Terminsverlegung bei Verfahren vor Gericht: Wann möglich?

Von Meike Z.

Letzte Aktualisierung am: 18. März 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Wann kann ein Termin vor Gericht verschoben werden?

Welche Regelungen gelten laut ZPO bezüglich der Terminsverlegung?
Welche Regelungen gelten laut ZPO bezüglich der Terminsverlegung?

Wird Ihnen eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr vorgeworfen, kommt es dazu, dass ein Bußgeldverfahren eingeleitet wird. Werden Sie zu Unrecht beschuldigt, zu schnell gefahren zu sein oder haben Sie Zweifel an der Richtigkeit der Geschwindigkeitsmessung, haben Sie die Möglichkeit, Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einzulegen.

Die zuständige Behörde prüft den Sachverhalt dann erneut. Besteht weiterer Klärungsbedarf oder fordern Sie eine gerichtliche Entscheidung, dann werden die Unterlagen an das zuständige Amtsgericht weitergegeben, wo der Fall schließlich verhandelt wird.

Im Hauptverfahren wird der Sachverhalt, unter Umständen unter Einbeziehen eines Sachverständigen, geklärt. Nun kann es aber dazu kommen, dass Betroffene oder ihr Anwalt nicht am Termin teilnehmen können, weil sie anderweitig verhindert sind. Haben Sie dann das Recht auf eine Terminsverlegung?

FAQ: Terminsverlegung

Wann ist eine Terminsverlegung im Bußgeldverfahren möglich?

Kommt es im Bußgeldverfahren zu einer Verhandlung, müssen in der Regel erhebliche Gründe vorliegen, warum ein Termin verschoben wird.

Gibt es gesetzliche Bestimmungen zur Terminsverlegung?

Wenn gravierende Gründe vorliegen, kann der Richter einer Terminsverlegung zustimmen. Das Gericht hat gemäß § 213 StPO die Terminhoheit.

Muss eine Terminsverlegung beantragt werden?

Ja, die Verlegung des Termins, muss beim zuständigen Gericht beantragt werden. Wie ein solcher Antrag aussehen kann, erfahren Sie hier.

Vorgaben der Zivilprozessordnung zur Terminsverlegung im Zivilprozess

Antrag auf Terminsverlegung: In der Regel müssen erhebliche Gründe vorliegen, damit der Termin verschoben wird.
Antrag auf Terminsverlegung: In der Regel müssen erhebliche Gründe vorliegen, damit der Termin verschoben wird.

Es kommt zu einer Terminsverlegung, wenn ein Termin zur mündlichen Verhandlung vor einem Gericht umgelegt wird. Es wird also ein neuer Termin festgelegt. Bei einer Terminsaufhebung hingegen wird der ursprüngliche Termin abgesagt und vorerst kein neues Datum festgesetzt.

Doch wann ist eine Terminsverlegung möglich? Grundsätzlich kann zwischen zwei Formen der Verlegung unterschieden werden: § 227 Abs. 1 der Zivilprozessordnung (ZPO) besagt, dass die Terminsverlegung aus erheblichen Gründen möglich ist.

Zu diesen Gründen zählen etwa die Erkrankung des Anwalts oder das Fehlen eines wichtigen Zeugen. Nicht als erheblicher Grund wird beispielweise eine mangelnde Vorbereitung gewertet.

Für den Zeitraum vom 1. Juli bis 31. August eines Jahres gelten zusätzlich lockere Regelungen. Gemäß § 227 Abs. 3 ZPO ist hier eine Verlegung auf Antrag möglich, insofern dies pünktlich – das bedeutet eine Woche nach Zugang der Ladung – geschieht. Es müssen dann keine erheblichen Gründe vorliegen. Ausnahmen bestehen allerdings unter anderem für Arrestsachen, Zwangsvollstreckungsmaßnahmen oder Scheckprozesse.

Für die Terminsverlegung im Straf- und Bußgeldverfahren gelten andere Regeln. Hier ist zunächst zu beachten, dass der Vorsitzende bei der Festsetzung des Termins Wünsche der Beteiligten berücksichtigt. Sollte es trotzdem dazu kommen, dass der Angeklagte oder sein Anwalt verhindert sind, kann unter gewissen Umständen die Terminsverlegung beantragt werden. Die Entscheidung darüber liegt im Ermessen des Gerichts.

Antrag auf Terminsverlegung: Muster zur Veranschaulichung

Die Terminsverlegung muss also beim zuständigen Gericht beantragt werden. Nun mögen sich viele Laien fragen, wie ein solcher Antrag aussehen soll. Grundsätzlich sollten Sie ein entsprechendes Schreiben von Ihrem Anwalt aufsetzen lassen.

Als grobe Orientierung, wie ein Antrag auf Terminsverlegung, der von Ihrem Anwalt gestellt wird, aussehen könnte, haben Sie die Möglichkeit, einen Blick auf unser kostenloses Muster zu werfen. Denken Sie jedoch daran, dass es sich hierbei lediglich um eine Vorlage zur Veranschaulichung handelt.

[Name des Rechtsanwalts]
[Straße, Hausnummer]
[PLZ, Ort]

[Zuständiges Gericht]
[Straße, Hausnummer]
[PLZ, Ort]

Betreff: Antrag auf Terminsverlegung (Aktenzeichen __________)

Hiermit beantrage ich eine Terminsänderung gemäß § 227 Abs. 1 (bzw. 3) ZPO in der Bußgeldsache gegen meinen Mandanten/meine Mandantin ____________________. Die mündliche Verhandlung soll am ____________ stattfinden.

[Beispiel für eine Begründung]
Es ist mir nicht möglich, den oben genannten Termin wahrzunehmen, da ich an diesem Tag bereits an einem Verfahren am [Gericht einfügen] teilnehmen muss. Dieser Termin wurde schon am _____________ festgelegt. Als Beleg ist die entsprechende Ladung diesem Schreiben beigefügt.

Mit freundlichen Grüßen

—————————————–
Ort, Datum Unterschrift

Terminsverlegungsantrag: Muster

Terminsverlegungsantrag: Muster zum Download

Gerne können Sie dieses Muster zum eigenen Gebrauch herunterladen. Im Folgenden finden Sie die Vorlage im PDF- und Word-Format zum Download:

  • Kostenloser Download
  • Muster als PDF & Word-Dokument
  • Vor Gebrauch überprüfen lassen

Über den Autor

Meike
Meike Z.

Meike hat ihren Master-Abschluss im Fach Linguistik an der Universität Paderborn erworben und ist seit 2016 Teil des bussgeldkatalog.org-Teams. Dabei besteht ihr Anspruch darin, Informationen unter anderem zu Kfz-Versicherungen und zur Autofinanzierung leicht verständlich aufzubereiten.

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