Bedrohte Säugetiere fangen oder verletzen: Es droht ein Bußgeld!

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 18. August 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Bußgeldkatalog Säugetiere

Ein wild lebendes Säugetier fangen, verletzen, oder töten

BundeslandBußgeldBußgeld (streng oder besonders geschützte Säugetiere)*
Baden-WürttembergBis zu 15.000 € Bis zu 50.000 €
BayernBis zu 5.000 € Bis zu 50.000 €
BerlinBis zu 5.000 € Bis zu 50.000 €
BrandenburgBis zu 13.000 € Bis zu 65.000 €
BremenBis zu 5.000 € Bis zu 50.000 €
HamburgBis zu 5.000 € Bis zu 50.000 €
HessenBis zu 5.000 € Bis zu 50.000 €
Mecklenburg-VorpommernBis zu 20.000 €Bis zu 20.000 €
NiedersachsenBis zu 5.000 € Bis zu 50.000 €
Nordrhein-WestfalenBis zu 50.000 € Bis zu 50.000 €
Rheinland-PfalzBis zu 5.000 € Bis zu 5.000 €
SaarlandBis zu 10.000 € Bis zu 10.000 €
SachsenBis zu 5.000 € Bis zu 50.000 €
Sachsen-AnhaltBis zu 5.000 € Bis zu 50.000 €
Schleswig-HolsteinBis zu 5.000 € Bis zu 50.000 €
ThüringenBis zu 50.000 €Bis zu 50.000 €

Fortpflanzungs- oder Ruhestätte eines wild lebenden Säugetiers beschädigen oder zerstören
BundeslandBußgeldBußgeld (streng oder besonders geschützte Säugetiere)*
Baden-WürttembergBis zu 15.000 € Bis zu 50.000 €
BayernBis zu 5.000 € Bis zu 50.000 €
BerlinBis zu 50.000 € Bis zu 50.000 €
BrandenburgBis zu 13.000 € Bis zu 65.000 €
BremenBis zu 5.000 € Bis zu 50.000 €
HamburgBis zu 5.000 € Bis zu 50.000 €
HessenBis zu 5.000 € Bis zu 50.000 €
Mecklenburg-VorpommernBis zu 20.000 €Bis zu 20.000 €
NiedersachsenBis zu 5.000 € Bis zu 50.000 €
Nordrhein-WestfalenBis zu 50.000 € Bis zu 50.000 €
Rheinland-PfalzBis zu 5.000 € Bis zu 5.000 €
SaarlandBis zu 10.000 € Bis zu 10.000 €
SachsenBis zu 5.000 € Bis zu 50.000 €
Sachsen-AnhaltBis zu 5.000 € Bis zu 50.000 €
Schleswig-HolsteinBis zu 5.000 € Bis zu 50.000 €
ThüringenBis zu 5.000 €Bis zu 50.000 €

*Besonders geschützte Säugetiere sind z.B.: Rumänischer Hamster, Vielfraß, Moschusochse, Ringelrobbe; streng geschützte Säugetiere ist z.B.: Bayerische Kleinwühlmaus.

Spezifische Informationen zum Tierschutz bei einzelnen Säugetierarten:

Vom Aussterben bedrohte Säugetiere

Die Intensivierung der Landwirtschaft ist eine Gefahr für bedrohte Säugetiere
Die Intensivierung der Landwirtschaft ist eine Gefahr für bedrohte Säugetiere

Es leben über 5400 verschiedene Säugetier-Arten auf unserem Planeten. Etwa 21 Prozent aller Säugetier-Arten sind vom Aussterben bedroht. Bedrohte Säugetiere leiden vor allem unter der zunehmenden Reduktion ihres Lebensraums. Nicht nur in Deutschland verschwinden immer mehr Biotope von Säugetieren und anderen Arten – weltweit gilt die fortschreitende Besiedlung und intensivierte Landwirtschaft als gravierende Bedrohung für Säugetiere.

FAQ: Tierschutz für Säugetiere

Welche Säugetiere gelten in Deutschland als bedroht?

Der Tierschutz versucht in Deutschland unter anderem den Feldhase, den Luchs und das Wildpferd zu erhalten.

Können bedrohte Tierarten noch gerettet werden?

Ja, die Möglichkeit besteht. Als erfolgreiches Beispiel lässt sich unter anderem der Biber anführen und auch bei Luchs sowie Wolf steigen die Populationen wieder.

Was droht, wenn wild lebende Säugetiere unerlaubt gefangen, verletzet oder getötet werden?

In diesem Fall kann ein Bußgeld von bis zu 65.000 Euro drohen. Wie hoch die Geldsanktionen je nach Bundesland ausfallen können, verrät diese Tabelle.

Das Bundesnaturschutzgesetz schützt bedrohte Säugetiere

Das Bundesnaturschutzgesetz hält jeden einzelnen Bürger dazu an,

nach seinen Möglichkeiten zur Verwirklichung der Ziele und Grundsätze des Naturschutzes und der Landschaftspflege bei[zu]tragen und sich so [zu] verhalten, dass Natur und Landschaft nicht mehr als nach den Umständen unvermeidbar beeinträchtigt werden.

Inbegriffen ist in dieser Forderung die grundsätzliche Erwartung, die der Artenschutz an den Menschen stellt: Da der Mensch für viele Säugetiere als gefährlichste Bedrohung gilt, muss er versuchen, den verursachten Schaden so klein wie möglich zu halten und nicht unnötigerweise das Leben von Tieren zu beeinträchtigen.

Gleichzeitig ist es angebracht, dass bestimmte Maßnahmen zum Artenschutz getroffen werden, die beispielsweise aus der Errichtung von Naturschutzzonen bestehen. So erhalten gefährdete Arten ihren Lebensraum zurück. In Kapitel fünf des Bundesnaturschutzgesetzes, das das Thema „Schutz der wild lebenden Tier- und Pflanzenarten, ihrer Lebensstätten und Biotope“ behandelt, werden weitere Vorschriften für den Artenschutz bekannt gegeben. Ausdrücklich verboten ist die Störung oder gar Tötung von wildlebenden Tieren oder die Zerstörung ihres Lebensraums, insbesondere ihrer Brut- und Schlafstätten.

Rote Liste Deutschland: Säugetiere

Naturschutzzonen sind ein geschützter Lebensraum für bedrohte Säugetiere
Naturschutzzonen sind ein geschützter Lebensraum für bedrohte Säugetiere

Ungefähr alle zehn Jahre erscheint eine „Rote Liste“, die aufzeigt, welche Tiere in den verschiedenen Regionen der Welt gefährdet sind. Es gibt hierbei eine spezielle Rote Liste für das Land Deutschland. Seit den 1960er Jahren dient die Rote Liste als Quelle für Sachverständige und Naturschützer. Gesetzliche Wirkungsmacht besitzt die Rote Liste jedoch nicht; hier muss man das Bundesnaturschutzgesetz als Grundlage heranziehen.

Bedrohte Säugetiere laut der Roten Liste sind in Deutschland beispielsweise diese Arten, die in der Natur kaum mehr vorkommen:

  • Feldhase
  • Haselmaus
  • Schneehase
  • Luchs
  • Wildpferd

Rettungsprogramme für vom Aussterben bedrohte Säugetiere

Die Initiativen, die der Naturschutz für verschiedene Tiere einleitete, zeigen, dass auch vom Aussterben bedrohte Säugetiere noch gerettet werden können. Als Beispiele hierfür ist der Wolf oder auch der Biber zu nennen. Diese beiden Tierarten wären in den letzten Jahrhunderten beinahe vollständig aus Deutschland verschwunden. Heute gedeihen sie wieder, und der Artenschutz achtet darauf, dass dies auch so bleibt. Sobald ein Tier akut bedroht ist, stellen die zuständigen Bündnisse wie der Bund Naturschutz sicher, dass der Gesetzgeber die entsprechenden Maßnahmen zum Tierschutz vornimmt oder dass die Bevölkerung auf den Stellenwert vom Artenschutz aufmerksam gemacht wird.

Über den Autor

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Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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