Waschbären stehen nicht unter Naturschutz, sondern gelten eher als invasive Art, weil sich seine Ausbreitung negative auf unsere heimische Tierwelt auswirken kann.
Ist es erlaubt, Waschbären zu töten oder zu jagen?
Der Waschbär unterliegt in fast allen Bundesländern dem Jagdrecht, außer während der Schonzeit. In dieser Zeit ist es verboten, die Kleinbären zu jagen.
Wer darf Waschbären jagen?
Auch wenn der Waschbär unter das Jagdrecht fällt, darf nicht jeder ein solches Tier jagen oder töten. Dazu sind nur Jäger berechtigt, die einen entsprechenden Jagdschein besitzen.
Waschbären: Von der gebietsfremden zur heimischen Tierart
Die ursprüngliche Heimat der Waschbären liegt auf dem nordamerikanischen Kontinent. Einst vor allem in der Pelzzucht aufgrund des dichten Fells beliebt, fassten Mitte des 20. Jahrhunderts die ersten Tiere durch Ausbruch aus Gehegen oder gezielte Freisetzung (zuerst am hessischen Edersee) auch in Europa Fuß. Die Anpassungsfähigkeit der Wald- und Wiesenbewohner hat dazu geführt, dass sich die Population auch in Deutschland explosionsartig vergrößerte. Geschätzt wird, dass allein hierzulande bereits mehrere hunderttausend Waschbären leben.
Die nachtaktiven Allesfresser finden in Deutschland ideale Lebensbedingungen vor und haben sogar neben Reineke Fuchs, Steinmarder & Co. die Großstädte erobert. Allein in Berlin soll es 2017 bereits 600 bis 800 Waschbärenfamilien gegeben haben. 2014 wurde die Population in der Hauptstadt noch auf 800 Tiere geschätzt. Der Reichtum an Nahrung sowie die klimatischen Bedingungen begünstigen den Zuwachs.
Da zudem größere Raubtiere in Deutschland fehlen und der Mensch allein durch Bejagung kaum etwas gegen die kleinen pelzigen Diebe ausrichten kann, können diese sich immer weiter ausbreiten. Die Zahl der geschossenen Tiere steigt unaufhörlich, genauso schnell aber wachsen die Bestände weiter. Immer mehr Menschen plädieren aufgrund der Unmöglichkeit einer Ausrottung daher für eine friedliche Koexistenz mit dem zugewanderten Raubtier.
Für andere einheimische Arten stellt der Waschbär jedoch auch eine Bedrohung dar. Als effektiver Nesträuber gefährdet er unter anderem die Bestände zahlreicher Vogel- und Greifvogelarten, aber auch Fledermäusen oder der vom Aussterben bedrohten Europäischen Sumpfschildkröte geht es an den Kragen. Der Waschbär stellt für Naturschutz und Artenschutz somit selbst auch eine Gefahr dar. Das wiederum befeuert die Befürworter der Ausrottungsbestrebungen.
Im Jagdjahr 2016/2017 wurden bundesweit 134.098 Waschbären getötet – so viele wie noch nie zuvor. Noch vor 10 Jahren lag die Zahl bei 24.800 Tieren. Dennoch wächst die Population. Das Problem: Die Tiere reagieren mit einer erhöhten Fortpflanzung auf die Bedrohung. Je mehr Tiere getötet werden, desto mehr Jungtiere kommen zur Welt, wodurch Verluste ausgeglichen und sogar übertroffen werden.
Spezifische Informationen zum Tierschutz bei einzelnen Säugetierarten:
Nein. Zwar hat sich der Waschbär in der Natur Deutschlands und Europas seit Generationen weitgehend fest etabliert und wird sogar bereits den heimischen Säugetierarten zugerechnet, dennoch steht der Waschbär nicht unter Artenschutz.
Stattdessen fällt der Waschbär unter das Jagdrecht.
Er wird zwar nicht im Bundesjagdgesetz unter § 2 aufgeführt, wurde jedoch in fast allen Bundesländern in den Landesjagdgesetzen zusätzlich als bejagbares Wild benannt. Eine Ausnahme stellt Bremen dar, hier können die Tiere ggf. im Rahmen der Schädlingsbekämpfung ganzjährig bejagt werden.
In Deutschland ist der Waschbär also nicht geschützt, zumindest nicht durchgängig, denn: Das Jagdrecht bestimmt für ihm unterliegende Tiere ggf. Schonzeiten. Viele Bundesländer haben von Schonzeiten für Waschbären abgesehen, nicht aber alle.
Innerhalb befriedeter Bezirke (Ortschaften, Gebäude, Friedhöfe) ist die Jagd in aller Regel grundsätzlich untersagt. Hier dürfen Tiere zumeist nur im Rahmen der Schädlingsabwehr gefangen und getötet werden. Die Fallenjagd oder Jagd in befriedeten Bezirken ist zumeist nur mit entsprechender Ausnahmegenehmigung zulässig.
Wann darf man Waschbären töten?
Auch wenn der Waschbär nicht unter Naturschutz steht, sind bei der Bejagung folgende Schonzeiten in den einzelnen Bundesländern zu beachten (Stand: 2018 – Angaben ohne Gewähr):
Bundesland
Schonzeit
Baden-Württemberg
01.03. bis 31.07.
Bayern
keine
Berlin
01.02. bis 31.09.
Bremen
-
Brandenburg
keine
Mecklenburg-Vorpommern
keine
Hessen
01.03. bis 31.07.
Hamburg
keine
Rheinland-Pfalz*
01.03. bis 31.07.
Niedersachsen*
01.04. bis 15.07.
Nordrhein-Westfalen*
01.03. bis 31.08.
Sachsen-Anhalt
keine
Saarland
01.03. bis 31.06.
Sachsen
keine
Schleswig-Holstein
keine
Thüringen
keine
* keine Schonzeit bei Jungwaschbären
Obwohl der Waschbär nicht unter Naturschutz steht, dürfen Anwohner und Jäger die Tiere also nicht beliebig töten. Abweichende Bejagung von Waschbären ist in der Regel nur bei vorliegender Ausnahmegenehmigung gestattet. Neben der Berücksichtigung von möglichen Schonzeiten ist aber auch das Tierschutzrecht zu beachten, das unnötige Quälerei von Tieren verbietet.
Auch das Jagdrecht gibt vor, unter welchen Maßgaben die Jagd auf Tiere erfolgen sollte. Dabei soll unnötiges Tierleid stets vermieden werden. Das gilt grundsätzlich auch für einen Waschbär. Ob unter Naturschutz bzw. Artenschutz stehend oder nicht: Tierquälerei ist in keinem Fall zulässig.
Übrigens: In vielen Bundesländern ist in den Landesjagdgesetzen auch ein Fütterungsverbot bei Waschbären bestimmt (z. B. Berlin). Es handelt sich um eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld bis etwa 5.000 Euro geahndet werden kann.
Jana studierte Germanistik, Philosophie und Englischen Literaturwissenschaften an der Universität Greifswald. Sie ist seit 2015 Bestandteil des bussgeldkatalog.org-Teams. Neben einem umfassenden Überblick zu verkehrsrechtlichen Fragestellungen liegt ihr Interesse u. a. im Bereich Tuning und Fahrzeugtechnik.
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