Straftat laut § 17 TierSchG (Tierschutzgesetz); Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe; Entzug des Tieres; Tierhalteverbot
Pferd töten
Straftat laut § 17 TierSchG; Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe; Tierhalteverbot
Als Besitzer sein Pferd nicht füttern oder nicht ausreichend pflegen
Straftat laut § 17 TierSchG in Verbindung mit § 13 StGB; Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe; Entzug des Tieres; Tierhalteverbot
Versuchte oder fahrlässige Misshandlung eines Pferdes
Ordnungswidrigkeit; Bußgeldverfahren wird eingeleitet, Bußgeld bis zu 25.000 Euro; Entzug des Tieres; Tierhalteverbot
Pferd aussetzen
Ordnungswidrigkeit; Bußgeld bis zu 25.000 Euro
Pferd stehlen, durch Hehlerei verkaufen oder unterschlagen
Unterschiedliche Strafbestände aus dem StGB; Freiheitsstrafen und Geldstrafen können anfallen
Tierpornografisches Material herstellen oder vertreiben
Strafbar nach § StGB 184 a; Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe
Wie der Tierschutz Pferde retten kann
Pferde sind ein wichtiger Teil der Geschichte in Deutschland und auf der Welt. Das edle Säugetier wurde als Wildpferd gezähmt und dann im Krieg, als Landwirtschaftshelfer oder zum anderweitigen Transport genutzt.
Geht man fünf- bis sechstausend Jahre zurück, können die wichtigsten Ereignisse in der Geschichte auf das Pferd zurückgeführt werden. Die Übermittlung von Botschaften geschah auf dem Rücken eines Pferdes. Soldaten ritten auf dem Tier dem Feind entgehen. Und Könige ließen sich auf dem Pferd eskortieren.
Auch Landwirte nutzten das Pferd, um ihre Arbeit zu erledigen. Wenn das Geld knapp war, mussten auch die Tiere hungern oder wurden geschlachtet. Die Bedingungen waren nicht immer die besten, weshalb sich bereits schon zeitig der Tierschutz für Pferde etablierte.
Spezifische Informationen zum Tierschutz bei einzelnen Säugetierarten:
Worauf gilt es bei der Haltung von Pferden zu achten?
Die Richtlinien für für den Pferdesport und die Pferdehaltung sehen unter anderem soziale Kontakte und ausreichend Bewegung für die Tiere vor. Darüber hinaus gehört es zum Tierschutz, Schmerzen zu vermeiden. Dies schließt unter anderem auch eine Pflege der Hufe und die Versorgung durch einen fachkundigen Tierarzt ein.
Welche Sanktionen drohen, wenn Pferde misshandelt werden?
Bei Tierquälerei handelt es sich um eine Straftat, die eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren nach sich zieht. Zudem sind ein Entzug des Tieres und Tierhalteverbot möglich.
An wen kann ich mich wenden, wenn Pferde gequält werden?
Zuständig für die Kontrolle der Pferde- und Nutztierhaltung ist in der Regel das Ordnungs- oder Veterinäramt.
Pferde im Tierschutz: gesetzliche Grundlagen in Deutschland
Im Jahr 1972 führte die deutsche Bundesrepublik das Tierschutzgesetz (TierSchG) ein. Zu dieser Zeit hatte es jedoch wenig Aussagekraft. Dies sollte sich im August 2002 ändern, als der Schutz dieser Tiere in das Grundgesetz aufgenommen wurde.
Nun genießen u.a. Pferde den Tierschutz des deutschen Staates. Dies bildet die Grundlage, damit die zuständigen Vollzugsbehörden gegen die Tierquälerei vom Pferd vorgehen können.
Aufgrund der derzeitigen Gesetze ist es nicht möglich, eine Klage zugunsten von Tieren zu erheben. Eine Verfassungsbeschwerde gegen das Grundgesetz ist zudem nicht zulässig. Das bedeutet, dass einzelne Personen oder Verbände nicht gegen die Tierquälerei vom Pferd vorgehen können. Da der Tierschutz jedoch ein Staatsziel ist, können die jeweiligen Behörden handeln und Verstöße ahnden.
Im Tierschutzgesetz sind die Paragraphen 17 und 18 die wichtigsten rund um die Tierhilfe für Pferde. § 17 benennt zum Beispiel die Strafe für das Töten eines Wirbeltieres ohne einen vernünftigen Grund.
Wer dies tut oder einem Pferd erhebliche Schmerzen oder Leiden zufügt, muss mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren rechnen. Alternativ ist auch eine Geldstrafe denkbar. Sollten die Schmerzen oder Leiden länger anhalten oder sich wiederholen, wird die Tat mit großer Wahrscheinlichkeit mit einer Freiheitsstrafe geahndet.
§ 18 des TierSchG listet weitere Strafen für Tierquäler. Wer ein Tier misshandelt, kann so bis zu 25.000 Euro loswerden. Zudem sind Urteile bekannt, bei denen Besitzer die Pferde im Rahmen vom Tierschutz abgeben mussten und zusätzlich die Pferdehaltung aberkannt bekommen haben.
Schlachtpferde und Gnadenhof für Pferde
Vielerlei Vereine in Deutschland haben sich im Rahmen vom Tierschutz der Pferdevermittlung verschrieben. Können sich Besitzer nicht mehr um das Tier kümmern – sei es wegen finanziellen Nöten oder wegen eines Umzuges, nehmen diese Vereine die Tiere auf und versuchen sie, weiterzuvermitteln.
Diese sogenannten „Tierschutzpferde“ sind vor allem im Ausland oder bei Metzgern beliebt. So makaber wie sich das anhört, gehört Pferdefleisch jedoch zur Kultur vieler Länder. Bereits in der Eiszeit, so belegten Höhlenmalereien, gehörte das Pferde-Töten zum Alltag der Menschen.
Auch heutzutage gibt es noch Pferdemetzgereien auf der Welt. Ebenfalls in Deutschland ist das Schlachten der Pferde erlaubt. In den USAgibt es wiederum Verbote in einigen Staaten. Vereine für die Tierrettung der Pferde haben sich dafür eingesetzt und entsprechende Gesetze erwirkt.
Einige Fleischer sind der Meinung, dass einige Rassen bereits ausgestorben wären, wenn sie nicht als Schlachtpferde gezüchtet werden würden. Selbst die Vertreter vom Tierschutz meinen, dass das Pferd bei einer Schlachtung weniger Schmerzen erleidet als beim Einschläfern. Jedoch fanden einige Verbände heraus, dass die Fleischproduktion der Schlachtpferde, wie auch bei Rindern, unter bestialischen Umständen zustande kommt und die Tiere hierbei gequält werden.
Die Tierschutz-Pferdevermittlung kümmert sich jedoch auch darum, dass Tiere von einem Schlachter freigekauft werden, damit ihnen noch ein langes Leben bevorsteht.
Der sogenannte Gnadenhof für Pferde ist eine Herberge für den Rest des Pferdelebens. Die Höfe sind wie eine Art Altersheim für Menschen anzusehen. Verletzte oder traumatisierte Tiere finden hier Zuflucht. Den Gnadenhof gibt es auch für andere Tiere, wie beispielsweise Hunde oder Katzen.
Im Gegensatz zum Tierheim für Pferde werden hier ältere Reit- oder Turnierpferde abgegeben, die ihren Lebensabend genießen können. Zudem findet hier in der Regel keine Pferdevermittlung im Rahmen vom Tierschutz statt. Im Tierheim für Pferde ist die Vermittlung der Tiere jedoch das oberste Ziel.
Erfolgreicher Pferde-Tierschutz
Der Tierhilfe für Pferde geht es nicht darum, Nutz- bzw. Haustiere zu schützen. Auch Wildpferde gehören zur Priorität der Verbände.
Das Przewalski-Pferd ist das letzte Wildpferd auf diesem Planeten. Die Art ist bereits 200.000 Jahre alt und galt bis 1969 als ausgestorben. Aufgrund einiger Pferde aus dem Tierschutz, die in Zoos und Tiergärten untergebracht wurden, konnte diese Art wieder erfolgreich entwickelt werden. Mithilfe gezielter Züchtung von Zootieren im Jahr 1986 konnten bereits 1996 wieder erste Przewalski-Pferde in der Mongolei ausgewildert werden.
Richtlinien für Pferde aus dem Tierschutz
Die Deutsche Gesellschaft für Pferdemedizin hat gemeinsam mit der Deutschen Veterinärmedizinischen Gesellschaft e.V. und der Tierärztlichen Vereinigung für Tierschutz e.V. Richtlinien erarbeitet, die sich jeder Pferdebesitzer zu Herzen nehmen sollte.
Dabei beschreiben sie Leitlinien für den Pferdesport und die Pferdehaltung. Zusammen mit dem deutschen Tierschutzgesetz werden Menschen bestraft, die Pferde quälen oder gar töten.
Folgende Punkte finden u.a. in der Richtlinie Beachtung:
Vermeidung von Schmerzen, Leiden und Schäden: Ställe sowie weitere Gegenstände, mit denen Pferde in Berührung kommen, dürfen den Tieren keine Schmerzen zufügen. Zusätzlich müssen die Halter sofort einen Tierarzt kontaktieren, falls das Tier erkrankt.
Soziale Kontakte: Pferde sollten in Gruppen leben, da sie soziale Kontakte benötigen. Die Ställe und weitere Haltungseinrichtungen müssen so beschaffen sein, dass die Tiere miteinander kommunizieren können.
Bewegung: Der Tierschutz für Pferde schreibt vor, dass die Tiere Bewegung benötigen. Fehlt diese, kann das Pferd Schäden erleiden. Ein täglicher Auslauf ist zu gewähren.
Zusätzlich sind die Hufpflege, die richtige Fütterung und das Stallklima zu beachten. Die Richtlinie gibt zudem Tipps, welche Stallart und -größe für welche Rasse geeignet ist. So kann der Tierschutz gewährleisten, dass das Pferd in einem gesunden Umfeld aufwächst und lebt. Ist dieses Umfeld nicht gegeben, gibt es Vereine und Verbände, die Pferde retten.
Sollte Ihnen auffallen, dass ein Pferd den Tierschutz benötigt, weil die Besitzer beispielsweise die Pferde quälen, können Sie das zuständige Amt kontaktieren und so helfen. Dies ist in der Regel das Ordnungs- oder Veterinäramt in der Region.
Die Behörde kontrolliert die Nutztierhaltung sowie die Pferdehaltung. In besonders schweren Fällen kann das Amt das Tier dem Besitzer unverzüglich wegnehmen. Zusätzlich ist es befugt, die Kosten für die Unterbringung in einem anderen Stall an den ehemaligen Besitzer umzulegen.
Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.
Wohin kann man sich wenden wenn Pferde nicht richtig gehalten werde.
zb kein richtigen Auslauf
Keine richtige Pflege