Tatbestandsnummer beim Rotlichtverstoß: Alle Infos im Überblick
Letzte Aktualisierung am: 5. September 2024
Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten
“Sie missachteten das Rotlicht der Lichtzeichenanlage” – was nun?
Allgemein gilt im Straßenverkehr die Vorfahrtsregel rechts vor links. Eine Ausnahme bilden Kreuzungen und Einmündungen, an denen die Vorfahrt durch Lichtzeichenanlagen, also Ampeln, geregelt wird. Hier haben die Lichtsignale der Ampelanlagen Gebotscharakter.
Da an entsprechenden Verkehrsknotenpunkten sich häufig die Wege zahlreicher Verkehrsteilnehmer kreuzen, ist das Unfallpotential hier besonders groß. Umso größer wird es, wenn einer der Verkehrsteilnehmer sich nicht an eine rote Ampel hält und diese stattdessen überfährt.
Durch die hohe Unfallgefahr, die von Rotlichtverstößen ausgeht, sieht der Tatbestandskatalog für das Überfahren einer roten Ampel teils erhebliche Sanktionen vor. Wird Ihnen ein Rotlichtverstoß vorgeworfen? Welche Tatbestandsnummer (TBNr.) führt der Bußgeldkatalog für solche Verstöße an?
FAQ: Rotlichtverstoß-TBNR
Wer mit dem Auto über eine rote Ampel fährt, findet die Sanktionen im Tatbestandskatalog unter der Nummer 137600: Unter einer Sekunde werden meist 90 Euro Bußgeld und einen Punkt in Flensburg fällig.
Auch Radfahrer und Fußgänger können sanktioniert werden, wenn sie eine rote Ampel missachten. Im Bußgeldkatalog finden Fahrradfahrer die Geldbußen unter der Nummer 137612 und Fußgänger unter 137100.
Ein einfacher Rotlichtverstoß kostet Autofahrer meist 90 Euro, Radfahrer müssen 60 Euro zahlen und Fußgänger lediglich 5 Euro.
Tatbestandskatalog: Rote Ampel überfahren
TBNR | Verstoß | Dazugehörige Gesetze & Verordnungen | Sanktionen |
---|---|---|---|
137000 | Rotlicht in Verbindung mit Gelblicht missachtet | § 37 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; -- BKat | 15 € |
137006 | Gelblicht der Lichtzeichenanlage missachtet, trotz möglicher gefahrloser Bremsung | § 37 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; -- BKat | 10 € |
137100 | Rotlicht als Fußgänger missachtet | § 37 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 130 BKat | 5 € |
137101 | ... mit Unfallfolge | § 37 Abs. 2, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 130.2 BKat; § 19 OWiG | 10 € |
137106 | Abbiegen nach rechts aus einem anderen als dem rechten Fahrstreifen mit dem Fahrzeug bei rotem Lichtzeichen und Grünpfeil | § 37 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 131.1 BKat | 15 € |
137112 | ... mit Behinderung des Fahrzeugverkehrs | § 37 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 131.2 BKat | 35 € |
137600 | Einfacher Rotlichtverstoß A-Verstoß | § 37 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 132 BKat | 90 €, 1 Punkt1P |
137601 | ... mit Gefährdung Anderer A-Verstoß | § 37 Abs. 2, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24, § 25 StVG; 132.1 BKat; § 4 Abs. 1 BKatV; § 19 OWiG | 200 €, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot2P, 1M FVerbot |
137602 | ... mit Unfallfolge A-Verstoß | § 37 Abs. 2, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24, § 25 StVG; 132.2 BKat; § 4 Abs. 1 BKatV; § 19 OWiG | 240 €, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot2P, 1M FVerbot |
137612 | Als Radfahrer Rotlicht missachtet A-Verstoß | § 37 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 132a BKat | 60 €, 1 Punkt1P |
137613 | ... mit Gefährdung Anderer A-Verstoß | § 37 Abs. 2, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 132a.1 BKat; § 19 OWiG | 100 €, 1 Punkt1P |
137614 | ... mit Unfallfolge A-Verstoß | § 37 Abs. 2, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 132a.2 BKat; § 19 OWiG | 120 €, 1 Punkt1P |
137618 | Qualifizierter Rotlichtverstoß A-Verstoß | § 37 Abs. 2, § 49 StVO; § 24, § 25 StVG; 132.3 BKat; § 4 Abs. 1 BKatV | 200 €, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot2P, 1M FVerbot |
137619 | ... mit Gefährdung Anderer A-Verstoß | § 37 Abs. 2, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24, § 25 StVG; 132.3.1 BKat; § 4 Abs. 1 BKatV; § 19 OWiG | 320 €, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot2P, 1M FVerbot |
137620 | ... mit Unfallfolge A-Verstoß | § 37 Abs. 2, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24, § 25 StVG; 132.3.2 BKat; § 4 Abs. 1 BKatV; § 19 OWiG | 360 €, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot2P, 1M FVerbot |
137624 | Qualifizierter Rotlichtverstoß als Radfahrer A-Verstoß | § 37 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 132a.3 BKat | 100 €, 1 Punkt1P |
137625 | ... mit Gefährdung Anderer A-Verstoß | § 37 Abs. 2, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 132a.3.1 BKat; § 19 OWiG | 160 €, 1 Punkt1P |
137626 | ... mit Unfallfolge A-Verstoß | § 37 Abs. 2, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 132a.3.2 BKat; § 19 OWiG | 180 €, 1 Punkt1P |
137630 | Abbiegen nach rechts bei rotem Lichtzeichen und Grünpfeil ohne anzuhalten A-Verstoß | § 37 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 133.1 BKat | 70 €, 1 Punkt1P |
137631 | Abbiegen nach rechts bei rotem Lichtzeichen und Grünpfeil mit Gefährdung Anderer A-Verstoß | § 37 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 133.2 BKat | 100 €, 1 Punkt1P |
137632 | Abbiegen nach rechts bei rotem Lichtzeichen und Grünpfeil mit Unfallfolge A-Verstoß | § 37 Abs. 2, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 133.2 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG | 120 €, 1 Punkt1P |
137636 | Abbiegen nach rechts bei rotem Lichtzeichen und Grünpfeil mit Behinderung des Fußgänger- / Fahrradverkehrs A-Verstoß | § 37 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 133.3.1 BKat | 100 €, 1 Punkt1P |
137637 | Abbiegen nach rechts bei rotem Lichtzeichen und Grünpfeil mit Gefährdung des Fußgänger- / Fahrradverkehrs A-Verstoß | § 37 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 133.3.2 BKat | 150 €, 1 Punkt1P |
137638 | Abbiegen nach rechts bei rotem Lichtzeichen und Grünpfeil mit Unfallfolge mit dem Fußgänger- / Fahrradverkehr A-Verstoß | § 37 Abs. 2, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 133.3.2 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG | 180 €, 1 Punkt1P |
141730 | Bei Rotlicht nicht an der Haltlinie halten mit Gefährdung Anderer A-Verstoß | § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 150 BKat; § 19 OWiG | 70 €, 1 Punkt1P |
141731 | Bei Rotlicht nicht an der Haltlinie halten mit Unfallfolge A-Verstoß | § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 150 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG | 85 €, 1 Punkt1P |
Video: Erfahren Sie alles Wichtige zum Rotlichtverstoß!
Einfacher oder qualifizierter Rotlichtverstoß?
Haben Sie eine rote Ampel überfahren, ist grundsätzlich ausschlaggebend, wie lange diese bereits auf Rot stand. Differenziert wird zwischen:
- einfachem Rotlichtverstoß: bis zu eine 1 Sekunde Rot
- qualifzierter Rotlichtsverstoß: länger als 1 Sekunde Rot
Der Grund für diese Unterscheidung, die auch anhand der Tatbestandsnummer beim Rotlichtverstoß abzulesen ist: Je länger die Lichtzeichenanlage den Fahrern einer Fahrtrichtung bereits das Halten gebot, desto größer die Wahrscheinlichkeit, dass der kreuzende Verkehr freigegeben ist und fahren darf (also Grün hat). Dadurch erhöht sich die Unfallgefahr maßgeblich.
Verstoß gemäß § 37 Abs. 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 132 BKat – Bußgeld, Punkte & Probezeit-Maßnahmen
Ausschlaggebend sind bei der Sanktionierung die Folgen der Ordnungswidrigkeit (Gefährdung oder Unfall), die Art der Verkehrsteilnehmer (Kfz, Fußgänger oder Radfahrer) sowie die Qualität des Rotlichtverstoßes selbst (einfach oder qualifiziert).
Anhand der Tatbestandsnummer kann der Rotlichtverstoß im Einzelfall entsprechend genau definiert werden. Folgende wesentliche Unterscheidungen trifft der Tatbestandskatalog beim Überfahren einer roten Ampel:
- TBNr. 137600 bis 137602: einfacher Rotlichtverstoß mit einem Kfz
- TBNr. 137618 bis 137620: qualifizierter Rotlichtverstoß mit einem Kfz
- TBNr. 137612 bis 137614: rote Ampel mit dem Fahrrad überfahren
Darüber hinaus wird auch anderen Ordnungswidrigkeiten in Verbindung mit einer Lichtzeichenanlage eine eigene Tatbestandsnummer zugewiesen (etwa Rotlichtverstoß in Verbindung mit einem Grünpfeil, Haltelinienverstoß).
Missachten Autofahrer das Rotlicht einer Lichtzeichenanlage, droht ein Bußgeld von mindestens 90 Euro. Bei qualifizierten Verstößen liegt die Geldbuße bei mindestens 200 Euro. Für Radfahrer ist ein Geldbuße von mindestens 60 Euro vorgesehen.
Darüber hinaus müssen sowohl Rad- als auch Kfz-Fahrer mit mindestens einem Punkt in Flensburg rechnen, wenn sie beim Überfahren einer roten Ampel ertappt werden. Aufgrund der größeren Gefahr, die bereits durch den Betrieb von Kraftfahrzeugen ausgeht, sind im Falle einer Gefährdung oder eines Unfalls mindestens zwei Eintragungen im Fahreignungsregister vorgesehen. Hinzukommen kann ein mindestens einmonatiges Fahrverbot.
Overskrider hastighedsgrænsen med 60 procent, er den tilladte hastighed 56, hastigheden jeg kørte er 116, og jeg er fra Danmark og hastigheden i Tyskland er Otban
Habe an einer Fussgaengerampel bei Rot angehalten bin aber vor umschalten auf grün weiter gefahren und würde geblitzt .
Welche Folgen kann das für mich haben ?