Strafzettel aus der Schweiz: Sollte ich zahlen?
Letzte Aktualisierung am: 24. Oktober 2024
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Teure Knöllchen in der Schweiz
Die Schweiz ist bei den Deutschen bekannt für ihre militärisch-politische Neutralität. Und auch kulturell gesehen zeichnet sich Deutschlands Nachbar durch ein neutrales Miteinander von vier Landessprachen aus. Deutsche, französische, italienische und rätoromanische Klänge sind dort auf den Straßen zu hören.
Nur eine Sprache kennen jedoch die schweizerischen Behörden, wenn es um Verkehrsverstöße geht. Hier wird alles andere als eine neutrale Haltung an den Tag gelegt, stattdessen regieren Strenge und hohe Bussgelder.
2010 musste ein Ferrarifahrer spüren, dass es sich bei eknem Strafzettel in der Schweiz nicht um eine Lappalie handelt als er mit dem Recht kollidierte. Knapp 200.000 Euro musste der Schweizer zahlen, nachdem er mit über 130 km/h in einem Dorf geblitzt wurde.
Der Grund für diese horrende Summe: Die Höhe der Strafe auf einem Bussgeldbescheid aus der Schweiz richtet sich mitunter nach den Vermögensverhältnissen des Verkehrssünders.
Erfahren Sie hier unter anderem, welche Bussen auf einem Strafzettel in der Schweiz aufgeführt sein können und alles weitere Wissenswerte zum Thema.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Strafzettel aus der Schweiz
Bei Ordnungswidrigkeiten werden sogenannte Bussen verhängt. Die Höhe hängt vom jeweiligen Verstoß ab.
In der Regel ja. Bei geringfügigen Verstößen gilt jedoch eine Höchstgrenze für die Busse von 300 CHF.
Ja, ein Bußgeld kann nun auch in Deutschland vollstreckt werden. Ab einer Höhe von 80 Schweizer Franken bzw. 70 Euro ist eine Vollstreckung möglich.
Sanktionssystem der Schweiz
Was in Deutschland Ordnungswidrigkeiten sind, wird in der Schweiz als Ordnungsbusse bezeichnet. Die Höhe der anfallenden Bussgelder für Verstöße mit Auto, Motorrad, Lkw oder Fahrrad orientiert sich an der sogenannten Bussenliste, die in der schweizerischen Ordnungsbussenverordnung (OBV) enthalten ist.
Die Höchstgrenze für eine Ordnungsbusse beträgt 275 Euro (300 Schweizer Franken/CHF) und sie findet bei geringfügigen Verstößen Anwendung. Wird Ihnen in Deutschland per Strafzettel aus der Schweiz eine derartige Ordnungsbusse durch die Behörden auferlegt, können Sie ein ordentliches Strafverfahren verlangen, wenn Sie sich weigern möchten, das Geld zu bezahlen.
Ein solches Verfahren wird ansonsten immer dann angestrengt, wenn es sich um eine massive Geschwindigkeitsübertretung handelt oder andere Verkehrsteilnehmer gefährdet wurden. In diesem Fall leitet die Polizei den dokumentierten Verstoß an die Behörden zur Strafuntersuchung weiter. Ein Richter legt dann nach freiem Ermessen fest, wie hoch bei dem Strafzettel aus der Schweiz die Kosten ausfallen.
Hierbei werden auch die Vermögensverhältnisse des Delinquenten in die Entscheidungsfindung mit einbezogen, sodass die verhängte Geldstrafe empfindliche Ausmaße annehmen kann.
Via Sicura: Sicherheitsregeln auf den Straßen der Schweiz
Seit 2013 wird stufenweise ein weitreichender Maßnahmenkatalog in der Schweiz durchgesetzt. Unter der Bezeichnung „Via Sicura“ werden nach und nach bestimmte Vorschriften durchgesetzt, die im Land der Sicherheit im Straßenverkehr zuträglich sein sollen.
Es gilt nunmehr jeder Verkehrsteilnehmer, der innerorts mit 100 km/h unterwegs ist, als Raser. Einem solchen drohen bis zu einem Jahr Haft und ein Führerscheinentzug von bis zu zwei Jahren.
Weitere Maßnahmen, die in diesem Rahmen stattfanden, sind ein Verbot kommerzieller Radar-Warnungen sowie die verpflichtende Nutzung von Tagfahrlicht.
Beispiele für schweizerische Bußgelder
Ein Strafzettel, beispielsweise für das Überfahren der Sicherheitslinie in der Schweiz, fordert in aller Regel eine ordentliche Stange Geld vom Verkehrssünder. Wird diese bezahlt, reißt das meist ein nicht unempfindliches Loch ins Portemonnaie.
Sehen Sie hier, welche Bussgelder möglich sind:
Verstoß | Betrag in Euro (gerundete Werte) |
---|---|
Alkohol am Steuer | ab 550 Euro |
Geschwindigkeitsübertretung ab 1 km/h | ab 37 Euro |
Handy am Steuer | 92 Euro |
Überfahren der Sicherheitslinie innerorts | 37 Euro |
Überholverstoß | bis zu 92 Euro |
Verstoß gegen die Gurtpflicht | 55 Euro |
Schweiz hat nichts mehr mit Bußgeld zu tun, das ist wirklich nur noch abzocke…………
Wurde in einer 30 er Zone in der Schweiz mit ca. 55km geblitzt,
weiß jemand was da auf mich ca. zukommt?
Danke für jede Antwort
Werde hier in Luzern von der Polizei festgehalten.
Soll 8000 Euro Bußgeld zahlen,weil mein Camper nicht verkehrstüchtig wäre,obwohl er neuen deutschen Tüv hat.
Sie haben unsere Pässe einbehalten
hab vor der schranke am flughafen zürich eine!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! minute am strassenrand angehalten ohne jd. zu behindern. ich wollte nachschauen, wie hoch die parkgebühren sind. 0-10 minuten = 10,– .
das stand schon die polizei hinter mir. ergebnis: 120.– sofort in bar.
ich werde die grenze zur schweiz nie!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! mehr überqueren.
und der ole aus berlin soll seinen mund halten.
Überfahren einer Sperrlinie ( zwischen zwei Autobahnabfahrten ) : im letzten Moment gesehen das ich auf die rechte Spur
Richtung Basel musste und habe die Sperrfläche überfahren. Ich hatte keinen Verkehrsteilnehmer vor mir oder neben mir,
d. h. ich habe keinen behindert, aber im Abstand von ca. 100 Metern verfolgte mich ein neutrales Polizeifahrzeug und hielt mich kurz darauf an.
Folge 700.- SFR. Strafe, d.h. 500.- Sfr. Strafe und 200.- SFR. Bearbeitungsgebühr und das sofort zu bezahlen. Nachdem ich im Schlepptau mit der Berner Polizei div. Bankomaten besucht hatte, konnte ich die 700.- SFR. bezahlen.
Kommentar der Polizei: Wenn ich das Geld nicht sofort bezahlt hätte, wäre ich solange auf der Polizei festgehalten worden, bis das Geld auf das Konto der Berner Polizei eingegangen wäre. Dank Rechtsschutz Einspruch erhoben und nach 2 Monaten die Hälfte der Busse erlassen bekommen, d.h 350.- SFR. zurück bezahlt ( sicher auch auf Grund das ich niemanden Behindert habe ).
s.o. !!!!
In deutschland sollten wir auch so bestraft werden. Auch die ach so kleinen ,, Lapalien” !
Mir wurden in Zug – also innerorts – wegen des Überfahrens einer Sicherheitslinie 200.-CHF abgenommen. Ich hatte niemanden dabei behindert. Ich mußte sofort bezahlen, da Ausländer. Auf schriftliche Nachfrage wurde mir ein Strafbefehl mit der Aufschlüsselung 100.- CHF Busse und 100.- CHF Kosten zugestellt.
tja….Mitleid ?? NEIN !!!
Haltet euch an Regeln und alles ist gut. Wer sich konform verhält , braucht nix zahlen. Wenn es heißt, Sperrlinie ist nicht zu überfahren…dann haltet euch doch daran, egal wieso, weshalb oder warum irgendwas sein musste.
Mein Bus-und LKW Fahrlehrer meinte mal….stell dir vor, die durchgezogene Linie ist eine Mauer !!!! Alles gesagt !