Taxi-Schild: Verkehrszeichen und Vorschriften für Taxen
Letzte Aktualisierung am: 14. September 2024
Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten
Wissenswertes zu den Schildern für den Gelegenheitsverkehr
Beim Taxi handelt es sich um ein öffentliches Verkehrsmittel, welches der gelegentlichen Personenbeförderung dient. Aus diesem Grund sprechen Beamte in diesem Zusammenhang auch vom sogenannten Gelegenheitsverkehr. Damit die Taxen auch für potenzielle Fahrgäste bereitstehen und zügig durch den Verkehr kommen, gelten für diese mitunter eigene Vorschriften. Zudem sieht der Gesetzgeber fürs Taxi auch spezielle Schilder vor.
Doch welche besonderen Verkehrszeichen sind für Taxi-Fahrer relevant? Was müssen Autofahrer beachten, wenn ein Taxistand mit einem Schild gekennzeichnet ist? Wo ist ein Taxi-Schild noch von Bedeutung? Und welche Sanktionen drohen, wenn sich Verkehrsteilnehmer nicht an die geltenden Verkehrsregeln halten? Antworten auf diese und weitere Fragen liefert der nachfolgende Ratgeber.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Taxi-Schilder
Das Verkehrszeichen für den Taxistand bzw. Taxenstand ordnet ein Halteverbot für alle anderen Verkehrsteilnehmer an und zählt zu den Vorschriftzeichen. Zusatzzeichen und Grenzmarkierungen geben dabei die Länge des Taxistandes an.
Autofahrer, die unerlaubt im Bereich eines Taxistandes halten oder parken, müssen mit einem Verwarngeld von 20 bis 50 Euro rechnen. Eine Übersicht der einzelnen Tatbestände liefert diese Tabelle.
Das Befahren der Sonderfahrstreifen für Busse ist nur mit einem zusätzlichen Taxischild erlaubt. Eine Grafik des Zusatzzeichens finden Sie hier.
Bußgeldkatalog zum Taxi-Schild
Beschreibung | Bußgeld |
---|---|
Verbotswidrig im Bereich eines Taxenstandes (Zeichen 299) halten | 20 € |
… mit Behinderung des Taxenverkehrs | 35 € |
Verbotswidrig im Bereich eines Taxenstandes (Zeichen 299) parken | 25 € |
… mit Behinderung des Taxenverkehrs | 40 € |
… länger als eine Stunde | 40 € |
… länger als eine Stunde mit Behinderung des Taxenverkehrs | 50 € |
Welche Schilder gibt es für Taxis?
Wer in einer fremden Stadt unterwegs ist oder nach einer langen Nacht unkompliziert nach Hause möchte, entschließt sich unter Umständen für die Nutzung eines Taxis. Die Fahrer stehen dabei auf Abruf bereit und haben mitunter lange Wartezeiten zwischen den einzelnen Fahrgästen. Damit die Fahrzeuge währenddessen keine regulären Stellplätze blockieren, gibt es spezielle Taxistände. Zu erkennen sind diese durch das blaue Taxi-Schild mit rotem Kreuz und der weißen Aufschrift „Taxi“.
Das Verkehrszeichen 229 ordnet für alle Verkehrsteilnehmer, die nicht der gewerblichen Personenbeförderung dienen und offizielle als Taxi gelten, ein Halteverbot an. Halten und Parken sind dort somit grundsätzlich untersagt. Daher gilt: Für alle anderen Verkehrsteilnehmer ist das Taxi-Schild ein Verbotsschild. Zudem sollten Verkehrsteilnehmer immer damit rechnen, dass ein Taxi bei diesem Verkehrsschild an- und abfährt. Besondere Vorsicht gilt zudem wegen möglicher Fahrgäste, die dort ein- und aussteigen.
Wer dennoch unerlaubt im Bereich des Taxistandes parkt oder hält, musss daher mit Sanktionen rechnen. Der Bußgeldkatalog sieht in diesem Fall ein Verwarngeld vor, Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot drohen allerdings nicht.
Für Fahranfänger stehen die Regelungen am Taxistand und das Taxi-Schild in der Fahrschule auf dem Lehrplan. Daher kann in der theoretischen Prüfung auch gefragt werden:
Was gilt bei diesem Verkehrszeichen (Zeichen 229)?
❌ Ich darf parken.
❌ Ich darf halten.
✔️ Ich muss mit an- und abfahrenden Taxis rechnen.
Taxi-Schilder finden sich aber nicht nur an Taxiständen. So besteht darüber hinaus die Möglichkeit, dass Sonderfahrstreifen für Busse – umgangssprachlich auch als Busspur bezeichnet – für den Gelegenheitsverkehr freigegeben werden. Dafür wird das unter dem Verkehrszeichen 245 das Zusatzzeichen 1026-30 angebracht. Taxi-Fahrer müssen bei der Nutzung der Busspur allerdings darauf achten, den Linienverkehr nicht zu behindern. Das Halten und Parken sind dort daher untersagt. Dafür dürfen Taxen freie Bushaltestellen aber zum sofortigen Ein- und Aussteigen der Fahrgäste nutzen.
Galerie zum Taxi-Schild
Was bedeutet es, wenn das Taxi-Licht rot blinkt?
Nicht immer ist mit der Bezeichnung „Taxischild“ auch ein Verkehrszeichen gemeint, denn mitunter kann auch vom typischen Dachschild die Rede sein. Diese Taxischilder können dabei unterschiedliche Signale abgeben. Nachfolgend klären wir, was diese bedeuten:
- Eingeschaltete Beleuchtung: Taxis ist frei
- Ausgeschaltete Beleuchtung: Taxi ist besetzt
- Rot blinkende Beleuchtung: stiller Alarm (Polizei verständigen)
Ist ein Taxi ohne Taxischild unterwegs, liegt in der Regel eine private Fahrt vor. In diesem Fall darf der Fahrer allerdings nicht mehr von den Privilegien für Taxen Gebrauch machen. So ist zum Beispiel die Busspur tabu und auch das Parken vor einem Taxi-Schild ist nicht gestattet.
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Hallo, guten Morgen.
Wir als Mietwagenunternehmen führen auch Krankenfahrten durch. Auf dem Gelände, bzw. Parkplatz von Krankenhäusern
werden Taxiplätze ausgewiesen (“Taxiplatz” – schwarze Schrift auf weißem Grund). Hierbei handelt es sich nicht um eine
behördlich eingerichtete Stelle zum Bereithalten eines Taxis; oder? Während der Wartezeiten auf Patienten erfüllen wir
die gleiche Funktion wie ein Taxi. Wir werden immer wieder von Taxifahrern aufgefordert den Platz zu verlassen. Darf man
als Mietwagen während eines Krankentransports auf diesem Platz parken?
Danke für eine Antwort
mit freundlichen Grüßen
Jutta I