Strafzettel in Frankreich: Hat das Folgen in Deutschland?
Letzte Aktualisierung am: 22. August 2024
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Bußgeld im Frankreich-Urlaub
Laut französischem Recht ist es verboten, ein Schwein Napoleon zu nennen. Diese doch recht kuriose Vorschrift mag für dort ansässige Bauern womöglich von Belang sein, für Frankreich-Touristen spielt sie aber eine weniger wichtige Rolle.
Urlauber haben ohnehin eher die Kultur und die Kulinarik im Blick bzw. im Mund als die Rechtslandschaft. Doch gerade, wer mit dem eigenen Auto oder einem Mietwagen das Land erkundet, sollte sich vorab mit den französischen Verkehrsregeln befassen. Denn sonst kann eine Unachtsamkeit schnell einen Strafzettel in Frankreich herbeiführen und das ist einer ausgelassenen Reisefreude üblicherweise eher hinderlich.
Ist es dann doch einmal passiert, sind sich viele Urlauber unsicher, ob Sie den Strafzettel aus Frankreich überhaupt bezahlen müssen. Genau dieser Problematik widmet sich der folgende Ratgeber. Wir erklären Ihnen, warum es unklug wäre, einen Bußgeldbescheid aus Frankreich zu ignorieren.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Strafzettel in Frankreich
Wie hoch das Bußgeld ausfällt, richtet sich nach der Ordnungswidrigkeit, die Sie begangen haben.
Ja, allerdings nur, wenn das Bußgeld mindestens 70 Euro beträgt.
Die Verjährungsfrist ist hier erheblich länger als in Deutschland und beträgt zwei Jahre.
Bußgeldbescheid erhalten: Schnelles Handeln zahlt sich aus
Gerade dann, wenn vorher nicht die landestypischen Regeln studiert werden, kann ein Urlauber schon einmal mit einem Strafzettel aus dem Ausland konfrontiert werden. So kann es in Frankreich geschehen, dass die außerorts geltende Höchstgeschwindigkeit von 90 km/h überschritten wird, weil der Fahrer schlichtweg von den deutschen Bestimmungen ausgeht.
Wird der Urlauber dann von den französischen Behörden oder deren Überwachungssystemen geblitzt, ist ein Strafzettel aus Frankreich die Folge. Wieder in Deutschland angekommen, sorgt diese unliebsame Post zumeist für weniger schöne Urlaubsgefühle. Auch wenn der Ärger groß ist, sollten Sie davon absehen, den Strafzettel aus Frankreich nicht zu bezahlen.
Wie hoch der Nachlass beim Bußgeld ausfällt, variiert je nach Ordnungswidrigkeit. Werden Sie beispielsweise mit dem Handy am Steuer erwischt, müssen Sie bei schneller Zahlung ggf. nicht die regulären 135 Euro zahlen, die auf dem Strafzettel aus Frankreich vermerkt sind. Es lohnt sich also, umgehend seine Schulden zu begleichen.
Um von der Regelung profitieren zu können, sind folgende Fristen zu berücksichtigen:
- Begleichung vom Strafzettel aus Frankreich, der direkt vor Ort ausgehändigt wurde, binnen drei Tagen.
- Zahlung des Bußgeldes im Verlauf von 15 Tagen ab der Zustellung des Bescheides, wenn eine Ahndung vor Ort stattgefunden hat.
- Überweisung der Geldbuße innerhalb von 30 Tagen ab der Zustellung des Bußgeldbescheids, wenn der Verstoß durch die automatische Verkehrsüberwachung ermittelt wurde.
Wird dem Verkehrssünder nach seinem Aufenthalt in Frankreich der Strafzettel in Deutschland zugestellt, vergrößert sich die Frist zu zahlen entsprechend.
Vollstreckungsabkommen Deutschland – Frankreich
Auch dann, wenn Ihnen der Strafzettel aus Frankreich erst in Deutschland zugestellt wird, sind Sie verpflichtet die Geldbuße zu bezahlen. Grundlage dafür ist der EU-weite „Rahmenbeschluss über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung von Geldstrafen und Geldbußen“. Demnach lassen sich Forderungen über bestimmte Landesgrenzen hinweg durchsetzen.
Übrigens: Das Abkommen umfasst nur Geldbußen ab einer Höhe von 70 Euro. Punkte in Flensburg, Fahrverbote oder gar ein Führerscheinentzug können nicht in einem anderen Land durchgesetzt werden.
Auch bei niedrigeren Summen sollten es sich Betroffene zweimal überlegen, ob sie den Strafzettel aus Frankreich ignorieren. Denn erst nach zwei Jahren tritt die französische Vollstreckungsverjährung ein. Reist der Verkehrssünder binnen zwei Jahren wieder nach Frankreich, ohne zuvor das Bußgeld zu begleichen, kann er vor Ort zur Zahlung aufgefordert werden.
Halterhaftung: Keine Vollstreckung in Deutschland
Eine Besonderheit stellt in diesem Zusammenhang die Halterhaftung dar. So kann das Bundesamt für Justiz die Vollstreckung von einem Strafzettel aus Frankreich zurückweisen, wenn der Betroffene zuvor erfolglos Einspruch gegen den Bescheid eingelegt hat, weil er selbst nicht der Fahrer war.
Schon mal in Frankreich gewesen, wer sowas behauptet “Der Verkehr in Frankreich ist oft hektisch und chaotisch. Dazu kommt noch ein Verkehrsschilderwald”. Hektisch mag ja sein, aber chaotisch – sicher nicht ! Für deutsche Autofahrer aber wohl zu “unübersichtlich” )) Nach über 35 Jahren Frankreich Urlaub und Touren, fängt der Streß für mich erst an, wenn ich wieder in D bin… Unachtsam , uneinsichtig, ignorant etc. so erscheint mir dann der Verkehr und deren Teilnehmer in D.
während meins frankreichurlaubs bin ich auf der heimfahrt im elsass nahe der dt. grenze geblitzt worden. (evtl. wartet man dort auf deutsche). tatsächlich fuhr ich nach abzug der kleinen toleranz 71 KM/h wo 70 km/h erlaubt war . diese Raserei kostet 45 eur. ich glaube nicht , dass dort jeder für 1 km/h zuviel 45 eur tahlen muss. SO, nun wünsche uch mir im harmonisierten europa für solche menschen ebrnfalls reichlich bussgeld in deutschland!
mfg
h. keppler
Haben Sie denn gezahlt ? Mir ist jetzt das gleiche passiert soll für 2 !!!! km/h 45,- euro zahlen. PKW ist auf juristische person meine firma zugelassen. Bitte um Info. mfg oliver k.
Doch, Kleinübertretungen sind relativ teuer, dafür kosten +49kmh aber auch nur 90€ und ist damit deutlich billiger als hierzulande
Wer überhaupt nicht zahlt, riskiert aber auch wenig