Straßenverkehrsordnung von Frankreich: Das sollten Sie beachten!

Von Dörte L.

Letzte Aktualisierung am: 6. September 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Der „Code de la Route“ ist in Frankreich ähnlich der StVO aufgebaut

Straßenverkehrsordnung: In Frankreich legt sie die Regeln für den Straßenverkehr fest.
Straßenverkehrsordnung: In Frankreich legt sie die Regeln für den Straßenverkehr fest.

Die Vielfältigkeit und Weitläufigkeit der unterschiedlichen französischen Regionen bietet es an, diese mit einem fahrbaren Untersatz zu entdecken. Ob eine Frankreich-Tour nun mit dem Mietwagen unternommen wird oder das eigene Auto mitkommen darf, ist dann eine individuelle Entscheidung. Das Land kann auch gut per Motorrad oder Wohnmobil erkundet werden. Wichtig ist, dass sich Urlauber dann an die geltenden Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO) in Frankreich halten. Verstöße gegen die Vorgaben sind in Frankreich mitunter wesentlich teurer als zu Hause in Deutschland, was die Urlaubsfinanzen dann doch ganz schön durcheinanderbringen kann.

Wer die wichtigsten Verkehrsregeln kennt, ist nur sicherer unterwegs, sondern vermeidet auch kostspielige Zusatzausgaben, die ein Bußgeld in der Regel mit sich bringt. Wo die Verkehrsvorschriften von Frankreich zu finden sind und welche teils besonderen Vorgaben diese enthalten, erfahren Sie im folgenden Ratgeber.

FAQ: Straßenverkehrsordnung in Frankreich

Gibt es eine Straßenverkehrsordnung in Frankreich?

Ja, der “Code de la Route” ist ähnlich der StVO aufgebaut und bestimmt die allgemeinen Regeln für die Teilnahme am Straßenverkehr.

Für wen gilt der “Code de la Route”?

Die Straßenverkehrsordnung von Frankreich gilt für alle Personen, die am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen.

Müssen sich Urlauber an alle Regeln im Code halten?

Reisende sollten sich immer gut informieren, welche Vorgaben für sie und ihre Fahrzeug gelten bzw. welche allgemeinen Vorgaben zu beachten sind.

Französische Verkehrsregeln sind für alle Verkehrsteilnehmer definiert

In Bezug auf die gültigen Verkehrsregeln unterscheidet sich Frankreich nicht wesentlich von Deutschland. Eine Straßenverkehrsordnung legt fest, welche Verhaltensweisen im Straßenverkehr erlaubt bzw. notwendig sind und welche Voraussetzungen für die Teilnahme erfüllt sein müssen. Dabei ist definiert, dass sowohl Fahrzeuge bestimmten Ansprüchen genügen müssen als auch Verkehrsteilnehmer Befähigungen nachzuweisen haben.

Die StVO bestimmt in Frankreich unter anderem auch, dass die Tempolimits kontrolliert werden.
Die StVO bestimmt in Frankreich unter anderem auch, dass die Tempolimits kontrolliert werden.

Der sogenannte „Code de la Route“ (auf Deutsch etwa „Gesetzbuch der Straße“) beinhaltet dann auch entsprechende Vorschriften für Kraftfahrer, Radler und Fußgänger. Die Straßenverkehrsordnung von Frankreich besteht aus zwei Teilen mit jeweils vier Büchern sowie aus einem Schlussteil mit einem Buch. Im ersten Teil der „Partie législative“ (Legislativer Teil) werden die gesetzlichen Grundlagen für die Teilnahme am Straßenverkehr geschaffen.

Hier sind dann zum Beispiel die Voraussetzungen für den Führerschein, die Vorgaben zur Verkehrssicherheit der Fahrzeuge oder auch die Regelungen zur Ahndung von Verkehrsverstößen festgehalten. Des Weiteren sind beispielsweise in Buch 4 auch die Vorschriften zur Benutzung der Straßen und Wege definiert, zu denen unter anderem die Geschwindigkeitsvorgaben oder die Vorfahrtsregelungen gehören.

Der Teil „Partie réglementaire“ (regulativer bzw. verordnungsrechtlicher Teil) der Straßenverkehrsordnung von Frankreich beinhaltet dann die jeweils notwendigen Verordnungen, damit die zuvor festgelegten Gesetze ihre Anwendung finden. Die Bücher im zweiten Teil sind deckungsgleich mit denen im ersten und umfassen sowohl die Bestimmungen für Frankreich also auch jene für die französischen Überseegebiete.

Deutsche Urlauber können sich über das Rechtsportal der französischen Regierung „Légifrance“ deutsche Übersetzungen der französischen Gesetze ansehen. Die Straßenverkehrsordnung von Frankreich befindet sich derzeit allerdings noch nicht unter den dort aufgeführten Texten. Den „Code de la Route“ im Original ansehen können sich Interessierte bzw. Reisende, die der französischen Sprache mächtig sind, auf der offiziellen Webseite der französischen Regierung unter www.legifrance.gouv.fr/

Besonderheiten der französischen Straßenverkehrsordnung

In Frankreich ist laut StVO ein Alkoholtester Pflicht, allerdings ist dies derzeit außer Kraft gesetzt.
In Frankreich ist laut StVO ein Alkoholtester Pflicht, allerdings ist dies derzeit außer Kraft gesetzt.

Neben den Bestimmungen für die Überseegebiete hat die Straßenverkehrsordnung von Frankreich noch einige für das Land spezifische Regelungen zu bieten. Ein Punkt, der auch in Deutschland Beachtung fand, war das Thema Alkoholtester. Dieses wurde 2011 im Zuge einer großzügigen Überarbeitung zum Code de la Route hinzugefügt.

Die Straßenverkehrsordnung von Frankreich schreibt einen Alkoholtester seitdem in jedem Fahrzeug vor. Dieser muss theoretisch also mitgeführt werden. Allerdings wurde diese Regelung durch einen Beschluss der Regierung 2013 wieder außer Kraft gesetzt. Reisende können sich dennoch dafür entscheiden, einen Tester im Auto zu haben. Dieser sollte sich dann jedoch an den gesetzlichen Bestimmungen in Frankreich orientieren. Das tut ein Gerät in der Regel dann, wenn es ein „NF“ für „Norme Française“ (französische Norm) vorweist und originalverpackt ist. Ein Bußgeld oder etwaige andere Sanktionen müssen Urlauber nicht befürchten, wenn sie Frankreich ohne einen Tester im Wagen bereisen.

Welche Vorgaben sind nun auf Reisen wirklich wichtig?

Dass sich Urlauber in der Regel nicht mit den spezifischen Vorgaben der Straßenverkehrsordnung in ihrem Urlaubsland befassen, ist verständlich und dies verlangt üblicherweise auch niemand. Wichtig ist, dass Fahrer die allgemein gültigen Regelungen kennen und sich an diese halten. In der Straßenverkehrsordnung von Frankreich sind, wie bereits erwähnt, Regelungen zur allgemeinen Nutzung der Straßen, den zulässigen Geschwindigkeiten, der Promillegrenze und den Voraussetzungen für das Führen eines Fahrzeugs enthalten. Diese Punkte sind üblicherweise jene, die Reisende bei Fahrten nach und durch Frankreich direkt betreffen.

So schreibt auch in Frankreich die Straßenverkehrsordnung vor, dass führerscheinpflichtige Fahrzeuge nur mit einer entsprechenden und gültigen Fahrerlaubnis gefahren werden dürfen. Das kann beispielsweise dann wichtig werden, wenn ein Wohnmobil gemietet wird und das Gewicht eine andere Führerscheinklasse als für einen PKW verlangt. Hierzu sollten sich Reisende also gut informieren. Der deutsche EU-Führerschein ist selbstverständlich auch in Frankreich gültig. Anders sieht das aus, wenn es sich im einen B17-Dokument handelt. Diese sind üblicherweise auf Deutschland beschränkt, was ein Fahren in Frankreich nicht erlaubt. Zudem schreibt die Straßenverkehrsordnung in Frankreich auch vor, dass ein PKW erst ab 18 Jahren gefahren werden darf.

Vorgeschrieben ist ebenfalls, dass Fahrer und alle Mitfahrer während der Fahrt den Gurt nutzen müssen bzw. Kinder nur in einem Kindersitz oder mit einem entsprechenden Sicherheitssystem mitfahren dürfen. Wird die Gurtpflicht missachtet, fangen die Bußgelder bei 135 Euro an, was im Vergleich zu Deutschland doch etwas höher angesetzt ist.

Halten sich Reisende nicht an die Verkehrsvorschriften in Frankreich, drohen Bußgelder und Fahrverbote.
Halten sich Reisende nicht an die Verkehrsvorschriften in Frankreich, drohen Bußgelder und Fahrverbote.

Des Weiteren untersagt die Straßenverkehrsordnung in Frankreich die Nutzung eines Handys durch den Fahrer. Wird dieser bei einer Kontrolle mit einem Telefon oder einem anderen eingeschalteten elektrischen Gerät in der Hand erwischt, kostet das ebenfalls ab 135 Euro aufwärts.

Zulässige Geschwindigkeit und Promillegrenze: Die StVO in Frankreich gibt es vor

Frankreichs Autobahnen und viel benutzte Landstraßen sind in der Regel sehr gut ausgebaut. Das bedeutet jedoch nicht, dass Verkehrsteilnehmer hier frei fahren können. Denn im Gegensatz zu Deutschland gibt die Straßenverkehrsordnung in Frankreich für alle Straßen eine Geschwindigkeitsbegrenzung vor. So gelten auf einer französischen Autobahn etwa für PKW 130 km/h und für Wohnmobile zwischen 3,5 und 7,5 t 110 km/h als erlaubte Höchstgeschwindigkeit.

Auf Landstraßen dürfen Verkehrsteilnehmer mit maximal 80 km/h angetroffen werden und innerorts gilt für alle Tempo 50. Diese allgemeinen Vorgaben gelten immer dann, wenn das Tempo nicht durch Verkehrsschilder vorgegeben ist. Ein Verstoß gegen die geltenden Geschwindigkeitsregelungen wird ab 20 km/h mit 135 Euro aufwärts geahndet. Liegen Fahrer sogar 50 km/h über den Vorgaben, werden 1500 Euro fällig.

Teuer wird es auch, wenn sich Verkehrsteilnehmer nicht an die Promillegrenze von 0,5 halten. Eine solche Missachtung der Straßenverkehrsordnung wird in Frankreich mit mindestens 135 Euro sanktioniert. Bei Werten ab 0,8 Promille sind es dann schon mehrere tausend Euro sowie ein Fahrverbot, zudem droht eine Freiheitsstrafe.

Über den Autor

Dörte
Dörte L.

Dörte studierte Anglistik und Germanistik ihre und ist seit 2016 Teil des bussgeldkatalog.org-Teams. Ihre redaktionellen Schwerpunkte liegen in Themenbereichen wie Regeln zur Schifffahrt, ausländische Verkehrsregeln oder Vorschriften für Lkw-Fahrer.

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2 Kommentare

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  1. Thomas
    Am 1. März 2020 um 19:01

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    wir planen für den Sommer eine große Motorradtour nach Frankreich. Da sich im Netz sehr widersprüchliche Angaben zum Thema Motorradbekleidung finden, habe ich hierzu 2 Fragen.
    1.: Wie ist die Regelung für Sturzhelme und Reflektoren-müssen wir Helme mit Reflektoren verwenden?
    2.: Wie ist die Regelung für Jacken und Reflektoren-müssen wir Jacken mit Reflektoren verwenden?
    Ich freue mich auf ihre Antwort.

  2. Dieter
    Am 10. Juli 2019 um 16:09

    sind beim motorradhelm reflexaufkleber pflicht seit wann 2019 ?

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