Stehen Wespen eigentlich unter Naturschutz?

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 18. August 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Bußgeldkatalog Wespen

Bußgeld für das Fangen, Verletzen, Töten von Wespen sowie für die Beschädigung oder Zerstörung der Fortpflanzungs- oder Ruhestätten

Ohne vernünftigen Grund fangen, verletzen, oder töten
BundeslandBußgeldBußgeld (besonders geschützte Wespenart)*
Baden-WürttembergBis zu 15.000 € Bis zu 50.000 €
BayernBis zu 5.000 € Bis zu 50.000 €
BerlinBis zu 5.000 € Bis zu 50.000 €
BrandenburgBis zu 13.000 € Bis zu 65.000 €
BremenBis zu 5.000 € Bis zu 50.000 €
HamburgBis zu 5.000 € Bis zu 50.000 €
HessenBis zu 5.000 € Bis zu 50.000 €
Mecklenburg-VorpommernBis zu 20.000 €Bis zu 20.000 €
NiedersachsenBis zu 5.000 € Bis zu 50.000 €
Nordrhein-WestfalenBis zu 50.000 € Bis zu 50.000 €
Rheinland-PfalzBis zu 5.000 € Bis zu 5.000 €
SaarlandBis zu 10.000 € Bis zu 10.000 €
SachsenBis zu 5.000 € Bis zu 50.000 €
Sachsen-AnhaltBis zu 5.000 € Bis zu 50.000 €
Schleswig-HolsteinBis zu 5.000 € Bis zu 50.000 €
ThüringenBis zu 50.000 €Bis zu 50.000 €
Ohne vernünftigen Grund Fortpflanzungs- oder Ruhestätte beschädigen oder zerstören
BundeslandBußgeldBußgeld (besonders geschützte Wespenart)*
Baden-WürttembergBis zu 15.000 € Bis zu 50.000 €
BayernBis zu 5.000 € Bis zu 50.000 €
BerlinBis zu 50.000 € Bis zu 50.000 €
BrandenburgBis zu 13.000 € Bis zu 65.000 €
BremenBis zu 5.000 € Bis zu 50.000 €
HamburgBis zu 5.000 € Bis zu 50.000 €
HessenBis zu 5.000 € Bis zu 50.000 €
Mecklenburg-VorpommernBis zu 20.000 €Bis zu 20.000 €
NiedersachsenBis zu 5.000 € Bis zu 50.000 €
Nordrhein-WestfalenBis zu 50.000 € Bis zu 50.000 €
Rheinland-PfalzBis zu 5.000 € Bis zu 5.000 €
SaarlandBis zu 10.000 € Bis zu 10.000 €
SachsenBis zu 5.000 € Bis zu 50.000 €
Sachsen-AnhaltBis zu 5.000 € Bis zu 50.000 €
Schleswig-HolsteinBis zu 5.000 € Bis zu 50.000 €
ThüringenBis zu 5.000 €Bis zu 50.000 €

*Besonders geschützte Wespen sind z. B.: Kreiselwespen oder Knopfhornwespen.

Weiterführende Infos zu Wespen erhalten Sie in den folgenden News:

FAQ: Wespen unter Naturschutz

Welche Wespen darf man töten?

Wespen dürfen generell weder getötet noch verletzt oder gefangen werden. Als wild lebende Tiere stehen alle Wespen unter Natur- und Artenschutz. Bestimmte Arten wie die Hornisse genießen sogar einen besonderen Schutzstatus nach dem Bundesnaturschutzgesetz.

Wieso stehen Wespen unter Naturschutz?

Wespen sind wild lebende Tiere und damit ein wesentlicher Teil der Artenvielfalt in Deutschland. Und obendrein sehr nützlich, denn sie bestäuben u. a. Obstbäume und Beerensträucher. Während der Brutzeit jagen Wespen am liebsten Fliegen, Blattläuse, Spinnen und Raupen. Und weil sie auch Baumschädlinge vertilgen, sind sie in der Fortwirtschaft sehr beliebt. Übrigens: Wespe und Honigbiene sind direkte Verwandte.

Wie kann ich mich vor Wespen schützen?

Wespen “verirren” sich zu uns, weil sie Nahrung suchen und nicht, weil sie uns angreifen wollen. Der beste Schutz ist es daher, keine Lebensmittel offen stehen zu lassen. Weitere Tipps lesen Sie hier. Außerdem haben wir die wichtigsten Informationen zu diesem Insekt in unserer Infografik gebündelt.

Sind Wespen besonders geschützt?

Biene und Wespe stehen unter Naturschutz
Sowohl die Biene als auch die Wespe stehen unter Naturschutz.

Ihr Image ist nicht das beste. Anders als bei fröhlich summenden Bienen fühlen sich die meisten Menschen von Wespen sehr gestört. Die naschhaften Tiere stören im Sommer das Eisessen in der Sonne, das Kaffeekränzchen im Garten oder den entspannten Biergartenbesuch. Um die Wespen zu vertreiben, fuchteln dann Jung und Alt ängstlich mit den Händen, rufen „sauer, sauer, sauer“ oder ergreifen die Flucht.

In der Regel geraten die Deutschen nur mit zwei Wespenarten in Konflikt, der Paravespula germanica und der Paravespula vulgaris, also der Deutschen Wespe bzw. der Gemeinen Wespe. Beide Arten stehen in Deutschland unter allgemeinem Naturschutz. Gemäß § 39 Abs. 1 Nr. 1 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) ist es verboten, Wespen mutwillig zu beunruhigen oder ohne vernünftigen Grund zu fangen, zu verletzen oder zu töten.

Einige Wespenarten wie die Kreiselwespen oder Kopfhornwespen stehen sogar unter besonderem Schutz (§ 44 Abs. 1 Nrn. 1 und 3 BNatSchG). Verstöße können mit Bußgeldern bis zu 50.000 Euro geahndet werden.

Doch auch, wenn diese Wespen geschützt sind, droht nicht immer das volle Bußgeld. Es muss stets der Einzelfall betrachtet werden. Die Bußgeldhöhe wird daher immer individuell bemessen.

Viele kennen die Wespen nur als „Plagegeister“, allerdings sind die Hautflügler enorm wichtig für unser Ökosystem. Ein Wespenstaat vernichtet beispielsweise bis zu 2 kg Insekten wie Mücken, Fruchtfliegen oder andere Schädlinge am Tag. Wespen treten auch als Aasfresser in Erscheinung, denn sie benötigen viel Eiweiß zur Aufzucht ihres Nachwuchses. Außerdem stellen sie wiederum selbst eine Nahrungsquelle für andere Tiere dar. Auf diese Weise tragen sie zum Erhalt des ökologischen Gleichgewichts bei. Eher unbekannt ist auch ihre große Bedeutung als Blütenbestäuber.

In der folgenden Infografik finden Sie umfangreiche Infos über Wespen:

✓ Wie können Sie eine Wespe von Biene, Hummel und Hornisse unterscheiden?
✓ Welche Bedeutung haben Wespen für das Ökosystem?
✓ Wie können Sie sich vor Wespen schützen oder diese sogar vertreiben?
✓ Und welche Bußgelder drohen, wenn Sie Hand an eine Wespe oder einen ganzen Staat legen?

Wespen-Infografik
Kostenlose Wespen-Infografik: Bitte zum Vergößern auf das Bild klicken!

Darf man Wespennester entfernen?

Wespen sind geschützt
Die Wespe ist geschützt: Das Naturschutzgesetz verbietet in der Regel das Töten von Wespen.

Die Wespe steht unter Naturschutz, daher lautet die Antwort auf diese Frage: “Grundsätzlich ‘Nein!’ Aber es gibt wie so häufig Ausnahmen.” Ähnlich wie Hornissen, die größte deutsche Wespenart, sind Wespen nützliche Schädlingsbekämpfer. Die meisten Arten leben im Normalfall nicht in Menschennähe. Für ihre Behausungen bevorzugen sie oft Erdlöcher wie Mäuse- oder Maulwurfsgänge. Die Gemeine und die Deutsche Wespe baut ihre Nester aber auch in unserem Umfeld. Als Nistplätze kommen für Wespen dann meist dunkle Hohlräume in Frage.

Sie bauen ihre Nester:

  • in Löchern im Mauerwerk,
  • in Gartenhäusern,
  • in Garagen,
  • auf Dachböden oder
  • in Rolladenkästen.

Das eigenmächtige Entfernen der Behausungen ist in der Regel nicht erlaubt. Unter Umständen stellt dies sogar einen Verstoß gegen den Artenschutz dar, wenn es sich um besonders seltene Wespen handelt. Aber auch jedes andere Wespennest steht unter Naturschutz. Im Gesetz steht:

Es ist verboten, Lebensstätten wild lebender Tiere und Pflanzen ohne vernünftigen Grund zu beeinträchtigen oder zu zerstören. § 39 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG

Wespen umsiedeln? Sie brauchen gute Gründe!

Nur in Ausnahmefällen ist das Entfernen eines Wespennests zulässig. Dafür müssen aber „vernünftige Gründe“ vorliegen. Dann ist es erlaubt, Wespen umzusiedeln oder, falls das nicht möglich ist, die Tiere zu töten.

Eine nahe Nachbarschaft zu den Wespen und eine damit verbundene Störung der Ruhe reicht als „vernünftiger Grund“ meist nicht aus. Sind Sie allerdings Allergiker, bei dem ein Wespenstich tödlich enden kann, haben kleine Kinder im Haus oder andere Tiere werden durch die Wespen bedroht, kann ein solcher „vernünftiger Grund“ vorliegen. Auch Wespen unter Artenschutz dürfen dann umgesiedelt werden.

Unter Naturschutz stehen neben Wespen auch Hornissen
Unter Naturschutz stehen neben Wespen auch Hornissen

Ob eine Umsiedlung von einem Wespennest in Frage kommt, muss durch einen Fachmann geklärt werden. Wer eigenmächtig handelt, das Nest mutwillig zerstört, ausräuchert oder Gift gegen die Wespen einsetzt, riskiert eine Geldbuße von bis zu 50.000 Euro. Auch das Verschließen des Einfluglochs ist keine gute Idee. Meist finden die Tiere einen anderen Weg nach draußen. Problematisch wird das dann, wenn die neue Flugroute durch Innenräume führt.

Wer bietet bei Problemen Hilfe an und kann Wespennester entfernen?

  • Imker (können beraten, jedoch selbst nicht die Nester entfernen, da hierzu eine entsprechende Ausbildung erforderlich ist)
  • Schädlingsbekämpfer
  • Örtliche Feuerwehr (nur wenn akute Gefahr droht)
  • Gemeinde- oder Stadtverwaltung

Der Wespenartenschutz greift noch nicht, wenn sie ein einzelnes Tier in Notwehr töten, weil es sie beispielsweise gestochen hat. Eine Geldbuße ist in solchen Fällen eher unüblich. Einige Wespen sind besonders geschützt, diese Arten leben aber nur selten in der Umgebung von Menschen.

Wie können Sie Wespen vertreiben?

Töten Sie nicht jede Wespe, die sich in Ihr Wohnzimmer verirrt. Es gibt humanere Methoden, eine Wespe wieder loszuwerden. Der beste Weg heißt Prävention. Durch Fliegengitter in Fenstern schaffen Sie eine undurchdringbare Barriere zwischen sich und den unter Naturschutz stehenden Wespen. Findet dennoch eine Wespe den Weg in Ihr Zuhause, können Sie das Tier fangen und draußen wieder aussetzen.

Weitere Tipps:

Schützen Sie sich vor Wespen, durch:

  • Abdecken von Nahrungsmittel (auch Fleisch)
  • sofortiges Entsorgen von Essensresten und Müll
  • Vermeidung bunter Kleidung, süßlich riechender Parfums und Cremes
  • frühzeitige Beseitigung von Fallobst
  • Abwischen von Mund und Händen nach Eis oder Süßigkeiten (besonders bei Kindern darauf achten)

Den Nestbau verhindern Sie durch:

  • Verschließen von Öffnungen z. B. an Rollkästen
  • Abhängen möglicher Nistplätze mit Fliegengittern
  • Ordnung halten im Außenbereich

Findet eine Wespe Sie besonders interessant, sollten Sie Ruhe bewahren und keine heftigen Bewegungen machen, nicht nach den schwarz-gelben Tieren schlagen oder sie anpusten. Wespen stechen erst, wenn sie sich bedroht fühlen. Wer ruhig bleibt, hat meist nichts zu befürchten. Kommt es dennoch zum Wespenstich, helfen eine halbe Zwiebel oder ein Kühlakku, die Schmerzen zu lindern.

Über den Autor

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Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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