Straftat laut § 17 TierSchG (Tierschutzgesetz); Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe
Wildschwein töten (ohne durch einen Jagdschein dazu berechtigt zu sein)
Straftat laut § 17 TierSchG; Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe; je nach Bundesland Bußgeld bis zu 5.000 Euro
Versuchte oder fahrlässige Misshandlung eines Wildschweines
Ordnungswidrigkeit; Bußgeldverfahren wird eingeleitet, Bußgeld bis zu 25.000 Euro; Tierhalteverbot
Geeignete Mittel gegen Wildschweine
Wildschweine gelten als gefährliche, starke und äußerst aggressive Säugetiere. Besonders Kfz-Fahrer, die in der Nähe eines Waldes wohnen, haben meist schon Bekanntschaft mit dem Paarhufer gemacht. Doch auch Grundstücksbesitzer haben in letzter Zeit vermehrt Wildschweine im Garten, die sie vertreiben wollen.
Dass die Tiere nun vermehrt in Großstädten oder Wohnsiedelungen anzutreffen sind, hat u.a. der Mensch zu verantworten. Deshalb scheint es paradox, dass die Wildschweine nun zum Jagdziel Nummer 1 deklariert werden. Denn die häufige Jagd auf Wildschweine verursacht, dass sich die Tiere im Garten befinden. Auch die Aggressivität der Tiere ist oftmals auf den Menschen zurückzuführen.
Dieser Kreislauf verändert das Ökosystem immer weiter, weshalb Tierschützer zur Änderung der Verhaltensweisen aufrufen und auch bereits Ideen entwickeln, um diese Kettenreaktion zu stoppen.
FAQ: Tierschutz beim Wildschwein
Wer darf Wildschweine jagen?
Die Jagd auf Wildschweine ist in Deutschland nur mit einem Jagdschein gestattet.
Was kann ich unternehmen, um Wildschweine von meinem Grundstück fernzuhalten?
Hilfreich ist unter anderem ein stabiler Zaun. Darüber hinaus sollten Sie mögliche Futterquellen entfernen bzw. sichern. Hierbei kann es sich zum Beispiel um Fallobst oder den Kompost handeln.
Welche Sanktionen drohen, wenn Wildschweine verletzt oder unerlaubt getötet werden?
In diesem Fall kann eine Straftat gemäß dem Tierschutzgesetz vorliegen, die eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren nach sich zieht.
Spezifische Informationen zum Tierschutz bei einzelnen Säugetierarten:
Möchten Sie ein Wildschwein schießen, sollten Sie einen Jagdschein vorweisen können. Andernfalls können Bußgelder bis zu 5.000 Euro drohen. Zudem muss die Jagd auf Wildschweine laut Bundesjagdgesetz in dafür geeigneten Bezirken und Zonen erfolgen.
In sogenannten befriedeten Zonen, wie beispielsweise Wohnsiedelungen, ist die Jagd untersagt. Sollten Sie dennoch Wildschweine im Garten haben und diese verjagen wollen, benötigen Sie eine Sondergenehmigung. Doch auch hierfür ist die Grundlage der deutsche Jagdschein.
Die Jagd führt nicht zu einer nachhaltigen Bestandsreduzierung. Sie trägt vielmehr zu einem hohen Bestand einzelner Tierarten bei. (Quelle: Lovis Kauertz im Interview mit der Frankfurter Rundschau, 5. November 2012)
Seit Jahren wächst die Wildschweinpopulation in Deutschland merklich. Lovis Kauertz, Mitbegründer der Organisation Wildtierschutz Deutschland, erklärt in einem Interview mit der Tageszeitung Frankfurter Rundschau, dass die Jagd auf Wildschweine die Population vergrößert. Auch Wildschweine zu vertreiben, ist keine hundertprozentige Lösung des Problems.
Was zuerst kontrovers klingt, macht dennoch Sinn. Denn Wildschweine besitzen ein Weibchen (Bache) in der Gruppe (Rotte), welches die Leitfigur übernimmt.
Sie ist u.a. für die Geburtenrate der anderen Weibchen zuständig. So kann sie also bestimmen, ob sich die Weibchen vermehren oder nicht.
Sollten Jäger jedoch das Wildschwein-Weibchen schießen, gerät das gesamte Sozialgefüge ins Wanken. Die anderen Bachen vermehren sich unkontrolliert, was wiederum die gesamte Population rasant wachsen lässt.
So ist Kauertz für die Hobbyjagd, die nicht regelmäßig stattfindet, und empfiehlt eine Jagdruhe einzuführen, um die Tiere nicht ganzjährig zu stören. Laut Jagdgesetz unterliegen einige Arten der Schonzeiten, was bedeutet, dass sie in dieser Zeit nicht bejagt werden dürfen. Ein ähnliches System gibt es bei Fischen. Wildschweine (Schwarzwild im Jägerjargon) besitzen jedoch keine gesetzlich geregelten Schonzeiten.
Was tun, wenn Wildschweine kommen?
Aufgrund der übermäßigen Jagd zieht es Wildschweine immer mehr in bewohnte Gefilde. Auch die Nahrungsknappheit macht den Wildschweinen zu schaffen. Wildschweine zu fangen, ist eine Aufgabe, die ein Experte oder die Behörden durchführen sollten. Denn oftmals führt die Aggressivität der Tiere dazu, dass sie Menschen verletzen.
Die Kraft der Tiere ist im Vergleich zu der eines Menschen größer. Aus diesem Grund sollten Sie, wenn Sie Wildschweine im Garten haben, nicht die Jagd auf die Tiere eröffnen.
Dies sind die besten Mittel gegen Wildschweine, um sie zu vertreiben:
Nahrungsquellen sollten entfernt oder so verwahrt werden, dass die Tiere nicht in die Nähe kommen können. Fallobst muss regelmäßig eingesammelt und der Kompost entfernt werden.
Ein regelmäßiger Rückschnitt von Büschen kann bereits helfen, Wildschweine zu vertreiben. Sie lieben Büsche, um sich hier zu verstecken.
Ein sicherer Zaun ist wichtig, um Wildschweine im Garten zu vertreiben. Welche Variante ausreicht, muss im individuellen Fall abgewogen werden.
Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.
Leider wird im Ratgeber nichts zu handelsüblichen Vergrämungsmitteln gesagt. Sind diese erlaubt? Es gibt ja sehr wirkungsvolle “Stinkbomben” (Hukinol) aber auch Pellets (Wildrepell) sollen die Wildschweine vom Garten fern halten.
eine generelle Aussage zur Legalität aller Vergrämungsmittel ist selbstverständlich nicht möglich. Achten Sie vor allem auf die Herstellerangaben – Hukinol bspw. ist in der Regel bei fachgerechter Anwendung erlaubt.
Fazit: Das beste Mittel, um Wildschweine fernzuhalten, ist, den Garten zu pflastern und einen stabilen Stahlzaun, der auch tief in die Erde reicht, drumherum zu bauen. Dünnere Zäune durchbrechen sie problemlos (zB Maschendraht, wie an unserem Friedhof), und wenn sie einmal drin sind, darf man sie nichtmal verjagen. Letzteres versuchten unlängst hier zwei Gartenbesitzer: Sie vertrieben die Tiere mit Stöcken und einem Baseballschläger – und mußten sich dafür vor dem Gericht verantworten, weil sie die Tiere angeblich misshandelt hatten.
Leider wird im Ratgeber nichts zu handelsüblichen Vergrämungsmitteln gesagt. Sind diese erlaubt? Es gibt ja sehr wirkungsvolle “Stinkbomben” (Hukinol) aber auch Pellets (Wildrepell) sollen die Wildschweine vom Garten fern halten.
Hallo Jürgen H.,
eine generelle Aussage zur Legalität aller Vergrämungsmittel ist selbstverständlich nicht möglich. Achten Sie vor allem auf die Herstellerangaben – Hukinol bspw. ist in der Regel bei fachgerechter Anwendung erlaubt.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Fazit: Das beste Mittel, um Wildschweine fernzuhalten, ist, den Garten zu pflastern und einen stabilen Stahlzaun, der auch tief in die Erde reicht, drumherum zu bauen. Dünnere Zäune durchbrechen sie problemlos (zB Maschendraht, wie an unserem Friedhof), und wenn sie einmal drin sind, darf man sie nichtmal verjagen. Letzteres versuchten unlängst hier zwei Gartenbesitzer: Sie vertrieben die Tiere mit Stöcken und einem Baseballschläger – und mußten sich dafür vor dem Gericht verantworten, weil sie die Tiere angeblich misshandelt hatten.