Taube überfahren: Was sollten Autofahrer wissen?
Letzte Aktualisierung am: 13. September 2024
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Symbol des Friedens und Ratte der der Lüfte
Über kaum ein Tier herrschen in der Gesellschaft so gegensätzliche Meinungen wie über die Taube. So gibt es einerseits viele Menschen, die diese Vögel in den Städten füttern oder sie sogar privat züchten. Andererseits werden die Tiere aber auch als „Ratten der Lüfte“ bezeichnet und ihre Hinterlassenschaften sorgen für Ärger.
Tauben haben also mitunter einen schweren Stand und zudem birgt das Zusammenleben mit den Menschen Gefahren, denn ihre Scheu haben sie schon vor langer Zeit abgelegt. Daher kann es immer wieder passieren, dass Tauben im Straßenverkehr überfahren werden.
Doch was müssen Autofahrer beachten, wenn sie eine Taube angefahren haben? Ist eine Verständigung der Polizei vorgeschrieben? Muss der Fahrzeugführer mit Sanktionen rechnen? Und wer kommt für mögliche Schäden am Fahrzeug auf? Antworten auf diese und weitere Fragen liefert der nachfolgende Ratgeber.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Taube überfahren
In diesem Fall gelten üblicherweise die allgemeinen Verhaltensregeln für Verkehrsunfälle. Durch die Benachrichtigung der Polizei können Sie unter anderem sicherstellen, dass ein Tierarzt verständigt wird.
Für den Unfall drohen in der Regel keine Konsequenzen. Lassen Sie ein totes Tier allerdings auf der Straße liegen, kann diese „Verunreinigung“ gemäß Bußgeldkatalog mindestens mit einem Verwarnungsgeld in Höhe von 10 Euro geahndet werden. Wer ein verletztes Tier zurücklässt, muss zudem mit einer Anzeige wegen Tierquälerei rechnen.
Bei einer Kollision mit einem Vogel zahlt in der Regel nur die Vollkaskoversicherung. Ist die Windschutzscheibe durch den Aufprall einer Taube beschädigt, lässt sich dies ggf. auch Glasbruchschaden gegenüber der Teilkasko geltend machen.
Weiterführende Ratgeber zu Unfällen mit Tieren:
Taube überfahren: Was muss ich unternehmen?
Kommt es im Straßenverkehr zu einer Kollision mit einer Taube, sollten Autofahrer anhalten, die Warnblinkanlage einschalten, die Warnweste anlegen und die Unfallstelle absichern. Anschließend gilt es zu prüfen, ob die Taube noch am Leben ist. Bei verletzten Wildtieren ist die Polizei oder die örtliche Wildtierrettung zu verständigen. Diese können dann einen Tierarzt vorbeischicken, um die Taube zu untersuchen oder Ihnen Instruktionen über das weitere Vorgehen geben.
Ist die Taube, die überfahren wurde, nicht mehr am Leben, sollten Sie den Kadaver von der Straße entfernen, um eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer zu vermeiden. Hierfür sollten Sie unbedingt die Handschuhe aus dem Erste-Hilfe-Kasten anlegen. Fühlen Sie sich nicht in der Lage, dass tote Tier beiseitezuräumen, ist ebenfalls ein Anruf bei der Polizei ratsam. Diese können dann zum Beispiel die Straßenreinigung benachrichtigen.
Autofahrer die eine Taube überfahren und das leidende Tier einfach zurücklassen, verstoßen gegen das Tierschutzgesetz. Wird die Tat als Tierquälerei bewertet, kann dies eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe nach sich ziehen.
Darf ich für eine Taube bremsen?
Mit einer beherzten Bremsung lässt sich unter Umständen so manch ein Unfall mit einem Tier verhindern, allerdings kann ein solches unvorhergesehenes Manöver auch andere Verkehrsteilnehmer gefährden und zum Beispiel einen Auffahrunfall verursachen. Aus diesem Grund wird in der Regel bei kleinen Tieren und Vögeln von einer Gefahrenbremsung abgeraten. Auch weil der tierfreundliche Autofahrer eine Teilschuld oder ggf. sogar die gesamte Schuld am Unfall trägt.
Das solch eine pauschale Einschätzung allerdings nicht immer stimmt, zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Dortmund vom 10. Juli 2018 (Az.: 425 C 2383/18). Im verhandelten Fall bremste ein Autofahrer kurz nach dem Anfahren an einer Ampel wieder ab, um zu verhindern, dass eine Taube überfahren wird, die auf der Fahrbahn saß. Der Fahrer des nachfolgenden Fahrzeugs konnte nicht mehr rechtzeitig reagieren und fuhr auf. Später verlangte der Auffahrende vom taubenfreundlichen Autofahrer Schadensersatz. Laut Einschätzung des Amtsgerichts Dortmund lag ein entsprechender Anspruch allerdings nicht vor.
Wichtig! Bei diesem Urteil handelt es sich um eine Einzelfallentscheidung, die sich nicht ohne weiteres auf andere Gegebenheiten übertragen lässt. So wurde in diesem Fall auch berücksichtigt, dass aufgrund der geringen Geschwindigkeit keine Personenschäden zu erwarten waren.