Strafzettel in Frankreich: Hat das Folgen in Deutschland?

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 22. August 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Bußgeld im Frankreich-Urlaub

Strafzettel aus Frankreich erhalten: Viele Verkehrssünder wissen nicht, wie sie sich verhalten sollen.
Strafzettel aus Frankreich erhalten: Viele Verkehrssünder wissen nicht, wie sie sich verhalten sollen.

Laut französischem Recht ist es verboten, ein Schwein Napoleon zu nennen. Diese doch recht kuriose Vorschrift mag für dort ansässige Bauern womöglich von Belang sein, für Frankreich-Touristen spielt sie aber eine weniger wichtige Rolle.

Urlauber haben ohnehin eher die Kultur und die Kulinarik im Blick bzw. im Mund als die Rechtslandschaft. Doch gerade, wer mit dem eigenen Auto oder einem Mietwagen das Land erkundet, sollte sich vorab mit den französischen Verkehrsregeln befassen. Denn sonst kann eine Unachtsamkeit schnell einen Strafzettel in Frankreich herbeiführen und das ist einer ausgelassenen Reisefreude üblicherweise eher hinderlich.

Ist es dann doch einmal passiert, sind sich viele Urlauber unsicher, ob Sie den Strafzettel aus Frankreich überhaupt bezahlen müssen. Genau dieser Problematik widmet sich der folgende Ratgeber. Wir erklären Ihnen, warum es unklug wäre, einen Bußgeldbescheid aus Frankreich zu ignorieren.

FAQ: Strafzettel in Frankreich

Wie teuer ist ein Strafzettel in Frankreich?

Wie hoch das Bußgeld ausfällt, richtet sich nach der Ordnungswidrigkeit, die Sie begangen haben.

Kann ein Strafzettel aus Frankreich in Deutschland vollstreckt werden?

Ja, allerdings nur, wenn das Bußgeld mindestens 70 Euro beträgt.

Wann verjährt ein Strafzettel aus Frankreich?

Die Verjährungsfrist ist hier erheblich länger als in Deutschland und beträgt zwei Jahre.

Bußgeldbescheid erhalten: Schnelles Handeln zahlt sich aus

Gerade dann, wenn vorher nicht die landestypischen Regeln studiert werden, kann ein Urlauber schon einmal mit einem Strafzettel aus dem Ausland konfrontiert werden. So kann es in Frankreich geschehen, dass die außerorts geltende Höchstgeschwindigkeit von 90 km/h überschritten wird, weil der Fahrer schlichtweg von den deutschen Bestimmungen ausgeht.

Wird der Urlauber dann von den französischen Behörden oder deren Überwachungssystemen geblitzt, ist ein Strafzettel aus Frankreich die Folge. Wieder in Deutschland angekommen, sorgt diese unliebsame Post zumeist für weniger schöne Urlaubsgefühle. Auch wenn der Ärger groß ist, sollten Sie davon absehen, den Strafzettel aus Frankreich nicht zu bezahlen.

Zahlen Sie die Geldbuße nicht umgehend, kann sich laut herrschendem Recht in Frankreich die im Bußgeldbescheid festgesetzte Summe erhöhen. Im Gegenzug dazu wird ein schnelles Agieren des Verkehrssünders wiederum durch Rabattierung belohnt.
Je schneller der Strafzettel aus Frankreich beglichen wird, desto weniger muss bezahlt werden.
Je schneller der Strafzettel aus Frankreich beglichen wird, desto weniger muss bezahlt werden.

Wie hoch der Nachlass beim Bußgeld ausfällt, variiert je nach Ordnungswidrigkeit. Werden Sie beispielsweise mit dem Handy am Steuer erwischt, müssen Sie bei schneller Zahlung ggf. nicht die regulären 135 Euro zahlen, die auf dem Strafzettel aus Frankreich vermerkt sind. Es lohnt sich also, umgehend seine Schulden zu begleichen.

Um von der Regelung profitieren zu können, sind folgende Fristen zu berücksichtigen:

  • Begleichung vom Strafzettel aus Frankreich, der direkt vor Ort ausgehändigt wurde, binnen drei Tagen.
  • Zahlung des Bußgeldes im Verlauf von 15 Tagen ab der Zustellung des Bescheides, wenn eine Ahndung vor Ort stattgefunden hat.
  • Überweisung der Geldbuße innerhalb von 30 Tagen ab der Zustellung des Bußgeldbescheids, wenn der Verstoß durch die automatische Verkehrsüberwachung ermittelt wurde.

Wird dem Verkehrssünder nach seinem Aufenthalt in Frankreich der Strafzettel in Deutschland zugestellt, vergrößert sich die Frist zu zahlen entsprechend.

Vollstreckungsabkommen Deutschland – Frankreich

Auch dann, wenn Ihnen der Strafzettel aus Frankreich erst in Deutschland zugestellt wird, sind Sie verpflichtet die Geldbuße zu bezahlen. Grundlage dafür ist der EU-weite „Rahmenbeschluss über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung von Geldstrafen und Geldbußen“. Demnach lassen sich Forderungen über bestimmte Landesgrenzen hinweg durchsetzen.

Weigert sich ein Verkehrssünder nach Erhalt von einem Strafzettel aus Frankreich, die fällige Summe zu zahlen, wird das Verfahren an das deutsche Bundesamt für Justiz weitergeleitet. Dieses sorgt dann dafür, dass das Bußgeld aus Frankreich einer Vollstreckung unterzogen wird, der Delinquent also den offenen Betrag begleicht.
Laut einer Rahmenbestimmung der EU kann ein Strafzettel aus Frankreich von deutschen Behörden vollstreckt werden.
Laut einer Rahmenbestimmung der EU kann ein Strafzettel aus Frankreich von deutschen Behörden vollstreckt werden.

Übrigens: Das Abkommen umfasst nur Geldbußen ab einer Höhe von 70 Euro. Punkte in Flensburg, Fahrverbote oder gar ein Führerscheinentzug können nicht in einem anderen Land durchgesetzt werden.

Auch bei niedrigeren Summen sollten es sich Betroffene zweimal überlegen, ob sie den Strafzettel aus Frankreich ignorieren. Denn erst nach zwei Jahren tritt die französische Vollstreckungsverjährung ein. Reist der Verkehrssünder binnen zwei Jahren wieder nach Frankreich, ohne zuvor das Bußgeld zu begleichen, kann er vor Ort zur Zahlung aufgefordert werden.

Halterhaftung: Keine Vollstreckung in Deutschland

Eine Besonderheit stellt in diesem Zusammenhang die Halterhaftung dar. So kann das Bundesamt für Justiz die Vollstreckung von einem Strafzettel aus Frankreich zurückweisen, wenn der Betroffene zuvor erfolglos Einspruch gegen den Bescheid eingelegt hat, weil er selbst nicht der Fahrer war.

Eine derartige Haftbarmachung des Halters vom jeweiligen Auto läuft der in Deutschland geltenden Unschuldsvermutung zuwider. Liegt dem Strafzettel aus Frankreich jedoch ein Parkverstoß zugrunde, muss hingegen auch in Deutschland der Halter das Geld zahlen, falls der Fahrer nicht zu ermitteln ist.

Über den Autor

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Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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103 Kommentare

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  1. Peter P.
    Am 18. Juli 2017 um 9:57

    Schon mal in Frankreich gewesen, wer sowas behauptet “Der Verkehr in Frankreich ist oft hektisch und chaotisch. Dazu kommt noch ein Verkehrsschilderwald”. Hektisch mag ja sein, aber chaotisch – sicher nicht ! Für deutsche Autofahrer aber wohl zu “unübersichtlich” )) Nach über 35 Jahren Frankreich Urlaub und Touren, fängt der Streß für mich erst an, wenn ich wieder in D bin… Unachtsam , uneinsichtig, ignorant etc. so erscheint mir dann der Verkehr und deren Teilnehmer in D.

  2. h keppler
    Am 10. Juli 2017 um 19:05

    während meins frankreichurlaubs bin ich auf der heimfahrt im elsass nahe der dt. grenze geblitzt worden. (evtl. wartet man dort auf deutsche). tatsächlich fuhr ich nach abzug der kleinen toleranz 71 KM/h wo 70 km/h erlaubt war . diese Raserei kostet 45 eur. ich glaube nicht , dass dort jeder für 1 km/h zuviel 45 eur tahlen muss. SO, nun wünsche uch mir im harmonisierten europa für solche menschen ebrnfalls reichlich bussgeld in deutschland!

    mfg
    h. keppler

    • Oliver K.
      Am 6. Juni 2018 um 16:28

      Haben Sie denn gezahlt ? Mir ist jetzt das gleiche passiert soll für 2 !!!! km/h 45,- euro zahlen. PKW ist auf juristische person meine firma zugelassen. Bitte um Info. mfg oliver k.

    • didl
      Am 22. Oktober 2017 um 16:43

      Doch, Kleinübertretungen sind relativ teuer, dafür kosten +49kmh aber auch nur 90€ und ist damit deutlich billiger als hierzulande
      Wer überhaupt nicht zahlt, riskiert aber auch wenig

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