Mit dem Taxi einen Unfall verursacht: Und jetzt?
Letzte Aktualisierung am: 14. Februar 2025
Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten
Die korrekte Verhaltensweise nach einem Taxiunfall

Ca. 430 Millionen Fahrgäste werden dem Deutschen Taxi- und Mietwagenverband e. V. (BZP) zufolge jedes Jahr von Mietwagen- oder Taxiunternehmen in Deutschland von A nach B gebracht. Am Tag nehmen ungefähr 1,3 Millionen Menschen diesen Service in Anspruch. Demzufolge ist es nicht gerade verwunderlich, dass es des Öfteren zu einem Unfall mit einem Taxi kommt.
Da es sich bei Taxen in den meisten Fällen um Dienstfahrzeuge handelt und die Unfälle demnach oft während der Arbeitszeit geschehen, gibt es einige Besonderheiten, die beachtet werden sollten. Auch wenn Taxifahrer ihren eigenen Pkw verwenden, gilt er ab dem Moment als Dienstwagen, in dem er zu betrieblichen Zwecken eingesetzt wird.
Wie Sie sich verhalten sollten, wenn Sie mit Ihrem Taxi in einen Unfall verwickelt wurden, wer für den Unfallschaden aufkommen muss und welche Vorschriften gelten, wenn Fahrgäste z. B. beim Aussteigen das Fahrzeug beschädigen, lesen Sie in diesem Ratgeber.
FAQ: Taxi-Unfall
Bei einem Unfall mit einem Taxi gelten die gleichen Regeln wie bei allen Verkehrsunfällen: Warnblinkanlage und Warnweste an, Notruf absetzen und erste Hilfe leisten.
Passiert der Unfall mit dem Taxi innerhalb der Arbeitszeit des Fahrers, haftet in der Regel der Arbeitgeber mit seiner Versicherung.
In so einem Fall haftet der Fahrgast in der Regel selbst, da er eine eigene Sorgfaltspflicht trägt. Das gilt bspw. auch, wenn der Fahrgast durch das Öffnen einer Tür einen Unfall herbeiführt.
Spezifische Ratgeber zu Verkehrsunfällen nach Fahrzeug & Art der Verkehrsbeteiligung
Aktuelle News zu Unfällen mit einem Taxi
- Bochum: Taxi stößt mit Auto zusammen - Straßenbahnen fahren wieder - WAZ News
- Unfall in Berlin: Taxi kracht in geparkte Autos – Fahrer tot - MSN
- Berlin: Taxi kracht in geparkte Autos – Fahrer tot - B.Z. – Die Stimme Berlins
- Unfall in Berlin: Taxi kracht in geparkte Autos – Fahrer tot - Märkische Onlinezeitung
- Taxifahrer kommt in Berlin-Charlottenburg von Straße ab, rammt mehrere Autos und stirbt - rbb24
- Verkehr - Taxi kracht in geparkte Autos - Fahrer tot - Panorama - Süddeutsche Zeitung - SZ.de
- Taxi kracht in geparkte Autos - Fahrer tot - FAZ - Frankfurter Allgemeine Zeitung
- Unfall! Taxi rammt mehrere Autos - B.Z. – Die Stimme Berlins
- Unfall in Deizisau: Zwei Verletzte nach Auffahrunfall an Ampel ins Krankenhaus gebracht - Esslinger Zeitung
- Mann klaut Pizza-Taxi und baut Unfall: „Wollten gerade eine Bestellung ausliefern“ - Ruhr Nachrichten
- Unfall bei Hoyerswerda: Lkw und Taxi kollidieren - B96 voll gesperrt - Sächsische.de
- Taxi ohne ´Taxischild flüchtet von Unfall - Radio Bochum
- Tödlicher Unfall vor Moonlight-Bar: Beschwerde gegen Verfahrenseinstellung - Westfalen-Blatt
- Taxi kracht gegen Mauer, Schilder und Auto – Fahrer bei Unfall in München verletzt - Merkur.de
- FW-M: Taxifahrer wird bei Unfall verletzt (Haidhausen) - Presseportal.de
Mit dem Taxi in einen Unfall geraten: So gehen Sie vor
Unabhängig davon, ob mit dem eigenen Auto, dem Taxi oder dem Mietwagen ein Unfall geschieht – die Verhaltensweise am Unfallort ist die gleiche:
- Schalten Sie die Warnblinkanlage ein, um andere Fahrer vor der Unfallstelle zu warnen.
- Ziehen Sie eine Warnweste über, bevor Sie das Kfz verlassen.
- Stellen Sie ein Warndreieck auf.
- Falls Personen verletzt wurden, leisten Sie Erste Hilfe.
- Verständigen Sie den Notarzt und die Polizei.
- Bleiben Sie bei den Verletzten, bis die Rettungskräfte eintreffen.
Müssen Taxifahrer für den Schaden selbst aufkommen?
Um die Haftungsfrage klären zu können, ist relevant, wann sich mit dem Taxi ein Unfall ereignet hat. Innerhalb der Arbeitszeit greift in der Regel die Versicherung des Arbeitgebers. Dabei muss sich der Unfall jedoch bei Ausüben einer betrieblichen Arbeit abgespielt haben. Ist der Taxifahrer privat mit dem Dienstfahrzeug unterwegs und es entsteht ein Schaden, haftet er selbst dafür.
Wichtig: Kommt es mit dem Taxi zu einem Unfall, weil der Fahrer grob fahrlässig oder vorsätzlich handelt, beispielsweise während er absichtlich eine rote Ampel missachtete und es daraufhin zum Zusammenprall mit einem anderen Kfz kam, haftet er im Regelfall auch dann für den entstandenen Schaden, wenn sich der Vorfall in der Arbeitszeit ereignet hat.
Wenn der Schaden von einem Fahrgast verursacht wurde
Wurde ein Taxi in einen Unfall verwickelt, weil beispielsweise ein Fahrgast unachtsam die Tür öffnete und diese gegen einen anderen Wagen oder gar einen Fahrradfahrer stieß, so trifft den Taxifahrer keine Schuld. Der Fahrgast selbst trägt die Sorgfaltspflicht beim Aussteigen und haftet daher auch für Schäden, die durch seine Handlungen entstanden sind.
Ist es richtig das mein Chef nach einen ,Taxiunfall die Mehrwertsteuer für den Schaden selber zahlen muss oder übernimmt das auch die Versicherung.