Tierhalterhaftpflicht: Wer benötigt diese?
Letzte Aktualisierung am: 19. August 2024
Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten
Was ist eine Tierhalterhaftung?
Viele Haushalte in Deutschland haben einen Hund oder eine Katze. Diese Fellfreunde sind meist der ganze Stolz der Tierhalter. Doch als Besitzer eines Haustieres übernehmen Sie auch die Verantwortung, wenn zum Beispiel durch Ihr Tier ein Schaden für eine dritte Person entsteht. Für diesen Fall ist eine Tierhalterhaftpflichtversicherung von Vorteil. Gemäß Tierschützern wird eine ordentliche Versicherung für Haustiere angeraten.
Für den Tierhalter ist eine Haftpflicht insbesondere deswegen sinnvoll, da bei dieser Versicherungsart und einem durch das Haustier verschuldeten Unfall nicht der Tierbesitzer für die finanzielle entstandenen Schäden aufkommen muss, sondern die Haftpflicht hier einsetzt. Die Versicherung übernimmt die Kosten für die entstandenen Schäden. Auch unberechtigte Schadensersatzforderungen der Gegenseite werden von der Tierhalterversicherung genau überprüft.
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Was eine Tierhalterhaftpflicht für Pferd, Hund und Katze noch bieten kann und worauf dabei zu achten ist, erfahren Sie in dem folgendem Ratgeber.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Tierhalterhaftpflicht
In der Regel übernimmt die private Haftpflichtversicherung nur Schäden von kleineren Haustieren wie Vögeln und Nagern. Für Hunde, Katzen und Pferde ist hingegen eine separate Tierversicherung notwendig.
Die Versicherung trägt die Kosten infolge von Sach- und Personenschäden. Hierbei kann es sich zum Beispiel um Beschädigung fremden Eigentums oder das Schmerzensgeld nach einem Hundebiss handeln.
In einigen Bundesländern ist die Hundehaftpflicht vorgeschrieben. Welche gesetzlichen Vorgaben dabei gelten, ist allerdings nicht einheitlich geregelt. Für Pferde oder Katzen besteht hingegen keine Verpflichtung.
Hundehalterhaftpflicht: Der passende Versicherungsschutz für jeden Vierbeiner
Für den geeigneten Schutz für Ihr Tier und als zusätzliche Absicherung für jeden Tierhalter selbst, lohnt es sich eine Tierhalterhaftpflicht abzuschließen. Dafür sollte aber vor der Unterzeichnung des Vertrages darauf geachtet werden, dass die Deckungssumme entsprechend hoch angelegt wird.
Beispielsweise können so bei einer Hundehaftpflichtversicherung alle nötigen Kosten, welche bei einer Streitigkeit mit einem anderen Hund entstehen, übernommen werden. Gerade tierärztliche Gebühren sowie chirurgische Eingriffe und die Vor- und Nachsorge können immense Kosten mit sich bringen.
Zudem besteht eine weitere Gemeinsamkeit darin, dass dabei hauptsächlich Schäden an dem Besitz Dritter abgegolten sind. Unterschiedlich ist, dass bei einem Hundehalter mit einer Haftpflicht, das Tier der Verursacher der entstandenen Schäden ist und bei einer üblichen Haftpflichtversicherung ist der Mensch selbst der Schädiger.
Bei einer Tierhalterhaftpflichtversicherung sind meist größere Haustiere versichert. Kleine Tiere, ein Vogel oder Meerschweinchen, zählen noch in die Privathaftpflicht mit hinein, da hier die Zerstörung nicht allzu hoch in den Kosten ausfällt. Die Tierhalterhaftplicht ist ausschließlich relevant für größere Haustiere, wie Hunde, Katzen und Pferde. Unterkategorien davon sind die Hundehaftpflicht und die Pferdehaftpflicht. Daher ist es auch möglich aus diesen speziellen Versicherungsarten zu wählen.
Ein Vergleich der Tierhalterhaftpflicht ist empfehlenswert
Mittlerweile gibt es mehrere Anbieter für eine Tierhalterhaftpflicht. Dadurch hat der Versicherungsnehmer den Vorteil, dass er einige Angebote von den Unternehmen vergleichen kann. Informationen über die bestimmten Zusatzleistungen werden meist auf der Firmenseite der Versicherungsgesellschaft angegeben oder Sie können auf einer Vergleichsplattform die Konditionen einholen. Auf einem Portal, wo Sie gleich viele unterschiedliche Versicherungsfirmen vergleichen können, erhalten Sie so einen schnellen Überblick.
Ist die Tierhalterhaftpflicht von der Steuer absetzbar?
Ob die Beiträge für die Tierhaftpflicht steuerlich absetzbar sind, ist für viele Tierbesitzer und Versicherungsnehmer interessant. Die Belege für die Zahlungen sollten aufgehoben werden, denn in den jährlichen Steuerklärungen sind diese Kosten durchaus absetzbar. Allerdings gilt dies eher für den Fall von Haltern mit privaten Tieren. Sollte das Haustier gewerblich genutzt werden, beispielsweise als Polizeihund, muss eine Gewerbehaftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Die Versicherungsbeiträge von privaten Tierhaltern müssen in der Steuererklärung dann als Sonderausgaben erkennbar sein.
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