetzungen zum Führen von Wasserfahrzeugen zu erfüllen. Einsteigen und losfahren oder lossegeln ist nicht so einfach, wie sich einige das vorstellen. Denn ab einer bestimmten Größe und Leistung muss für ein Boot eine Fahrerlaubnis vorliegen. Der Sportbootführerschein (SBF) ist dann das Äquivalent zum Führerschein auf der Straße. Doch wann muss der sogenannte SBF-Schein oder Sportbootschein genau vorhanden sein und wie kann er erworben werden?
Der folgende Ratgeber befasst sich näher mit diesen Fragen und betrachtet zudem auch, ob es beim Sportbootführerschein zwischen See und Binnen einen Unterschied gibt. Darüber hinaus befasst der Artikel sich auch mit dem Thema der Prüfung für den Sportbootführerschein und welche Kosten auf interessierte Wassersportler zukommen.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Sportbootführerschein
Der Sportbootführerschein stellt eine Fahrerlaubnis dar, die das Führen von führerscheinpflichtigen Sportbooten erlaubt.
Je nachdem welche Prüfungen absolviert wurden, ist der Führerschein entweder auf Binnengewässern, auf See oder in beiden Bereichen gültig. Mehr zum Geltungsbereich erfahren Sie hier.
Ja, die Sportbootführerscheinverordnung (SpFV) bestimmt, welche Voraussetzungen für einen solchen Führerschein vorliegen müssen. Alles Wichtige dazu können Sie hier lesen.
Was ist ein Sportbootführerschein?
In Deutschland stellt der Sportbootführerschein (SBF) See und Binnen ein amtliches Dokument dar. Inhaber eines solchen dürfen Sportboot, die der Führerscheinpflicht unterliegen, auf Binnengewässern und Seeschifffahrtsstraßen fahren. Für welche Boote und auf welchen Wasserwegen ein Führerschein vorhanden sein muss, ist gesetzlich geregelt.
Insbesondere die Sportbootführerscheinverordnung (SpFV) ist hier von Bedeutung. In dieser werden alle Vorschriften festgehalten, die in Bezug auf das Führen von Sportbooten gelten. Bereits in §1 SpFV ist definiert, für welche Boote und auf welchen Gewässern diese Regelungen anzuwenden sind:
Diese Verordnung gilt:
auf dem Rhein:
für Sportboote von weniger als 15 Metern Länge, gemessen ohne Ruder und Bugspriet,
auf den übrigen Binnenschifffahrtsstraßen:
für Sportboote von weniger als 20 Metern Länge, gemessen ohne Ruder und Bugspriet,
auf den Seeschifffahrtsstraßen:
für Sportboote ohne Längenbegrenzung.
Sportbootführerschein: Geltungsbereich Binnen und See
Bis 2017 gab es zwei verschiedene Dokumente im Zusammenhang mit dem Sportbootführerschein. Eines wurde für den Geltungsbereich Binnenschifffahrt ausgestellt, das andere für die Seeschifffahrt. Durch die Zusammenlegung der für den jeweiligen Bereich gültigen Sportbootführerscheinverordnungen zu einer, wurden auch die Führerscheindokumente zu einem zusammengefasst.
Seit dem 01.01.2018 wird der Sportbootführerschein nun nur noch im Scheckkartenformat ausgestellt und gleicht somit dem Führerschein für den Straßenverkehr. Er beinhaltet unter anderem einen Vermerk über den jeweiligen Geltungsbereich in dem er verwendet werden darf. Die Antriebsart wird durch ein S für Segel und ein M für Motor bei den jeweiligen Geltungsbereichen angezeigt.
Das Dokument beinhaltet auf der Vorderseite darüber hinaus den Namen des Inhaber, des Geburtsdatum sowie den Geburtsort. Neben dem Ausstellungsdatum finden sich die Unterschrift sowie ein Passbild des Inhabers. Die zuständigen Stellen sowie das zuständige Ministerium sind ebenso aufgeführt wie etwaige Zusatzbestimmungen (das Tragen einer Sehhilfe beispielsweise). Die Erklärungen der einzelnen Position sind in Deutsch und Englisch auf der Rückseite des Führerscheines enthalten. Wie beim Kfz-Führerschein sind Staatswappen und Wasserzeichen ebenfalls hinterlegt.
Sportbootführerschein für die Binnenschifffahrtsstraßen
Wer auf Binnenschifffahrtsstraßen unterwegs sein will, muss sich im Vorfeld darüber informieren, ob er für sein Fahrzeug einen Führerschein benötigt. Darüber hinaus können regionale Behörden für weitere Binnengewässer eine Führerscheinpflicht aussprechen. Für Sportboote gilt auf Binnenwasserstraßen üblicherweise, dass ein Sportbootführerschein vorliegen muss, wenn Fahrzeuge kürzer als 20 Meter sind und/oder eine höhere Leistung als 11,03 kW bzw. 15 PS haben.
Sind die Fahrzeuge länger, gelten weitere bzw. andere Vorgaben und es müssen andere Berechtigungen zum Führen erworben werden. Des Weiteren muss auf dem Rhein eine andere Längenbegrenzung beachtet werden. Hier sind Fahrzeuge unter 15 m und/oder mit mehr als 5 PS nur mit einem Führerschein zu führen.
Der Sportbootführerschein für die Binnengewässer kann in drei Varianten erworben werden – für die Antriebsart Segel, für maschinenbetrieben Sportboote oder bei Arten zusammen. Im Dokument ist dann nicht nur der Geltungsbereich vermerkt, sondern auch für welche Antriebsart die Fahrerlaubnis gilt.
Fahrerlaubnis für Seeschifffahrtsstraßen
Sportbootsführer, die auf den Seeschifffahrtsstraßen fahren möchten, benötigen bis zur Drei-Seemeilen-Grenze einen Führerschein wenn die Leistung des Fahrzeugs mehr als 15 PS beträgt. Eine Begrenzung der Länge ist hier nicht vorhanden. Der Sportbootführerschein mit dem Geltungsbereich See ist zudem auch nur für Boote mit einer Antriebsmaschine vorgeschrieben.
Welche Voraussetzungen müssen für einen SBF See und Binnen erfüllt sein?
Die Ferien stehen vor der Tür und es soll raus aufs Wasser gehen. Da kann der Sportbootführerschein schnell am Wochenende absolviert werden und gut ist – oder doch nicht? Es gibt durchaus Kurse, die innerhalb von drei Tagen stattfinden und auf die SBF Prüfung vorbereiten. Allerdings bedürfen die Anmeldung zur Prüfung, die Prüfung an sich und die Ausstellung des Dokuments einen gewissen Zeitraum. Darüber hinaus sind für diese Prüfung bestimmte Voraussetzungen zur erfüllen und Unterlagen im Vorfeld einzureichen.
Wie beim Straßenführerschein gibt es auch beim Sportbootführerschein ein vorgeschriebenes Alter, ab dem dieser gemacht werden darf. Bei der Antriebsart Segel für die Binnenschifffahrtsstraßen müssen Antragsteller 14 Jahre alt sein bzw. am Tag der Prüfung 13 Jahre und neun Monate. Sportboote mit einer Antriebsmaschine (Binnen und See) dürfen ab 16 Jahren geführt werden. Das heißt am Tag der Prüfung müssen Antragsteller mindestens 15 Jahre und neun Monate alt sein.
Ein Personalausweis, Reise- oder Kinderpass ist also bei der Anmeldung zur Prüfung vorzulegen. In der Regel können die Kurse auch absolviert werden, wenn das Mindestalter noch nicht erreicht ist, sofern die Prüfung dann wie erwähnt unter den bestimmten Altersvorgaben stattfindet. Bei Minderjährigen muss für die Kurse und für die Prüfung eine Einverständniserklärung der Eltern vorliegen.
Vorbereitung und Anmeldung zur Prüfung
Vorgeschrieben ist der Besuch einer Bootsschule für den Erwerb des Führerscheins nicht. Das heißt, Bewerber um einen Sportbootführerschein müssen sich nur für die jeweilige Prüfung anmelden und sich selbst darum kümmern, wie sie sich auf diese vorbereiten. Ob sie sich nun für Kurse anmelden oder sich die für den Sportbootführerschein (SBF) wichtigen Prüfungsfragen selbst beschaffen, bleibt ihnen überlassen.
Dabei sollten Interessierte auch beachten, dass auch bei diesem Führerschein Theorie und Praxis eine Rolle spielen. Wichtig ist, dass alle Bewerber während der Prüfung die Grundlagen beherrschen und die Fragen richtig beantworten. Sowohl der theoretische Teil als auch der praktische Teil müssen bestanden werden, um den Sportbootführerschein zu erhalten.
Je nach Region sind die Unterlagen für die Anmeldung bei unterschiedlichen Stellen abzugeben. In der Regel sind die Prüfungsausschüsse für amtliche Sportbootführerscheine und Funkzeugnisse dafür zuständig. Melden sich Bewerber bei Kursen an, wird ihnen dort üblicherweise auch mitgeteilt, wo sie die Prüfungsanmeldung einreichen müssen. Darüber hinaus können auch die Bürgerämter diese Informationen weitergeben.
Diese Ausschüsse bearbeiten die Anmeldung und entscheiden dann über die Zulassung zur jeweiligen Prüfung. Neben dem Antragsformular, dem ärztlichen Gutachten und dem Zuverlässigkeitsnachweis sind auch ein Passbild (wie beim Kfz-Führerschein 35 mm x 45 mm groß und ohne Kopfbedeckung) und die Einverständniserklärung bei Minderjährigen einzureichen.
Nach bestandener Prüfung wird der Sportbootführerschein vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) ausgestellt und dem Sportbootführer übergeben. Das Dokument ist international gültig, allerdings sollten sich Bootsführer immer über die jeweils gültigen Regelungen im Ausland informieren. Geht ein Sportbootführerschein verloren, kann die Ausstellung eines Ersatzes beispielsweise beim Deutschen Motoryachtverband e.V. oder beim Deutschen Segler-Verband e.V. beantragt werden. Gleiches gilt, wenn sich Daten auf dem Dokument geändert haben.
Welche Fragen sind beim Sportbootführerschein in der Prüfung wichtig?
Für alle Geltungsbereiche und Antriebsarten muss beim Sportbootführerschein, wie erwähnt, eine Theorie- und eine Praxisprüfung erfolgreich abgeschlossen werden. Die theoretische Prüfung für den Sportbootführerschein nutzte genormte Fragebögen, die verschiedene Themenbereiche abdecken. Je nach Geltungsbereich beinhalten diese dann unterschiedliche Schwerpunkte. Besitzen Geprüfte bereits einen Sportbootführerschein, kann das bei einigen Teilen zu einer Befreiung von der Prüfung führen.
Die Prüfungsfragen beim Sportbootführerschein Binnen erfordern den Nachweis von Kenntnissen in der Wetterkunde, beim Binnenschifffahrtsrecht sowie der Seemannschaft. Auch das Führen des jeweiligen Fahrzeugs sowie der Umweltschutz sind Thema in der Prüfung. Je nach Antriebsart sind dann weitere Fragen spezifisch zu dieser zu beantworten.
Im Geltungsbereich See spielen dann zusätzlich auch Punkte wie das Seeschifffahrtsrecht und die Navigation eine Rolle. Für diesen Sportbootführerschein sind spezielle Fragen und Aufgaben zur Navigation und Kartenkunde Teil der Prüfung. Auf die Theorie folgen dann die Praxisaufgaben, in denen das theoretische Wissen angewandt und umgesetzt werden muss. Auch hier gibt es je nach Geltungsbereich und Antriebsart spezifische Aufgaben.
Sportbootführerschein kaufen: Ohne Prüfung nur in Ausnahmefällen möglich
Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Sportbootführerschein Binnen für maschinenbetriebene Boote ohne eine Prüfung erlangt werden. Besitzen Bewerbe bereits einen SBF mit Geltungsbereich See und einen SBF Binnen für Segel kann beim Deutschen Segler-Verband e.V. einen Antrag auf die Erweiterung des Führerscheins gestellt werden. In diesem Fall sind nur die Gebühren für die Ausstellung zu zahlen nicht jedoch die für die Prüfung – da eine solche nicht notwendig ist.
Kosten für den Sportbootführerschein
Was kostet ein Sportbootführerschein eigentlich? Die Kosten können durchaus sehr unterschiedlich ausfallen. Bedeutend ist unter anderem ob ein Kurs zur Prüfungsvorbereitung besucht wird oder nur die Unterrichtsmaterialien gekauft werden. Hinzukommt, welcher SBF und wann dieser absolviert wurde, was dann Einfluss auf die Prüfungsgebühren hat.
So können sich die Kosten durchaus in einer Spanne von durchschnittlich 40 bis 700 Euro bewegen. Nachfolgend findet sich eine Übersicht zu den Gebühren, die bei den jeweiligen Prüfungen zum Sportbootführerschein derzeit anfallen.
Art des Führerscheins | Kosten |
---|---|
Theorie | |
Theorie Binnen (beide Antriebsarten an einem Tag) | 40,66 Euro |
Theorie Binnen (nur Maschine) | 29,96 Euro |
Theorie Binnen (nur Segel) | 27,82 Euro |
Theorie See (gilt nur für motorbetriebene Fahrzeuge) | 36,38 Euro |
Praxis | |
Praxis Binnen (beide Antriebsarten an einem Tag) | 44,94 Euro |
Praxis Binnen (nur Maschine) | 31,03 Euro |
Praxis Binnen (nur Segel) | 31,03 Euro |
Praxis See (gilt nur für motorbetriebene Fahrzeuge) | 35,31 Euro |
Weitere Gebühren | |
Zulassung | 14,98 Euro |
Fahrerlaubnis wird erteilt | 24,26 Euro |
Vorläufige Fahrerlaubnis wird erteilt | 15,70 Euro |
Quelle: Deutscher Segler-Verband e.V.
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Ich besitze seit ca. 40 Jahren den BK-Schein des Deutschen Seglerverbandes und bin seither über 11.000 Seemeilen in Ostsee, Nordsee, Aegeis und Caribic gesegelt. Ich strebe an, den SBF zu erwerben um meinen BK-Schein auf SSS umschreiben zu lassen. Für den SBF-Schein muss ich ausser dem Kfz-Führerschein (vorhanden) auch ein ärztliches Gutachten über Seetauglichkeit vorlegen.
Ich bin auch seit über 40 Jahren Privatpilot (auch Zulassung zum Instrumentenflug: PPL-A, IFR) und muss jährlich beim Fliegerarzt meine Tauglichkeit zum Fliegen nachweisen. Ausserdem bin ich Arzt und im Notarztdienst tätig.
Muss ich denn für den SBF noch ein ärztliches Gutachten über Seetauglichkeit vorlegen?
Nein, weil das Binnenschifffahrtsrecht vom Seeschifffahrtsrecht abweicht. Auskunft darüber erhält man bei den Schifffahrtsämtern und der Wasserschutzpolizei.
Ich besitze seit Jahren einen Sporthochseeschifferschein, wir haben ein eigenes Boot, sind 12 Jahre um die Welt gesegelt und möchten für die Berliner Gewässer nein Boot über 15PS chartern. Für Teile der Gewässer ist ein Sportbootführerschein Binnen vorgeschrieben. Gilt mein Schein auch für diese Gewässer?
Meines Wissens nicht. Ich habe den SBF Binnen unter Segel (für Berlin notwendig) mittels meines SKS anrechnen lassen. Dafür musste ich aber den Binnen unter Motor besitzen, weil die Regeln teilweise im Binnenbereich etwas anders sind. Also ,musst du zumindest die Theorie schreiben, um beide Scheine zu erhalten. Ist aber nicht schwer. Ähnelt sehr dem See.