Wann tritt bei einem Strafzettel aus Italien Verjährung ein?

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 23. August 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Erlischt nach später Zustellung die Zahlungspflicht?

Die Uhr tickt: Auch bei einem Strafzettel aus Italien existiert eine Verjährung.
Die Uhr tickt: Auch bei einem Strafzettel aus Italien existiert eine Verjährung.

Während in Deutschland die Ordnungshüter mit Audi, BMW oder Volkswagen Verkehrssünder jagen, stehen italienischen Polizisten erheblich schnittigere Gefährte zur Verfügung. Denn in der Region Latium ist die Polizei mit nichts geringerem als Lamborghinis ausgestattet. Da kommt sicher so manch Tourist, der dort bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung erwischt wird, aus dem Staunen gar nicht mehr raus. Eine Flucht scheint jedenfalls zwecklos.

Doch nicht immer werden Ordnungswidrigkeiten sofort geahndet. Häufig kommt es vor, dass einen bereits Tage nach dem Urlaub ein Strafzettel aus Italien erreicht. Die Verjährung spielt dann häufig eine wichtige Rolle. Ist die Frist zur Verfolgung der Tat vielleicht bereits abgelaufen? Ist die Summe überhaupt noch zu zahlen ?

In unserem Ratgeber widmen wir uns genau dieser Frage. Wir erklären Ihnen, wann die Verjährung vom Bußgeld in Italien einsetzt. Außerdem gehen wir darauf ein, ob es beim Bußgeldbescheid aus Italien hinsichtlich der Verjährung unterschiedliche Fristen für die Verfolgung der Tat und die Vollstreckung der Sanktion gibt.

FAQ: Verjährung bei einem Strafzettel aus Italien

Wann verjährt ein Bußgeld aus Italien?

Befindet sich Ihr Wohnsitz außerhalb Italiens, tritt die Verjährung bei einem Strafzettel aus Italien in der Regel nach 360 Tagen ein.

An welchem Tag beginnt die Frist?

Für die Verjährung in Italien ist der Tattag ausschlaggebend. Ein Beginn der Frist mit dem Zeitpunkt der Identitätsermittlung ist in der Regel rechtswidrig.

Wie lange können die italienischen Behörden das Bußgeld eintreiben?

Auch wenn die Verfolgungsverjährung bereits eingetreten ist, kann ein Bußgeld für einen Strafzettel noch eingetrieben werden. Das ist den Behörden fünf Jahre lang möglich.

Definition: Verjährung allgemein

Bevor wir uns konkret mit der Verjährung vom Strafzettel aus Italien befassen, soll zunächst einmal erläutert werden, welche Bedeutung diese Frist im Allgemeinen überhaupt hat.

Eine Verjährung ist immer an eine konkrete Zeitspanne geknüpft. Ist diese abgelaufen, entfällt für den Betroffenen eine Leistungspflicht, die eben an diese Frist gebunden war. Das heißt, dass derjenige, der eine Forderung geltend gemacht hat, diese nun nicht mehr durchsetzen kann.

Was also für den Leistungsberechtigten negative Auswirkungen hat, führt für den Anspruchsverpflichteten zu dem positiven Ergebnis, dass er eben nicht mehr tätig werden und beispielsweise Bußgelder zahlen muss. Verkehrssünder hoffen daher nicht selten, dass die zuständige Behörde zu spät aktiv wird, um Handy- oder Parkverstoß noch rechtzeitig zu ahnden.

Strafzettel aus Italien: Welche Verjährung gilt hier?

Bei einem Strafzettel aus Italien lässt die Verjährung Zahlungsansprüche erlöschen.
Bei einem Strafzettel aus Italien lässt die Verjährung Zahlungsansprüche erlöschen.

Bei der Verjährung handelt es sich nicht um eine deutsche Rechtsfigur. Auch im Ausland kann diese Frist Verkehrssünder vor der Zahlung etwaiger Sanktionen schützen. Doch ab wann genau unterliegt ein Bußgeld aus Italien der Verjährung?

Nach den italienischen Verkehrsregeln bzw. dem dort herrschenden Recht gilt für Delinquenten mit einem Auslandswohnsitz eine Frist von 360 Tagen. So ist es in dem italienischen Straßenverkehrsgesetz, der „Codice della Strada“, in Artikel 201 Absatz 1 Satz 4 und Absatz 5 festgelegt.

Das heißt: Bekommen Sie erst nach 1 ½ Jahren einen Bußgeldbescheid aus Italien, der Sie zur Zahlung eines Bußgeldes wegen eines Straßenverkehrsverstoßes, zum Beispiel aufgrund der Missachtung einer roten Ampel oder der Gurtpflicht, auffordert, können Sie mit dem Verweis auf die Verjährung Einspruch einlegen.

Trotz unklarer Rechtslage ist bei einem Strafzettel aus Italien für die Verjährung der Tatzeitpunkt ausschlaggebend. Teilweise setzen die Behörden für den Beginn der Frist den Zeitpunkt der Identitätsermittlung fest. Doch dies ist in der Regel rechtswidrig. Denn im Gesetz selbst findet sich keine ausdrückliche Regelung, die eine solche Fristverlängerung vorsieht.

Unterscheidung: Verfolgungs- vs. Vollstreckungsverjährung

Auch bei einem Strafzettel aus Italien ist die Verjährung in zwei Kategorien zu unterteilen: Verfolgungs- und Vollstreckungsverjährung.

  • Verfolgungsverjährung: Hierbei handelt es sich um die Frist, welche die Behörde bei der Strafverfolgung einhalten muss. Trifft der Strafzettel aus dem Ausland nicht binnen 360 Tagen beim deutschen Verkehrssünder ein, erlischt der Zahlungsanspruch. Der jeweilige Betrag in Euro muss nicht mehr gezahlt werden.
  • Vollstreckungsverjährung: Diese Zeitspanne bezieht sich auf die Durchsetzung der fristgerecht angeordneten Maßnahme. Ging der Strafzettel aus Italien vor der Verjährung, die sich auf die Verfolgung der Ordnungswidrigkeit bezieht, bei dem Betreffenden ein, haben die italienischen Behörden fünf Jahre Zeit, um die Geldbuße einzutreiben. Diese Vollstreckung kann dann beispielsweise beim nächsten Italienurlaub stattfinden.

Über den Autor

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Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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67 Kommentare

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  1. Michael
    Am 11. März 2024 um 22:28

    Ich habe eben zum wiederholten Mal eine Zahlungsaufforderung aus Italien zu Vergehen erhalten, die mehr als 18 Monate zurücklagen, also die Verfolgungsverjährung wäre längst eingetreten bezieht man es auf den Tatzeitpunkt. Die Identitätsfeststellung erfolgte erst jetzt, das scheint aber nicht relevant zu sein. Ich bezweifle aber auch, dass die italienische Polizei die 360 Tage systematisch verschläft und damit den Anspruch verwirkt, es würde eher Sinn machen, dass sie dann bei Nichtzahlung davon ausgehen, an noch mehr Geld zu kommen? Da es zudem ein Geschäftswagen ist und mein Arbeitgeber ermittelt wurde müsste ich einen Rechtsstreit auch abstimmen, das lohnt sich wohl meist nicht, viva Italia. Als Urlaubsland habe ich Italien (leider inkl Südtirol) damit deutlich niedriger priorisiert, was ärgerlich ist nachdem ich extra etwas Italienisch gelernt hatte.
    Meine Fälle:
    2 mal verkehrsberuhigte Zone, einmal war dabei ein entsprechendes Schild von einem Lastwagen verdeckt (wir haben das beim Rausfahren aus der Sackgasse gesehen, beim Reinfahren hatten wir keine Chance es zu sehen, irgendwie Kategorie Pech aber auch unschön), einmal haben wir trotz höchster Vorsicht kein Schild gesehen (das ist der aktuelle Fall, aber wir können ja auch nicht beweisen, dass vor 18 Monaten dort kein Schild gestanden wäre)
    Der dritte Fall nervte uns ganz besonders: Der Autoverleiher (Sixt, aber das war nur eine beauftragte Spelunke, die bereits bei Empfang des Autos alle Mieter zu einer zusätzlichen Zahlung höher als das bereits online bezahlte Full Insurance Paket gezwungen hat, ca. 15 Kunden in einem 8m² Raum zur Abholung, Sixt war das aber egal) hat uns genötigt, das Auto in zweiter Reihe abzustellen (Parkplätze gab es im weiteren Umkreis auch nicht), auf dem Strafzettel war dann eine Uhrzeit nach Abgabe des Autos (da waren wir schon im Zug) da ging es um immerhin ca. 280 Euro mit allem. Bei der Rückgabe wurde uns natürlich keine Uhrzeit bestätigt.

    • Tomy
      Am 31. Oktober 2024 um 14:42

      versuche mal bei google street view. da kann man mit etwas glück auch die 18 Monate zurückliegende Schilder noch finden oder auch nicht finden;-)

      Die Verjährung der Strafe ist 5 Jahre. also danach sollte man keine Briefe mehr bekommen und sofern wirklich 18 monate drüber sind, muss man nur ein 2zeiler an die Ausstellende Behörde richten. also normal Zählt der Poststempel des Absendens der Strafe, darf nicht über 360 Tagen sein.

      lg aus Südtirol

  2. Stefan
    Am 27. Februar 2024 um 20:45

    Viele haben scheinbar nach der VErjährungsfrist von 360 Tage einen Brief von NIVI bekommen und wissen nicht, was sie tun sollen. NIVI schreibt darin explizit: Die vorliegende Zahlungsaufforderung stellt noch keine offizielle Zustellung eines Protokollbescheides dar, und deshalb ist es nicht zulässig einen Einspruch Infolge zu erheben. Heißt eigentlich nichts anderes, als Zahlung ist freiwillig, um sich Ärger vom Hals zu halten.
    Aber wie groß ist der Ärger? Kann nicht jemand mal seine Erfahrungen bei Nichtbezahlen schreiben?

  3. Birgit D
    Am 19. Februar 2024 um 16:46

    Mich würde interessieren, wann ein Bescheid nach italienischem Recht zugestellt ist. Ich habe den Bußgeldbescheid nie erhalten. Die angebliche Mitteilung, dass ich das Einschreiben abholen soll, habe ich nicht bekommen. Dementsprechend ist auf dem Kuvert der Vermerk “nicht abgeholt”. Fotos hiervon habe ich etwa zwei Jahre nach dem Tatzeitpunkt von einem deutschen Inkassobüro erhalten.

  4. Thomas E
    Am 26. März 2023 um 15:05

    Hallo,
    Ich hab auch einen Bußgeld bescheid per einschreiben aus Italien bekommen.
    Tat Tag war der: 11.07.2021
    Und zugestellt wurde am: 10.03.23

    1 Jahr 8, 5 Monate; also tritt ja die Verjährung ein

    Was soll ich jetzt tun? Einfach ignorieren oder der Kommune (die den Bescheid ausgestellt hat) schreiben? Oder brauche ich einen Anwalt?

    Ich hoffe Ihr könnt mir einen Tipp geben :)!

    Vielen Dank im voraus für den guten informativen Bericht!

    • Stephan
      Am 9. Mai 2023 um 15:30

      Hallo,

      bei mir ist heut das Gleiche eingetroffen. Datum Übertretung: 12.08.2021; Zustellung per Einschreiben heute 09.05.2023

      Ich wollte mal Fragen wie Sie hier verblieben sind? Einspruch auf Italienisch, garnicht antworten wegen Verjährung?

      Danke vorab und Grüße!

      • Dominik
        Am 15. Februar 2024 um 0:50

        Bei mir ähnlich.

        Welchen Weg haben Sie am Ende gewählt?

        • Dominik S.
          Am 6. November 2024 um 21:29

          Bei mir ist gerade im Grunde das Gleiche passiert.

          Wie ist es denn bei euch weiter gegangen?

          Viele Grüße
          Dominik

  5. Lore
    Am 9. Januar 2023 um 15:16

    habe gestern von einer Inkasso-Firma eine Zahlungsaufforderung bekommen und zwar soll ich am 25.6.2017 eine Maut nicht bezahlt haben, das ist doch schon über 5 ½ Jahre her. Was soll ich da machen? soll das innerhalb 5 Tagen bezahlen. kann mich gar nicht erinnern, ob ich damals in Italien war und ob dieses Schreiben auch echt ist!

  6. Joachim P.
    Am 14. April 2022 um 10:39

    Italien ist ein teures Pflaster. Da bin ich doch glatt 2,8Km/h zu schnell unterwegs gewesen. Die Comune di Ravenna ruft dafür freundliche 78€ auf. Eigentlich sind es ja nur 42€ (was ein Schnapper) zzgl. der 36€ Verfahrenskosten – das steht im Kleingedruckten.

    Innerhalb von 5 Tagen gibt es ja die 30% Rabatt – es steht halt nur nicht genau auf was man den Rabatt bekommt. So habe ich jetzt einfach mal angenommen, dass der Rabatt für die gesamte Strafe in H. v. 78€ gilt. Das wären dann 54,60€. Gefordert wurden aber 65,40€. Das hat mich etwas irritiert, das es ja nunmal dieselben Ziffern sind.

    Also mal flott eine E-Mai geschickt und die Antwort erhalten: ZAHLE 65,40. Auf meine Frage wurde gar nicht eingegangen.

    Telefonisch hat mir die Dame an der Hotline dann erklärt, dass der Rabatt nur auf die 42€ Strafe gilt und die Verfahrenskosten top kommen, als 42-30% =29,40 + 36 = 65,40.

    Ich glaube, da war irgendein Mathematiker am Werk, der das so berechnet hat, damit es maximal irritiert.

    Und das alles für nicht mal 3Km/h zu schnell. Da beschwere sich noch einer über die Deutschen Bußgelder.

  7. Sakis M
    Am 25. Januar 2022 um 22:45

    Hallo an alle verjährten Verkehrssünder oder auch nicht:),

    Also es geht darum dass ich in Bologna zu einer Messe war Ende März 2017 bekomme aber des erste mal im August 2020 ein Bescheid über eine Rechtsanwaltskanzlei überhaupt mit, dass ich was falsch gemacht hatte und zwar wir waren am Abend gg 16.00 in die Stadt reingefahren wie halt in Deutschland und überall sonst auch, da gilt aber Fahrverbot für nicht zugelassene Nummernschilder! Abzocke pur sage ich euch !!
    Natürlich hatte ich keine Ahnung und ich sollte mal so 200 Euro zahlen!
    Hab per Anschreiben geantwortet und auf die Verjährung hingedeutet und paar Punkte mehr !
    Der Hammer da kaum jetzt nach 1,5 Jahren wieder ein Brief von einem deutschen Inkasso Büro! Jetzt 278, und innerhalb 2 Wochen waren es jetzt schon 302, Euro !
    Ich werde darauf wieder dasselbe antworten dass es verjährt ist und dass ein Inkasso garnicht denn Betrag verlangen darf! Außerdem sind in 2 Monaten auch die 5 Jahre rum ! Ciao Italia ich fahre woanders hin 👋🏽

  8. Bärbel
    Am 17. Januar 2022 um 12:30

    Ich war im September 2020 in Italien und hatte einen Leihwagen. Ca. 2 Monate nachdem Urlaub, bekam ich vom Autoverleiher eine Rechnung über 120 Euro, da ich in Neapel falsch geparkt hätte. Ich war aber niemals in Neapel. Mit dem Verleiher konnte ich das klären (aufgrund gefahrener KM), aber von der Behörde in Neapel habe ich Anfang 2021 eine weitere Zahlungsaufforderung erhalten. Kurios, das Kennzeichen stimmt überein, aber nicht der Fahrzeugtyp. Habe per Rückschein die Behörde kontaktiert und auch da die KM Laufleistung angegeben und den Hinweis, dass die Fahrzeugtypen nicht zusammen passen. Von der Behörde habe ich nie wieder was gehört. Ich bin regelmäßig in Italien und mache mir Sorgen, dass das nochmal aufpoppen könnte.

  9. David
    Am 22. Oktober 2021 um 22:04

    Laut EU-Recht müssen die Strafen von den italienischen Behörden (Polizei) an das italienische Innenministerium weitergeleitet werden, der es dann übersetzt, verarbeitet und an das deutsche Auslandsministerium schickt. Dieses leitet es dann weiter an das Finanzamt und dieses soll es dann vom Verkehrssünder eintreiben. Der Haken dabei ist, dass das Geld dann, laut EU-Recht, in Deutschland bleibt und nicht mehr nach Italien geht. Dieses ist allerdings nicht im Sinne der italiener (und anderer Abzocker Nationen wie Frankreich oder Holland), denn Sie wollen das Geld für Sich beanspruchen und nicht den anderen überlassen. Also schicken Sie den Strafzettel direkt zu um das Geld direkt zu kassieren, oder machen Sie es per Inkassobüro in Deutschland. Dieses ist allerdings illegal. Ich lebe in der EU aber nicht in Deutschland, wir haben eine andere Rechtslage. Ich habe auch solche Briefe von NIVI Italia bekommen, nie geantwortet, und irgendwann haben Sie es aufgegeben. Da ich nach italien meistens fliege können Sie mir das Auto eh nicht wegnehmen und so weit ich weiss, werden Schulden aus anderen Ländern im Inland nicht anerkannt. Wenn schon, dann entscheidet ein Gericht und nicht ein Inkassobüro.

  10. Heinz S
    Am 28. September 2021 um 17:36

    Frage: Ab welchem Zeitpunkt beginnt die Vollstreckungsverjährung? Tatzeitpunkt? Zustellung Bescheid?

  11. Manfred
    Am 26. September 2021 um 16:36

    Habe einen mautstrafzettel gekriegt von Inkasso ich wäre in Venedig gewesen am 22.7.2018 ich war da noch nie die haben das Kennzeichen von mir und von Inkasso habe ich im april2021 gekriegt ich habe zurückgeschrieben sie sollen mir ein bild oder video schicken mit meinem auto das dessen habe ich post gekriegt vom Anwalt von denen .Können sie mir sagen was ich machen soll ich kann mir keinen Anwalt leisten

  12. Christopher B.
    Am 17. September 2021 um 9:45

    Hallo in die Runde,

    ich habe folgenden Fall aus dem Jahr 2016, der nun vor wenigen Tagen und mehr als 5 Jahre später an mich herangetragen wurde.

    Am 14.9.2021 habe ich von einem deutschen Inkassounternehmen in Köln (ETI Experts GmbH) eine Zahlungsaufforderung über EUR 473 zu einer angeblich offenen Forderung der lokalen italienischen Polizeibehörde in Lucca (Toskana) über EUR 403 wg. eines Verkehrsvergehens (“Zugang in einer Fußgängerzone […] ohne Erlaubnis”) vom 02.08.2016 erhalten. Das Inkassounternehmen weist in seinem Schreiben u.a. auf das italienische Recht und eine Verjährungsfrist von 5 Jahren hin. Zugleich führt ETI Experts in ihrem Schreiben an, dass mich zuvor schon ein von der lokalen Polizei in Lucca beauftragter Dienstleister (SAFETY 21 S.P.A.) zu diesem Sachverhalt angeblich angeschrieben hätte, jedoch keinen Zahlungseingang in der Angelegenheit feststellen konnte. Die Zahlungsaufforderung von ETI über EUR 473 soll ich bis 23.09.2021 begleichen, ansonsten droht mir ETI mit Belangung durch den italienischen Staat bei der nächsten Einreise nach Italien, wo auch direkt vollstreckt werden könne.

    Ich kann dazu nur feststellen, dass ich von dem mir zur Last gelegten Vergehen nichts weiß und von dem genannten Dienstleister SAFETY 21 auch noch nie gehört habe, geschweige denn je zu dem genannten Vergehen je angeschrieben worden bin. Ich bin zwar tatsächlich zu dem genannten Zeitpunkt in Lucca im Urlaub gewesen und habe dort wg. Falschparkens einen Strafzettel erhalten. Diesen habe ich jedoch damals aufgrund der noch nicht abgelaufenen Verjährungsfrist (12 Monate) im August 2017 in voller Höhe (EUR 133) beglichen.

    Mir ist angesichts der geschilderten Umstände nicht klar, warum ETI nach offensichtlicher Fristüberschreitung (Vollstreckungsverjährung, mehr als 5 Jahre nach dem Datum des angeführten Vergehens) überhaupt mit dieser nicht belegten Forderung an mich herantritt und ernsthaft erwartet, dass ich diese abstruse Forderung zzgl. Inkassokosten (EUR 70) begleiche.

    Meine Frage in die Runde ist daher, ob ich unter Berücksichtigung der einschlägigen italienischen Verjährungsfristen (Verfolgung – 1 Jahr; Vollstreckung – 5 Jahre) rechtlich verpflichtet bin, diese Zahlungsaufforderung zu begleichen. Nach meinem Verständnis gibt es dafür keine gültige Rechtsgrundlage mehr, da beide Fristen deutlich überschritten und abgelaufen sind.

    Vielleicht hat jemand ähnliche Erfahrungen (auch mit EIT) gemacht und kann mir in dieser Angelegenheit weiterhelfen.

    Vielen Dank vorab!

    • bussgeldkatalog.org
      Am 11. Oktober 2021 um 12:32

      Hallo Christopher B.,

      wir dürfen leider keine Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich daher bitte an einen Anwalt für Verkehrsrecht. Dieser kann Sie über die Rechtslage informieren und Sie darüber aufklären, ob der Verstoß jetzt noch Folgen hat.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  13. Inge
    Am 1. September 2021 um 16:34

    Wir haben heute am 01.09.2021 mit der Post eine Inkasso-Zahlungsaufforderung bekommen, und zwar wären wir am 09.08.2016!!! die Strecke Vedano Olona – Interc A6/A60 und Interc A8/A60 – Vedano Olona gefahren und hätten die dafür angefallene Maut von 2 x EUR 1,02 = EUR 2,04 nicht bezahlt. Erstens war uns nicht bewußt, dass hier Maut zu zahlen ist und zweitens ist das über fünf Jahre !!! her. Wir haben bis dato nie eine Zahlungsaufforderung erhalten und nun sollen wir EUR 11,89 zahlen, die eigentliche Mautgebühr beträgt EUR 2,04 und die Eintreibungskosten betragen EUR 9,06.
    Das ist ja wohl der Gipfel der Dreistigkeit. Ohne das wir je etwas in der Sache erhalten haben, haben wir nun heute, nach über fünf Jahren wie aus heiterem Himmel, vom Inkassobüro Nivi Spa die oben erwähnte auf den 05.08.2021 datierte erst mit heutigem Datum eingegangene Zahlungsaufforderung erhalten.
    Schon aus prinzipiellen Gründen möchten wir diese nicht zahlen, so etwas ist eingach mur unverschämt und nicht akzeptabel.
    Wir wissen aber nicht, ob wir hier noch Einspruch einlegen müssen oder einfach nicht darauf reagieren. Kann uns hierzu jemand antworten, das wäre freundlich.

  14. Achim
    Am 23. Februar 2021 um 15:38

    Hab mir das Gesetz durchgelesen. Die Verjährungsfrist beginnt danach 360 Tage nach der “accertamente”, das wird meist mit Ermittlung und nicht mit Tatzeitpunkt übersetzt. Wieso sind Sie so sicher, dass der Tatzeitpunkt ausschlaggebend ist?

  15. M. T.
    Am 7. Dezember 2020 um 17:34

    Hallo zusammen,

    wie gehe ich am besten weiter vor? Ich hab heute eine Zahlungsaufforderung von der Comune di Milano bekommen über das Unternehmen Nivi S.p.A. (Outsourcing Partner) bekommen, dass ich bitte eine Strafe wegen Fahrzeugführung in eine Verkehrsbegrenzte Zone (Bereich C) ohne zu bezahlen, bekommen.

    Das Ganze ist 4 Jahre her lol Wie verhalte ich mich idealerweise, damit ich ohne viel Aufwand aus der Nummer raus kommen?

    Das Ganze sollte ja schon lange verjährt sein, wenn ich mich nicht irre. Was muss ich tun – Widerspruch einlegen oder mich einfach schlafen legen?

    Besten Dank und Grüße
    MT

  16. Martina
    Am 23. November 2020 um 0:53

    Hallo,
    wir haben auch eine Zahlungsaufforderung erhalten, da wir in eine verkehrsberuhigte Zone eingefahren sein sollen. Das Vergehen fand am 3. September 2019 statt. Am 20. Oktober 2020 ging das Schreiben aus Sardinien, bzw der Deutschen Bundesbehörde, bei uns ein. Die Frist von 360 Tagen ist ja eigentlich somit vorbei. Wie verhält man sich nun richtig. Die Fristen zur Zahlung, 5 Tage ohne Aufschlag, …., sind recht kurz.

  17. Delaflota
    Am 13. November 2020 um 17:00

    Ich hab heute (13.11.2020) eine Erinnerung bekommen, dass ich im April 2017 die Geschwindigkeit um 6kmh überschritten hatte in Florenz (gemessen 81, erlaubt 70 , minus Toleranz). Sie behaupten, dass ich am 24.07.2017 eine Zahlungsaufforderung bekam, auf die ich nicht reagiert habe.
    Ich hab aber keine bekommen. Ich sehe mir alles an. Das sieht auch keinesfalls eindeutig wie Werbung aus. Höchstens dann werfe ich es weg.
    Jetzt soll ich 144,72€ zahlen. Sie sagen aber auch nicht wie viel es im Normalfall gewesen wäre…
    Verfasst war das Schreiben auf Deutsch.
    Kann ich dann bei der nächsten Reise in Italien mit dem selben PKW Probleme bekommen?

  18. Donald
    Am 22. Oktober 2020 um 15:53

    Heute ging ein Strafzettel auf Deutsch ein von einer Behoerde in Florenz
    26 km zu schnell auf einer Strasse bei Venedig, 116 Euro
    Tatzeit 17.6.2017
    Die Maske ist Deutsch, erlaubt sogar einen Widerspruch mit einigen Tuecken, kein Hinweis darauf, dass auf Italienisch geschrieben werden muesse.
    Mal sehen ob die ueberhaupt reagieren.
    werde weiter berichten.

  19. Tom
    Am 13. Oktober 2020 um 14:43

    Hallo,
    ich habe heute, 13.10.2020 ein “Feststellkungsprotokoll bei Verstössen gegen die Straßenverkehrsverordnung” erhalten.
    am 07.11.2019 in den Räumen der Gemeindepolizeistelle festgestellt.
    der Verstoß wurde am 22.07.2019 begangen – 36km/h zu schnelle bei 50kh/h 144€/196€ oder 370€

    die Verfolgungsverjährung von 360 Tagen ist doch bereits abgelaufen – muss ich bezahlen oder brauche ich einen Anwalt bzw muss ich Einspruch einlegen oder reicht es den Bescheid zu ignorieren?!?

    Vielen Dank
    MfG

  20. Alavi
    Am 5. September 2020 um 6:41

    Hallo,

    ich war Ende Juni 2019 in Italien.

    Auch ich habe Strafzetteln/Busgeldbescheide (Art.7 Fußgängerzone oder unberechtigtem Fahrzeug) erhalten, jedoch einen erst nach 14 Monaten.
    Problem, die Behörden hätten mir angeblich bereits im Februar 2019 einen Anhörungsbehörden Per Nachweis (Sendungsnummer) geschickt.
    Den Brief hätte ich innerhalb 7 Tagen bei der Post abholen sollen. Leider haben wir die Benachrichtigungskarte erst nach 2 Wochen bemerkt, sodass der Brief wieder an dem Absender zurück ging.

    Meine Frage:
    Fand jetzt eine Unterbrechung bezüglich Verjährung statt oder hat sich die das Thema für mich erledigt, da ich eigentlich nicht wusste was mich bei der Post erwartet.

    Bräuchte dringend einen Rat zwecks Zahlung, da sich das Bußgeld dauernd erhöht.
    Laut Anwalt sollte man in meinem Fall zwar zahlen, möchte dennoch euren Rat dazu wissen.

    PS. Kann nur jedem Raten, innerhalb der Städte mit Bus, Bahn, Taxi zu fahren… (8 Strafzettel innerhalb 3 Wochen nur wegen Fußgängerzonen wegen mangelnder Beschilderung in Rom, Florenz, Pisa und Neapel…) ist nicht gerade wenig und das jedes Mal mit hohen dreistelligen Beträgen).

  21. Frank
    Am 10. August 2020 um 0:16

    Hallo. Ich habe jetzt Post aus Italien bekommen das ich in 2017 in einer Verkehrs beruhigten Zone in Florenz gefahren bin. Ich hätte einen Bescheid und eine Mahnung bekommen. Beides ist bei uns aber leider nicht angekommen. Jetzt möchte eine Inkasso Büro 295 Euro dafür haben. Habe ich irgend welche Chancen?

  22. M.
    Am 23. Juli 2020 um 11:57

    Hi,

    mein Strafzettel / Info kam nach den 360 Tagen. Also habe ich Einspruch eingelegt. Als Antwort kam dann von der italienischen Polizei, dass durch Covid es eine Verlängerung von 3 Monaten in der Verfolgungsfrist gäbe. Ist da was bekannt?
    Sehr schwer hier einen Anwalt auf die schnelle zu finden. Im zweifel werde ich wohl bezahlen, da nur 5 Tage Zeit für die 30%ige Ermässigung.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 24. Juli 2020 um 15:08

      Hallo M.,

      zu Sonderregelungen aufgrund der Corona-Pandemie in anderen EU-Ländern können wir leider keine Auskunft geben.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  23. Florian
    Am 22. Juni 2020 um 13:00

    Hallo,
    ich habe zunächst nach etwa 8 Monaten eine Art Anhörungsbogen zur Geschwindigkeitsübertretung (5 km/h ) erhalten.
    Diesen habe ich kurz vor Ablauf der gesetzten Frist zurückgeschickt.
    Erst jetzt, etwa 20 Monate nach der Geschwindigkeitsüberschreitung ist mir der Bußgeldbescheid zugestellt worden.
    Fällt das damit unter die Verjährung oder ist die Zustellung des ersten Schreiben hier entscheidend?
    Grüße
    Florian

  24. Albert
    Am 27. Mai 2020 um 18:49

    Hallo

    Ich hab heute zwei straf Zettel bekommen zur Verjährung hätte es noch 5 Tage gebraucht also sind 355 Tage vorbei kann ich dagegen nichts machen anscheinen war ich innerhalb 2 Stunden 2 mal in der Flaschen Zone und sie wollen einfach 208€

  25. An_A
    Am 4. Mai 2020 um 13:27

    Hallo Nebl B.,

    ich habe genau das gleiche Problem, außer der Laufzeiten, da es schon 1 Jahr und 7 Monaten (03.09.2018 – 20.04.2020) hin ist. Am Ende des Schreiben steht: “die vorliegende Zahlungsaufforderung stellt noch keine offizielle Zustellung eines Protokollbescheides dar, und deshalb ist es nicht zulässig einen Einspruch infolge zu erheben”. Wer hat schon mal Erfahrung damit gehabt?
    Bitte um Info, danke im Voraus.

  26. Nebl B.
    Am 16. Februar 2020 um 15:44

    Haben am 15.2.2020 eine Zahlungsaufforderung aus Olbia bekommen, Wir seien am 30.9.2018 !! in eine verkehrsberuhigte Zone ohne Genehmigung eingefahren. Das Navi über google hatte uns geleitet ohne Hinweis.
    Das Schreiben sieht auch irgendwie komisch aus, kann da was nicht stimmen? Gibt es hierzu Erfahrungen mit Gaunern? Ist das nicht längst verjährt nach über fast 1,5 Jahren?
    Bitte Info, danke.

  27. JKirk
    Am 11. Februar 2020 um 19:06

    Kurze Info zum Thema: ich war in eine verkehrsberuhigte Zone eingefahren, also in einen Bereich, in dem absolut keine Fahrzeuge erlaubt sind (ausser man hat eine Sondergenehmigung, die ich eben nicht hatte). Es kam eine Zahlungsauffordreung von einem Dienstleister “NIVI S.p.A. Div. European Municipality Outsourcing” in Prodenone, etwas mehr als 4 Monate nach Ablauf der einjährigen Verjährungsfrist. In dem Schreiben war eine Telefonnummer angegeben mit dem Hinweis, dass u.A. auch Deutsch gesprochen wird. Dort habe ich angerufen, die freundliche Dame sprach tatsächlich gut Deutsch. Ich habe mein Aktenzeichen genannt und darauf hingewiesen, dass das Schreiben 4 Monate nach Ablauf der Frist aufgesetzt wurde. Daraufhin hat die Dame gleich von sich aus eingeräumt, die Sache sei verjährt, sie werde die Akte schließen, der Betrag sein nicht zu überweisen. Mein Tipp also, wenn möglich bei der zuständigen Stelle anrufen, um die Sache direkt zu klären: Info und Erledigung aus erster Hand, keine Rätselraten, keine Mutmaßungen nötig.

  28. Jörg
    Am 5. Februar 2020 um 18:43

    Habe heute ein Bussgeldverfahren aus Florenz bekommen. War dort im Juni 2019.Mir würde geschrieben ich hätte folgende Strassenverkehrsordnung missachtet .Zugang zu Fussgängerzone oder unberechtigtem Fahrzeug. Betrag 70.- Euro in 5 Tagen bezahlen oder bis 60 Tagen 90.- Euro. Bezahlen oder nicht?
    Danke Jörg

  29. Matheis
    Am 9. Dezember 2019 um 9:54

    In dem von Ihnen erwähnten „Codice della Strada“, in Artikel 201 Absatz 1 Satz 4 und Absatz 5 taucht die Zahl “360” [Tage] nicht auf. Zumindest wenn den Codice della Strada [Link von der Redaktion entfernt] anschaue. Gibt es einen etwas handfesteren Beleg für die 360 Tage Verjährung? Ich kann kein italienisch, aber vielleicht können Sie meine Bedenken schnell zerstreuen.

  30. Alexander
    Am 30. November 2019 um 15:47

    Hallo an Alle,

    hab heute auch einen netten Brief aus Italien bekommen ,

    bei 70 km/h erlaubt bin ich nach Abzug der Toleranz 88,90 km/h gefahren sie wollen 135,70 Euro .

    die Übertretung war am 15.09.2018
    Prüfung der Übertretung war am 17.09.2018,
    das Schreiben aus Italien trägt das Datum 02.08.2019 welches mir per
    Einschreiben vom Regierungspräsidium Freiburg mit Datum 26.11.2019
    an meiner alten Adresse am 28.11.2019 nicht zugestellt und von der Post am 30.11.2019 an meiner neuen Adresse erfolgreich zugestellt !

    Zur Information der Umzug fand Anfang Juli 2019 statt, komischerweise hat mich der Original Brief aus Italien nie erreicht trotz Nachsende-Auftrag bei der Post, ich bin mir mit der Verjährung nicht ganz sicher die 360 Tage sind bei mir ja deutlich überschritten ?!

    Soll ich was unternehmen oder ist der Vorgang verjährt was ja durch das Einschreiben bestätigt wäre.

    Danke im voraus
    Alex

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