Straßenschild klauen: Kavaliersdelikt oder Straftat?
Letzte Aktualisierung am: 7. September 2024
Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten
Souvenirs der etwas anderen Art
Um im öffentlichen Straßenverkehr für Sicherheit zu sorgen, sind Straßenschilder vielerorts unerlässlich. Allerdings verbleiben nicht alle Zeichen auch dauerhaft an ihrem angedachten Platz. So ersetzen die Behörden laut ADAC in Deutschland jedes Jahr etwa 1,6 Millionen Verkehrsschilder. Diese dienen dann unter anderem als Geburtstagsgeschenk, Dekorationselement, Souvenir oder Sammlerstück.
Doch ist es eigentlich verboten, ein Straßenschild zu klauen? Kann es sich dabei um eine Straftat handeln? Und womit müssen Personen, die ein Straßenschild geklaut haben, als Strafe rechnen? Antworten auf diese und weitere Fragen liefert der nachfolgende Ratgeber.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Straßenschild klauen
Wird ein Straßenschild geklaut, droht eine Anzeige. Als Tatbestände kommen abhängig von den Umständen der Tat vor allem Diebstahl, Sachbeschädigung und gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr infrage.
Laut Strafgesetzbuch können für die entsprechenden Straftaten entweder eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe drohen. Eine Übersicht des Strafmaßes liefert diese Tabelle.
Gerade bei lustigen oder kuriosen Ortsnamen kommt es immer wieder vor, dass Personen die Ortsschilder klauen. Für so manch eine Gemeinde wird dies im Laufe der Zeit eine ziemlich teure Angelegenheit, schließlich müssen diese die fehlenden Verkehrszeichen ersetzen. Die Kosten belaufen sich dabei auf 400 Euro zuzüglich der Ausgaben für die Montage.
Verkehrsschild geklaut: Mögliche Sanktionen
Tatbestand | Strafmaß |
---|---|
Diebstahl (§ 242 StGB) | Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren |
Sachbeschädigung (§ 303 StGB) | Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu 2 Jahren |
Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr (§ 315b StGB) | Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren |
Verkehrsschild geklaut: Welche Sanktionen drohen?
Wer unberechtigt ein Straßenschild abmontiert und mitnimmt, muss mit weitreichenden Konsequenzen rechnen. Denn der Gesetzgeber bewertet ein solches Verhalten grundsätzlich als Straftat, wobei abhängig von den Umständen verschiedene Straftatbestände Anwendung finden können.
Grundsätzlich handelt es sich gemäß § 242 Strafgesetzbuch (StGB) um einen Diebstahl, wenn ein Verkehrsschild abhanden kommt. Doch was droht in einem solchen Fall den Tätern, die eine Straßenschild klauen, als Strafe? Der Gesetzgeber sieht entweder eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren vor. Dabei berücksichtigen die Richter beim Strafmaß unter anderem die Umstände der Tat. Entstehen bei der Demontage der Verkehrszeichen zum Beispiel Schäden an diesem oder der Halterung, kann dies eine Sachbeschädigung darstellen. Für diese kann gemäß § 303 StGB eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren drohen.
Wenn Personen ein Straßenschild klauen, liegt dadurch aber nicht nur einen materiellen Schaden vor. Denn mitunter wird dadurch auch die Sicherheit im Straßenverkehr beeinflusst. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn die Täter Vorfahrts- oder Stoppschilder entwenden. Schwerwiegende Folgen können auch drohen, wenn diese Geschwindigkeitsbegrenzungen oder Baustellenschilder klauen. In solchen Fällen kann ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr vorliegen, denn unter § 315b Abs. 1 StGB heißt es:
Wer die Sicherheit des Straßenverkehrs dadurch beeinträchtigt, daß er
1. Anlagen oder Fahrzeuge zerstört, beschädigt oder beseitigt,
2. Hindernisse bereitet oder
3. einen ähnlichen, ebenso gefährlichen Eingriff vornimmt,
und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Sind durch die entwendeten Schilder also Leib und Leben gefährdet, kann dieser Straftatbestand Anwendung finden. Denn Verkehrszeichen gelten juristisch als „Anlagen“ des öffentlichen Straßenverkehrs. In diesem Fall ist eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren möglich. Gemäß dieser Vorschrift ist es nicht einmal notwendig, dass Straßenschild zu klauen, denn auch eine Beschädigung genügt. Dies kann auch der Fall sein, wenn die Täter Schilder etwa durch Graffiti übermalen oder durch Sticker unkenntlich machen.
Warum entschließen sich Menschen dazu, ein Straßenschild zu klauen?
Die Schilder der Geschwindigkeitsbegrenzungen erfreuen sich scheinbar als ungewöhnliches Geburtstagsgeschenk an Beliebtheit. Wohingegen Ortsschilder wohl vor allem als Souvenir entwendet werden. So fehlen unter anderem immer wieder die Ortsschilder von Katzenhirn (Bayern), Fickmühlen (Niedersachsen), Bierbergen (Niedersachsen), Habenichts (Saarland und Nordrhein-Westfalen) Fegefeuer (Schleswig-Holstein) und Kneipe (Sachsen-Anhalt). Auch die Gemeinde Wacken in Schleswig-Holstein kommen regelmäßiger die gelben Verkehrszeichen abhanden. Damit Besucher und Fans des Metal-Festivals Wacken Open Air das Straßenschild nicht mehr klauen „müssen“, bieten die Veranstalter dieses mittlerweile zum Kauf an.
Quellen und weiterführende Links
- § 242 StGB – Diebstahl
- § 303 StGB – Sachbeschädigung
- § 315b StGB – Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr