Tandem: Ein Fahrrad für die Tour zu zweit

Von Dörte L.

Letzte Aktualisierung am: 8. September 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Was macht dieses Radfahrerlebnis besonders?

Ein Tandem-Fahrrad bietet Spaß für zwei.
Ein Tandem-Fahrrad bietet Spaß für zwei.

Auf einem Tandem macht ein Radausflug doppelt Spaß. Die Unterhaltung mit dem Mitfahrer wird erleichtert und gleichzeitig wird die Anstrengung aufgeteilt.

Ein Tandem ist daher schon ein besonderes Radfahrerlebnis. Meist als einspuriges Fahrrad konzipiert ist das Tandemrad für mindesten zwei Personen ausgelegt. Vereinzelt gibt es auch dreirädrige Modelle, diese sind jedoch nicht sehr verbreitet.

Die meisten Tandemräder sind für zwei hintereinander sitzende Radfahrer konstruiert, wobei der Lenkende vorn sitzt und den Verkehr im Überblick hat. Da beide Fahrer das Tandem antreiben, kann man mit einem Tandemrad auch noch höhere Geschwindigkeiten als mit einem herkömmlichen Fahrrad erreichen.

Durch die Anordnung der Fahrer ist es zum Beispiel auch sehbehinderten oder anderweitig eingeschränkten Personen möglich aktiv Rad zu fahren, da der hinten sitzende Tandempartner nicht lenkt.

FAQ: Tandem

Was ist ein Tandem?

Beim Tandem handelt es sich um ein Fahrrad für mindestens zwei Personen. Diese sitzen hintereinander und treten gemeinsam in die Pedale.

Sind Tandems in Deutschland zulässig?

Ja, solange ihre Ausstattung die gesetzlichen Vorgaben der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung erfüllt.

Worauf gilt es beim Tandemfahren zu achten?

Wichtig ist vor allem, dass beide Personen miteinander kommunizieren und Fahrmanöver rechtzeitig angekündigt werden. Möchten Sie mit dem Tandem um die Kurve, ist der Radius grundsätzlich größer. Bedenken Sie auch, dass das Tandem einen längeren Bremsweg hat.

Für die Straßenbenutzung mit einem Tandem bedarf es keiner gesonderten Genehmigung, dennoch muss auf die Verkehrssicherheit sowie auf das Befolgen der Straßenverkehrsordnung (StVO) geachtet werden. Daher muss man bei Fahrten unter Alkoholeinfluss oder Drogeneinfluss mit Bußgeldern rechnen. Eine Helmpflicht gibt es nicht.

Ein Fahrrad als Tandem ist verkehrssicher ausgestattet, wenn es folgende Voraussetzungen erfüllt:

  • zwei voneinander unabhängige Bremsen
  • einen weißen Frontstrahler sowie ein rotes Rücklicht
  • rutschfeste, festverschraubte Pedale, die sowohl hinten als auch vorne mit gelben Rückstrahlern ausgestattet sind
  • Reflektorstreifen oder gelbe Speichenreflektoren (jeweils zwei pro Rad)
  • eine möglichst helltönende Klingel

Neben dem konventionellen Tandem gibt es auch noch andere Versionen

Das konventionelle Tandem unterscheidet sich nur wenig von einem normalen Fahrrad. Es besitzt jedoch einen zusätzliches Sitzrohr sowie ein zusätzliches Tretlager. Einige Tandemversionen können für den besseren Transport außerdem auch zusammengeklappt werden. Dies geschieht, wie bei herkömmlichen Faltfahrrädern auch, meist durch vormontierte Scharniere.

Der Transport eines nicht klappbaren Tandemrades kann sich schwierig gestalten, da, zum Beispiel in Bahnen die Stellflächen meist nur für Fahrräder mit Normalmaßen ausgelegt sind. Auch Dachgepäckträger oder andere Fahrradanhänger für PKWs können für Tandems, die nicht gefaltet werden können, problematisch sein, da es hier auch um die Themen Verkehrssicherheit und Ladungssicherung geht.

Auch ein Tandem muss verkehrssicher sein.
Auch ein Tandem muss verkehrssicher sein.

Weitere Ausführungen des Tandems werden nachfolgend beschrieben:

  • Das E-Bike-Tandem besitzt, wie alle E-Bikes, einen elektrischen Hilfsmotor. Konventionelle Tandems können zu einem E-Tandem umgerüstet werden. Bei einem Elektro-Tandem muss darauf geachtet werden, dass je nach Antriebsart bestimmte Anforderung bezüglich der Nutzung erfüllt werden müssen. Jeder Radfahrer sollte sich daher vor Tourbeginn informieren, welche Voraussetzung bei einem Tandem als E-Bike erfüllen werden müssen.
  • Eine weitere Variante ist das Tandem als Mountainbike. Diese Räder werden, wie normale Mountainbikes, vorzugsweise im Gelände genutzt und sind dementsprechend aufgebaut. Sie besitzen neben dem verstärkten Rahmen auch eine verstärkte Federung sowie für Mountainbikes typische Gangschaltungen.
  • Tandem-Fahrräder werden auch im Rennradsport eingesetzt, hier unter anderem bei den Paralympics, um sehbehinderten Sportlern die Teilnahem zu ermöglichen. Das Rennrad-Tandem steht dem normalen Rennfahrrad in nichts nach. Auch hier lenkt der vordere Tandempartner, während beide Fahrer das Tandem antreiben.
  • Das Stufentandem, das ursprünglich aus dem Rehabilitationsbereich kommt, wird heute auch immer öfter im Alltag eingesetzt. Bei diesem Tandemrad handelt es sich eine Kombination aus aufrechter Sitzposition hinten und liegender Sitzposition vorn. Beide Tandempartner haben freie Sicht auf den Verkehr und im Gegensatz zum konventionellen Tandem wird hier von der hinteren Position aus gelenkt.
  • Bei einem Liegetandem befinden sich beide Tandempartner in einer Liegeposition – manchmal auch Rücken an Rücken. Diese Art des Tandems ist eher weniger verbreitet und wird oft auch nur als Kleinstserie in Handarbeit hergestellt.
  • Das Eltern-Kind-Tandem ist eine weitere besondere Form des Tandems. Die vordere Sitzposition ist hier niedriger angelegt und kleiner dimensioniert, so dass Kinder vor ihren Eltern sitzen. Die Eltern haben so gleichzeitig den Verkehr und das Kind vor sich im Blick. Diese Variante des Tandems wird häufig eingesetzt, um Kindern das Fahrradfahren und auch die richtige Teilnahme am Straßenverkehr näher zu bringen. Auch das Kinder-Tandem kann einen Teil dazu beitragen, dass Kinder sicher Radfahren lernen. Das Kinder Tandem kann es auch in verschiedenen Ausführungen geben, so dass die Positionen dem Alter der Kinder angepasst werden können.
Eine sehr besondere Form des Tandems ist wohl das “Nebeinandem“. Hier sitzen die Radfahrer nebeneinander. Die wohl bekannteste Ausführung ist das sogenannte ConferenceBike, bei dem bis zu sieben Personen nebeneinander sitzen und treten können. Diese Tandems werden vornehmlich in den Städten als Touristenattraktion, für Stadtrundfahrten und besondere Anlässe wie einem Junggesellenabschied oder Geburtstag genutzt.

Über den Autor

Dörte
Dörte L.

Dörte studierte Anglistik und Germanistik ihre und ist seit 2016 Teil des bussgeldkatalog.org-Teams. Ihre redaktionellen Schwerpunkte liegen in Themenbereichen wie Regeln zur Schifffahrt, ausländische Verkehrsregeln oder Vorschriften für Lkw-Fahrer.

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1 Kommentar

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  1. Miguel
    Am 19. Oktober 2024 um 18:13

    Hallo Dörte! Danke für den informativen Post. Ich habe heute mit meinem Partner ein Tandemfahrrad gefahren. Wir haben darüber diskutiert, ob die zweite Person (d.b. die Person, die nur tritt) während der Fahrt ihr Handy benutzen darf? Danke im Voraus. LG.

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