Streng oder besonders geschützte Käfer* töten oder verletzen
Bundesland
Bußgeld
Baden-Württemberg
Bis zu 50.000 €
Bayern
Bis zu 50.000 €
Berlin
Bis zu 50.000 €
Brandenburg
Bis zu 65.000 €
Bremen
Bis zu 50.000 €
Hamburg
Bis zu 50.000 €
Hessen
Bis zu 50.000 €
Mecklenburg-Vorpommern
Bis zu 20.000 €
Niedersachsen
Bis zu 50.000 €
Nordrhein-Westfalen
Bis zu 50.000 €
Rheinland-Pfalz
Bis zu 5.000 €
Saarland
Bis zu 10.000 €
Sachsen
Bis zu 50.000 €
Sachsen-Anhalt
Bis zu 50.000 €
Schleswig-Holstein
Bis zu 50.000 €
Thüringen
Bis zu 50.000 €
*Besonders geschützte Käfer sind z. B.: Kurzschröter, Stierkäfer, Sandläufer, Nashornkäfer; streng geschützte Käfer sind z. B.: Pupurbock, Wachsblumenböckchen, Eichen-Buntkäfer
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Käfer
Welche Käferarten sind in Deutschland bedroht?
Bedroht sind in Deutschland unter anderen die folgenden Käferarten: Bockkäfer, Rosenkäfer, Sandläufer, Nashornkäfer oder Goldkäfer.
Drohen Sanktionen, wenn ich diese Käfer töte?
Unsere Tabelle zeigt Ihnen, wie hoch das Bußgeld im jeweiligen Bundesland ausfällt, wenn Sie einen Käfer töten, welcher unter Naturschutz steht.
Maikäfer stehen grundsätzlich nicht unter dem Naturschutz und dürfen daher entfernt werden. Anders verhält es sich allerdings bei Rosen-, Hirsch- und Nashornkäfern.
Welche Käferarten in Deutschland bedroht sind
Käfer zählen zu den Insekten; von ihnen gibt es sehr viele Arten, noch mehr als Schmetterlinge. Überall auf der Welt, abgesehen von der Antarktis angesiedelt, gibt es sie in den verschiedensten Größen, Formen und Farben.
Und auch in der Ernährung unterscheiden sie sich. Während einige nicht sehr wählerisch bei der Auswahl ihrer Nahrung sind und alles essen, fressen andere ausschließlich Fleisch und wieder andere sind ausschließlich auf Pflanzen spezialisiert.
Aufgrund des Einsatzes von Insektiziden, aber auch der Verminderung von Lebensräumen reduziert sich die Anzahl mancher Tiere erheblich. Viele Käferarten sind daher gefährdet, weshalb sie besonders oder streng geschützt sind.
Informationen zum Tierschutz bei einzelnen Insekten:
In der Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) ist festgehalten, welche Käferarten unter Schutz gestellt sind.
Von einer Gefährdung bedroht sind unter anderem folgende:
Bockkäfer (abgesehen von Hausbock, Langhornböcken, Fichten- und Lärchenböcken)
Rosenkäfer
Sandläufer
Nashornkäfer
Goldkäfer
Stierkäfer
Rote Liste der Käfer in Deutschland
Bei den Roten Listen handelt es sich um wissenschaftliche Gutachten, erstellt von Naturschutzverwaltungen, die festhalten, welche Arten gefährdet oder bereits ausgestorben sind.
Hier werden neben Tier- und Pflanzenarten auch Biotoptypen und Biotopkomplexe verzeichnet. Zu finden sind sie u. a. auf der Webseite des Bundesamts für Naturschutz.
Neben den Roten Listen auf Bundesebene geben auch die Bundesländer separate Rote Listen heraus, um die heimische Flora und Fauna abzubilden.
Ziel der Gutachten ist, die Öffentlichkeit über die Vielfalt der Natur aufzuklären. Darüber hinaus zeigt u. a. die rote Liste der Käfer auf, wo Handlungsbedarf im Käferschutz besteht.
Wie gefährdet eine bestimmte Käferart ist, definiert die Gefährdungskategorie. Bei Käfern sind das:
0 (ausgestorben/verschollen)
1 (vom Aussterben bedroht)
2 (stark gefährdet)
3 (gefährdet)
G (Gefährdung anzunehmen)
R (extrem selten)
V (zurückgehend)
D (Daten defizitär)
Engerling bekämpfen – ist das erlaubt?
Viele Gartenliebhaber ärgern sich jedes Jahr wieder über die Engerlinge in ihrer grünen Oase. Als Engerling wird die Larve der Blatthornkäfer bezeichnet. Hierunter fallen z. B. Mai- und Junikäfer, die zu den Schädlingen zählen, weshalb Gärtner sie bekämpfen. Maikäfer stehen nicht unter Naturschutz.
Anders sieht es hingegen bei Rosen-, Hirsch- und Nashornkäfern aus. Sie sind in der Bundesartenschutzverordnung als besonders geschützte Tierart vermerkt.
Es ist daher nach § 44 Bundesnaturschutzgesetz untersagt, auch nur eines dieser Tiere „zu fangen, zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören.“ Des Weiteren ist es ebenfalls verboten, ihre Fortpflanzungs- und Ruhestätten zu lädieren bzw. zu vernichten. Die Zuwiderhandlung wird mit einem Bußgeld geahndet.
Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.
das ist wirklich mega übertriebennnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnn !!!!!!!!!!!!!!!
hast du recht