Tarnkennzeichen: Identitätsverschleiernde Nummernschilder einfach erklärt

Von Arnhold H.

Letzte Aktualisierung am: 7. Oktober 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

FAQ: Tarnkennzeichen

Was ist ein Tarnkennzeichen?

Unter einem Tarnkennzeichen ist ein speziell ausgestelltes Autokennzeichen zu verstehen, das bewusst keine Rückschlüsse auf den tatsächlichen Fahrzeughalter, die Behörde oder den Einsatzbereich zulässt. Der Sinn und Zweck eines Tarnkennzeichens liegt also in der Verschleierung der Identität. Dies ist besonders dann wichtig, wenn die Verwendung eines normalen Kennzeichens die Gefahr einer Enttarnung oder Rückverfolgung des Fahrzeugs zur Folge hätte. Mehr hierzu in diesem Abschnitt.

Wo kommen Tarnkennzeichen grundsätzlich zum Einsatz?

Der primäre Anwendungsbereich von Tarnkennzeichen liegt vor allem in sicherheitsrelevanten Zusammenhängen (d. h. bei Behörden wie der Polizei, Geheimdiensten oder dem Militär). Diese Institutionen nutzen Tarnkennzeichen häufig bei verdeckten Ermittlungen oder Einsätzen, um die Identität des Fahrzeugs und der beteiligten Personen schwerer nachvollziehbar zu machen. In Ausnahmefällen ist die Nutzung aber auch Privatpersonen gestattet. Mehr erfahren Sie hier.

Wie wird ein Tarnkennzeichen von der Zulassungsstelle ausgestellt?

Die Ausstellung eines Tarnkennzeichens erfolgt in enger Zusammenarbeit mit den Behörden. Grundsätzlich reserviert jede Kfz-Zulassungsstelle ein bestimmtes Kontingent an Kennzeichen, die bei Bedarf als Tarnkennzeichen verwendet werden können. Nachdem ein solches ausgestellt wurde, sichert die Stelle die Daten nicht nur im lokalen Fahrzeugregister, sondern gibt diese auch für das Zentrale Fahrzeugregister an das Kraftfahrtbundesamt (inklusive eines Sperrvermerks) weiter.

Nummernschilder gelten als Tarnkennzeichen, wenn sie an einem Fahrzeug angebracht sind, obwohl es auf ein anderes Kennzeichen offiziell zugelassen ist.
Nummernschilder gelten als Tarnkennzeichen, wenn sie an einem Fahrzeug angebracht sind, obwohl es auf ein anderes Kennzeichen offiziell zugelassen ist.

Worum handelt es sich bei sogenannten “Tarnkennzeichen”?

Tarnkennzeichen sind spezielle Kfz-Kennzeichen, die von Behörden oder Privatpersonen verwendet werden, um die Identität des Fahrzeugs und seiner Insassen zu verschleiern. Sie unterscheiden sich von den herkömmlichen, im Straßenverkehr verwendeten Nummernschildern aber weder visuell noch formell.

Das bedeutet, identitätsverschleiernde Kennzeichen sind für andere Verkehrsteilnehmer oder Außenstehende meist nicht als solche erkennbar. Grund dafür ist, dass sie lediglich als Zweitnummernschild dienen, welches anstelle des offiziell registrierten Erstkennzeichens am Fahrzeug angebracht ist – sie erscheinen also grundsätzlich wie gewöhnliche Nummernschilder.

Im Gegensatz zu den normalen Kfz-Kennzeichen sind die Informationen hinter einem Tarnkennzeichen jedoch nicht frei für jeden auf Abruf zugänglich oder einsehbar.

Wichtig: Sobald der Tarnkennzeichenantrag genehmigt wurde, erfolgt die Ausstellung durch die Zulassungsstelle. Das Besondere dabei ist, dass die für das Kennzeichen hinterlegten Daten nicht ungefiltert in die öffentlich zugänglichen Datenbanken überführt werden. Bei der Datenübertragung in das Zentrale Fahrzeugregister erhalten diese nämlich einen Sperrvermerk (d. h. sie sind dann lediglich auf schriftliche Anfrage hin einsehbar).

Tarnkennzeichen – alle Anwendungsbereiche im Überblick

Zum Einsatz kommen Tarnkennzeichen z. B. bei zivilen Streifenwagen der Polizei oder Fahrzeugen, die Bestand der Bundeswehr sind.
Zum Einsatz kommen Tarnkennzeichen z. B. bei zivilen Streifenwagen der Polizei oder Fahrzeugen, die Bestand der Bundeswehr sind.

Behörden tauschen ihre Behördenkennzeichen mitunter durch zivile Kennzeichen aus. So können sie bspw. Rückverfolgungen in folgenden Bereichen erschweren:

  • Dienstwagen der Kriminalpolizei sowie Einsatzfahrzeuge von Zivilstreifenpolizisten
  • Dienstfahrzeuge von etwaigen Mitgliedern der deutschen Bundesregierung
  • Einsatzfahrzeuge des Zolls
  • Fahrzeuge des Bundesnachrichtendienstes und des Verfassungsschutzes
  • Bundeswehrfahrzeuge
  • Fahrzeuge des Militärischen Abschirmdienstes

Wichtig: An Ihrem Privatfahrzeug können Sie in der Regel nur in Ausnahmefällen ein Tarnkennzeichen anbringen lassen. Dazu müssen Sie der zuständigen Behörde beweisen können, dass eine akute Gefährdung Ihrer Sicherheit bestehen würde, wenn jemand Ihr Kennzeichen ungehindert abfragt.

Über den Autor

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Arnhold H.

Seit 2024 ist Arnhold Teil des Redaktionsteams von bussgeldkatalog.org. Davor hat er Studien in Musik- und Medienwissenschaften an der Humboldt-Universität zu Berlin absolviert. Seine thematischen Schwerpunkte umfassen unter anderem die verschiedenen Bereiche des Verkehrsrechts sowie unterschiedliche, kleinere Rechtsthematiken.

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