Tateinheit bei Ordnungswidrigkeiten: Was bedeutet das?
Letzte Aktualisierung am: 25. August 2024
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Tateinheit: Mehrere Verstöße, aber nur eine Strafe
Neben den über 4000 in Deutschland fest installierten Geschwindigkeitserfassungsanlagen wird das Verkehrskontrollsystem durch mobile Überwachungen immer engmaschiger. Da kann es schon mal passieren, dass ein Fahrer auf einer Strecke gleich zweimal geblitzt wird.
In einem solchen Fall ist nicht nur der Ärger, sondern auch die Verunsicherung groß, ob beide Verstöße auch separat geahndet werden und der Fahrer doppelt ins Portemonnaie greifen muss. Das zentrale Begriff ist in diesem Zusammenhang die Tateinheit.
Wann eine Tateinheit im Verkehrsrecht vorliegt und was Handlungseinheit bedeutet, erfahren Sie in diesem Ratgeberartikel.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Tateinheit
Von Tateinheit sprechen Juristen, wenn eine Person mit ein- und derselben Handlung mehrere Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten begeht, also gegen mehrere Vorschriften gleichzeitig verstößt.
Die Folgen ähneln sich im Ordnungswidrigkeitenrecht und im Strafrecht: Es wird nur ein Bußgeld bzw. eine Strafe auferlegt – bei Verletzung mehrerer Gesetze bestimmt sich die Sanktion nach dem Gesetz mit der höchsten Geldbuße oder Strafe.
Gerade im Bereich der Verkehrsverstöße stellt sich häufig die Frage, ob jemand tateinheitlich oder tatmehrheitlich gehandelt hat. Tateinheit ist z. B. anzunehmen, wenn ein Autofahrer am Steuer mit dem Handy in der Hand telefoniert und zeitgleich zu schnell fährt.
Tateinheit nach § 19 OWiG: Was besagt das Recht?
Die Grundlage für die sogenannte Tateinheit im Verkehrsrecht ist in Paragraph 19 des Ordnungswidrigkeitengesetzes (OWiG) geregelt. Dort heißt es:
(1) Verletzt dieselbe Handlung mehrere Gesetze, nach denen sie als Ordnungswidrigkeit geahndet werden kann, oder ein solches Gesetz mehrmals, so wird nur eine einzige Geldbuße festgesetzt.
(2) Sind mehrere Gesetze verletzt, so wird die Geldbuße nach dem Gesetz bestimmt, das die höchste Geldbuße androht. Auf die in dem anderen Gesetz angedrohten Nebenfolgen kann erkannt werden.
Liegt also Tateinheit vor, trifft den Verkehrssünder nur eine Strafe bzw. Geldbuße, die sich unter Umständen an der höchstmöglichen Summe orientiert. Drohen bei einem Verstoß – unabhängig von der Bußgeldhöhe – Punkte in Flensburg, wird in der Regel nur dieser Verstoß mit Punkten sanktioniert. Für den anderen Verstoß, der in Tateinheit begangen wird, fallen keine Punkte an.
Bundeseinheitlicher Tatbestandskatalog: Tateinheit im Bußgeldbereich
Viele der üblicherweise in Tateinheit begangenen Verstöße werden von den Regelungen des bundeseinheitlichen Tatbestandkataloges erfasst.
Dort ist festgeschrieben, dass bei der Verwirklichung mehrerer Delikte durch eine Handlung nur ein Bußgeld bzw. beim Vorliegen unterschiedlicher Geldbußen die höchste angeordnet wird. Ähnliches findet sich zudem in § 3 Absatz 5 der Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV).
Fälle der Tatmehrheit finden sich nicht im Tatbestandskatalog. Diese werden jeweils für sich geahndet.
Den Verkehrssünder trifft insofern also eine Erleichterung, als dass er nicht jede Einzeltat gesondert bezahlen muss, wie es bei der Tatmehrheit der Fall wäre. Allerdings ist dies nur dann möglich, wenn auch tatsächlich die Voraussetzungen der Tateinheit erfüllt sind.
Die Unterscheidung von Tateinheit und Tatmehrheit führt bisweilen auch bei Gerichten zu uneinheitliche Entscheidungen, sodass es für die Ahnung der Delikte oftmals auf den betreffenden Richter ankommt.
Tateinheit und Handlungseinheit: Ist das ein- und dasselbe?
Eine Handlungseinheit kann Voraussetzung für das Vorliegen einer Tateinheit sein. So setzt ersteres mehrere Verhaltensweisen voraus, die tatsächlich oder rechtlich als Einheit erscheinen. Liegt eine Verklammerung mehrerer Willensbetätigungen dergestalt vor, kann eine Tateinheit angenommen werden.
Ein einheitliches Handlungsgeschehen in diesem Sinne liegt bei Erfüllung folgender Merkmale vor:
- rechtlich gleichartige Tätigkeitsdelikte
- enger räumlich-zeitlicher Zusammenhang
- einheitlicher Wille
- einheitliches Geschehen nach Lebensausfassung
Zu unterscheiden ist dies von einer Handlung im natürlichen Sinn. Eine solche zeichnet sich durch eine einzige Willensbetätigung aus, die aber dennoch mehrere Folgen nach sich ziehen und so einen tateinheitlichen Gesamtkomplex bilden kann.
Bei einem Verstoß unterschiedlicher Gebote liegt eine sogenannte ungleichartige Tateinheit vor. Die mehrfache Verletzung derselben Vorschrift wird als gleichartige Tateinheit bezeichnet.
Tateinheit gleichzeitiger Verstöße
Gleichzeitig begangene Ordnungswidrigkeiten gelten als tateinheitlich, wenn die durch die einzelnen Handlungsabschnitte verletzten Tatbestände einander überschneiden. Dies ist bei Verkehrsdelikten in aller Regel der Fall, wenn zu selben Zeit, am selben Ort, von derselben Person Bußgeldtatbestände verwirklicht werden.
Typische Beispiele hierfür sind:
- falsche Bereifung und Überholen im Überholverbot
- Überladung, defekte Bremsanlage und Geschwindigkeitsverstoß
- Fahren mit nicht angelegtem Sicherheitsgurt und Abstandsverstoß
Tateinheit nacheinander erfolgter Verstöße
Die Tateinheit nach OWiG deckt auch solche Fälle ab, in denen eine Dauerordnungswidrigkeit, wie eine ununterbrochene Überschreitung einer einzigen Geschwindigkeitsbegrenzung, vorliegt oder ein zusammengehöriges Handlungsgefüge begründet ist.
Sehen Sie hier einige Beispiele :
- Übergang einer Geschwindigkeitsüberschreitung vom Außerorts- in den Innerortsbereich
- Verletzung aufeinander folgender Geschwindigkeitsbegrenzungen
Hallo..
Ich bin mit 10 km/h zu schnell geblitzt worden und soll dabei angeblich telefoniert haben.. (klassisch Tateinheit) Allerdings habe ich nicht telefoniert.
Ich habe daher bereits im Anhörungsbogen und auch später im Einspruchsschreiben gegen den Bescheid mitgeteilt, dass ich die Geschwindigkeitsübertretung zwar zugegeben, aber nicht das Telefonieren am Steuer.. (ist ja auf dem Blitzerfoto ganz eindeutig zu erkennen.)
Heute war dann Einspruchsverhandlung vor Gericht. Die Richterin hat auch sofort gesagt, dass ich nicht telefoniert habe.. Aber ich war 10 km/ h zu schnell, muss daher das Bußgeld für die Geschwindigkeitsübertretung zahlen sowie 450 EUR Gerichtsgebühren. Und das obwohl ich tatsächlich nicht telefoniert habe und das nun auch richterlich bestätigt wurde.
Das kann dann nicht richtig sein.. Also entweder gebe ich einen Verstoß zu, den ich nicht begangen habe oder ich lege Einspruch ein, bekomme recht und zahle Gerichtskosten in Höhe von 450 EUR.
Das kann doch nicht richtig sein, oder?
Guten tag,
ich wurde vom selben blitzer 2 mal geblitzt innerhalb von 10 Minuten, gilt das als tateinheit?
Hallo liebes Redaktionsteam von bussgeldkatalog.org,
bei einer Tateinheit ist ja bestimmt auch gemeint, dass jemand wegen Geschwindigkeitsüberschreitung mit Handy am Ohr geblitzt wird. Definiert ist ja, dass nur die Ordnungswidrigkeit mit dem höchsten Bußgeld geahndet wird und die mit der höchsten Punktzahl. Was, wenn beide Ordnungswidrigkeiten in Höhe des Bußgeldes und der Punkt identisch sind, im konkreten Fall wären jeweils 100€ und 1 Punkt fällig. Gehe ich recht in der Annahme, dass hier auch nur ein Mal 100€ eingefordert werden und es wird auch nur 1 Punkt geben? Vielen Dank!
Wenn ihr Post von der Bußgeldstelle bekommt und euch ist etwas unklar…..wieso fragt ihr dann nicht direkt bei dem Sachbearbeiter nach?! Name und Telefonnummer stehen oben drauf. Wir sind alle nur Menschen, der wird euch das schon erklären.
Hallo,
Ich bin heute zwei mal hintereinander innerorts mit einer Geschwindigkeitsüberschreitung von unter 10 km/h geblitzt worden. In beiden Fällen hatte ich das Handy in der Hand, aber nicht am Ohr. Ich bin noch in der Probezeit.
Mit welcher Strafe muss ich rechnen?
Mit freundlichen Grüßen,
Victoria
Ich habe bei einer Stadtfest an eine stelle geparkt, wo
es zwischen 15 – 0 das Parken verboten war. Als ich nach zwei Std. zurück kam war ich von Polizeiautos komplett zugeparkt worden, die nicht vor Ort waren. Einstige Möglichkeit war über den Gehweg zu fahren.
Ich wusste aber nicht das die Herrschaften auf der lauer waren. Strafzettel wegen falsch Parke 45 Euro fahren über Gehweg 55 Euro ich habe mein Führerschein auch nicht dabei 10 Euro. Plus Verwaltungsgebühr. Ist das als Tateinheit zu bewerten ?
Ich habe gestern Nacht halb auf dem Gehweg gestanden. Dazu ist dort auch noch Parkverbot. Jetzt habe ich ein Bußgeld für beide Vergehen zu zahlen. Meines Erachtens zählt das unter Tateinheit (da ja nur eine Handlung durch das Abstellen des Autos) und ich muss eigentlich nur ein Bußgeld für ein Vergehen bezahlen, oder irre ich mich?
Überholen im Überholverbot und dabei geblitzt worden mit ca. 20 Kmh zuviel!
Tateinheit?
Hallo André,
in der Regel sind dies zwei Ordnungswidrigkeiten und somit eine Tateinheit.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
zum Thema “Tateinheit im Bußgeldbereich” fehlt der Hinweis auf “angemessene Erhöhung”:
“Werden durch eine Handlung mehrere Tatbestände des Bußgeldkataloges verwirklicht, so ist nur ein Regelsatz, bei unterschiedlichen Regelsätzen der höchste, anzuwenden. Dieser kann angemessen erhöht werden.” (Quelle: Bundeseinheitlicher Tatbestandskatalog, 7.4.1 und § 3 Abs. 5 BKatV)
“Angemessen” liegt wohl im Ermessen der Bußgeldstelle. Mündlich habe ich die Auskunft bekommen, dass bei zwei Verstößen die Hälfte des zweiten Verstoßes dazukäme. Praktisch war es dann deutlich weniger als die Hälfte.
Gelernt habe ich auch, dass der Bußgeldkatalog insoweit irreführende Angaben enthält, als bei “Bußgeld” im Gegensatz zu “Verwarnungsgeld” stets Verfahrensgebühren dazukämen. Diesen kann man nicht entkommen, wieder laut mündlicher Auskunft. In der Wirtschaft würde man so etwas als irreführende Preisangabe bezeichnen.
Ich bin am 24.06.2020 um 22:32 angeblich über eine rote Ampel gefahren (länger als 1 Sekunde) meines Erachtens war ich das nicht aber das sein mal dahin gestellt. Am nächsten Tag den 25.06.2020 um 18:10 wurde ich in einer 80er Zone mit 137km/h geblitzt. Ich habe für beides einen einzelnen Anhörungsbogen erhalten. Nun meine Frage, werde ich für beide Tatbestände bestraft? Oder wird das irgendwie gekoppelt und eine wird aufgehoben?
Hab einen brief bekommen es steht aber nicht drinne wie viel ich zahlen muss .
-Parken auf bussonderfahrtstreifen
-Parken auf dem gehweg
-Missbräuchlich das warnblinklicht eingeschaltet
Ich bin am 27.8.19 hinter zwei Autos gefahren. An der Unfallstelle haben diese plötzlich vor mir gebremst und waren im Anhalten begriffen. Ich habe damit gerechnet, dass die Autos stehen bleiben um sich zu orientieren, da sich an dieser Stelle keine Kreuzung oder Einmündung befindet und sich die Fahrzeuge für mich nicht einsehbar links eingeordnet haben sondern beide rechts hielten. Deshalb habe ich zum Vorbeifahren angesetzt. Als ich neben dem hinteren Fahrzeug war, sah ich das der Ford vorn nach links blinkt und den Moment auch nach links ausscherte. Er hat im Gegenzug wohl nicht mit einem Fahrzeug von hinten gerechnet. Ich bin sofort auf die Bremse getreten, konnte den Zusammenprall aber nicht mehr verhindern. Mit welcher Strafe kann ich bei diesem Fall rechnen?
Bin 6 Sachen zu schnell und nicht angeschnallt geblitzt worden. Jetzt wollen die lt 20 Tatmehrheit 45,00€. Ist es nicht so das nur das Anschnallen mit 30 € geandet werden darf?
Ein Freund von mir hat an einem Autokorso teilgenommen und da wurden angeblich mehrer rotlichtverstöße begangen.
Bekommt man da für jede Ampel Punkte oder gibt es eine große Geldstrafe mit nur 2 Punkten ?
Danke für die Antwort
Besteht Tateinheit bei einem einfachen Rotlichtverstoß und einer gleichzeitigen Geschwindigkeitsüberschreitung von 30 km/h?
Vielen Dank
Hallo Sascha,
in der Regel sollte es so sein.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Das habe ich leider nicht im Detail verstanden.
Wenn ein Auto schräg auf einer Einfahrt parkt, und dafür einen Strafzettel erhält
1)für parken nicht am rechten Fahrbahnrand – 15,-€
2) parken verbotswidrig auf dem Gehweg – 20,-€
Was muss der Halter jetzt bezahlen?
Kann mir das evtl. nochmal an dem beispiel deutlich gemacht werden.
vielen Dank