Achtung Straßenbahn-Unfall! Verletzungsgefahr durch Schienenfahrzeuge
Letzte Aktualisierung am: 23. August 2024
Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten
Unfallgefahr auf Schienen
184 Jahre hat sie auf dem Buckel, doch von Falten oder gar Alterungserscheinungen keine Spur. Trotz ihrer bis zu 51 Tonnen reichenden Masse kann von Übergewicht keine Rede sein. Denn mit einer Geschwindigkeit um die 70 km/h bewegt sie sich flott und galant durch die Straßen etwaiger Großstädte. Die Rede ist von der Straßenbahn, einem beliebten öffentlichen Verkehrsmittel, welches Tag für Tag unermüdlich seine Fahrgäste von A nach B transportiert.
Doch trotz ihrer langen Historie, im Zuge derer wiederholt technische Innovationen an den einzelnen Modellen stattfanden, zählt die Tram laut einer Unfallstudie vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV) bezogen auf die zurückgelegten Schienenkilometer als unsicheres Verkehrsmittel. Immer wieder gerät eine Straßenbahn in einen Unfall, weil Fußgänger oder Pkw-Fahrer das nahezu geräuschlos daherschwebende Schienenfahrzeug übersehen.
Welche Unfallkonstellationen und -folgen dabei besonders häufig auftreten und wer üblicherweise die Verantwortung dafür trägt, wenn im Zusammenhang mit einer Straßenbahn Unfälle geschehen, erfahren Sie im folgenden Ratgeber.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Unfall mit der Straßenbahn
Oft sind es Fußgänger, Fahrradfahrer und Pkw-Führer, die durch Fehleinschätzungen oder falsches Verhalten im Verkehr den Unfall mitverschulden.
Die Straßenbahn hat laut StVO stets Vorrang. Nach einem Unfall können Sie also ggf. vorgeworfen werden, der Tram den Vorrang genommen zu haben.
Viele solcher Unfall enden tödlich. Ein Großteil der betroffenen Fußgänger und Radler wird schwer verletzt.
Spezifische Ratgeber zu Verkehrsunfällen nach Fahrzeug & Art der Verkehrsbeteiligung
Zahlen und Fakten zum Unfall mit der Straßenbahn
Andreaskreuz und Schranke sind unübersehbare Warnzeichen, die an nahezu jedem Bahnübergang Verkehrsteilnehmer zur Obacht aufrufen. Denn eine Kollision mit Regionalzug oder ICE kann böse, mitunter für den Pkw-Insassen sogar tödlich, enden. So verläuft nach Angaben des Deutschen Verkehrssicherheitsrates ein Viertel aller Crashs dieser Art zwischen einem Auto und einer Bahn, bei denen die Polizei hinzugezogen wird, mit dem Tod eines Menschen.
Doch neben dieser Gefahrenlage, die insbesondere außerorts von Bedeutung ist, existiert auch innerhalb etwaiger Städte ein hohes Unfallrisiko im Zusammenhang mit Schienenfahrzeugen. Denn statistisch auffällig oft gerät im deutschen Straßenverkehr eine Straßenbahn in einen Unfall mit einem Auto. Das fand der GDV in einer Studie heraus, die sich erstmals derart umfassend mit dem Thema auseinandersetzte.
Welche Verkehrsteilnehmer sind besonders gefährdet?
Insgesamt wurde ermittelt, dass oftmals Fußgänger mit einer Straßenbahn in einen Unfall geraten und dabei verletzt werden. Fehleinschätzungen der Geschwindigkeit, keine Erfahrungen mit dem Straßenbahnliniennetz sowie mangelnde Aufmerksamkeit können dafür ursächlich sein, von dem Fahrzeug erfasst zu werden. Besonders tragisch daran ist jedoch, dass ein fehlender prüfender Blick auf die Schienen bei einem Straßenbahnunfall zu rund einem Viertel tödliche Folgen für den Passanten nach sich zieht.
Gefolgt wird diese Risikogruppe von Radfahrern, die zu 16 % tödlich verunglücken, wenn sie mit einer Straßenbahn einen Unfall mit Personenschaden haben.
Fußgänger sind ebenso Spitzenreiter der Statistik, wenn es um die Anzahl der Schwerverletzten geht. 37 Prozent dieser Verkehrsteilnehmer tragen schwere körperliche Schäden davon. Erstaunlicherweise werden sie zunächst von Pkw-Insassen (28 %) gefolgt, während Radfahrer mit 15 % erst an dritter Stelle liegen, wenn es um Verletzte geht.
Schuldfrage bei Unfällen mit der Straßenbahn
Mehrheitlich trifft nicht den Fahrer der Straßenbahn bei einem Unfall die Schuld (16 %), sondern die in die Kollision verwickelten Pkw-Führer. 45 Prozent der Autofahrer provozieren durch verbotene Wende- oder Abbiegevorgänge vornehmlich an Kreuzungen oder Einmündungen Crashs mit der Straßenbahn.
Grundlage für die Haftungsfrage bei derartigen Unfallgeschehnissen ist § 2 Absatz 3 der Straßenverkehrsordnung (StVO). Dort ist festgelegt, dass Schienenfahrzeuge aufgrund der erhöhen Betriebsgefahr Vorrang genießen. Zudem dürfen Kraftfahrzeugführer beim Linksabbiegen gemäß § 9 Absatz 1 Satz 3 StVO nur dann auf längs verlaufenden Schienen fahren, wenn dadurch keine Tram behindert wird.
Verstößt ein Pkw-Fahrer gegen diese Vorschrift und verursacht so mit einer heranfahrenden Straßenbahn einen Unfall, trifft diesen in der Regel die alleinige Schuld, wenn nicht der Tramfahrer ebenfalls sorgfaltswidrig gehandelt hat.
Hallo,
ich hätte gerne Bußgeldkatalog.
Danke im Voraus.
Hallo,
den Bußgeldkatalog als PDF zum Herunterladen finden Sie hier.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org