Was ist ein Strafverfahren? Infos zum Ablauf

Von Sarah K.

Letzte Aktualisierung am: 10. September 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Wenn Straftäter zur Rechenschaft gezogen werden

Einen Überblick der Regelungen zum Strafverfahren liefert unser Ratgeber.
Einen Überblick der Regelungen zum Strafverfahren liefert unser Ratgeber.

Wird in Deutschland ein Verdächtiger für das Begehen einer Straftat durch die Polizei ermittelt, so wird im Rahmen vom Strafverfahren (auch Strafprozess) ermittelt, ob es sich dabei tatsächlich um den Täter handelt.

Kann die Unschuld des Angeklagten nachgewiesen werden, wird das Strafverfahren eingestellt. Ist dieser hingegen eindeutig als Täter überführt, legt das Gericht eine Strafe fest. Den Strafrahmen für einzelne Taten definiert das Strafgesetzbuch (StGB).

Doch wie lange dauert ein Strafverfahren eigentlich? Wie läuft ein Strafverfahren genau ab? Was kostet ein Strafverfahren? Diesen Fragen geht der nachfolgende Ratgeber auf den Grund und informiert Sie umfassend, welche Regelungen die Strafprozessordnung (StPO) für ein Strafverfahren in Deutschland festlegt.

FAQ: Strafverfahren

Was ist ein Strafverfahren?

Das Strafverfahren hat zum Ziel, den Täter einer Straftat zu ermitteln und vor Gericht zur Rechenschaft zu ziehen.

Wie läuft ein Strafverfahren ab?

Es besteht im Wesentlichen aus drei Schritten: Ermittlungsverfahren, Zwischenverfahren und Hauptverfahren. Ist dieses abgeschlossen, können noch Rechtsmittel eingelegt werden.

Wer trägt die Kosten im Strafverfahren?

Kommt es zu einer Verurteilung, werden diese dem Täter in Rechnung gestellt. Andernfalls übernimmt die Staatskasse die Kosten.

Strafverfahren: Definition des Begriffs

Im Rahmen von einem Strafverfahren, dessen Ablauf und Grundsätze in der StPO geregelt sind, geht es allgemein darum, den Täter einer Straftat zu ermitteln und diesen entsprechend zur Rechenschaft zu ziehen.

Damit es zur Einleitung von einem Strafverfahren kommt, muss erst einmal eine Straftat vorliegen. Diese ist klar von einer Ordnungswidrigkeit, die beispielsweise im Straßenverkehr begangen werden kann und für die es einen Bußgeldbescheid gibt, abzugrenzen.

Überschreiten Sie die Höchstparkdauer oder leisten sich eine geringfügige Geschwindigkeitsüberschreitung, sind dies keine Verbrechen oder Ähnliches, die strafrechtlich verfolgt werden müssten.

Allerdings können auch im Straßenverkehr Straftaten verübt werden. So werden die Behörden beispielsweise ein Strafverfahren einleiten, wenn Fahrerflucht nach einem Verkehrsunfall vorliegt.

Wie lange dauert es, bis ein Strafverfahren eröffnet wird?

Das Strafverfahren beginnt schon in dem Moment, in welchem eine Anzeige gestellt oder Ermittlungen von Amts wegen eingeleitet werden. Sobald die Staatsanwaltschaft mit Unterstützung der Polizei tätig wird, Indizien und Beweise zu sammeln, wird das sogenannte Ermittlungsverfahren eröffnet, welches einen Teil des Strafverfahrens darstellt. Weitere Informationen zum Ablauf, erhalten Sie im weiteren Textverlauf.

Ablauf von einem Strafverfahren

Eine erste Anhörung im Strafverfahren kann durch die Polizei erfolgen.
Eine erste Anhörung im Strafverfahren kann durch die Polizei erfolgen.

Während beim Strafverfahren über die Dauer keine Aussage möglich ist, da diese von vielen Faktoren abhängt, ist der Ablauf des Verfahrens genau geregelt. In den nachfolgenden Abschnitten gehen wir genauer auf die drei wichtigen Phasen vom Strafverfahren ein.

Vor- bzw. Ermittlungsverfahren

Der Beginn vom Strafverfahren ist das Ermittlungsverfahren. Damit dieses eingeleitet wird, muss zunächst einmal der Anfangsverdacht für eine Straftat vorliegen. Dieser kann aufgrund einer Anzeige oder durch Ermittlungen von Amts wegen (bei schweren Straftaten) bestehen.

Liegt eine Strafanzeige vor, wird die Staatsanwaltschaft tätig. Mit Unterstützung der Polizei wird der Sachverhalt ermittelt. Zudem müssen natürlich Indizien und Beweise unter die Lupe genommen werden. Auch die Befragung von Zeugen und dem Verdächtigen gehört zum Ermittlungsverfahren.

Ist das Ermittlungsverfahren abgeschlossen, bestehen drei Optionen. Liegen keine ausreichenden Beweismittel vor, kann die Staatsanwaltschaft das Strafverfahren bereits zu diesem Zeitpunkt einstellen. Auch der Verteidiger eines Beschuldigten kann nach Akteneinsicht im Strafverfahren dessen Einstellung beantragen.

Die zweite Option stellt der Erlass von einem Strafbefehl dar. Dieser kann durch die Staatsanwaltschaft beantragt werden, wenn es sich um keine schwerwiegende Straftat handelt. Der Strafbefehl ist in aller Regel an eine Geldstrafe geknüpft. Gegen diese kann binnen 14 Tagen Einspruch eingelegt werden.

Ist dies der Fall, tritt Option drei, welche auch bei schwerwiegenden Straftaten Anwendung findet, in Kraft: Die Straftat wird vor Gericht verhandelt.

Gut zu wissen: Die Staatsanwaltschaft ist in diesem Teil vom Strafverfahren verpflichtet, „in beide Richtungen“ zu ermitteln. Das bedeutet, dass sowohl Fakten die gegen, als auch solche, die für den Beschuldigten sprechen, aufgedeckt werden sollen.

Zwischenverfahren

Zum Ablauf vom Strafverfahren gehört auch das Zwischenverfahren.
Zum Ablauf vom Strafverfahren gehört auch das Zwischenverfahren.

Entscheidet sich die Staatsanwaltschaft nach dem Ermittlungsverfahren dazu, eine Anklage zu erheben, wird die entsprechende Anklageschrift an das Gericht verschickt und leitet somit das sogenannte Zwischenverfahren ein.

Dieses entscheidet dann, ob ein Hauptverfahren inklusive Verhandlung vor Gericht eröffnet wird. Zu diesem Zeitpunkt kann auch der Strafverteidiger noch einmal Akteneinsicht verlangen und Argumente darlegen, welchen den Angeschuldigten entlasten. Daher ist ein Strafverfahren ohne Anwalt keinesfalls zu empfehlen.

Hauptverfahren

Das Hauptverfahren beinhaltet auch die Hauptverhandlung vor Gericht. Der Ablauf vom Strafverfahren ist zu diesem Zeitpunkt noch einmal in drei Schritte unterteilt:

  1. Eröffnung der Hauptverhandlung: Den Beginn dieses Teils vom Strafverfahren stellen die Fragen zur Person des Angeklagten und die Verlesung der Anklageschrift dar. Bei mehreren Anklagepunkten kann dies einige Zeit in Anspruch nehmen.
  2. Beweisaufnahme: Mit der Aussage des Angeklagten (welche auch verweigert werden darf) beginnt die Beweisaufnahme. Anschließend werden Zeugen vernommen und Beweismittel präsentiert. Zum Ende der Beweisaufnahme hält der Staatsanwalt sein Plädoyer und beantragt die Strafe für den Angeklagten. Danach darf auch der Strafverteidiger sein Plädoyer halten. Das letzte Wort der Beweisaufnahme hat der Angeklagte.
  3. Urteilsverkündung: Den Abschluss des Hauptverfahrens stellt die Urteilsverkündung des vorsitzenden Richters dar. Bevor das Urteil gesprochen wird, zieht sich das Gericht noch einmal zur Beratung zurück. Das Strafmaß kann dem Antrag von Staatsanwalt oder Verteidiger entsprechen, aber auch von diesem abweichen. Ist für das Gericht eine Schuld des Angeklagten nicht bewiesen, kommt auch ein Freispruch im Strafverfahren in Betracht.

Rechtsmittel und Vollstreckung

Nach der Urteilsverkündung können noch Rechtsmittel im Strafverfahren eingelegt werden. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn der Angeklagte mit dem Strafmaß nicht einverstanden ist. Auch die Staatsanwaltschaft kann Rechtsmittel einlegen, sofern das Urteil noch nicht rechtskräftig ist.

Dabei ist grundsätzlich zwischen den Rechtsmitteln der Berufung und Revision zu unterscheiden. Letztere ist nur gegen Urteile des Landesgerichts möglich und lässt nicht zu, dass neue Tatsachen und Beweismittel ans Licht gebracht werden. Es geht vielmehr um eine Nachprüfung des Urteils. Dabei wird unter anderem überprüft, ob alle Verfahrensschritte korrekt ausgeführt wurden.

Gegen ein Urteil, welches aus einem Strafverfahren vor dem Amtsgericht hervorgeht, ist eine Berufung möglich. In diesem Fall können neue Tatsachen und Beweismittel vorgelegt werden, sodass der Fall erneut bewertet wird.

Welche Kosten verursacht ein Strafverfahren?

Die Kosten von einem Strafverfahren sind im Gerichtskostengesetz festgelegt.
Die Kosten von einem Strafverfahren sind im Gerichtskostengesetz festgelegt.

Ein Strafverfahren verursacht Kosten, welche je nach Aufwand einen hohen Betrag darstellen können. Dabei sind unterschiedliche Kostenfaktoren miteinzubeziehen. Greifen Angeklagte nicht auf einen Pflichtverteidiger zurück, fallen Anwaltskosten im Strafverfahren an. Die Abrechnung dieser erfolgt gemäß Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).

Hinzu kommen die Verfahrenskosten sowie Gebühren und Auslagen. Dazu zählen auch Kosten, welche beispielsweise im Rahmen des Ermittlungsverfahrens entstanden sind. Die Höhe der Gerichtskosten ist in Anlage 1 des Gerichtskostengesetzes (GKG) geregelt. Sie bemisst sich nach der ausgesprochenen Strafe.

Wichtig: Bei einer Verurteilung muss in aller Regel der Angeklagte die Kosten vom Strafverfahren tragen. Wird dieser allerdings freigesprochen, werden die Auslagen vom Staat getragen.

Über den Autor

Sarah
Sarah K.

Sarah absolvierte ein Journalismus-Studium an der DEKRA Hochschule für Medien in Berlin mit dem Schwerpunkt "Onlinejournalismus" und ist seit 2016 Teil unseres Teams. Sie schreibt Texte zu unterschiedlichsten Fragestellungen im Bereich Verkehrsrecht und ist insbesondere für den Newsbereich zuständig.

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2 Kommentare

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  1. M
    Am 18. Januar 2023 um 8:22

    Nach Erhalt des Urteils, deren Kosten bereits gezahlt werden möchte nun die Staatsanwaltschaft doppelt abkassieren
    Das bedeutet
    Zb: 1500 Strafe die gezahlt werden
    Möchte nun die Staatsanwaltschaft 1800 extra auf ein anderes Konto
    Ist das normal

    Eigentlich nicht

  2. Almas
    Am 10. August 2020 um 14:42

    Ich habe auch so porbelm gehabt wollte ich fragen wie viel Euro bekommen ich das Strafe von Polizei

    Mit freundlichen Grüßen almas

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