Terminsgebühr – Anwaltskosten bei gerichtlicher Verhandlung

Von Jana O.

Letzte Aktualisierung am: 6. September 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Wie teuer ist die anwaltliche Vertretung vor Gericht?

Wann erhebt Ihr Anwalt die Terminsgebühr? Und wie hoch sind die Kosten?
Wann erhebt Ihr Anwalt die Terminsgebühr? Und wie hoch sind die Kosten?

Im Zuge der Tätigkeit von Anwälten entstehen den Mandanten, Versicherungen oder Landeskassen mitunter umfangreiche Kosten. Diese ergeben sich entweder aus einer in einer anzustrebenden Vergütungsvereinbarung oder aber aus den Bestimmungen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG).

Anwälte sind dabei dazu verpflichtet, keine geringeren Gebühren zu erheben, als die Mindestvorgaben des RVG sie bestimmen.

Je nach Tätigkeit eines Rechtsanwalts sind unterschiedliche Gebührentatbestände erfüllt, die sich aus dem Vergütungsverzeichnis (VV) in Anlage 1 RVG ergeben: Geschäftsgebühr, Einigungsgebühr, Verfahrensgebühr usf.

Einen wichtigen Posten in gerichtlichen Verfahren stellt die Terminsgebühr dar, die ebenfalls in die Anwaltskosten einfließt. Doch wann fällt diese an? Und wie hoch darf die Terminsgebühr laut RVG ausfallen?

FAQ: Terminsgebühr

Was ist die Terminsgebühr?

Die Terminsgebühr fällt immer dann an, wenn der beauftragte Anwalt einen gerichtlichen Verhandlungstermin wahrnimmt. In welchen Fällen sie noch anfällt, erfahren Sie hier.

Kann die Terminsgebühr auch außergerichtlich entstehen?

Auch bei der außergerichtlichen Anwaltstätigkeit kann eine Terminsgebühr anfallen, wenn der Termin die außergerichtliche Einigung zum Ziel hat. Mehr dazu lesen Sie hier.

Wie hoch ist die Terminsgebühr?

Gemäß Rechtsanwaltsvergütungsgesetz beträgt die Terminsgebühr regelmäßig 1,2 Wertgebühren. Eine Übersicht erhalten Sie hier.

Wann erheben Anwälte eine Terminsgebühr?

Grundsätzlich fällt die Terminsgebühr nach RVG immer dann an, wenn der beauftragte Rechtsbeistand einen gerichtlichen Verhandlungstermin wahrnimmt. Dies gilt jedoch nicht uneingeschränkt. Darüber hinaus kann eine entsprechende Gebühr u. a. auch in folgenden Fällen anfallen:

  • anwaltliche Vertretung in einem Verhandlungs-, Beweisaufnahme- oder Erörterungstermin
  • Wahrnehmung eines anberaumten Termins eines gerichtlich bestellten Sachverständigen
  • das Verfahren wurde im Einverständnis der Parteien, unter Anerkenntnis des Betroffenen oder nach billigem Ermessen (§ 495a ZPO) ohne eigentlich vorgeschriebene mündliche Verhandlung abgeschlossen
  • das Gericht entscheidet in einer Sache, die keine besondere Schwierigkeiten aufzeigt, durch gerichtlichen Bescheid ohne mündliche Verhandlung (§ 34 VwGO)
  • ein Verfahren vor dem Sozialgericht, für das eine mündliche Verhandlung vorgesehen ist, endet mit Anerkenntnis und ohne mündliche Verhandlung

Kann die Terminsgebühr auch außergerichtlich entstehen?

Die Terminsgebühr entsteht gemäß RVG nicht nur bei Beteiligung eines Gerichtes.
Die Terminsgebühr entsteht gemäß RVG nicht nur bei Beteiligung eines Gerichtes.

Seit der Überarbeitung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes kann auch die außergerichtliche Anwaltstätigkeit eine Terminsgebühr entstehen lassen. Sie ist damit nicht nur auf gerichtliche Verfahren und die Beteiligung eines Gerichts begrenzt.

Vorausgesetzt ist dabei, dass der beauftragte Rechtsbeistand einen Gesprächstermin mit dem Anspruchsgegner wahrnimmt – ggf. auch telefonisch – der die außergerichtliche und gütliche Einigung zum Ziel hat. Mithin ist die Erhebung der Terminsgebühr nicht an die Rechtshängigkeit einer Klage gebunden.

Aber: Die Terminsgebühr entsteht regelmäßig nicht bei Gesprächsterminen mit dem eigenen Mandanten. Bei einfachen Beratungssachen ist hier hingegen die Beratungsgebühr zu erheben. Bei umfassenderen außergerichtlichen Vertretungssachen kann der Anwalt die Geschäftsgebühr geltend machen.

Wichtig: Außer in Straf- und Bußgeldsachen fällt die Terminsgebühr nur einmalig in einem laufenden Vorgang an. Sind zum Beispiel im Falle einer Scheidung mehrere Verhandlungstermine anberaumt, entsteht die Terminsgebühr nur einmal.

Wie hoch ist die nach RVG bestimmte Terminsgebühr?

Nach Nummer 3104 VV RVG beträgt die Terminsgebühr regelmäßig 1,2 Wertgebühren. Diese ergeben sich aus dem Streitwert der behandelten Sache oder des gerichtlichen Verfahrens. Eine exemplarische Gebührentabelle, die die jeweils anfallenden Gebühren bis zu einem Gegenstandswert von 500.000 Euro angibt, findet sich in Anlage 2 RVG. Sie bezieht sich dabei auf die Bestimmungen in § 13 RVG.

Abweichend von der regelmäßigen Terminsgebühr, finden sich auch weitere Gebührensätze für einzelne Vorgänge. In der folgenden Übersicht ist eine Auswahl der im Vergütungsverzeichnis vorgesehenen Terminsgebühren verzeichnet:

Nr. ... VV RVGGe­bühr­en­höh­e
3104regel­mäßige Termins­gebühr1,2
3105Termins­gebühr bei ausge­sprochenem Versäum­nisurteil (nur ein Termin)0,5
3202Termins­gebühr bei Berufung und finanz­gerichtlichen Verfahren1,2
3203Termins­gebühr nach Versäum­nisurteil in Berufungs­sachen (nur ein Termin)0,5
3210Termins­gebühr bei Revision und Rechtsbe­schwerden1,5
3211Termins­gebühr bei bei Versäum­nisurteil im Revisions­verfahren (nur ein Termin)0,8
3310Termins­gebühr in Voll­streckungs- und Vollzieh­ungssachen 0,3
3312Termins­gebühr in Zwangs­vollstreckungs­sachen0,4
3513Termins­gebühr bei Beschwer­de und Erin­nerung0,5
3516Termins­gebühr bei Nichtzu­lassungsbe­schwerde, Rechtsbe­schwerde1,2
In Strafsachen, sozialrechtlichen Angelegenheiten und Bußgeldsachen sieht das RVG keine Satzgebühren vor. Stattdessen sind hier für unterschiedliche Themenkomplexe einzelne Betragsrahmengebühren angegeben, die zum Teil je Hauptverhandlungstag anfallen. Es handelt sich hierbei um eine feste Eurobeträge (von … bis …), in deren Rahmen die Terminsgebühr im Einzelfall festzusetzen ist.

Über den Autor

Jana
Jana O.

Jana studierte Ger­manis­tik, Philosophie und Englischen Literatur­wissenschaften an der Universität Greifswald. Sie ist seit 2015 Bestandteil des bussgeldkatalog.org-Teams. Neben einem umfassenden Überblick zu verkehrsrechtlichen Fragestellungen liegt ihr Interesse u. a. im Bereich Tuning und Fahrzeugtechnik.

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