Beschilderten Radweg nicht benutzt (blaues Schild)
20 €
...mit Behinderung
25 €
...mit Gefährdung
30 €
...es kam zum Unfall oder Sachbeschädigung
35 €
Beschilderten Radweg in falscher Richtung befahren
20 €
...mit Gefährdung
25 €
...es kam zum Unfall oder Sachbeschädigung
35 €
Rechtsfahrgebot missachtet
15 €
...mit Behinderung
20 €
...mit Gefährdung
25 €
...es kam zum Unfall
30 €
Unerlaubtes Fahrradfahren auf dem Gehweg
55 €
...mit Behinderung
70 €
...mit Gefährdung
80 €
...es kam zum Unfall
100 €
Nebeneinander Rad fahren und dadurch andere behindern
20 €
...mit Gefährdung
25 €
...es kam zum Unfall
30 €
Als Radfahrer das Zeichen 267 (Verbot der Einfahrt) missachtet
25 €
...mit Behinderung
30 €
...mit Gefährdung
35 €
...es kam zum Unfall
40 €
Freihändig fahren
5 €
Fahrrad-Bußgeldkatalog Handy
Beschreibung
Bußgeld
Benutzen von Mobiltelefon ohne Freisprecheinrichtung
55 €
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: StVO für Fahrradfahrer
Was muss ein Fahrrad nach StVZO haben?
Zur vorschriftsmäßigen Fahrradausstattung gehört neben einer helltönenden Klingel und zwei unabhängig voneinander funktionierenden Bremsen eine ausreichende Fahrradbeleuchtung. Diese besteht aus einem weißen Abblendlicht vorn, einem roten Rücklicht sowie Reflektoren von und hinten am Fahrrad sowie an den Pedalen und in den Speichen.
Wo darf ein Fahrradfahrer fahren?
Zeigt ein Verkehrszeichen einen Radweg an, so müssen Radfahrer diesen auch benutzen. Fehlt ein solches Schild, obwohl ein Radweg vorhanden ist, dürfen Radfahrer zwischen diesem und der Straßenbenutzung wählen. Der Gehweg ist für Radfahrer generell tabu, es sei denn, ein Verkehrsschild erlaubt dessen Benutzung.
Welche Verkehrsregeln gelten noch bei der Straßenbenutzung mit dem Fahrrad?
Ähnlich wie Kraftfahrer müssen Radfahrer deutlich anzeigen, wenn sie abbiegen und die Fahrtrichtung ändern wollen. Sie müssen ihre Absicht rechtzeitig per Handzeichen ankündigen. Außerdem gilt auch für Fahrradfahrer ein Rechtsfahrgebot, welches in unserem Video näher erläutert wird.
Spezifische Ratgeber zur Straßenbenutzung mit dem Fahrrad:
Müssen Radfahrer den Radweg benutzen oder dürfen sie auch auf der Straße fahren? Was besagt der Bußgeldkatalog für Radfahrer? Wie hoch ist das Bußgeld bei einem Verstoß gegen die Verkehrsregeln?
Welche Regelungen bzw. Besonderheiten gelten für Kinder? Sie sehen, die Fragestellung, wo Radfahrer überhaupt fahren dürfen bzw. müssen, verspricht schon im Vorfeld viele Fragen, die wir Ihnen im Folgenden beantworten werden.
Müssen Radfahrer vorhandene Radwege benutzen?
Als Radfahrer ist nur dann das Fahren auf dem Radweg verpflichtend, wenn am Radweg ein blaues Schild angebracht ist. Dies wird dann als Radwegschild bezeichnet. Insgesamt gibt es vier solcher Verkehrszeichen für das Fahrrad, die entweder „Nur für Radfahrer“ (Verkehrszeichen 237) oder „Nur für Fußgänger und Radfahrer gemeinsam“ (Zeichen 240) vorschreiben oder gar „Nur für Radfahrer und Fußgänger getrennt“ (Verkehrsschild mit der Nummer 241). Zwar sind die Schilder nur ein Gebot, doch für Radfahrer besteht in diesem Fall die Pflicht, diese zu benutzen.
Allerdings gibt es nicht nur Radwegen, die beschildert sind. Diese sind dann oft durch die Art der Pflasterung, durch ein Fahrradpiktogramm oder eine bestimmte Farbe erkennbar. Sie liegen in der Regel rechts neben einer Fahrbahn. Radfahrer sind aber nicht dazu verpflichtet, die nicht beschilderten Wege zu nutzen. Dagegen ist es laut StVO für Radfahrer verboten, andere Radwege auf der linken Seite neben der Straße zu befahren. Genau wie für alle anderen Verkehrsteilnehmer gilt auch für Radfahrer das Rechtsfahrgebot. Ein Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot für Fahrradfahrer wird laut Bußgeldtabelle mit einem Bußgeld in Höhe von 15 Euro geahndet. Erlaubt ein Verkehrsschild einen Radweg benutzen zu dürfen, der sich linksseitig der Straße befindet, dürfen Sie diesen nutzen. Ansonsten müssen Sie auf der rechten Seite auf der Fahrbahn fahren, wenn daneben kein Fahrradweg existiert.
Radfahrern wird ohnehin empfohlen, zu ihrer eigenen Sicherheit besser auf der Straße zu fahren. Dies gilt in der Regel auch bei Bundesstraßen. Das klingt erstmal paradox, ergibt aber einen Sinn. Denn auf der Straße werden Radfahrer von Autofahrern viel besser gesehen und wahrgenommen. Zudem ist der ausgeschilderte Radweg auch immer nur dann zu benutzen, wenn dieser befahrbar ist. Nicht selten sind Radwege durch parkende Autos oder Mülltonnen versperrt oder durch Scherben verschmutzt. In diesem Fall dürfen Radfahrer auf die Straße ausweichen. Für den Radweg zu breite Räder mit Anhängern und Lastenräder dürfen dagegen immer auf der Straße fahren.
Video: Rechtsfahrgebot für Radfahrer
Sie trotzen als Radfahrer auch Wind und Wetter? In den folgenden Ratgebern finden Sie Tipps, wie Sie auf dem Rad sicher durch alle Jahreszeiten kommen:
Wenn weder ein Radweg noch ein Seitenstreifen vorhanden ist, müssen Radfahrer ebenfalls auf der Straße fahren. Viele glauben jedoch, sie dürften auch den Gehweg benutzen, doch dieser ist tabu und keine Alternative. Es gibt aber eine Ausnahme für Kinder. So müssen Kinder bis zum achten Lebensjahr grundsätzlich immer den Gehweg nutzen, während Kinder bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr zwischen Straße und Gehweg wählen können. Für erwachsene Radfahrer ist das Fahrradfahren auf dem Gehweg ausschließlich erlaubt, wenn das Verkehrszeichen 240 diesen für Fußgänger und Radler gemeinsam freigibt. Ist das der Fall, müssen Sie als Radfahrer besonders auf die Fußgänger achten, weil diesen dann stärker gefährdet sind. Im Zweifel fahren Sie lieber etwas langsamer. Fußgänger sind aber auch zu erhöhter Aufmerksamkeit gefordert.
Busspuren sollten Sie hingegen lieber nicht befahren, außer, wenn es ein Zusatzschild erlaubt.
Welche Strafen sieht der Bußgeldkatalog Radfahrer vor?
Im Bußgeldkatalog für Radfahrer werden unter der Kategorie Straßenbenutzung die Verstöße und Konsequenzen geregelt. Doch welche Bußgelder drohen, wenn Radfahrer hierbei gegen die Vorschriften verstoßen?
In besonders schweren Fällen kann die Polizei sogar das Fahrrad beschlagnahmen und man muss zu Fuß weitergehen. Wer zudem auf der falschen Straßenseite fährt und quasi als Geisterfahrer unterwegs ist, ist im Normalfall mitschuldig, wenn es zu einem Unfall kommt. Selbst wenn der Unfallgegner, mit dem man zusammengestoßen ist, unaufmerksam oder zu schnell gefahren ist, muss mit einer Mitschuld gerechnet werden. Autofahrer wiederum bekommen eine Teilschuld, wenn an einer Straßenkreuzung nicht auf entgegenkommende Radfahrer (also als Geisterfahrer) geachtet wurde. Denn laut Gesetzgeber müssen Autofahrer einkalkulieren, dass Radfahrer Radwege oftmals in falsche Richtung nutzen.
Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.
wenn die Straßenverhältnisse sehr schlecht sind z.B. durch Pflastersteine die große Lücken haben und das Fahrrad sehr arg dadurch schwankt und es leider auch die parallelen Straßen genau so sind, darf man dann trotzdem nicht auf dem Gehweg in Schritttempo und Beachtung der Fußgänger fahren?
Sie dürfen in gar keinem Fall auf einem Gehweg fahren. Es ist höchstens erlaubt, das Fahrrad auf diesem ausschließlich für Fußgänger erlaubten Weg zu schieben. In diesen, von Ihnen genannten, Fällen dürfen Sie das Fahrrad auf dem Gehweg schieben oder auf die Straße ausweichen.
Die Stadt hat auf ca. 2 km nur auf einer Seite einen Weg neben der Fahrbahn asphaltiert. Verkehrsteilnehmer erkennen darin einen Radweg. Er ist, auch nur teilweise, in einer Richtung mit Z. 240 ausgeschildert. Fahre ich ordnungsgemäß auf der Fahrbahn wo kein begleitender Weg ist, werde ich von den Autofahrern mit körperlicher Gewalt bedroht. Also fahre ich linksseitig auf dem begleitenden Weg. Muss ich dann auch mit einem Bußgeld rechnen? Sollte ich mich lieber beschimpfen, anhupen und anfahren lassen?
sofern sich dort das Zeichen “Radfahrer frei” befindet, darf der Weg in beide Richtungen benutzt werden, ansonsten ist dies nicht zulässig und kann mit einem Bußgeld geahndet werden.
angenommen ich habe 7 punkte angesammelt und mache nun noch einen einzelnen Punkt aufgrund eines Vergehesn auf dem Fahrrad, kann mir dann mein FS komplett entzogen werden?
Hallo,
wenn die Straßenverhältnisse sehr schlecht sind z.B. durch Pflastersteine die große Lücken haben und das Fahrrad sehr arg dadurch schwankt und es leider auch die parallelen Straßen genau so sind, darf man dann trotzdem nicht auf dem Gehweg in Schritttempo und Beachtung der Fußgänger fahren?
MfG
Hallo TD,
Sie dürfen in gar keinem Fall auf einem Gehweg fahren. Es ist höchstens erlaubt, das Fahrrad auf diesem ausschließlich für Fußgänger erlaubten Weg zu schieben. In diesen, von Ihnen genannten, Fällen dürfen Sie das Fahrrad auf dem Gehweg schieben oder auf die Straße ausweichen.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Die Stadt hat auf ca. 2 km nur auf einer Seite einen Weg neben der Fahrbahn asphaltiert. Verkehrsteilnehmer erkennen darin einen Radweg. Er ist, auch nur teilweise, in einer Richtung mit Z. 240 ausgeschildert. Fahre ich ordnungsgemäß auf der Fahrbahn wo kein begleitender Weg ist, werde ich von den Autofahrern mit körperlicher Gewalt bedroht. Also fahre ich linksseitig auf dem begleitenden Weg. Muss ich dann auch mit einem Bußgeld rechnen? Sollte ich mich lieber beschimpfen, anhupen und anfahren lassen?
Hallo Bea,
sofern sich dort das Zeichen “Radfahrer frei” befindet, darf der Weg in beide Richtungen benutzt werden, ansonsten ist dies nicht zulässig und kann mit einem Bußgeld geahndet werden.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
es ist also tatsächlich verboten, neben einander fahrrad zu fahren? das ist doch eine Frechheit!
Hallo,
Sie dürfen nebeneinander Fahrrad fahren, aber dabei keine andere Person gefährden oder belästigen. Nur wenn dies der Fall ist, fällt das Bußgeld an.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Ich sehe nicht mehr so gut, darf ich den Bürgersteig mit dem Fahrrad befahren?
angenommen ich habe 7 punkte angesammelt und mache nun noch einen einzelnen Punkt aufgrund eines Vergehesn auf dem Fahrrad, kann mir dann mein FS komplett entzogen werden?
Hallo,
ja, das ist richtig. Auch ein Punkt aufgrund eines Vergehens mit dem Fahrrad kann zum Entzug der Fahrerlaubnis führen.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org