Bußgeld für das Fangen, Verletzen, Töten der geschützten Arten von Schmetterlingen sowie für die Beschädigung oder Zerstörung der Fortpflanzungs- oder Ruhestätten
Bundesland
Bußgeld für besonders und streng geschützte Schmetterlínge
Baden-Württemberg
Bis zu 50.000 €
Bayern
Bis zu 50.000 €
Berlin
Bis zu 50.000 €
Brandenburg
Bis zu 65.000 €
Bremen
Bis zu 50.000 €
Hamburg
Bis zu 50.000 €
Hessen
Bis zu 50.000 €
Mecklenburg-Vorpommern
Bis zu 20.000 €
Niedersachsen
Bis zu 50.000 €
Nordrhein-Westfalen
Bis zu 50.000 €
Rheinland-Pfalz
Bis zu 5.000 €
Saarland
Bis zu 10.000 €
Sachsen
Bis zu 50.000 €
Sachsen-Anhalt
Bis zu 50.000 €
Schleswig-Holstein
Bis zu 50.000 €
Thüringen
Bis zu 50.000 €
Bedrohte Schmetterlingsarten in Deutschland
Mit etwa 160.000 verschiedenen Arten auf der Welt gehören Schmetterlinge zu der zweitgrößten Ordnung der Insekten. Doch diese Zahl ist nicht endgültig, denn die Zahl der entdeckten Schmetterlingsarten steigt jährlich an. Bis zu 700 neue Arten werden pro Jahr gefunden und katalogisiert.
Schmetterlinge leben, abgesehen vom Südpol und der Antarktis, auf jedem Kontinent. In Deutschland befinden sich lediglich zwei Prozent der gesamten Schmetterlingsarten. Von diesen Tierarten ist der Großteil gefährdet, sodass er besonders oder streng geschützt ist.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Tierschutz bei Schmetterlingen
Sind Schmetterlinge in Deutschland bedroht?
Viele Schmetterlingsarten stehen auf der Roten Liste und gelten damit als gefährdet oder sogar vom Aussterben bedroht. Ziel des Tierschutzes ist es, diese Arten weiterhin zu erhalten.
Wie lassen sich Schmetterlinge schützen?
Zahlreiche Maßnahmen können dazu beitragen, Schmetterlinge und Insekten insgesamt zu schützen. Hierbei kann es sich zum Beispiel um die Errichtung von Naturschutzgebieten, den Verzicht auf Insektizide oder den Anbau insektenfreundlicher Pflanzen handeln.
Was droht für das Fangen von geschützten Schmetterlingen?
Hierbei handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, die ein Bußgeld von bis zu 65.000 Euro nach sich ziehen kann.
Informationen zum Tierschutz bei einzelnen Insekten:
Wer sich die Bundesartenschutzverordnung genauer anguckt, merkt schnell, dass sehr viele der in Deutschland lebenden Schmetterlingsarten in Anlage 1 zu finden sind. Diese Anlage definiert den Schutzstatus der im Bund existierenden Tiere und Pflanzen.
Dabei unterteilt die Verordnung in
besonders und
streng geschützte Tier- und Pflanzenarten.
Geschützte Schmetterlinge sind u. a.: Malveneule, Bartflechten-Baumspanner, Moorbunteule, Kleiner und Großer Schillerfalter, Bärenspinner, Perlmuttfalter, Mohrenfalter, Schwärmer, Bläulinge und Gelber Hermelin. Die Bundesartenschutzverordnung teilt auch die Schmetterlinge in besonders und streng geschützte Tierarten; das bedeutet, dass nicht jede Schmetterlingsart in der Verordnung einen strengen Artenschutz genießt.
Die Rote Liste der Schmetterlinge in Deutschland
Rote Listen gibt es bereits seit vielen Jahren. Sie verzeichnen, welche Tier- und Pflanzenarten sowie Biotoptype und Landschaften gefährdet sind. Das Bundesamt für Naturschutz erstellt sie gemeinsam mit tausenden ehrenamtlichen Helfern und Experten.
Sie sollen die Öffentlichkeit über die wahrhaftige Gefährdung der einzelnen Tiere und Pflanzen informieren. Die jeweiligen Bundesländer haben ebenfalls Rote Listen, um lokal gefährdete Arten zu kennzeichnen.
Die Roten Listen zeigen jedoch nur die Gefährdung. Wenn diese Arten nicht in der Anlage der Bundesartenschutzverordnung vermerkt sind, genießen sie keinen Schutz in Deutschland.
Bedrohte Schmetterlingsarten stehen bundesweit auf der Roten Liste der Bundesländer. Schleswig-Holstein beispielsweise besitzt eine detaillierte Zusammenfassung über alle gefährdeten Schmetterlingsarten im Bundesland, die unter umweltdaten.landsh.de einzusehen ist.
Die Rote Liste der Schmetterlinge in Deutschland ist in unterschiedliche Gefährdungskategorien unterteilt: 0 steht dabei für ausgestorben oder verschollen, 1 für vom Aussterben bedrohte Schmetterlinge, 2 für stark gefährdete Arten und 3 für gefährdete.
Bedrohte Schmetterlingsarten sowie eine Rote Liste über Schmetterlinge haben verschiedene Gründe zur Entstehung bzw. Existenz. Den Hauptgrund bildet die Land- und Forstwirtschaft, mit deren Entstehen wichtige Nahrungsquellen und Lebensgrundlagen der Falter zerstört wurden.
Doch auch der eingesetzte Dünger und die einhergehenden Pestizide zerstören den Lebensraum der Schmetterlinge. Aus diesem Grund ist es wichtig, geschützte Schmetterlinge in der Bundesartenschutzverordnung zu benennen. Denn wer diese hier genannten Arten schädigt, verletzt oder gar tötet, muss mit einem empfindlichen Bußgeld rechnen, welches je nach Bundesland unterschiedlich hoch ist.
Rote Liste der Tagfalter in Deutschland
Schmetterlinge sind in Tag- und Nachtfalter geteilt. Über die Nachtfalter ist nicht viel zu sagen, da sie nachtaktiv sind. Bereits Tagfalter bereiten den Tierforschern Schwierigkeiten, denn die kleinen Tiere können sich gut verstecken, sodass es schwierig ist, die vorhandenen Arten zu zählen und zu katalogisieren. Besonders Nachtfalter sind schwierig zu finden, da sie vornehmlich nachts umherflattern.
Bei Tagfaltern ist dies erheblich einfacher, weshalb jedes Bundesland bedrohte und geschützte Schmetterlinge in einer Roten Liste für Tagfalter vermerkt hat. Zusätzlich gibt es noch Rote Listen für Großschmetterlinge.
Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.
Endlich mal etwas worauf man sich gegenüber trägen Landratsämtern beziehen kann!!!!