Biberschutz: Pro und Contra zum Biber

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 27. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 2 Minuten

Bußgeldkatalog Biber

Biber fangen, verletzen oder töten

BundeslandBußgeld
Baden-WürttembergBis zu 50.000 €
BayernBis zu 50.000 €
BerlinBis zu 50.000 €
BrandenburgBis zu 65.000 €
BremenBis zu 50.000 €
HamburgBis zu 50.000 €
HessenBis zu 50.000 €
Mecklenburg-VorpommernBis zu 20.000 €
NiedersachsenBis zu 50.000 €
Nordrhein-WestfalenBis zu 50.000 €
Rheinland-PfalzBis zu 5.000 €
SaarlandBis zu 10.000 €
SachsenBis zu 50.000 €
Sachsen-AnhaltBis zu 50.000 €
Schleswig-HolsteinBis zu 50.000 €
ThüringenBis zu 50.000 €

Fortpflanzungs- oder Ruhestätte eines Bibers beschädigen oder zerstören
BundeslandBußgeld
Baden-WürttembergBis zu 50.000 €
BayernBis zu 50.000 €
BerlinBis zu 50.000 €
BrandenburgBis zu 65.000 €
BremenBis zu 50.000 €
HamburgBis zu 50.000 €
HessenBis zu 50.000 €
Mecklenburg-VorpommernBis zu 20.000 €
NiedersachsenBis zu 50.000 €
Nordrhein-WestfalenBis zu 50.000 €
Rheinland-PfalzBis zu 5.000 €
SaarlandBis zu 10.000 €
SachsenBis zu 50.000 €
Sachsen-AnhaltBis zu 50.000 €
Schleswig-HolsteinBis zu 50.000 €
ThüringenBis zu 50.000 €

Stehen Biber unter Naturschutz?

Welche Vorschriften gelten zum Biberschutz in Deutschland?
Welche Vorschriften gelten zum Biberschutz in Deutschland?

In Deutschland gibt es mehrere Gesetze, die eine Tier- oder Pflanzenart schützen können. Das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) stellt die Rahmenbedingungen für besonders und streng geschützte Tiere und nennt die Geldstrafen, die möglich sind, sofern eine Person, eine Art verletzt oder tötet.

Die Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) nennt in der Anlage 1 alle Tier- und Pflanzenarten, die unter die Richtlinien der Schutzmaßnahmen nach dem BNatSchG fallen. Als Letztes ist die Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) zu nennen, die bereits seit 1992 in Kraft ist. Das Ziel ist die Sicherung der Vielfalt der Arten sowie die Erhaltung der Lebensräume der Pflanzen und Tiere in den europäischen Mitgliedstaaten.

Gemeinsam mit der europäischen Union setzte Deutschland die Richtlinie in ein nationales Recht um, weshalb auch der Biberschutz gesetzlich festgehalten ist. Denn die Richtlinie benennt auch den Biber und stellt ihn dem Naturschutz bzw. Artenschutz unter.

Der Biber ist ein besonders und streng geschütztes Tier, weshalb Geldstrafen bis zu 65.000 Euro anfallen können, sobald ein Tier gefangen, verletzt oder getötet wird. Jegliche Entnahme aus seiner Umgebung bzw. der Natur ist verboten. Auch der Verkauf oder Transport von einem Biber ist laut Naturschutz und Artenschutz verboten.

FAQ: Tierschutz beim Biber

Ist der Biber in Deutschland geschützt?

Ja, der Biber genießt durch das Bundesnaturschutzgesetz Artenschutz.

Was droht für das Fangen oder Verletzen eines Bibers?

Hierbei handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, die ein Bußgeld nach sich zieht. Wie hoch dieses ausfällt, variiert je nach Bundesland, wobei der Höchstbetrag bei 65.000 Euro liegt. Welche Bußgelder dabei in den einzelnen Bundesländern verhängt werden, zeigt diese Tabelle.

Wird nur der Biber an sich geschützt?

Nein, ein Bußgeld droht auch, wenn die Fortpflanzungs- oder Ruhestätte eines Bibers beschädigt oder zerstört wird.

Bibermanagement in Deutschland

Bereits in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts galt der Biber als fast ausgestorben. Aufgrund des weichen Felles und des Fleisches rotteten die Menschen das Tier in Deutschland fast aus.

Zu Beginn des 20. Jahrhunderts begann der Biberschutz, indem Tierschützer Biberrettungshügel und Schutzgebiete erbauten. Noch heute ist der Biberschutz aktiv. In Bayern haben sich bereits Bibermanager ausgebildet, welche den Landwirten und anderen Personengruppen helfen, mit dem Biber zu leben.

Der Biberschutz kollidiert mit den Interessen der Landwirtschaft
Der Biberschutz kollidiert mit den Interessen der Landwirtschaft

Denn gerade Landwirte sind dem kleinen Säugetier nicht wohlgesonnen. Eine Ausnahmeregelung in puncto Biber unter Naturschutz bzw. Artenschutz besagt, dass Biberdämme entfernt werden dürfen, wenn sie zur Gefahr werden. Die Kosten für die Beantragung sowie die Entfernungen tragen zumeist die Landwirte.

Um diese Konfliktsituation zu lösen, haben bayerische Bibermanager vom BUND Naturschutz e.V. bereits sogenannte Bibergrundstücke angekauft, um sie von der Landwirtschaft fernzuhalten. Dies war auch insofern wichtig, da der Biberschutz bisher nichts gegen den Abschuss tun kann, der beispielsweise in Bayern in Ausnahmesituationen erlaubt ist.

Derzeit sind „Rote Zonen“ in der Diskussion. Auf diese gekennzeichneten Flächen soll die Jagd auf Biber erlaubt werden. Tierfreunde halten aber dagegen und treten für den Biberschutz in Deutschland ein.

Über den Autor

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Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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