Strafzettel fürs Falschparken: Folgen, Kosten & Verjährung
Letzte Aktualisierung am: 20. August 2024
Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten
Strafzettel: Was Sie über das Knöllchen wissen sollten
Bei falschem Parken oder auch Parken ohne gültigen Parkschein droht von Ordnungsamt, oder der Polizei ein Strafzettel. Die Höhe der Gebühren für ein Verwarn- oder Bußgeld nach einem Knöllchen können dabei stark variieren. Wer mit seinem Fahrzeug geltendes Verkehrsrecht, sowie die StVO missachtet, muss mit teils hohen Strafen rechnen.
In vielen Fällen kann es auch sinnvoll sein, einen Strafzettel nicht zu bezahlen und Einspruch einzulegen. Geht der Strafzettel verloren, muss meist auf den Bußgeldbescheid gewartet werden, der nach der Zahlungsfrist von einer Woche per Post zugestellt wird. Ein Fahrzeug gilt als geparkt, sobald es länger als drei Minuten steht. Unwichtig ist dabei, ob der Fahrer sich noch darin befindet oder nicht.
Die anfallenden Verwarngelder für ein falsch geparktes Auto können sehr unterschiedlich ausfallen. Die Kosten für ein Knöllchen bei abgelaufener Parkuhr belaufen sich, je nach Dauer, auf 20 bis 40 Euro. Bekommt ein Autofahrer einen Strafzettel im absoluten Halteverbot, kostet dieser mindestens 25 Euro. Platziert ein Fahrer sein Auto ohne gültige Berechtigung auf einem Behindertenparkplatz und bekommt einen Strafzettel, werden 55 Euro fällig.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Strafzettel für Parkverstöße
Unserer Tabelle können Sie entnehmen, wie hoch das Verwarnungs- bzw. Bußgeld für einzelne Parkverstöße in Deutschland ausfallen kann.
In diesem Fall wird in aller Regel ein Bußgeldverfahren eingeleitet und Sie erhalten einen Bußgeldbescheid.
Die Zahlungsinformationen können Sie dem Strafzettel entnehmen, den Sie wegen Falschparkens erhalten haben. In aller Regel erfolgt die Zahlung per Überweisung.
Strafen für Falschparken: Aktuelle Bußgelder für Parkverstöße
Die nachfolgende Bußgeldtabelle gibt einen Einblick, wie teuer ein Strafzettel fürs Falschparken werden kann.
Beschreibung | Bußgeld | Punkte |
---|---|---|
an einem der folgenden Orte geparkt: - weniger als 5 Meter vor/hinter einer Kreuzung oder Einmündung - im Bereich von Grundstücksein- und -ausfahrten - vor einem abgesenkten Bordstein - in verkehrsberuhigten Bereichen außerhalb der gekennzeichneten Parkflächen - außerorts auf einer Vorfahrtsstraße - über Schachtdeckeln - innerhalb der Grenzmarkierung für ein Parkverbot | 10 € | |
... mit Behinderung | 15 € | |
... über 3 Stunden | 20 € | |
... über 3 Stunden mit Behinderung | 30 € | |
an einem der folgenden Orte geparkt: - näher als 10 Meter vor einer Ampel und diese dadurch verdeckt - auf der linken Fahrbahnseite oder dem linken Seitenstreifen - nicht am rechten Fahrbahnrand | 15 € | |
... mit Behinderung | 25 € | |
... über 1 Stunde | 25 € | |
... über 1 Stunde mit Behinderung | 35 € | |
an einem der folgenden Orte geparkt: - auf Fußgängerüberwegen bzw. weniger als 5 Meter davor - im absoluten/eingeschränkten Halteverbot oder einer Halteverbotszone - innerhalb einer Grenzmarkierung für ein Halteverbot - innerhalb eines Kreisverkehrs - im Bereich von Taxiständen - links von der Fahrbahnbegrenzung - näher als 10 Meter vor einem Andreaskreuz, Stoppschild oder "Vorfahrt gewähren"-Schild und dieses dadurch verdeckt | 25 € | |
... mit Behinderung | 40 € | |
... über 1 Stunde | 40 € | |
... über 1 Stunde mit Behinderung | 50 € | |
an einem der folgenden Orte geparkt: - enge oder unübersichtliche Straßenstellen - im Bereich einer scharfen Kurve | 35 € | |
... mit Behinderung | 55 € | |
... über 1 Stunde | 55 € | |
... über 1 Stunde mit Behinderung | 55 € | |
... dadurch war die Durchfahrt für Rettungsfahrzeuge nicht mehr gewährleistet | 100 € | 1 |
an einem der folgenden Orte geparkt: - auf einer Verkehrsinsel - auf einem Grünstreifen - auf dem Seitenstreifen - auf einer Fahrradstraße | 55 € | |
... mit Behinderung | 70 € | |
... mit Gefährdung | 80 € | |
... mit Sachbeschädigung | 100 € | |
... über 1 Stunde | 70 € | |
... über 1 Stunde mit Behinderung | 80 € | |
vor oder in einer Feuerwehrzufahrt geparkt | 55 € | |
... dabei Einsatzfahrzeuge behindert | 100 € | 1 |
in zweiter Reihe geparkt | 55 € | |
... mit Behinderung | 80 € | 1 |
... mit Gefährdung | 90 € | 1 |
... mit Sachbeschädigung | 110 € | 1 |
... länger als 15 Minuten | 85 € | 1 |
... länger als 15 Minuten mit Behinderung | 90 € | 1 |
auf einem Gehweg oder Radweg geparkt | 55 € | |
... mit Behinderung | 70 € | 1 |
... mit Gefährdung | 80 € | 1 |
... mit Sachbeschädigung | 100 € | 1 |
... über 1 Stunde | 70 € | 1 |
... über 1 Stunde mit Behinderung | 80 € | 1 |
bei erlaubtem Gehwegparken: - nicht den rechten Gehweg zum Parken genutzt bzw. - in einer Einbahnstraße nicht den Gehweg zum Parken genutzt | 55 € | |
... mit Behinderung | 70 € | 1 |
... mit Gefährdung | 80 € | 1 |
... mit Sachbeschädigung | 100 € | 1 |
... über 1 Stunde | 70 € | 1 |
... über 1 Stunde mit Behinderung | 80 € | 1 |
ohne Parkscheibe oder Parkschein geparkt bzw. Überschreiten der Parkdauer um ... | ||
... bis zu 30 Minuten | 20 € | |
... bis zu 1 Stunde | 25 € | |
... bis zu 2 Stunden | 30 € | |
... bis zu 3 Stunden | 35 € | |
... über 3 Stunden | 40 € | |
in Fußgängerbereichen oder anderen Verbotszonen (Pkw) geparkt | 55 € | |
... mit Behinderung | 70 € | |
... über 3 Stunden | 70 € | |
im Fahrraum von Schienenfahrzeugen geparkt | 55 € | |
... mit Behinderung | 70 € | |
auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen geparkt | 70 € | 1 |
... mit Gefährdung | 85 € | 1 |
... mit Sachbeschädigung | 105 € | 1 |
unzulässig auf einem Bussonderfahrstreifen oder weniger als 15 Meter von einem Haltestellenschild entfernt geparkt | 55 € | |
... mit Behinderung | 70 € | |
... mit Gefährdung | 80 € | |
... mit Sachbeschädigung | 100 € | |
... über 3 Stunden | 70 € | |
... über 3 Stunden mit Behinderung | 80 € | |
... über 3 Stunden mit Gefährdung | 80 € | |
... über 3 Stunden mit Sachbeschädigung | 100 € | |
unzulässig auf Schwerbehinderten-Parkplatz geparkt | 55 € | |
unzulässig auf Parkplatz für E-Fahrzeuge geparkt | 55 € | |
unzulässig auf Parkplatz für Carsharing-Fahrzeuge geparkt | 55 € |
Bußgeldrechner zum Halten & Parken
Strafzettel verloren oder nicht bezahlt
Was passiert, wenn man den Strafzettel nicht bezahlt?
In diesem Fall wird zunächst eine erneute Zahlungsaufforderung in Form eines Bußgeldbescheids per Post zugestellt. Hier bietet sich auch die Möglichkeit sich zu dem Vorgang zu äußern und darzulegen, warum man den Strafzettel nicht zahlen wird. Dieser Einspruch wird anschließend geprüft und es entfallen gegebenenfalls die Forderungen. Wird der Einspruch abgelehnt, kann es zu weiteren Kosten durch eine Gerichtsverhandlung kommen.
Ist der Strafzettel verloren gegangen, ist es meist das Einfachste, auf den folgenden Bußgeldbescheid zu warten. Dieser wird per Post zugestellt, nachdem die Frist zum Bezahlen des Strafzettels verstrichen ist. Dieser erste Bußgeldbescheid bringt in der Regel eine Gebühr von 28,50 mit sich und stellt eine erneute Forderung auf Bezahlung der Strafe dar.
Im weiteren Verlauf können zudem zusätzliche Kosten durch Mahnungen anfallen, wenn die Kosten weiterhin nicht beglichen werden.
Einspruch gegen Strafzettel einlegen
Haben Sie einen Strafzettel für falsches Parken erhalten, ist es möglich, schriftlich Einspruch einzulegen und seine Sichtweise des Vorgangs darzulegen. Hierfür ist es wichtig den Strafzettel vorerst nicht zu bezahlen, da dieser sonst nicht mehr anfechtbar ist.
Es sollte dabei jedoch nicht ausser Acht gelassen werden, dass bei einer negativen Entscheidung gegen den Einspruch weitere Kosten anfallen. Daher ist es ratsam zu prüfen, ob ein Einspruch sinnvoll ist oder nicht.
Verjährung des Strafzettels
Da es sich beim Falschparken um eine Ordnungswidrigkeit handelt, erfolgt die Verjährung des Strafzettels in Deutschland in der Regel nach drei Monaten. Sollte der Zahlungsbescheid erst nach dieser Frist eintreffen, kann die zuständige Behörde eine Zahlung nicht mehr aktiv einfordern.
Strafzettel bezahlen
Ein Strafzettel kann per Überweisung mit Hilfe der darauf angegebenen Bankverbindung beglichen werden. Durch Angabe des Verwendungszwecks kann die Zahlung eindeutig zugeordnet werden und die Strafe ist somit bezahlt.
Ob eine Barzahlung möglich ist, muss im Einzelfall geklärt werden, da es hierbei keine einheitlichen Richtlinien gibt.
Strafzettel auf einem Privatparkplatz erhalten: Wie verhalte ich mich richtig?
Auch bei falschem Parken auf einem Privatparkplatz droht dem Fahrer ein Knöllchen. Viele Supermärkte haben beispielsweise eine zeitliche Begrenzung für die Nutzung ihres Parkplatzes eingeführt, die meist zwischen ein und zwei Stunden beträgt und sich auf die Zeit des Einkaufes beschränken soll. Hierbei muss der Fahrer mittels einer Parkscheibe nachweisen, dass er diese vorgegebene Zeit nicht überschritten hat.
Viele Supermärkte haben mittlerweile private Unternehmen beauftragt, die Einhaltung dieser Parkzeit zu kontrollieren. Diese stellen nun für unzulässiges Parken auf einem Privatparkplatz ebenfalls Strafzettel aus, um Dauerparken zu verhindern. Diese Vorgehensweise steht dem Eigentümer zu, sodass auch hier ausgestellte Knöllchen rechtmäßig und zu begleichen sind.
Sollten Sie vergessen haben, die Parkscheibe entsprechend in der Windschutzscheibe zu platzieren und ein Ticket erhalten haben, ist es bei vielen Supermärkten jedoch möglich, dies kulant zu regeln. Mit Vorlage eines Kassenbons, der dem vorgegebenen Zeitraum entspricht, können Sie mit einiger Wahrscheinlichkeit einer Zahlung entgehen.
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Ist es richtig das mann von strafzettel den fürerschein verlieren kann
Liebe Leute,
anstatt im Internet nach Lösungen zu suchen, solltet ihr am besten einen Rechtsanwalt einschalten, vor allem, wenn ihr eine Rechtschutzversicherung besitzt.
Was ich zu den neuen Beträgen für Parkvergehen und den Busgeldern nur sagen kann: Und wieder einmal soll der Autofahrer für eine Krise aufkommen, dieses Mal halt für die Corona-Krise. Da vergeht einem ja das Autofahren.
Das ÖPNV möchte zur Zeit doch keiner nutzen, wegen der Ansteckungsgefahr! Bleiben dem Autofahrer nur noch die überteuerten Car-Sharing-Anbieter. Meist kann man mit diesen Fahrzeugen problemlos Parken (Parkscheibe und -Ticket entfallen meist).
Lasst das Auto stehen und macht – soweit möglich – Home Office. Und wer fahren muss, der soll akribisch vorgehen -> keinen Cent an die … zahlen.
Hallo mein Auto ist seit 10 Tagen geparkt auf der Strasse ….wegen einem Umzug habe ich ein Knöllchen bekommen von 25 € …Sie parkten im Halteverbot Zeichen 283 und behinderten dadurch andere ……plus mann hat heute Morgen geklingelt bei mir es war Ordnungsamt selber mit dem Knöllchen in der Hand
Hallo zusammen.
Ich hab einen kostenbescheid bekommen.
Das Bußgeld Verfahren ist wegen zu später Zustellung eingestellt worden. Jetzt möchte die bussgeldstelle für ihren den Aufwand 23, 50 Euro von mir.
Das Vergehen ( Parken ohne parkschein) ist 4 Monate her. Kann das sein.
Hallo,
vielleicht könnten Sie mir weiter helfen.
Ich habe für ca 10 min. auf einem Privatparkplatz eines Auto Wasch Unternehmens gestanden.
Als ich das Schild bemerkt hatte das darauf hinwies das es ein Privatparkplatz ist und Schadensersatz fordert bin ich umgehend weggefahren.
Jetzt habe ich aber trortzdem eine Zahlungsaufforderung von einem Rechtsdienstleister bekommen in einer höhe von 131,40 €.
Ich finde dies für ziemlich überzogene kosten wobei ich ja auch nur 10 min. da stand
Kann ich dagegen vor gehen? Und wenn ja wie genau?
Mit freundlichen Grüßen
Jennifer H.
Hallo liebes Team
Es waren drei gekennzeichnete parkplätze neben der stadtverwaltung:
sie parken ein Fahrzeug unbefugt auf einem stellplatz außerhalb der öffentlichen verkehrsfläche obwohl deutlich sichtbar und allgemeinverständlich darauf hingewiesen war dass die Benutzung durch unbefugte untersagt ist Paragraph 12 Absatz 1 Nummer 1 lowig.
Dienstparkplatz.
Dort war ein Schild aufgestellt auf diesem Schild war ein am Computer ausgedrucktes Papier mit dem Hinweis dass dies ein privatparkplatz sei. Dieses Schild war so aufgestellt dass dieses zwischen Parkplatz 1 und 2 stand. Somit bin ich davon ausgegangen dass Parkplatz 3 nicht dazu gehört und habe mich dort hingestellt.
Soll ich Einspruch einlegen oder ist es besser zu zahlen?
Hallo Kai,
wir können an dieser Stelle keine Einschätzung zu möglichen Chancen eines Einspruchs abgeben. Wenden Sie sich im Zweifel an einen Anwalt, um den Sachverhalt bewerten zu lassen.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
In einer Strasse gab es Parkzonen und Parkverbot. Den Bereich Parkverbot habe ich nicht erkannt und einen Parkzettel gelöst und im Fahrzeug abgelegt. Als ich zurück kam hing an meiner Scheibe ein Strafzettel Betrag 15,00€ Ich hatte ja schon 4,00€ bezahlt also überwies ich 11,00€.
Den Zahlungsbeleg über 4,00€ habe ich der Polizei zum Nachweis geschickt.Nun bekomme ich ein Schreiben der Polizei, dass ich erst durch Zahlung des Gesamtbetrages den Verwaltungsakt beenden kann. Muss ich die 4,00€ bezahlen oder soll ich es drauf ankommen lassen? Wer kann mir dazu helfen.
Schönen Dank HGS
Habe ein Knöllchen bekommen und es ist keine Adresse oder Telefonnummer angegeben . Ist das rechtens ? Ich würde mich gern rechtfertigen
habe einen Strafzettel bekommen dass ich in einem Behindertenparkplatz geparkt haben was falsch ist laut Foto zeigt hin dass ich richtig Stande haben sich vertan trotzdem soll ich ein Bußgeld bezahlen was ich nicht verstehe was kann ich jetzt tun
Hallo Andreas,
gegen einen Strafzettel können Sie in Deutschland keinen Einspruch einlegen. Dies ist erst bei einem Bußgeldbescheid möglich. Diesen erhalten Sie, wenn Sie den Strafzettel nicht begleichen. Ob ein solches Vorgehen in Ihrem Fall sinnvoll ist, können wir allerdings nicht einschätzen.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo,
Vlt kann uns ja jemand die Frage beantworten. Und zwar gibt es eine höhere Strafe wenn man mehrfach im “absoluten halte- und parkverbot” eine Knolle bekommen hat. So als nächste Sanktion zum Lernen quasi?
Lg
Ich hab am 26.06.2019 ein Knöllchen wegen falsch parken bekommen. Auf dem Knöllchen stand aber das Datum 26.06. 2018 also vor einem Jahr.
Was mach ich nun ?
Mein Sohn hat trotz eines Anwohnerparkaudweises ein knöllchen bekommen, nur weil die konunallen Parküberwacher der Stadt München nicht richtig schauen. Es gibt keine Vorschrift, wo der Anwohnerparkaudweis plaziert werden muss. Er hat ihn auf der Fahrer seite im hinterem Fenster plaziert. Das ist nicht daß erste mal, daß die Leute nicht richtig schauen, wenn Sie die Autos kontaktieren
Wir haben auf einem öffentlichen Parkplatz zwei Motorräder auf eine Stellfläche gestellt, (wir waren sechs) um die anderen Parkplätze für z.b. Autos frei zulassen und wir bekamen jeder einen Strafzettel angehängt. Wie sieht das Rechtlich aus. Dürfen die das??
Hallo,
ich habe mit meinen Wohnmobil( Kastenwagen,unter 3,5t und Kennzeichnung M1 im Fahrzeugschein)auf einem Parkplatz der nur für PKW ausgeschildert ist geparkt.Habe jetzt einen Strafzettel über 20€ bekommen.Ist das jetzt Rechtens? Da diese klein Wohnmobile eigentlich zur Fahrzeugart PKW ( M1) gehören.
Mfg
Bin kurierfahrer war 1 Minuten in der Apotheke und habe ein knöllchen bekommen. Kann doch wohl nicht sein.
Hallo
meine Frau hat auf einem Privatparkplatz geparkt, beim Supermarkt, weil sie dort arbeitet. Der Ladenbesitzer hat versäumt eine Parkplatette vom zuständigen Sicherheitsunternehmen zu beantragen. Meine Frau hat natürlich ein Knöllchen bekommen gegen das wir nach 12 Tagen Einspruch eingelegt hatten, weil wir dann erst die nötigen Unterlagen vom Ladenbesitzer hatten. Auf dem Bußgeldbescheid stand eine Zahlungsfrist von 10 Tagen. Jetzt wurde unser Einspruch mit selbigem Grund (versäumniss der 10tägigen Frist) abgelehnt. Es steht aber nirgendwo das ich auch den Einspruch innerhalb von 10 Tagen tätigen muss. Gilt da nicht eine gesetzliche Frist von 14 Tagen oder ist das immer binden an die Zahlungsfrist gekoppelt?
MfG
Sebastian
Hallo,
ich habe am 04.6.18 einen Strafzettel erhalten wegen falsch parken. Normalerweise ist das ein offizieller Parkplatz, aber am nächsten Tag sollten Bauarbeiten durchgeführt werden, dies habe ich leider nicht gesehen. Es wurde ein Abschleppdienst angefordert und ich habe, laut Brief der Polizei, mein Fahrzeug vor dem Eintreffen des Abschleppdienst entfernt. Bis gestern hatte ich keine Zahlungsanforderung erhalten, aber nun kam sie, nach 34 Wochen/fast 8 Monaten. Ich solle 176€ zahlen.
Meine Frage wäre, verjährt so was NICHT?
Ich danke im voraus.
MfG Ömi
Habe ich auf fahrrad gänge geparkt halb stünde wie Polizei gesagt hatten und die abschleppen war auch aber habe ich geschafft die hatten extra für mein Auto besthelt zum Glück war mehr auto und die abschleppen Dienst hätten schon andere auto genommen
unter welche Kategorie Strafbemessung und Strafzettelhöhe fällt das Halten und Parken auf dem Verkehrszeichen 299 des § 12 der StVO?
Hallo,
Ich habe am Samstag um 19:51 in Koblenz geparkt und mir einen parkschein gekauft , es war dunkel und man hat nicht richtig die zahlen lesen können ab wann man ein parkzettel bräuchte , ich habe erfasst das man dort von 08:00 bis 20:00 parken darf , als ich zurück kam um 20:30 sah ich ein knöllchen auf meiner windschutzscheibe. Ich ging zum Parkscheinautomat und dort stand Montag-Samstag von 08:00-22:00 , kann ich trozdem dagegen vorgehe ? Da man abends nicht genau sehen konnte von wann bis wann ich einen parkschein ziehe brauche und die Scheibe sowieso verschmutzt ist
Mfg Merouwe