Sturmschaden-Versicherung fürs Auto: Wann zahlt diese?
Letzte Aktualisierung am: 19. August 2024
Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten
Was passiert, wenn an einem Auto ein Sturmschaden entstanden ist?
Auf schwere Unwetter und die mit einhergehenden Auswirkungen haben Besitzer eines Fahrzeugs keinen Einfluss.
Umso schwerwiegender ist es, wenn durch die Wetterbedingungen Schäden am eigenen Auto entstehen.
Gerade Stürme können mit einer großen Windstärke wüten und auch schwere Gegenstände auf ein Fahrzeug fallen lassen sowie ganze Bäume entwurzeln.
Was Versicherungsnehmer beachten müssen, wenn Sie der Versicherung einen Sturmschaden melden und ob oder ab wann der Versicherungsanbieter bei Schäden durch einen Sturm einspringt, erfahren Sie in dem folgenden Ratgeber.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Versicherung bei Sturmschäden
Erst ab einer Windstärke von 8, also einer Windgeschwindigkeit von mindestens 62 km/h, kommt die Teilkasko für entstandene Schäden auf.
Die Vollkasko übernimmt die Schadensregulierung ungeachtet der Stärke des Sturms.
Kann dem Fahrzeughalter grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen, verliert er möglicherweise seinen Versicherungsschutz. Das kann z. B. der Fall sein, wenn er sein Auto trotz Sturmwarnung unter einen Baum geparkt hatte und dann ein Ast herunterfiel.
Sturmschaden am Auto: Wer zahlt die Kosten?
Übernimmt die Versicherung bei einem Sturmschaden die Kosten? Diese Frage wird häufig von Fahrern gestellt. Denn Sachschäden können schneller durch einen heftigen Sturm entstehen als gedacht.
Bei einem Sturmschaden übernimmt die Teilkasko die Kosten und kümmert sich um die Regulierung der entstandenen Schäden. Dabei muss allerdings eine Mindestwindstärke die Voraussetzung sein. Denn bei einem Sturmschaden übernimmt die Versicherung erst bei Windstärke acht, also ungefähr bei 62 bis 74 Stundenkilometern, die daraus resultierenden Schäden.
Anders ist es bei einer Vollkaskoversicherung. Hier gilt nicht die Bedingung, dass eine genaue Windstärke existieren muss, damit die Versicherungsgesellschaft den Schaden reguliert.
Bei Teil- und Vollkaskoversicherung sind außerdem Schäden versichert, die durch Gegenstände verursacht werden, die der Wind auf das Fahrzeug wirbelt.
Besteht ein Sturmschaden und die Versicherung zahlt nicht, kann die Ursache dafür sein, dass Sie beim Fahren aufgrund des Starken Windes einen Unfall verursacht haben.
Hierbei haftet nur eine Kfz-Vollkaskoversicherung, allerdings nicht die reguläre Haftpflichtversicherung oder die Teilkasko.
Der Versicherungsschutz kann auch gemindert werden, wenn es sich beispielsweise um morsche Zaunpfähle des eigenen Zauns handelt und der Sturmschaden auf dem eigenen Grundstück entstanden ist.
Dadurch können die übernommenen Kosten geringer ausfallen, bzw. von der normalen Autoversicherung ohne Kaskoschutz nicht getragen werden.
Sturmschäden durch Bäume: Das ist zu beachten!
Sollte das Fahrzeug auf dem eigenen Grund geparkt werden und im Garten oder der Nähe des Autos stehen Bäume, kann es bei einem sehr starken Sturm passieren, dass dieser entwurzelt wird. Allerdings braucht es nicht unbedingt diesen Extremfall.
Denn Bäume können auch schwere Äste verlieren, wodurch ein erheblicher Sturmschaden am Fahrzeug entsteht.
Sofern etwas verdächtig erscheint, sollte eine Mitteilung erfolgen, damit ein möglicherweise schon abgestorbener Baum gefällt werden kann.
Lohnt sich eine Sturmschadenversicherung?
Eine Zusatzversicherung in Form von einer Sturmschadenversicherung kann durchaus vorteilhaft sein. Allerdings ist eine Vollkaskoversicherung ähnlich wie diese und deckt zudem noch weitere Schäden ab. Daher sollten interessierte Versicherungsnehmer sich beraten lassen, ob die Vollkasko als Alternative besser und zudem günstiger ist. Da letztere Versicherung mehrere Schäden abdeckt, kann dabei sogar gespart werden.
Dies hängt allerdings von den jeweiligen Konditionen und Tarifen des Versicherungsanbieters ab. Personen, welchen in einem Gebietet wohnen, in dem häufiger Stürme auftreten, sollten über Sonderleistungen bei einem Sturmschaden nachdenken.
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Nicht selten wird mit den Versicherungen darüber gestritten, ob die Voraussetzungen eines Sturmes tatsächlich gegeben sind und dieser auch die Ursache für den Schaden war.Oftmals brechen Äste etc. bei einem Sturm an/ab und fallen erst Tage später herab und auf ein Fahrzeug oder Gebäude.Hier empfiehlt es sich frühzeitig einen Fachanwalt für Versicherungsrecht zu beauftragen
Am Ende hängt doch alles davon ab, wie gut man versichert ist. Daher am Anfang alle Eventualitäten besprechen und im Schadenfall die Vertragsunterlagen parat haben, damit so viel des Schadens übernommen wird. Unabhängig davon würde ich bei angekündigten Stürmen nie unter oder in der Nähe von Bäumen parken.