Straßenschäden: Wissenswertes zu Schlaglöchern und Rissen im Asphalt
Letzte Aktualisierung am: 13. September 2024
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Kaputte Straßen und genervte Autofahrer
Auf Deutschlands Straßen herrscht viel Verkehr. So waren laut Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hierzulande 56,5 Millionen Kraftfahrzeuge zugelassen (Stand 01/2018). Hinzu kommen die im Ausland gemeldeten Pkw, Lkw und Co., welche die Bundesrepublik zum Beispiel als Transitland durchqueren. Diese Vielzahl an Fahrzeugen hinterlässt aber auch ihre Spuren.
So sind nicht wenige Straßen und Autobahnen in einem desolaten Zustand. Straßenschäden wie etwa Risse im Asphalt, Schlaglöcher oder Unebenheiten in der Fahrbahnoberfläche gehören vielerorts zum Alltag, denn häufig fehlt Städten und Gemeinden das Geld für umfassende Reparaturen bzw. Sanierungen.
Doch wie entstehen Straßenschäden? Wie sollten Sie für Ihre eigene Verkehrssicherheit die Fahrweise bei Schlaglöchern anpassen? Wer haftet, wenn es durch marode Straßen zu einem Schaden an Ihrem Fahrzeug kommt? Und besteht die Möglichkeit, Straßenschäden zu melden? Antworten auf diese und weitere Fragen liefert der nachfolgende Ratgeber.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Straßenschäden
Sowohl die starke Beanspruchung der Straßen als auch die wechselnden Temperaturen von Sommer und Winter können die Entstehung von Schlaglöchern fördern.
Die Verkehrsregeln schreiben vor, dass Fahrzeugführer die Geschwindigkeit an die Straßenverhältnisse anpassen müssen. Dies gilt auch bei Schlaglöchern.
Ob Sie aufgrund von Straßenschäden einen Anspruch auf Schmerzensgeld und Schadensersatz haben, hängt von den individuellen Umständen ab. So warnen die Gemeinden zum Beispiel mit Hilfe von Verkehrsschildern vor Schlaglöchern.
Wie entstehen Straßenschäden?
Straßenschäden können die verschiedensten Ursachen haben. Zum einen wären die Witterungsbedingungen zu nennen. So sorgen strenge Winter dafür, dass der Asphalt aufbricht. Gleichzeitig können hohe Temperaturen im Sommer dazu führen, dass sogenannte Blow-ups entstehen. Grund dafür ist die Wärmeausdehnung des Betons, welche schlussendlich zum Aufbrechen der Fahrbahn führt.
Zum anderen können Fehler bzw. Einsparungen beim Straßenbau entsprechende Schäden begünstigen. Haben sich bereits Risse oder kleinere Schlaglöcher im Asphalt gebildet, sind diese Stellen besonders anfällig. Denn durch die stetige Verkehrsbelastung können weitere Teile der Fahrbahn ausbrechen.
Um dies zu verhindern, sind entsprechende Straßenschäden auszubessern. Allerdings fehlt vielen Gemeinden dafür das Geld, sodass sie wichtige Verkehrsstraßen notdürftig flicken. Laut ADAC belaufen sich die notwendigen Kosten für den Straßenerhalt auf acht Milliarden, allerdings geben Städte und Gemeinden wohl nur rund fünf Milliarden Euro dafür aus.
Wie ist auf einer Straße mit Schlaglöchern zu fahren?
Wer bei Straßenschäden Beeinträchtigungen an seinem Fahrzeug vermeiden möchte, sollte seine Fahrweise entsprechend anpassen. Dabei gilt es insbesondere den Grundsatz aus § 1 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) zu beherzigen:
Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
Darüber hinaus müssen Autofahrer gemäß § 3 StVO die Geschwindigkeit an die vorherrschenden Straßenverhältnisse anpassen. Dies kann bei Straßenschäden auch die Fahrt mit Schrittgeschwindigkeit bedeuten.
Wer haftet für Beeinträchtigungen durch Straßenschäden?
Durch die Verkehrssicherungspflicht müssen Städte und Gemeinden dafür Sorge tragen, dass sich die Straßen in einem genügenden Zustand befinden. Daher sind sie grundsätzlich dazu verpflichtet, auf die Gefahren von Straßenschäden aufmerksam zu machen. Daher werden vielerorts Warnschilder aufgestellt und Tempolimits verhängt. Dies dient unter anderem auch dazu, mögliche Haftungsansprüche auszuräumen.
Allerdings bedeutet dies nicht, dass ein fehlendes Straßenschäden-Schild automatisch Ansprüche auf Schmerzensgeld und Schadensersatz rechtfertigt. Vielmehr muss der Geschädigte nachweisen, dass keine Warnung erfolgte und der Schaden tatsächlich auf das Schlagloch zurückzuführen ist. Daher sollten noch vor Ort entsprechende Beweisfotos vom Schlagloch bzw. der Unfallstelle und den Schäden am Fahrzeug angefertigt werden. Darüber hinaus können auch Zeugenaussagen hilfreich sein.
Dass es dennoch schwierig sein kann, mögliche Ansprüche aufgrund von Straßenschäden durchzusetzen, zeigen die nachfolgenden Urteile:
Das Landgericht Heidelberg entschied am 07.04.2011 (Az. 5 O 269/10), dass für die durch ein 70 x 30 cm großes Schlagloch entstandenen Schäden und die daraus resultierenden Reparaturkosten in Höhe von 1.000 Euro kein Anspruch auf Schadensersatz besteht. Begründet wurde das Urteil damit, dass das die Straßenschäden aufgrund ihrer Größe und Lage gut sichtbar waren.
Auch das Landgericht Osnabrück sprach sich am 14.06.2007 (Az. 5 O 793/07) gegen einen Anspruch auf Schadensersatz aus. Ein Motorradfahrer hatte aufgrund des desolaten Zustands der Straße die Kontrolle über sein Kfz verloren, war auf die Gegenfahrbahn gerutscht und mit einem Pkw kollidiert. Anschließend forderte er vom Land eine Entschädigung in Höhe von knapp 9.600 Euro. Die Klage wurde als unbegründet abgewiesen, da der schlechte Straßenzustand deutlich erkennbar war.
Laut einem Urteil von 21.02.2013 des Landgerichts Magdeburg (Az. 10 O 1675/13) muss eine Straße innerhalb geschlossener Ortschaften bei Schrittgeschwindigkeit gefahrlos zu befahren sein, ohne dass dabei das Fahrzeug beschädigt wird. Am Pkw des Klägers wurde die Ölwanne durch das aufgewölbte Kopfsteinpflaster beschädigt, wofür ihm das Gericht einen Schadensersatz in Höhe von rund 1.000 Euro zusprach.