Tierseuchen haben den Menschen in der Geschichte immer wieder zu schaffen gemacht. Bestimmte Begriffe sind der Bevölkerung auch heute noch ein Begriff. Von BSE, der Maul- und Klauenseuche, der Geflügelpest oder auch der Newcastle-Krankheit wurde auch in der jüngeren Vergangenheit berichtet.
Damit die Bekämpfung gegen solche tierischen Seuchen gelingt und der Schutz von Tieren sowie Menschen gewährleistet ist, hat der Gesetzgeber schon vor vielen Jahren das Tierseuchengesetz (auch „Tierseuchenverordnung“ ist in Deutschland als Begriff verbreitet) ins Leben gerufen.
Hier erfahren Sie, welche Vorschriften das Tierseuchengesetz (TierSG) macht, auf welche Weise es mit dem Tiergesundheitsgesetz (TierGesG) in Verbindung steht, was Kritiker zu den aktuellen Seuchenregelungen sagen und warum eine Tierseuche so gefährlich sein kann.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Tierseuchengesetz / Tiergesundheitsgesetz
Was regelt das Tiergesundheitsgesetz?
Das Gesetz dient dem Tierschutz und soll die Verbreitung von Krankheiten oder infektiösen Erregern unterbinden bzw. eindämmen. Das Gesetz bestimmt daher unter anderem, welche Krankheiten meldepflichtig sine.
Bestimmt das Gesetz, welche Maßnahmen zu treffen sind?
Ja, unter anderem in § 5 legt das TierGesG fest, was bei einem Verdacht auf eine Tierseuche zu tun ist, damit Viehseuchen z. B. nicht auf Menschen oder Hunde und Katzen übertragen werden.
Sind Regelungen zur Entschädigungen bei Tierverlusten im Gesetz enthalten?
Ja, § 15 bestimmt, unter welchen Umständen Entschädigungen erfolgen. In vielen Fällen spielt es bei einer Seuche dann keine Rolle, ob das Nutztier getötet werden musste oder aufgrund der Seuche starb.
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Der Wandel des Gesetzes
Der ursprüngliche Gedanke hinter dem Tierseuchengesetz war die Schaffung eines gefahrenabwehrrechtlichen Gesetzes. Es sollte als gesetzliche Kraft dafür sorgen, dass keine Seuchenkrankheiten eine ernsthafte Gefahr für Viehbestände oder auch für die menschliche Gesundheit werden kann. Und auch heute hat sich dieser Grundgedanke nicht geändert. Jedoch hat es zum 1. Mai 2014 eine Aktualisierung und damit eine Namensänderung des Gesetzes gegeben.
Heute wird aus diesem Grund vom sogenannten Tiergesundheitsgesetz gesprochen – aber auch der „alte“ Begriff wird noch im alltäglichen Sprachgebrauch verwendet, so auch in diesem Ratgeber. Auf Grundlage dieses Gesetzes sind verschiedene Verordnungen in Bezug auf bestimmte Tierseuchen entstanden. Die Geflügelpest-Verordnung ist hier nur ein Beispiel.
Der Ursprung vom Tierseuchengesetz geht auf alte Vorgaben aus dem Jahr 1880 zurück. Schon damals wurde das „Gesetz, betreffend die Abwehr und Unterdrückung von Viehseuche“ ins Leben gerufen. Später wurde das Gesetz überarbeitet und zu Bundesrecht erklärt.
Als meldepflichtige Tierseuchen im Sinne des Gesetzes werden Krankheiten oder auch Infektionen mit Krankheitserregern bezeichnet, die ursprünglich bei Tieren auftreten und auf andere Tiere oder Menschen übertragbar sind.
Wichtige Inhalte der aktuellen Version
In der mittlerweile gültigen Gesetzesvariante des Tiergesundheitsgesetzes finden sich alle wichtigen Aspekte vom ehemaligen Tierseuchengesetz wieder, überarbeitet und auf aktuelle Erkenntnisse angepasst. Um einen Überblick über die wichtigsten Unterthemen zu geben, werden im Folgenden bedeutsame Paragraphen kurz besprochen:
Die Anzeigepflicht: Bei der nach Landesrecht zuständigen Stelle muss in jedem Fall Meldung erfolgen, wenn auch nur der kleinste Verdacht auf einen Seuchenausbruch besteht, so besagt es § 4 des Tiergesundheitsgesetzes. Dabei muss der Standort genannt und ausgeführt werden, welche anderen vorhandenen Tiere für einen möglichen Seuchenvorfall anfällig sein können. Nicht nur der im eigentlichen Sinne verantwortliche Tierbesitzer ist dazu verpflichtet. Auch Stellvertreter im Betrieb, Zuchtanlagenbetreiber, Hirten, Schäfer usw. müssen sich entsprechend verhalten.
Die Ermittlung einer Tierseuche: In § 5 TierGesG wird genau vorgeschrieben, dass bei Verdacht auf eine Tierseuche die betroffenen Tiere von anderen abgesondert werden müssen. Nachdem die zuständige Behörde informiert worden ist, führt ein approbierter Tierarzt eine sogenannte epidemiologische Untersuchung durch. Dabei wird die Art der Erkrankung, der Zeitpunkt der Einschleppung, die Ursache und die Ausbreitung ermittelt. Kann die mögliche Seuche nur durch Tötung oder Zerlegung festgestellt werden, können Behörden auch dies anordnen.
Entschädigung von Tierverlusten: Kommt es wegen Seuchen dazu, dass Tiere auf Anordnung getötet werden müssen, so steht dem Besitzer in vielen Fällen eine finanzielle Entschädigung zu. Das ist in § 15 des Tiergesundheitsgesetzes geregelt. Oft sind Entschädigungen auch dann rechtens, wenn nach dem natürlichen Tode eines erkrankten Tieres die jeweilige Erkrankung festgestellt wird und eine Tötung bei rechtzeitiger Erkenntnis veranlasst worden wäre.
Das aktuelle „Tierseuchengesetz“ macht genaue Vorschriften dazu, wie die allgemeine Seuchenüberwachung stattfinden muss. Es werden unter anderem die Befugnisse der zuständigen Behörden in § 24 Absatz 3 präzisiert. Die zuständigen Stellen sind mitunter dazu berechtigt, das Inverkehrbringen von Tierarzneimitteln zu regulieren und die einzelnen Untersuchungen anzuordnen.
Gefahren durch Erkrankungen mit Seuchencharakter
Auch in der heutigen Zeit sind Seuchenkrankheiten eine ernstzunehmende Gefahr für Mensch und Tier – das zeigt die Verschärfung und Neuauflegung vom Tierseuchengesetz in Form des Tiergesundheitsgesetzes. Ein besonders bekanntes Beispiel, dass vielen Menschen in Deutschland und Europa auch heute noch ein Begriff ist, war der verstärkte Ausbruche der Vogelgrippe im Jahr 2005.
Diese Erkrankung, deren Stamm auch unter dem Namen Influenza A/H5N1 bekannt ist, trat vor der Jahrtausendwende unter anderem in Geflügelfarmen in Hongkong vermehrt auf und brachte vielen Vögeln den Tod. Im September 2005 gab ein Sprecher der UN bekannt, dass das Virus dauerhaft und gehäuft in Indonesien vorkommt und sich ausbreitet. Im Februar 2006 wurden erste Fälle in Deutschland bekannt. Die Pandemie (eine länder- und kontinentübergreifende Ausbreitung) schien fast unvermeidlich, konnte dann aber doch abgewendet werden.
Krankheiten wie die Vogelgrippe sind grundsätzlich gefährlich für Tierbestände. Aber auch eine Übertragung auf den Menschen ist nicht auszuschließen. Von 2003 bis 2014 wurden etwa 650 H5N1-Infektionen weltweit registriert. Ungefähr 380 davon endeten tödlich. Die Bedrohung ist dann am höchsten, wenn Mensch und Tier nahe beieinander leben und die Hygienestandards niedrig sind. Im Falle von H5N1 wurden auch andere Tiere wie Katzen infiziert und erlagen vielerorts der Erkrankung.
Krankheiten wie diese bleiben auch auf Dauer gefährlich, da der Erreger-Stamm sich konstant verändert. Die im November 2016 bekannt gewordenen Fälle von Vogelgrippe in Deutschland wiesen beispielsweise nicht mehr den Erreger H5N1 auf, sondern H5N8. Schon anhand dieses Beispiels wird klar, wieso das Tierseuchengesetz in seiner aktuellen Form eine Daseinsberechtigung hat. Auch wenn sich die Stämme verändern, können Hygiene- und weitere Schutzmaßnahmen die Wahrscheinlichkeit für den erneuten Ausbruch auf Dauer senken und so zur Bekämpfung beitragen.
Kritik am geltenden Tierseuchengesetz
Nicht alle Landwirte freuen sich über Änderungen, wie sie aktuelle Tierseuchengesetze mit sich bringen. So kam es in der Schweiz im November 2012 zur Volksabstimmung über anstehende Änderungen eben jenes Gesetzes, welches dem deutschen Gegenstück ähnelt.
Im Vorhinein wurden kritische Stimmen sehr laut: Dabei wurde unter anderem von Entmündigungen von Tierhaltern und Tierärzten gesprochen, von der Unterdrückung natürlicher Heilmethoden und von fehlenden Entschädigungen bei Impfschäden. Die Mehrheit entschied sich jedoch für die Änderungen.
Das aktuelle Tierseuchengesetz in Form des Tiergesundheitsgesetzes beeinflusst auch andere Verordnungen. So ist unter anderem die Tierimpfstoff-Verordnung direkt vom aktuell gültigen Gesetzestext und seiner Durchführung betroffen. Auf der anderen Seite wird das Tierseuchengesetz auch von der Regelung zum Heimtierausweis gestärkt.
Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.
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