Strafzettel in Frankreich: Hat das Folgen in Deutschland?

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 22. August 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Bußgeld im Frankreich-Urlaub

Strafzettel aus Frankreich erhalten: Viele Verkehrssünder wissen nicht, wie sie sich verhalten sollen.
Strafzettel aus Frankreich erhalten: Viele Verkehrssünder wissen nicht, wie sie sich verhalten sollen.

Laut französischem Recht ist es verboten, ein Schwein Napoleon zu nennen. Diese doch recht kuriose Vorschrift mag für dort ansässige Bauern womöglich von Belang sein, für Frankreich-Touristen spielt sie aber eine weniger wichtige Rolle.

Urlauber haben ohnehin eher die Kultur und die Kulinarik im Blick bzw. im Mund als die Rechtslandschaft. Doch gerade, wer mit dem eigenen Auto oder einem Mietwagen das Land erkundet, sollte sich vorab mit den französischen Verkehrsregeln befassen. Denn sonst kann eine Unachtsamkeit schnell einen Strafzettel in Frankreich herbeiführen und das ist einer ausgelassenen Reisefreude üblicherweise eher hinderlich.

Ist es dann doch einmal passiert, sind sich viele Urlauber unsicher, ob Sie den Strafzettel aus Frankreich überhaupt bezahlen müssen. Genau dieser Problematik widmet sich der folgende Ratgeber. Wir erklären Ihnen, warum es unklug wäre, einen Bußgeldbescheid aus Frankreich zu ignorieren.

FAQ: Strafzettel in Frankreich

Wie teuer ist ein Strafzettel in Frankreich?

Wie hoch das Bußgeld ausfällt, richtet sich nach der Ordnungswidrigkeit, die Sie begangen haben.

Kann ein Strafzettel aus Frankreich in Deutschland vollstreckt werden?

Ja, allerdings nur, wenn das Bußgeld mindestens 70 Euro beträgt.

Wann verjährt ein Strafzettel aus Frankreich?

Die Verjährungsfrist ist hier erheblich länger als in Deutschland und beträgt zwei Jahre.

Bußgeldbescheid erhalten: Schnelles Handeln zahlt sich aus

Gerade dann, wenn vorher nicht die landestypischen Regeln studiert werden, kann ein Urlauber schon einmal mit einem Strafzettel aus dem Ausland konfrontiert werden. So kann es in Frankreich geschehen, dass die außerorts geltende Höchstgeschwindigkeit von 90 km/h überschritten wird, weil der Fahrer schlichtweg von den deutschen Bestimmungen ausgeht.

Wird der Urlauber dann von den französischen Behörden oder deren Überwachungssystemen geblitzt, ist ein Strafzettel aus Frankreich die Folge. Wieder in Deutschland angekommen, sorgt diese unliebsame Post zumeist für weniger schöne Urlaubsgefühle. Auch wenn der Ärger groß ist, sollten Sie davon absehen, den Strafzettel aus Frankreich nicht zu bezahlen.

Zahlen Sie die Geldbuße nicht umgehend, kann sich laut herrschendem Recht in Frankreich die im Bußgeldbescheid festgesetzte Summe erhöhen. Im Gegenzug dazu wird ein schnelles Agieren des Verkehrssünders wiederum durch Rabattierung belohnt.
Je schneller der Strafzettel aus Frankreich beglichen wird, desto weniger muss bezahlt werden.
Je schneller der Strafzettel aus Frankreich beglichen wird, desto weniger muss bezahlt werden.

Wie hoch der Nachlass beim Bußgeld ausfällt, variiert je nach Ordnungswidrigkeit. Werden Sie beispielsweise mit dem Handy am Steuer erwischt, müssen Sie bei schneller Zahlung ggf. nicht die regulären 135 Euro zahlen, die auf dem Strafzettel aus Frankreich vermerkt sind. Es lohnt sich also, umgehend seine Schulden zu begleichen.

Um von der Regelung profitieren zu können, sind folgende Fristen zu berücksichtigen:

  • Begleichung vom Strafzettel aus Frankreich, der direkt vor Ort ausgehändigt wurde, binnen drei Tagen.
  • Zahlung des Bußgeldes im Verlauf von 15 Tagen ab der Zustellung des Bescheides, wenn eine Ahndung vor Ort stattgefunden hat.
  • Überweisung der Geldbuße innerhalb von 30 Tagen ab der Zustellung des Bußgeldbescheids, wenn der Verstoß durch die automatische Verkehrsüberwachung ermittelt wurde.

Wird dem Verkehrssünder nach seinem Aufenthalt in Frankreich der Strafzettel in Deutschland zugestellt, vergrößert sich die Frist zu zahlen entsprechend.

Vollstreckungsabkommen Deutschland – Frankreich

Auch dann, wenn Ihnen der Strafzettel aus Frankreich erst in Deutschland zugestellt wird, sind Sie verpflichtet die Geldbuße zu bezahlen. Grundlage dafür ist der EU-weite „Rahmenbeschluss über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung von Geldstrafen und Geldbußen“. Demnach lassen sich Forderungen über bestimmte Landesgrenzen hinweg durchsetzen.

Weigert sich ein Verkehrssünder nach Erhalt von einem Strafzettel aus Frankreich, die fällige Summe zu zahlen, wird das Verfahren an das deutsche Bundesamt für Justiz weitergeleitet. Dieses sorgt dann dafür, dass das Bußgeld aus Frankreich einer Vollstreckung unterzogen wird, der Delinquent also den offenen Betrag begleicht.
Laut einer Rahmenbestimmung der EU kann ein Strafzettel aus Frankreich von deutschen Behörden vollstreckt werden.
Laut einer Rahmenbestimmung der EU kann ein Strafzettel aus Frankreich von deutschen Behörden vollstreckt werden.

Übrigens: Das Abkommen umfasst nur Geldbußen ab einer Höhe von 70 Euro. Punkte in Flensburg, Fahrverbote oder gar ein Führerscheinentzug können nicht in einem anderen Land durchgesetzt werden.

Auch bei niedrigeren Summen sollten es sich Betroffene zweimal überlegen, ob sie den Strafzettel aus Frankreich ignorieren. Denn erst nach zwei Jahren tritt die französische Vollstreckungsverjährung ein. Reist der Verkehrssünder binnen zwei Jahren wieder nach Frankreich, ohne zuvor das Bußgeld zu begleichen, kann er vor Ort zur Zahlung aufgefordert werden.

Halterhaftung: Keine Vollstreckung in Deutschland

Eine Besonderheit stellt in diesem Zusammenhang die Halterhaftung dar. So kann das Bundesamt für Justiz die Vollstreckung von einem Strafzettel aus Frankreich zurückweisen, wenn der Betroffene zuvor erfolglos Einspruch gegen den Bescheid eingelegt hat, weil er selbst nicht der Fahrer war.

Eine derartige Haftbarmachung des Halters vom jeweiligen Auto läuft der in Deutschland geltenden Unschuldsvermutung zuwider. Liegt dem Strafzettel aus Frankreich jedoch ein Parkverstoß zugrunde, muss hingegen auch in Deutschland der Halter das Geld zahlen, falls der Fahrer nicht zu ermitteln ist.

Über den Autor

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Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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103 Kommentare

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  1. Marcus H.
    Am 3. September 2018 um 13:35

    Hallo,
    ich habe eine Zahlungsaufforderung erhalten, obwohl sich mein Auto nachgewiesenermaßen in diesem Zeitraum auf einem abgeschlossenen Bezahlparkplatz vor einer Nordseeinsel befand.
    Was ist zu tun?
    Danke und Gruß

  2. Anna Maria R.
    Am 3. September 2018 um 12:06

    Nach der letzten Frankreichreise sind bisher drei Strafzettel á 45 € wegen geringster Geschwindigkeitsüberschreitungen bei mir als Halter eingegangen. Mein Mann ist aber gefahren. Wenn ich jetzt widerspreche, da es mich nicht betrifft, wird in D nicht vollstreckt. (?)
    Aber wenn wir in den nächsten zwei Jahren wieder in Frankreich sind, können wir strafrechtlich verfolgt werden. Bei jedem Parkticket muss ja die Autonummer angegeben werden.
    Hat wer Erfahrungen?

  3. S. Selmi
    Am 22. August 2018 um 20:38

    Auf Ihrer Seite lese ich:
    “Übrigens: Das Abkommen umfasst nur Geldbußen ab einer Höhe von 70 Euro.”
    Bezieht sich diese Angabe auf die verminderte (45,-€), auf die pauschale (68,-€) oder auf die erhöhte (180,-) Geldbuße?
    Hintergrund: Geblitzt, wohl zurecht. Finde einfach die 45,-€ überzogen…
    Vielen Dank,
    S.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 12. Oktober 2018 um 13:11

      Hallo S.,

      zu beachten ist in der Regel das pauschale Bußgeld. Fallen Verfahrenskosten an, sind diese jedoch auch zu beachten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  4. Jürgen
    Am 17. August 2018 um 13:13

    Hallo,
    habe wie alle Anderen hier eine Knolle aus Frankreich bekommen.
    Erlaubte Höchstgeschw. 90km/h
    Nach Toleranzabzug blieben 95km/h übrig. Also 5 zuviel!

    Verminderte Geldbuße: 45€
    Pauschal-Geldbuße: 68€
    Erhöhte Geldbuße: 180€

    Welcher Wert ist jetzt für das “70€-Vollstreckungsabkommen” relevant?

    Vielen Dank für die kommende Antwort.

    MfG
    Jürgen

    • bussgeldkatalog.org
      Am 8. Oktober 2018 um 9:01

      Hallo Jürgen,

      im Regelfall die Pauschal-Geldbuße.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  5. Dirk
    Am 14. August 2018 um 12:40

    Hallo!

    Kurze Frage: ich habe wegen geringfügiger Geschdindigkeitsüberschreitung in Frankreich ein Bußgeld i.H.v. 45 EUR erhalten (wenn innerhalb von 46 Tagen gezahlt) bei späterer Zahlung 68 EUR bzw. 180 EUR. Für das Vollstreckungsabkommen sind 70 EUR maßgeblich! Auf welchen Wert bezieht sich dieses?
    Grüße

    Dirk

    • bussgeldkatalog.org
      Am 5. Oktober 2018 um 15:38

      Hallo Dirk,

      wenn sich das Bußgeld nach einer gewissen Zeit erhöht, sollte es bei Übersteigen der Vollstreckungsgrenze dann auch entsprechend vollstreckbar sein. Wenden Sie sich ggf. an einen Anwalt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  6. Jochen
    Am 8. August 2018 um 14:04

    Hi
    Gibt es eine Frist zwischen Tag des Vergehens und Zusendung des Bussgeldbescheides, den die französischen Behörden einhalten müssen?
    Oder andersherum. Bis wann muss die Behörde den Strafzettel ausgestellt haben? 3 Monate? 1 Jahr?
    Vielen Dank
    Jochen

    • bussgeldkatalog.org
      Am 1. Oktober 2018 um 10:40

      Hallo Jochen,

      derart detaillierte Informationen zur französischen Strafverfolgung liegen uns leider nicht vor.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  7. Piccenin
    Am 16. Juli 2018 um 17:33

    Was mich mehr ärgert, ist diese abzocker nummer in frankreich von übelster art. Nachts auf der Autobahn, 500mtr. vor der italienischen grenze, ohne ersichtlichen grund auf 90km/h reduziert und dann einen blitzer morgens um 2uhr.
    Erinnert an die wegelagerer im mittelalter im auftrag des königs

  8. Sylke R.
    Am 11. Juli 2018 um 13:48

    Hallo, kann ich den Bußgeldbescheid aus Frankreich problemlos online überweisen?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 3. August 2018 um 16:54

      Hallo Sylke R.,

      Sie können das Geld an die angegebene Kontonummer überweisen.

      Die Redaktion von Bussgeldkatalog.org

  9. Norbert
    Am 3. Juli 2018 um 0:05

    Hi, bin gerade in Frankreich geblitzt worden. Recherchiere jetzt panisch auf allen möglichen Seiten was mich erwartet. Irgendwie ohne Erfolg. Vielleicht gibt es von euch ne Prognose?
    Nationalroute war wohl auf einem Teilstück temporär von 110 auf 80 gedrosselt. Gefahren bin ich laut Tacho gemütlich knappe 110.
    Vielen Dank im Voraus
    Norbert

    • bussgeldkatalog.org
      Am 31. Juli 2018 um 11:57

      Hallo Norbert,

      liegt die Geschwindigkeitsüberschreitung im Bereich von 20 bis 49 km/h, ist mit einem Bußgeld von 135 bis 375 Euro zu rechnen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  10. Patrick
    Am 1. Juli 2018 um 20:50

    Hallo zusammen,
    mein Wagen ist in Frankreich mit 99kmh geblitzt worden, wo 90 erlaubt waren.
    Nun soll ich 45 Euro Bußgeld zahlen.
    Allerdings bin ich mir nicht sicher, wer zu dem Zeitpunkt gefahren ist, da wir nachts auf dem Weg nach Spanien gefahren sind und die anderen beiden Fahrer abstreiten zu dem Zeitpunkt Gefahren zu sein.
    Muss ich als Halter dennoch zahlen?
    Beste Grüße

    • bussgeldkatalog.org
      Am 30. Juli 2018 um 9:13

      Hallo Patrick,
      in Frankreich gilt auch bei Geschwindigkeitsverstößen die Halterhaftung. Möglichen Sanktionen können Sie in der Regel nur entgehen, wenn Sie eine Person als Fahrer identifizieren können und diese belasten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  11. Claudia F.
    Am 22. Juni 2018 um 16:40

    Hallo, habe vor 1 Woche 2 Bußgeldbescheide aus Südfrankreich bekommen und wollte jetzt mal die rechtliche Seite klären.
    Bei einem Bescheid hatte ich 9 km/h zuviel, und beim anderen 3km/h, Toleranz schon abgezogen. Für jeden Bescheid soll ich 45 € zahlen. Wie aber schon bei anderen gelesen wird es teurer, wenn ich nicht innerhalb von 48 Tagen zahle.
    Nun ist aber der Fall, dass das Auto auf meinen Mann zugelassen ist, er auch den Bescheid bekam, ich aber gefahren bin. Wie in vorherigen Fällen zu lesen, wird das Vollstreckungsabkommen erst ab einer Geldstrafe von 70€ wirksam.
    Heißt das für mich ich muss nicht zahlen?

    VG C.F.

    • Frank
      Am 18. September 2018 um 18:56

      Mir geht es nun auch so…. Wie verlief es in diesem Fall weiter?

      LG
      Frank

    • bussgeldkatalog.org
      Am 23. Juli 2018 um 15:44

      Hallo Claudia F.,

      setzen Sie sich am besten mit einem Anwalt in Verbindung.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  12. Fabian
    Am 15. Juni 2018 um 11:59

    Hallo!

    Ich habe in der letzten Woche 2 Bußgeldbescheide aus Frankreich erhalten. Einmal mit 1 km/h zu schnell (45€) und einmal mit 28 km/h zu schnell (90€). Ich werde bei beiden Bescheiden angeben, dass ich mein Fahrzeug zu diesem Zeitpunkt verliehen, vermietet o.ä. habe. Von dieser Angabemöglichkeit geht ein Pfeil ab, welcher darauf verweist, Angaben zum damaligen Führer meines Fahrzeuges zu machen. Sind diese Angaben Voraussetzung dafür, dass mein Widerspruch betreffend des „Fall 2“ (Verleih, Vermietung o.ä.) akzeptiert wird? Ich würde gerne Widerspruch einlegen, „Fall 2“ ankreuzen, jedoch keine weiteren Angaben machen.

    Vielen Dank für Ihre/Eure Hilfe!

    Gruß, Fabian

    • bussgeldkatalog.org
      Am 18. Juli 2018 um 14:19

      Hallo Fabian,

      Sie müssen in der Regel nicht angeben, wer das Fahrzeug gefahren ist. Verpflichtend sind nur Angaben zur eigenen Person.

      Die Redaktion von Bussgeldkatalog.org

  13. Oliver K.
    Am 6. Juni 2018 um 16:38

    Bin in frankreich am 30.3.2018 geblitzt worden 2km/h zu schnell kfz auf firma zugelassen. 45.- euro muss der fahrer benannt werden wird ggf gegen die firma vollstreckt ?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 3. Juli 2018 um 14:26

      Hallo Oliver,

      in Frankreich gilt die Halterhaftung. In Deutschland dürfen jedoch keine Bußgelder vollstreckt werden, die auf der Halterhaftung beruhen. Hierzu müssen Sie jedoch belegen, dass Sie entweder im ausländischen Verfahren keinerlei Möglichkeit dazu hatten, darzulegen, dass Sie den Verstoß nicht begangen haben oder aber Ihr Einspruch im Tatortland abgewiesen wurde.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  14. Joao
    Am 29. Mai 2018 um 22:49

    … auch in Frankreich geblitzt worden, Post kam Heute ohne Einschreiben reagieren oder ignorieren ??
    46 -.- Euro

    Grüsse aus Steinfurt. Joao

    • bussgeldkatalog.org
      Am 20. Juni 2018 um 15:22

      Hallo Joao,

      die Vollstreckung im EU-Ausland ist ab 70 Euro Höhe möglich.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  15. Jessica
    Am 29. Mai 2018 um 22:12

    Ich habe einen Bußgeldbescheid vor ca. 2 Monaten erhalten über reduziert 45 € wegen zu schnellem Fahren mit einem Leihwagen. Erstens war ich seit bestimmt 17 Jahren nicht mehr in Frankreich und zweitens hatte ich keinen Leihwagen. Habe diesen Bescheid aufgrund dieser Tatsache ignoriert. Nun habe ich den nächsten Bescheid auf französisch erhalten mit einem Betrag von 180 €. Kann man dann noch Einspruch erheben? Habe überall im Internet gelesen, dass man erst zahlen muss und dann Einspruch erheben. Wenn ich Recht bekomme, dann wird das Geld zurück erstattet.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 20. Juni 2018 um 15:19

      Hallo Jessica,

      bitte wenden Sie sich an einen Anwalt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  16. Marc
    Am 29. Mai 2018 um 18:28

    Hallo,

    habe heute ein Bußgeldbescheid aus Frankreich erhalten (20 Tage nach Ausstellung am 09.05.2018).

    Nach Abzug der Toleranz verbleiben 51 km/h, zulässig 50 km/h (stationärer Blitzer, letzte Überprüfung 30.06.2017).

    Zahlen soll ich für diesen 1 km/h 90 € (bei Zahlung innerhalb 46 Tage ab dem 09.05.2018), ansonsten 135 € (bei Zahlung innerhalb von 47-76 Tagen ab dem 09.05.2018) oder 375 € (ab dem 76 Tag aufwärts).

    Zu lesen ist, dass deutsche Behörden bei Nichtbeachtung, Bescheide ab einer Höhe von 70 € in Deutschland eintreiben. Vielfach ist oben bei den Antworten aus dem Jahr 2017 aber auch zu lesen, dass man Bescheide bis 90 € einfach nicht zahlen/beachten soll. Was ist nun richtig? Und welche Höhe wäre in meinem Fall für diese Annahme maßgebend (90/135/375€).

    Mit freundlichem Gruß
    Marc S.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 20. Juni 2018 um 15:05

      Hallo Marc,

      Bescheide ab 70 Euro können gemäß eines EU-Abkommens auch in anderen Mitgliedsstaaten vollstreckt werden. Insofern sollte es keine Rolle spielen, welcher Satz maßgebend wäre. In jedem Fall kann bei einer erneuten Einreise in Frankreich das Bußgeld eingetrieben werden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  17. Oli
    Am 21. März 2018 um 13:45

    Moin,

    ich wurde in Frankreich im Mai 2015 geblitzt habe aber nie darauf reagiert. Bis heute habe ich auch nie wieder Post bekommen aus Frankreich. Ist das mittlerweile verjährt so dass ich gar nichts mehr zahlen muss.

    gruss

    • bussgeldkatalog.org
      Am 20. April 2018 um 15:27

      Hallo Oli,

      dies kann nur ein Anwalt beantworten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  18. Christ T.
    Am 5. März 2018 um 18:40

    Hallo zusammen,

    habe eine Verständnisfrage: ich lese regelmäßig, dass ein Bußgeldbescheid aus Frankreich auch in Deutschland vollstreckt wird. Heißt , dass der Strafzettel lediglich auch in D zugestellt wird, oder?
    Was ist denn die Konsequenz bzw. was passiert denn, wenn ich diesen nicht bezahle?
    Stimmen denn die zwei Jahre Verjährungsfrist?
    Vielen Dank schon mal.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 5. April 2018 um 14:50

      Hallo Christ,

      dass Bescheide aus Frankreich in Deutschland vollstreckt werden, heißt, dass sie nicht nur folgenlos zugestellt werden, sondern auch bezahlt werden müssen, weil sonst Konsequenzen folgen. Die Verjährung tritt nicht ein, indem der Bescheid nicht bezahlt wird, da er ja schon zugestellt wurde. Es drohen Mahnungen und somit eine Erhöhung der Kosten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  19. Mathias S.
    Am 4. Februar 2018 um 23:52

    Ich habe im letzten Jahr im Frankreich-Urlaub zwei Geschwindigkeitsübertretungen begangen. OK, sehe ich ein, man muss zahlen. Ich habe um Geld zu sparen beide Bescheide separat zu je 45€ überwiesen. Eine Überweisung kam innerhalb einer Woche wieder zurück ohne Angaben von Gründen. Nun etwa ein gutes Vierteljahr später kommt wieder eine Zahlungsaufforderung, diesmal über 144€. Ich habe aber keine Ahnung was hier verlangt wird. Ist es eine weitere Aufforderung mit Mahngebühr wegen Verzugs oder was ist das? Keine Ahnung. So weit reicht mein Französisch nicht, da der Bescheid ausschließlich in Französischer Sprache verfasst ist. Was kann ich tun?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 28. Februar 2018 um 15:56

      Hallo Mathias S.,

      da wir den Bescheid nicht kennen, ist eine Auskunft schwierig. Wenden Sie sich am besten an einen Anwalt, um den Fall klären zu lassen.

      Die Redaktion von Bussgeldkatalog.org

  20. Hoang
    Am 21. Januar 2018 um 19:02

    Mein Vater wurde in Frankreich geblitzt. Zahlungsaufforderung ging an mich, da ich Fahrzeughalter bin. Kann ich den Verstoß einfach bestreiten, indem ich es einfach ignoriere und nicht zahle? Vielen Dank im Voraus.

    Viele Grüße

    • bussgeldkatalog.org
      Am 12. Februar 2018 um 10:21

      Hallo Hoang,

      Bußgeldbescheide aus Frankreich werden auch in Deutschland vollstreckt. Sollte er zu Unrecht ausgestellt worden sein, sollten Sie ihn also nicht einfach ignorieren, sondern ggf. mithilfe eines Anwalts für Verkehrsrecht Einspruch einlegen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  21. Ahmet A.
    Am 26. Dezember 2017 um 12:23

    Hallo
    Mein frage ist ich weiss nicht ob ich geblitz bin wir waren in belgien Charlorei und sind dann paris gefahren.die geschwindigkeits grenze wahr 130 bin aber 160 km gefahren also wenn dann bin ich ja richtig erledigt schade das ich vorher nicht informiert habe jetzt habe ich schiss.
    Wenn wie hoch ist die strafe bitte autpbahn.
    Dankee
    Mfg.ahmet

  22. Holger
    Am 23. November 2017 um 16:02

    Sohn in Frankreich geblitzt worden auf dem Weg nach Spanien mit auf meinem Namen zugelassenen Fahrzeug..
    Er wohnt in Spanien jetzt..habe ich das recht auf Zeugnisverweigerungsrecht ??

    • bussgeldkatalog.org
      Am 11. Dezember 2017 um 15:25

      Hallo Holger,

      Sie müssen keine Angaben machen.

      Die Redaktion von Bussgeldkatalog.org

  23. Hasi Mausi
    Am 22. November 2017 um 16:20

    Hab ein Knöllchen aus Frankreich bekommen und den Zahlschein versehentlich entsorgt. Hat jemand eine Idee, wohin ich das überweisen darf bzw. woch ich den “Verwendungszweck” finden kann?

    Danke Tina

    • bussgeldkatalog.org
      Am 11. Dezember 2017 um 12:06

      Hallo Hasi Mausi,

      das können wir Ihnen leider nicht sagen, da dies fallindividuell variieren kann. Wenn Sie noch in etwa wissen, wo sich die Sache ereignet hat, dann können Sie versuchen, so die zuständige Behörde zu ermitteln. Abgesehen davon sollten Sie bei einem Nicht-Begleichen eine weitere Mahnung plus Aufschlag erhalten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  24. Markus B.
    Am 9. November 2017 um 17:18

    Mich würde interessieren wie das mit diesem Rabatt genau funktioniert? Steht das auf dem Bescheid gleich dabei oder bekommt man dann wieder Geld zurück überwiesen?

    Danke schon mal
    Markus B.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 28. November 2017 um 9:56

      Hallo Markus,

      dies ist in der Regel auf dem Bescheid angegeben. Bei Zweifeln oder Fragen wenden Sie sich dann am besten an die ausstellende Behörde in Frankreich.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  25. Rene
    Am 28. Oktober 2017 um 13:34

    Ich wurde in Frankreich von einem stationären Blitzer “erwischt”. Statt der erlaubten 90 km/h war ich abzüglich der Toleranz mit 91km/h unterwegs. Bußgeldbscheid kam eben per Post: 45€. Kann ich das ignorieren, da das Bußgeld ja unter 90€ liegt, oder greifen die angkündigten Erhöhung des Bußgeldes bei Überziehung der Zahlfrist von 46 Tagen?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 20. November 2017 um 10:40

      Hallo Rene,

      eins vorweg: Es ist uns nicht erlaubt, eine Rechtsberatung zu erteilen. Deswegen können wir Ihnen nicht zu Handlungen raten oder abraten.

      Grundsätzlich sollten solche Bescheide gezahlt werden, um weitere Sanktionen zu vermeiden. Die Erhöhung wegen Zahlungsverzug greift in der Regel immer, unabhängig von der Höhe der Geschwindigkeitsüberschreitung.

      Das Team von bussgeldkatalog.org

  26. ltandi
    Am 17. Oktober 2017 um 16:05

    Ich war 1 kmh zu viel. 90,00 € Zahlen oder nicht ist die frage ?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 13. November 2017 um 13:06

      Hallo Itandi,

      es ist uns nicht erlaubt, eine Rechtsberatung zu erteilen. Konsultieren Sie bzgl. Ihrer Frage einen Anwalt für Verkehrsrecht.

      Das Team von bussgeldkatalog.org

  27. Martina F.
    Am 10. Oktober 2017 um 14:09

    Liebes Experten-Team,
    ein Strafzettel aus Frankreich (180 bzw. Ermäßigung auf 144 Euro bei sofortiger Zahlung) wurde mir nur in französischer Sprache zugestellt. In einem Artikel zum Thema finde ich folgende Information:

    “Formfehler, bei deren Vorliegen eine Vollstreckung verweigert werden muss, sind:

    Der Betroffene hat von der ausländischen Bußgeldbehörde keinen in deutscher Sprache verfassten oder ins Deutsche übersetzten Anhörungsbogen erhalten.”

    Was bedeutet das jetzt konkret? Kann ich den Strafzettel einfach ignorieren? (Und es kann halt nur ggf. Ärger bei einer Reise nach Frankreich geben?)

    Vielen Dank für Ihren Rat!

    MfG M. F.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 1. November 2017 um 11:58

      Hallo Martina,

      Sie dürfen den Bescheid nicht einfach ignorieren. Vielmehr können Sie Einspruch einlegen. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie bei einem Anwalt für Verkehrsrecht.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  28. antje k.
    Am 6. Oktober 2017 um 10:39

    Guten Tag,

    bin am 8. August in Frankreich geblitzt worden. Gestern (05.10.!!) war der Bescheid -Druckdatum 18.09.- in meinem Briefkasten.

    Hab gehört, dass innerhalb der EU der Bescheid nach 6 Wochen zugegangen sein muss!… Macht ein Widerspruch nun Sinn?

    Viele Grüsse aus dem Saarland…

    • bussgeldkatalog.org
      Am 1. November 2017 um 9:53

      Hallo Antje,

      eine sechswöchige Frist besteht unseres Wissens nach nicht. Inwiefern ein Einspruch Sinn macht, kann am besten ein Anwalt für Verkehrsrecht beurteilen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  29. Rico
    Am 27. September 2017 um 14:21

    Bin mit dem Bike im Sommer in France mit 57 km/h unterwegs. Erlaubt sind 50 km/h. Nach Toleranzabzug: satte 52 km/h.
    Muss für überschrittene 2 Km/h 90 ,- € zahlen. Vive la France.

    • Andrea
      Am 25. September 2021 um 22:27

      Komisch…ich habe heute auch eine Zahlungsbescheid wegen einer Geschwindigkeitsübertretung aus Frankreich bekommen. 57 km/h zu schnell erlaubt 50km/h nach abzug der Toleranz 2km/h zu schnell. 90 Euronen Strafe…fahren scheinbar alle Deutsche 57 km/h in Frankreich also 2 km/h zu schnell.

      • Killermann
        Am 14. November 2021 um 13:01

        Komisch…ich habe gestern auch eine Zahlungsbescheid wegen einer Geschwindigkeitsübertretung aus Frankreich bekommen. Festgestellte Geschwindigkeit 86 km/h. bei 80 erlaubt. Nach Abzug des Toleranzwerts 81 km/h. Wegen 1 km zu schnell 45 € Strafe. Brauchen die Franzosen Geld. Von Ausländern ist es wohl leicht zu holen. Viele Franzosen, habe ich erlebt, fahren wie die Henker. Was wissen die, was wir nicht wissen?

    • didl
      Am 22. Oktober 2017 um 16:46

      das witzige: es kostet von 1 bis + 49kmh 90€
      lediglich die punkte steigen, die man als deutscher aber eh nicht kriegt

  30. Astrid T.
    Am 5. September 2017 um 8:57

    Bin innerorts in Bouzonville neue Blitzanlage von hinten geblitzt worden und ich glaube ca. 😐35 zuviel . Ja ich weiß selbst schuld, was gibst jetzt?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 18. September 2017 um 11:36

      Hallo Astrid T.,

      bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 35 km/h zu viel innerorts in Frankreich können 135 – 375 Euro anfallen. Wie viel es letzten Endes wird, können wir doch nicht mit Sicherheit sagen, dazu müssen Sie leider den Bescheid abwarten.

      Das Team von bussgeldkatalog.org

      • didl
        Am 22. Oktober 2017 um 16:41

        Nö, gäbe den verminderten Betrag von 90€ wenn man innerhalb 46 Tagen bezahlt
        Kommt aber häufig garnix und wenn was kommt, einfach nicht zahlen ;)

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